Die Beziehungen der EU zu Lateinamerika / Karibik (LAK)
Vulkan Areanal in Costa Rica
(dpa / picture-alliance)
Partnerschaft EU - Lateinamerika / Karibik, EU-LAK-Gipfel
Strategische Partnerschaft
Die "Strategische Partnerschaft" zwischen EU und LAK, die alle Länder der EU, Lateinamerikas und der Karibik (und damit rd. 1 Mrd. Menschen) umfasst, ist 2009 zehn Jahre alt geworden. Begründet wurde sie im Juni 1999 beim ersten EU-LAK-Gipfel 1999 in Rio de Janeiro. Die Partnerschaft baut auf dem gemeinsamen kulturellen Erbe und gemeinsamen Werten auf und umfasst eine enge Zusammenarbeit auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem und wissenschaftlich-technologischem Gebiet.
Die biregionale Partnerschaft wurde in bisher vier weiteren Gipfeltreffen (Madrid 2002, Guadalajara 2004, Wien 2006, Lima 2008) weiter entwickelt und verfeinert. Die Gipfel sind zum einen ein Forum des Politischen Dialogs zu wichtigen globalen Fragen, zum anderen Impulsgeber für die Ausgestaltung der konkreten biregionalen Beziehungen (Assoziierungs- / Partnerschaftsabkommen; Ausrichtung der EZ etc.).
V. Gipfel in Lima (16.05.2008)
Beim V. Gipfel in Lima (16.05.2008) behandelten die Staats- und Regierungschefs die Gipfelthemen „Armutsbekämpfung / Soziale Kohäsion“ sowie „Nachhaltige Entwicklung: Umwelt, Klimawandel, Energie“ in offener und sachlicher Weise. Insgesamt ist der Gipfel als Konsolidierung des partnerschaftlichen Dialogs zwischen den beiden Regionen zu werten. Die Bundeskanzlerin setzte im Rahmen des Gipfels deutliche Akzente (u.a. Rede beim Unternehmer-Gipfel, Impulsreferat zur Armutsbekämpfung, zahlreiche bilaterale Gespräche).
VI. EU-LAK-Gipfel in Madrid (18.05.2010)
Der VI. EU-LAK-Gipfel wird unter spanischer EU-Präsidentschaft am 18.05.2010 in Madrid stattfinden. Als Themenschwerpunkt ist der Bereich Wissenschaft und Innovation vorgesehen.
Dicht geknüpftes Netz auf allen Ebenen
Die biregionale Partnerschaft besteht aus einem dicht geknüpften Netz vielfältiger Beziehungen, Aktivitäten und Kooperationsmechanismen und umfasst die Regierungsebene (Gipfeltreffen alle zwei Jahre, Außenministertreffen EU-Rio-Gruppe in den Jahren ohne Gipfel, regelmäßige Treffen Hoher Beamter, am 04.03.2008 auch erstmals ein Umweltministertreffen) ebenso wie die Bereiche der Zivilgesellschaften, der Parlamente oder der Unternehmer. Das weit gefächerte Spektrum von Veranstaltungen, die ergänzend zu den Gipfeln stattfinden, veranschaulicht die breite Verankerung der Zusammenarbeit.
EU-LAK-Forum zur Energiepolitik in Berlin (29./30. April 2010)
Deutschland trägt aktiv dazu bei, den EU-LAK-Rahmen mit Leben zu füllen und hat eine Reihe fachlich relevanter Veranstaltungen initiiert und mit verschiedenen Partnern durchgeführt: Expertenseminar zu Kleinwaffen 2007, EU-LAK-Foren zur Fiskalpolitik März 2008 und Mai 2009 in Berlin bzw. Montevideo und ein EU-LAK-Forum zu Gesellschaftlicher Verantwortung von Unternehmen 10/2009 in Buenos Aires. Am 29./30. April 2010 wird ein EU-LAK-Forum zur Energiepolitik in Berlin stattfinden.
Neue strategische Ausrichtung der EU
Am 30.09.2009 nahm die Kommission ihre Mitteilung "The European Union and Latin America: global players in partnership" an, mit folgenden zentralen Orientierungslinien:
Intensivierung und Zielorientierung des biregionalen Dialogs
Stärkung der regionalen Integration und Interkonnektivität
Stärkung der bilateralen Beziehungen und stärkere Berücksichtigung der unterschiedlichen Gegebenheiten
Zielorientierung und Anpassung der Kooperationsprogramme
Neues Instrument zur Förderung der Interkonnektivität, der regionalen Integration und des sozialen Zusammenhalts: Investitionsfazilität für Lateinamerika (LAIF)
Empfehlungen im Hinblick auf den Gipfel in Madrid (Mai 2010)
Der Europäische Rat nahm noch unter schwedischer Präsidentschaft die Mitteilung zum Anlass, Schlussfolgerungen zur Lateinamerikapolitik der EU zu verabschieden.
Wirtschaftliche Beziehungen
Die EU ist mit 14,5% (2007) der zweitgrößte Handelspartner von LAK (nach USA). Die LAK-Staaten machen 6% des EU-Außenhandels aus, wobei sich das Handelsvolumen zwischen 1990 und 2007 mehr als verdoppelt hat. LAK exportiert in die EU vor allem Agrarprodukte und Rohstoffe, die EU nach LAK Maschinen, Transportausrüstungen und Chemieprodukte. Deutschland hat den größten Anteil am EU-Außenhandel mit den LAK-Ländern. Die EU hält den größten Anteil an den ausländischen Direktinvestitionen in LAK (2005: 68 Mrd. USD).
Allgemeine entwicklungspolitische Instrumente (APS, Finanzhilfen) der EU
Im Rahmen des Allgemeinen Zollpräferenzsystems (APS) gewährt die EU derzeit 176 Entwicklungsländern weltweit Zollvorteile.
Guatemala, Honduras, El Salvador, Nicaragua, Costa Rica, Kolumbien, Ecuador, Peru, Bolivien und Paraguay können überdies die Sonderpräferenzen des sogenannten APS+ nutzen, die ihnen für die meisten ihrer Produkte die zollfreie Einfuhr in die EU ermöglichen. Die Gewährung der Zollreduktionen und -freistellungen des APS+ sind an die Einhaltung bestimmter internationaler Konventionen zum Schutz von Menschen- und Arbeitsrechten, zum Umweltschutz und zur guten Regierungsführung gebunden.
Die aktuelle APS-Verordnung ist seit Januar 2009 in Kraft und gilt bis Ende 2011.
Entwicklungspolitische Zusammenarbeit (EZ)
Die EU ist der größte EZ-Geber in LAK. Die EZ mit Lateinamerika ist im EZ-Instrument der EU (DCI) umrissen und umfasst für 2007 bis 2013 2,69 Mrd. Euro. Schwerpunkte der Zusammenarbeit sind vor allem die Förderung der sozialen Kohäsion und der regionalen Integration. Weitere Bereiche betreffen Regierungsführung, Hochschulen und nachhaltige Entwicklung. Die EZ wird in Programmen für 17 einzelne LA-Länder und drei Regionalgruppen (MERCOSUR, Andengemeinschaft, Zentralamerika) sowie einem LA-übergreifenden Programm umgesetzt. Spezielle Programme der EZ mit LA sind EuroSocial (Förderung sozialer Kohäsion), UrbAL (Förderung der Zusammenarbeit auf Lokalebene), AL-Invest (Förderung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der LA KMU), Alpha III (Modernisierung der Hochschulsysteme), Erasmus mundus (Stipendien) und @LIS (Integration von LA in die globale Informationsgesellschaft).
Die EZ mit der Karibik findet (wegen Zugehörigkeit zu den AKP-Staaten) im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) statt (siehe Abschnitt „Karibische Staaten“ unten).
Europäische Investitionsbank: Im Außenmandat der EIB sind für die Periode 2007 bis 2013 2,8 Mrd. Euro für Lateinamerika vorgesehen, die vor allem für Projekte in den Bereichen Umweltschutz (einschl. Milderung der Folgen des Klimawandels) und Energiesicherheit zur Verfügung stehen. Für die Karibik stehen EIB-Kredite im AKP-Rahmen zur Verfügung, die insbesondere in den Bereichen Infrastruktur und Kleinkredite genutzt werden.
Titicacasee Peru
(dpa / picture-alliance)
Übersicht der EU-Abkommen in der Region
Seit dem Gipfel in Rio de Janeiro wurde dem Ausbau der vertraglichen Beziehungen zwischen den Staaten der Europäischen Union, Lateinamerikas und der Karibik besondere Aufmerksamkeit gewidmet:
- Mit dem I. EU-Brasilien-Gipfel am 4. Juli 2007 in Lissabon rückte Brasilien in die Gruppe der Länder auf, zu denen die EU eine strategische Partnerschaft unterhält.
- Im Verhältnis zu Mexiko wurde im Juli 2000 das Freihandelsabkommen mit der EU in Kraft gesetzt, im Oktober 2000 das dazu gehörige "Globalabkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit".
- Die EU hat mit Chile im November 2002 einen weitreichenden Assoziationsvertrag unterzeichnet, der am 1. März 2005 in Kraft trat.
- Grundlage der Beziehungen der Europäischen Union zum Mercosur ist das am 01.07.1999 in Kraft getretene Rahmenkooperationsabkommen.
- Mit den Staaten der Andengemeinschaft und Zentralamerikas konnten EU-Kooperationsabkommen neuen Typs ("Abkommen der vierten Generation") abgeschlossen werden, die am 15.12.2003 in Rom unterzeichnet wurden.
Darüber hinaus werden derzeit Assoziationsabkommen mit dem Mercosur (seit 1999), der Andengemeinschaft und Zentralamerika (beide seit Juni 2007) und ein Freihandelsabkommen mit Peru und Kolumbien verhandelt.
Mit den im CARIFORUM zusammengeschlossenen Länder der Karibik hat die EU am 15.10.2008 ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) unterzeichnet.
Kirche in Leon, Mexiko
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Strategische Partnerschaft EU – Brasilien
Grundlage der Beziehungen zu Brasilien sind die Rahmenabkommen EU-Brasilien von 1992 und EU-Mercosur von 1995. Ein politischer Dialog der EU mit Brasilien wurde im Wesentlichen im Rahmen des Dialogs EU-Mercosur geführt. Um die Beziehungen zu intensivieren und die Zusammenarbeit auszubauen, nahm die EU unter deutscher Ratspräsidentschaft einen unmittelbaren politischen Dialog mit Brasilien auf, erste substanzielle Konsultationen fanden am 3. Mai 2007 in Brasilia auf Ebene der Hohen Beamten im Troika-Format statt.
Mit dem I. EU-Brasilien-Gipfel am 4. Juli 2007 in Lissabon wurden die bilateralen Beziehungen auf ein strategisches Niveau angehoben und der politische Dialog auf alle Fragen von gemeinsamem Interesse und globaler Bedeutung ausgeweitet. Brasilien rückte in die Gruppe der Länder auf, zu denen die EU eine strategische Partnerschaft unterhält, wie die USA, Kanada, Südafrika oder die weiteren BRIC-Staaten Russland, China und Indien. Zur Konkretisierung der in Lissabon begründeten strategischen Partnerschaft nahmen beide Seiten Verhandlungen über einen gemeinsamen Aktionsplan auf, der auf dem II. EU-Brasilien-Gipfel am 22.12.2008 in Rio de Janeiro verabschiedet wurde.
Heute sind die EU und ihre Mitgliedstaaten für Brasilien wichtigster Handelspartner, größter Investor und größter EZ-Partner, die Entwicklungspolitische Zusammenarbeit hat ein Volumen von 180 Mio. Euro in laufenden Projekten erreicht.
Mexiko - Globalabkommen aus dem Jahr 2000
Bilaterale Beziehungen EU-MEX werden auf der Grundlage des Abkommens über Wirtschaftliche Partnerschaft, Politische Koordinierung und Kooperation (Globalabkommen, in Kraft seit 1.10.2000), ergänzt durch ein Freihandelsabkommen (in Kraft seit 1.7.2000) gestaltet. Das Abkommen regelt die Beziehungen umfassend im Rahmen des politischen Dialogs, durch Zusammenarbeit in sozialen Fragen, bei der Armutsbekämpfung und im kulturellen Bereich sowie insbesondere durch die Entwicklung des Handels.
Zuvor war bereits am 01.07.2000 ein Freihandelsabkommen in Kraft getreten. Dieses erfasst 95 Prozent des derzeitigen Warenhandels, ebenso ist die weitgehende Beseitigung aller Diskriminierungen im Dienstleistungsverkehr vorgesehen. Seit dem 1.1.2003 können alle mexikanischen Industriegüter zollfrei in die EU eingeführt werden, seit dem 1.1.2007 sind alle Beschränkungen und Zölle bei der Einfuhr von Industriegütern aus der EU nach Mexiko beseitigt.
Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen (RAA) hat am 13.10.2008 Schlussfolgerungen zur Verleihung des Status eines strategischen Partners der EU an Mexiko verabschiedet. In diesem Rahmen soll der politische Dialog zwischen Mexiko und der EU insbesondere zu globalen Fragen auf höherer Ebene verstärkt werden.
Chile - Assoziationsabkommen aus dem Jahr 2005
Kernbestandteil des Assoziationsabkommens mit Chile ist die Errichtung einer Freihandelszone EU-Chile innerhalb von zehn Jahren nach dem am 1. März 2005 in Kraft getretenen Abkommen. Gleichzeitig schließt es die progressive Liberalisierung von Handel und Dienstleistungen, den politischen und kulturellen Dialog sowie praktisch alle Bereiche der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit (sog. Abkommen der vierten Generation) mit ein.
EU-Mercosur-Gipfel in Rio des Janeiro
(BPA / Stutterheim)
Mercosur - Rahmenkooperationsabkommen aus dem Jahr 1999
Grundlage der Beziehungen der Europäischen Union mit dem Mercosur (Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay – der Beitritt Venezuelas ist noch nicht ratifiziert) ist das am 01.07.1999 in Kraft getretene Rahmenkooperationsabkommen, welches sich in erster Linie auf die Bereiche Handel, Wirtschaft und Zusammenarbeit im Hinblick auf die Integration erstreckt. Die dem Abkommen beigefügte Gemeinsame Erklärung zum politischen Dialog bildet die Grundlage für den biregionalen politischen Dialog.
Seit Ende 1999 verhandelt die EU mit dem Mercosur über den Abschluss eines biregionalen Assoziationsabkommens. Die Verhandlungen zu den Kapiteln politischer und kultureller Dialog sowie wirtschaftliche und wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit sind – im Gegensatz zum Handelsteil - weitestgehend abgeschlossen.
Andenstaaten - Kooperationsabkommen aus dem Jahr 1998
Die Beziehungen zwischen der Gemeinschaft der Andenstaaten (Bolivien, Ecuador, Kolumbien, Peru und bis 2006 Venezuela) und der EU gründeten sich ursprünglich auf das Kooperationsabkommen von 1993, das am 01.05.1998 in Kraft trat und das 1983 unterzeichnete Rahmenabkommen EWG-Andenpakt über wirtschafts- und handelspolitische Zusammenarbeit ersetzte.
Nach seiner Ratifizierung wird das am 15.12.2003 in Rom unterzeichnete Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit das Kooperationsabkommen von 1993 ablösen. Mit diesem Abkommen sollen Stabilität und regionale Integration unterstützt sowie Armutsbekämpfung und nachhaltige Entwicklung gefördert werden. Es tritt an die Seite der am 30. Juni 1996 in Rom unterzeichneten Gemeinsamen Erklärung über den Politischen Dialog.
Am 14.06.07 begannen unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen EU-Andengemeinschaft, das die Pfeiler Politischer Dialog, Zusammenarbeit und Handel umfassen soll. Nachdem es der Andengemeinschaft 2008 nicht gelang, sich auf ein gemeinsames Angebot im Handelsbereich zu einigen, sind die Assoziierungsverhandlungen ins Stocken geraten. Seit dem 19.1.09 wird auf deren Wunsch ein mehrseitiges Handelsabkommen mit Kolumbien, Peru (und zeitweise Ecuador) verhandelt. Die Verhandlungen zur Weiterentwicklung des Abkommens über politischem Dialog und Zusammenarbeit sind noch nicht weitergeführt worden.
Zentralamerika - Rahmenkooperationsabkommen aus dem Jahr 1999
Die Europäische Union führt mit den Staaten der Region seit 1984 den sogenannten San-José-Dialog, der die Voraussetzung für die Beendigung der zentralamerikanischen Bürgerkriege schuf. Das III. Gipfeltreffen zwischen den Staaten Zentralamerikas und der EU fand am 17.05.08 im Rahmen des EU-Lateinamerika-Gipfeltreffens in Lima statt. Vertragliche Grundlagen für den Dialog sind heute das Rahmenkooperationsabkommen mit Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama vom 01.03.1999 und das Abkommen über politischen Dialog und vertiefte Zusammenarbeit, das am 15.12.2003 in Rom unterzeichnet wurde. Deutschland hat das Abkommen 2007 ratifiziert, die Ratifikation anderer Vertragspartner steht aber noch aus.
Auf dem Wiener Gipfel zwischen der EU und Lateinamerika und der Karibik fiel am 13.05.06 der Startschuss für die Aufnahme von Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen, bestehend aus den Teilen politischer Dialog, Kooperation und einem Freihandelsteil. Vor Inkrafttreten setzt dies auf Seiten Zentralamerikas den Abschluss einer Zollunion und eines Vertrages über den Schutz von Dienstleistungen und Investionen sowie die Schaffung eines juristischen Mechanismus zur Implementierung der gemeinsamen Wirtschaftsgesetzgebung voraus. Die Verhandlungen wurden im Juni 2007 unter deutscher EU-Präsidentschaft begonnen und sind mittlerweile weit fortgeschritten.
Nach einer Unterbrechung wegen der Honduras-Krise sollen sie noch im ersten Halbjahr 2010 abgeschlossen werden.
Playa Bonita, Dominikanische Republik
(dpa / picture-alliance)
Karibische Staaten
Die EU hat 2006 eine Strategie unter dem Namen „Eine EU-Partnerschaft mit der Karibik zur Förderung von Wachstum, Stabilität und Entwicklung“ entwickelt. Ziel ist die Errichtung einer starken, gegenseitig nützlichen Partnerschaft auf internationaler Ebene und die Unterstützung der karibischen Region bei Erreichung der Entwicklungsziele und Bewältigung der spezifischen regionalen Herausforderungen.
Die Europäische Union und die im CARIFORUM zusammengeschlossenen Länder der Karibik haben am 15.10.2008 ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) unterzeichnet, das die Beziehungen zwischen den beiden Regionen stärkt und die Regionalintegration innerhalb der Karibik fördert. Bei den CARIFORUM-Staaten handelt es sich um: Antigua und Barbuda, die Bahamas, Barbados, Belize, Dominica, die Dominikanische Republik, Grenada, Guyana, Haiti, Jamaika, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname und Trinidad und Tobago.
Das WPA ist ein verbindliches völkerrechtliches Abkommen, das uneingeschränkt mit den WTO-Regeln vereinbar ist und Sicherheit für Handel und Investoren in der Karibik gewährleistet. Das Abkommen beinhaltet Kapitel über Warenhandel, Dienstleistungshandel, Investitionen, Wettbewerb, Innovation und geistiges Eigentum, öffentliche Aufträge und Entwicklungshilfe. Es impliziert eine sehr viel engere Zusammenarbeit und einen intensiveren Dialog zwischen den beiden Regionen und wird mit EU-Entwicklungshilfemitteln in erheblichem Umfang unterstützt. Der 10. EEF (Europäische Entwicklungsfonds) umfasst für den Zeitraum 2008 bis 2013 für die karibische Region einen Betrag von fast 592 Mio. EUR, zu denen Deutschland ca. 20 Prozent beiträgt.
Daneben werden die Beziehungen der EU zur Karibik durch historische Verbindungen, durch das Cotonou-Abkommen zur Regelung der Beziehungen der EU mit den AKP-Staaten und durch die Einbeziehung der Karibik in die Partnerschaft zwischen der EU und Lateinamerika und der Karibik geprägt.
Im Regionalschwerpunkt Lateinamerika der Außenpolitik finden sich weitere Informationen zu den bilateralen Beziehungen Deutschlands zu Lateinamerika.
Stand 18.02.2010