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Die deutsche Sprache in der EU

Deutsch ist eine der zur Zeit 21 rechtlich gleichgestellten EU-Sprachen (Verordnung Nr. 1 von 1958).

Grundsätzlich gilt die Amtssprachenregelung (Vollsprachenregime für alle Rechtstexte, den amtlichen Außenverkehr der EU-Institutionen und das Amtsblatt). Auch kann sich jeder Unionsbürger schriftlich in einer von 21 Amtssprachen an jedes Organ und jede Einrichtung der EU wenden und muss eine Antwort in derselben Sprache erhalten.

Bei der Arbeitssprachenpraxis können die Beteiligten pragmatische Abweichungen vom Vollsprachenregime vereinbaren. Dabei ist zwischen der internen Arbeit in den einzelnen Organen der EU und den Verhandlungsgremien der EU zu unterscheiden.

In der täglichen Arbeit der Dienststellen der Kommission überwiegen de facto Englisch und Französisch, weil ohne Dolmetschung/Übersetzung gearbeitet wird und Deutschkenntnisse bei den EU-Bediensteten in geringerem Maße verbreitet sind. Die Bundesregierung ist deshalb bemüht, Deutschkenntnisse als karrierefördernde Qualifikation der EU-Bediensteten zu verankern. Das Angebot an Deutschkursen für EU-Bedienstete wurde attraktiver gestaltet.

Das Kollegium der Kommissare verhandelt aufgrund von Dokumenten, die in Deutsch, Englisch und Französisch vorgelegt werden müssen, mit voller Dolmetschung in diesen drei Sprachen.

Dagegen gilt in den Verhandlungsgremien der EU grundsätzlich das Vollsprachenregime (z.B. in allen Ratstagungen), soweit nicht aus Kosten- und Effizienzgründen in einzelnen Bereichen eine Beschränkung der Arbeitssprachen mit oder ohne Dolmetschung/Übersetzung vereinbart wurde oder seit langem üblich ist: z.B. mit Dolmetschung Deutsch/Englisch/Französisch (Ausschuss der Ständigen Vertreter, Wirtschafts-und Finanzausschuss, Wirtschaftspolitischer Ausschuss, Euro-11-Gremien, Beitrittsverhandlungen), Englisch/Französisch ohne Dolmetschung (vorläufige Praxis auf Arbeitsebene und im Coreu-Verkehr der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik) oder nur Englisch. In ausgewählten Ratsarbeitsgruppen gilt seit Mai 2004 im Zuge des Anwachsens der Zahl der Amtssprachen auf 21 das sogenannte Marktmodell. Es erlaubt den Mitgliedstaaten, sich für die Dolmetschung ihrer eigenen Amtssprache zu entscheiden oder im Einzelfall darauf zu verzichten. Deutschland hat sich in allen betreffenden Arbeitsgruppen für die Volldolmetschung des Deutschen entschieden. Obwohl sich die Mitgliedstaaten an den Kosten dieser Regelung beteiligen, führt dies im Vergleich zur Alternative einer gemeinschaftlich finanzierten Volldolmetschung aller 21 Amtssprachen zu erheblichen Einsparungen.

Stand 26.01.2006

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