Atalanta: Erfolgreicher Einsatz gegen Piraten vor Somalia
Fregatte Bremen
(picture-alliance/dpa)
Seit dem 23. Dezember 2008 beteiligt sich die Deutsche Marine an der Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias. Am 17. Dezember 2009 stimmte der Bundestag mit großer Mehrheit der Verlängerung des Bundeswehreinsatzes im Rahmen der EU-Operation Atalanta um ein weiteres Jahr zu.
Atalanta operiert erfolgreich. Die europäische Anti-Piraterie-Mission zeigt im Verbund mit den anderen Marinen vor Ort Wirkung. Die Zahl der erfolgreichen Angriffe auf Schiffe im Golf von Aden ist deutlich zurückgegangen. Alle Schiffe des Welternährungsprogramms mit Hilfsgütern für Somalia haben unter dem Schutz von Atalanta sicher ihre Zielhäfen erreicht.
Internationale Handelswege schützen
Durch das Seegebiet vor Somalia und vor allem den Golf von Aden führt die wichtigste Handelsroute zwischen Europa und Asien. Deutschland hat als Exportnation an sicheren Handelswegen ein besonders großes Interesse.
Humanitäre Hilfe für Somalia sichern
In Somalia sind über 3,7 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen. Damit gehört das Land zu den größten humanitären Krisengebieten weltweit. Die humanitäre Hilfe durch Lieferungen des Welternährungsprogramms und anderer Hilfsorganisationen erfolgt fast vollständig auf dem Seeweg. Ihr Schutz ist eine zentrale Aufgabe von Atalanta
Ursachen der Piraterie bekämpfen
Die EU unterstützt die Bekämpfung der Ursachen der Piraterie und prüft daher, wie sie zur Stärkung des somalischen Sicherheitssektors beitragen kann. In der Diskussion ist dabei eine Ausbildungsmission für somalische Sicherheitskräfte. Aufgrund der Sicherheitslage in Somalia selbst würde eine solche Mission in einem Land der Region und in Zusammenarbeit mit afrikanischen Partnern durchgeführt werden.
Die internationale Gemeinschaft wurde darin aufgefordert und ermächtigt, Maßnahmen zur Piraterieabwehr auch in den Hoheitsgewässern Somalias zu ergreifen. Resolution 1838 (2008) vom 7. Oktober 2008 bekräftigt diese Forderungen. Am 2. Dezember 2008 verlängerte der VN-Sicherheitsrat die Ermächtigung zum Vorgehen gegen Piraterie in somalischen Hoheitsgewässern durch Annahme der Resolution 1846 (2008) um zwölf Monate.
Die EU hat auf dieser völkerrechtlichen Grundlage mit der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP vom 10. November 2008 die ESVP-Operation Atalanta beschlossen. Der Deutsche Bundestag hat der deutschen Beteiligung an Atalanta am 19. Dezember 2008 zugestimmt. Der Ausweitung des Einsatzgebietes um die Seychellen stimmte der Bundestag am 18. Juni 2009 zu.
Aktuell:
Der VN-Sicherheitsrat verlängerte den Einsatz mit Resolution 1897(2009) vom 30. November 2009 für zwölf Monate.
Auf der Grundlage dieser VN-Resolution verlängerte die Europäische Union am 8.12.2009 die Mission Atalanta bis zum 12. Dezember 2010.
Gemeinsam gegen Piraten
Inzwischen kreuzen östlich von Afrika über 35 internationale Kriegsschiffe, um gegen die Piraten vorzugehen, darunter bis zu zwölf Schiffe und bis zu vier Seeraumüberwachungsflugzeuge von Atalanta. Derzeit ist die Deutsche Marine mit 240 Soldaten und der Fregatte "Bremen" vor Ort.
In den vergangenen Monaten sind von der deutschen Atalanta drei Gruppen von insgesamt 23 Piraterieverdächtigen in Gewahrsam genommen worden.
Die Männer sind an Kenia übergeben werden, das bereit und in der Lage ist, sie vor Gericht zu stellen. Diese Möglichkeit sieht die Gemeinsame Aktion der EU vor. Bislang sind auf dieser Basis 75 Piraterieverdächtige von Atalanta an Kenia übergeben worden. Die Strafverfahren im kenianischen Mombasa laufen derzeit.
Am 6. März 2009 wurde ein Briefwechsel zwischen der EU und Kenia zur Übergabe von mutmaßlichen Piraten unterzeichnet. In diesem Briefwechsel werden menschenrechtliche Garantien für die Gefangenen festgelegt. Eine Übergabe erfolgt danach "unter uneingeschränkter Wahrung der internationalen Menschenrechtsnormen, einschließlich des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte von 1966 und des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe von 1984".
Ein entsprechender Briefwechsel trat am 30. Oktober 2009 auch mit den Seychellen in Kraft.
Die Strafverfolgung mutmaßlicher Piraten ist wichtiger Bestandteil des Vorgehens gegen Piraterie.
Deutschland setzt sich für die Schaffung eines internationalen Gerichts, das für Piraten zuständig ist, ein.
Stand 17.12.2009