Umweltschutz ist zugleich Lebensvorsorge, Konfliktverhütung und aktive Sicherheitspolitik. "Außenpolitik für Umweltschutz" ist daher ein nicht mehr wegzudenkender Teil deutscher Außenpolitik geworden.
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Internationale Zusammenarbeit ist in der Umweltpolitik von zentraler Bedeutung. Die Bundesregierung wirkt insbesondere in den folgenden Bereichen aktiv mit:
PIC und POP: Zwei wichtige internationale Übereinkommen zum Transfer von gefährlichen Chemikalien beziehungsweise zum Schutz vor langlebigen Schadstoffen. Darüber hinaus arbeitet das VN-Umweltprogramm UNEP an einem Quecksilberabkommen.
Mehr lesen: Chemikaliensicherheit
Bis heute ist es in vielen Teilen der Erde nicht gelungen, die fortschreitende Zerstörung und Degradierung der Wälder aufzuhalten. Jedes Jahr werden weltweit etwa 13 Millionen Hektar wertvolle Naturwälder zerstört, insbesondere in den Tropen. Das entspricht einem Gebiet in der Größe von mehr als einem Drittel der Fläche Bundesrepublik Deutschland.
Mehr lesen: Schutz der Wälder
Das Übereinkommen ist die erste völkerrechtliche Übereinkunft, die die biologische Vielfalt als Ressource unter der Verfügungsgewalt der Nationalstaaten betrachtet. Biologische Vielfalt wird dadurch gleichrangig mit Bodenschätzen oder sonstigen natürlichen Ressourcen.
Mehr lesen: Biologische Vielfalt
Als Folge des internationalen Handels sind viele Tier- und Pflanzenarten in ihrem Bestand gefährdet oder vom Aussterben bedroht. Zum Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten besteht seit 1973 das Washingtoner Artenschutzübereinkommen.
Mehr lesen: Washingtoner Artenschutzkonvention (CITES)
Das Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (CMS - Convention on the Conservation of Migratory Species of Wild Animals) wurde am 23. Juni 1979 in Bonn unterzeichnet.
Mehr lesen: Schutz wandernder Tierarten