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Die EU-Sicherheitsstrategie (ESS)

Europäische Sicherheitsstrategie - Antwort auf internationale Sicherheitsrisiken

Die Bundesregierung hat sich frühzeitig für die Erarbeitung einer europäischen Sicherheitsstrategie eingesetzt. Der Bundesminister des Auswärtigen hat maßgeblich zu der Initiative für eine Gesamtstrategie im Bereich der EU-Außen- und Sicherheitspolitik beigetragen, die bei der informellen Außenministertagung in Kastellorizo vom 2. bis 4. Mai 2003 konzipiert wurde. Der vom Europäischen Rat in Thessaloniki am 19./20. Juni 2003 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter erteilte Auftrag, diese Arbeiten voranzubringen, wurde in sehr kurzer Frist – und mit maßgeblichen Impulsen der Bundesregierung – erfolgreich umgesetzt.

Die vom Europäischen Rat in Brüssel am 12. Dezember 2003 angenommene Europäische Sicherheitsstrategie (ESS) bedeutet für die Europäische Union einen außen- und sicherheitspolitischen Quantensprung. Die EU zieht mit der ESS die strategischen Konsequenzen aus dem doppelten Paradigmenwechsel, der für die Sicherheit der Union nach dem 9. November 1989 und dem 11. September 2001 bestimmend geworden ist. Die ESS ist ein Meilenstein zur strategischen Bestimmung der Rolle und der Aufgaben der EU in einem dramatisch veränderten sicherheitspolitischen Umfeld und unter den Bedingungen der Globalisierung: Die EU hat den Anspruch, mit einer Stimme zu sprechen, wenn es gilt, den Herausforderungen und Risiken unserer Zeit zu begegnen. Die ESS leistet damit einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zur Kohärenz der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU.

Grundzüge der Europäischen Sicherheitsstrategie

Die ESS beschreibt mit Selbstbewusstsein das gewachsene Gewicht der erweiterten Union als Akteur mit globaler Verantwortung. Sie weist gleichzeitig Wege auf, wie die EU ihr politisches, wirtschaftliches und auch militärisches Gewicht – und das ihrer Mitgliedstaaten – wirksamer, kohärenter und mit verbesserten Fähigkeiten zum Tragen bringen kann.
In drei Kapiteln werden eindeutige Zuordnungen zwischen den globalen Herausforderungen und Risiken einerseits und dem säulenübergreifenden Instrumentarium der EU zur Konfliktprävention, zum Krisenmanagement und zur Konfliktnachsorge andererseits herausgearbeitet, und ein umfassender Sicherheitsbegriff abgeleitet.

Im ersten Kapitel identifiziert die ESS den Terrorismus, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, regionale Konflikte, das Scheitern von Staaten sowie die organisierte Kriminalität als die fünf Hauptbedrohungen, denen sich Europa heute ausgesetzt sieht. Die ESS erkennt Armut, Hunger, Epidemien wie AIDS sowie den Wettstreit um Naturressourcen als globale Herausforderungen an.

Um die Sicherheit ihrer Bürger zu gewährleisten und die gemeinsamen Werte der EU nachhaltig zu vertreten, definiert die ESS sodann im zweiten Kapitel drei strategische Ziele.

  • Erstens: Angesichts der neuen Bedrohungen, die nie rein militärischer Natur sind und denen deshalb auch niemals nur mit militärischen Mitteln begegnet werden kann, muss sich die EU frühzeitig mit dem gesamten ihr zur Verfügung stehenden Instrumentarium vorbeugend engagieren. Die erste "Verteidigungslinie", so die ESS, wird hierbei oft im Ausland liegen.
  • Zweitens: Bei aller Bedeutung der EU als globalem Akteur setzt die ESS einen Schwerpunkt auf die Schaffung von Sicherheit in unserer unmittelbaren Nachbarschaft mit dem Ziel, dass von den östlichen Grenzen der EU bis zum Mittelmeer ein Ring verantwortungsvoll regierter Staaten entsteht.
  • Drittens: Die EU bekennt sich zu einer Weltordnung auf der Grundlage eines wirksamen Multilateralismus auf der Basis des Völkerrechts. Damit wird die Überzeugung der Europäer zum Ausdruck gebracht, dass keine Nation den neuen globalen Bedrohungen im Alleingang gewachsen ist.

Im dritten Kapitel behandelt die ESS die Auswirkungen auf die europäische Politik. Sie plädiert für ein aktiveres außenpolitisches Handeln mit dem gezielten Einsatz des breiten Spektrums von diplomatischen, handels- und entwicklungspolitischen Instrumenten bis hin zum militärischen Einsatz als letztem Mittel der Konfliktprävention und der Krisenbewältigung. Zivile und militärische Fähigkeiten müssen aufgestockt und besser genutzt werden. Diese Instrumente müssen zudem besser gebündelt und abgestimmt werden. Auch gilt es, die Zusammenarbeit der EU mit ihren Partnern – über das unersetzliche transatlantische Verhältnis hinaus – zu stärken.

Eine Reihe von wichtigen deutschen Anliegen hat im Dokument ihren Niederschlag gefunden. So liegt in der ESS ein deutlicher Akzent auf dem mehrfach hervorgehobenen präventiven Gesamtinstrumentarium der EU. Mit dem Bekenntnis zur Charta der Vereinten Nationen (VN) ist klar, dass militärische Gewalt nur als letztes Mittel und nur auf Grundlage der VN-Charta (Kapitel VII einschließlich Artikel 51) Anwendung finden kann. Die Hauptverantwortung für Frieden und Sicherheit liegt beim VN-Sicherheitsrat. Die Strategie hebt außerdem die Bedeutung der Rüstungskontrolle für Sicherheit in und außerhalb Europas hervor. Die Bedeutung der "Strategischen Partnerschaft" zwischen EU und NATO wird betont. Die Bundesregierung hat die ESS mitgestaltet und begrüßt sie nachdrücklich. Die ESS bleibt der Identität und den Werten der EU als "Macht des Rechts" treu. Sie unterstreicht gleichzeitig, dass die EU eine "Zivilmacht mit Zähnen" ist – willens zu handeln, wenn Regeln gebrochen werden.

Umsetzung der ESS seit Dezember 2003

Als erste konkrete Umsetzungsmaßnahme hat der Europäische Rat in Brüssel am 12./13. Dezember 2003 die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen angenommen; sie stellt eine entscheidende Komponente der ESS dar. Darüber hinaus ersuchte der Europäische Rat in Brüssel die irische Präsidentschaft sowie den Generalsekretär im Dezember 2003, konkrete Vorschläge zur Umsetzung der ESS vorzulegen. Dabei geht es zunächst um Implementierungsschritte in vier Bereichen:

Beitrag zu einem wirksamen Multilateralismus EU - Vereinte Nationen

Die EU hat die Arbeit der vom VN-Generalsekretär im November 2003 eingerichteten "Hochrangigen Gruppe für Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel" durch einen ausführlichen, unter den Mitgliedsstaaten abgestimmten Beitrag unterstützt. Im Bericht der Hochrangigen Gruppe, der Anfang Dezember 2004 unter dem Titel "Eine sichere Welt – Unsere gemeinsame Verantwortung" finden sich viele der Vorschläge aus dem EU-Papier wieder. Das gilt insbesondere für die völkerrechtlichen Aussagen des Berichts und für den Vorschlag einer "Peacebuilding"-Komission beim VN-Sicherheitsrat. Auf der Grundlage der Gemeinsamen Erklärung über die Zusammenarbeit von VN und EU beim Krisenmanagement vom 24. September 2003 wird gleichzeitig daran gearbeitet, die VN im Bereich des Krisenmanagement noch effektiver zu unterstützen, z.B. durch die Nutzung ziviler und militärischer Elemente der ESVP, aber auch durch gemeinsame Ausbildungsmaßnahmen.

Kampf gegen den Terrorismus

Die EU hat schon kurz nach den Anschlägen des 11. September 2001 einen umfassenden Aktionsplan mit über 70 Einzelmaßnahmen verabschiedet. Die vom Europäischen Rat in Brüssel am 25. März 2004 verabschiedete Erklärung zum Kampf gegen den Terrorismus mit sieben strategischen Zielen stellt zusammen mit dem überarbeiteten Aktionsplan die Basis für das gemeinsame Vorgehen gegen den Terrorismus dar. Die Erklärung enthält klare Aufträge an den Rat, die Kommission, EUROPOL, Eurojust, die Task Force der Polizeichefs, den Generalsekretär/Hohen Vertreter und die Mitgliedstaaten. Hervorzuheben ist die Schaffung eines EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung, die Schaffung einer nachrichtendienstlichen Kapazität im EU-Lagezentrum (Situation Centre) sowie die vorzeitige Inkraftsetzung der sogenannten Solidaritätsklausel aus dem Verfassungsvertrag für den Fall eines Terrorangriffs auf einen EU-Mitgliedstaat.

Die Europäischen Räte vom Juni bzw. Dezember 2004 haben die Umsetzung der Arbeitsaufträge aus der Erklärung vom 25.03.04 weiter vorangetrieben und neue Schwerpunkte gesetzt. So wurden dem ER vom Dezember 2004 u.a. ein Strategiepapier zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus, ein Grundsatzpapier zur Berücksichtigung von Fragen der Terrorismusbekämpfung in den Außenbeziehungen der EU sowie ein Fortschrittsbericht zur Schaffung der nachrichtendienstlichen Kapazität im EU-Lagezentrum vorgelegt. Bis zum nächsten ER im Juni 2005 soll eine Strategie der EU zu Ursachen für die Radikalisierung und der Rekrutierung von Terroristen erarbeitet werden. Das "Haager Programm", das der Europäische Rat in Brüssel am 5. November 2004 verabschiedete , enthält weitreichende Maßnahmen auch zur Terrorismusbekämpfung und für den Bereich der justitiellen und polizeilichen Zusammenarbeit.

Strategie gegenüber dem Nahen und Mittleren Osten

Der Europäische Rat vom Juni 2004 hat den Bericht über die Strategische Partnerschaft der EU mit dem Mittelmeerraum sowie dem Nahen und Mittleren Osten angenommen. Deutschland und Frankreich haben wesentlich zur Erarbeitung dieses Papiers beigetragen. Ziel ist eine sowohl von der EU als auch von den Ländern der Region getragene partnerschaftliche Zusammenarbeit, die Frieden, Wohlstand und Fortschritt in der Region fördert und dabei auf bewährten Instrumenten wie dem Barcelona-Prozess aufbaut. Die Unterstützung von Reforminitiativen der Staaten der Region, u.a. auch im Rahmen der G8-Initiative von Sea Island ("Broader Middle East and North Africa"), soll Hand in Hand gehen mit einer dauerhaften Lösung des Nahost-Konflikts. Die Beziehungen mit Mitgliedern des Golf-Kooperations-Rats und anderen Staaten des Nahen und Mittleren Ostens sollen gestärkt werden.

Europa ist mit dem Nahen und Mittleren Osten sowie mit den anderen Mittelmeeranrainern durch Geschichte und Geographie eng verbunden.Wir haben ein vitales Interesse an Reform, politischer Stabilität und wirtschaftlicher Entwicklung in diesen Ländern. Die Europäische Union ist bereit, aus der Region kommende Impulse und Reformvorschläge partnerschaftlich zu unterstützen und der bestehenden Zusammenarbeit eine neue Qualität zu geben. Die Europäische Union ist hierzu bereits in engem Kontakt mit den arabischen Partnern.

Umfassende Politik gegenüber Bosnien und Herzegowina

Ziel ist die größtmögliche Kohärenz und Effektivität aller EU-Akteure in Bosnien und Herzegowina. Am 2. Dezember 2004 hat die EU mit EUFOR/Althea die Nachfolge der NATO-Operation SFOR angetreten. Die Übernahme der Operation durch die EU stärkt das bereits bestehende EU-Engagement in Bosnien und Herzegowina (EU-Sonderbeauftragter, EU-Polizeimission, EU-Monitoring-Mission, EU-Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess) nochmals signifikant. Ein Papier mit konkreten Vorgaben für die Bosnien-Politik wurde unter irischer Präsidentschaft verabschiedet und vom Europäischen Rat im Juni 2004 indossiert. Vorgesehen ist u.a. auch eine Stärkung der Rolle des EU-Sonderbeauftragten.

Stand 30.01.2006

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