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Kooperation für Energiesicherheit und Klimaschutz

Antarktis © Manuel Meyer/dpa/gm

Energie- und Klimafragen sind eng miteinander verknüpft, bergen aber ganz unterschiedliche Herausforderungen: Der steigende Verbrauch fossiler Energieträger forciert den Klimawandel - mit gravierenden Folgen für viele Regionen der Welt. Gleichzeitig müssen Staaten in einer Welt wachsenden Wettbewerbs um Ressourcen und steigender Rohstoffpreise die Energieversorgung ihrer Volkswirtschaften sicherstellen. Zur Abwendung dramatischer Folgen des Klimawandels ist die Umstellung auf eine emissionsarme Wirtschafts- und Lebensweise notwendig. Die Bundesregierung setzt sich konsequent dafür ein, diese Herausforderungen durch internationale Kooperation zu bewältigen.

Herausforderungen

Erhöhte Energieeffizienz und der Einsatz erneuerbarer Energiequellen erlauben es, weniger Kohle, Öl und Gas zu verbrennen. Dies vermindert den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase und reduziert die Abhängigkeit von Importen fossiler Energieträger.

Moderne Volkswirtschaften brauchen beides: Eine verlässliche Energieversorgung ebenso wie langfristig nachhaltiges Wirtschaftswachstum. Dies kann nur gelingen, wenn die Partner international zusammenarbeiten, um Energieeffizienz, einen ausgewogenen Energiemix und technische Fortschritte zu fördern. Zusätzlich ist ein intensiver Dialog zwischen Liefer-, Transit- und großen Verbraucherländern nötig, um die ungestörte Versorgung mit fossilen Energieträgern sicherzustellen. Auch die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise nimmt dem Gebot, Lösungen für diese Aufgaben zu finden, nichts von seiner Dringlichkeit. Vorschläge für eine „Green Recovery“ oder einen „Global Green New Deal“ zeigen, dass Lösungen, die Wirtschaft, Klima und Umwelt zugleich helfen, möglich sind.

EU-Politik

Deutschland legte während seiner EU-Präsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 einen Schwerpunkt auf die europäische und internationale Abstimmung in diesen Fragen und stieß damit zu einem im weltweiten Vergleich frühen Zeitpunkt konkrete Politikmaßnahmen an. Der Europäische Rat beschloss unter deutschem Vorsitz im März 2007 einen "Europäischen Energie-Aktionsplan" und unterstrich die Notwendigkeit, die globale Erwärmung auf maximal 2 Grad zu begrenzen.

Konkret verpflichteten sich die EU-Mitgliedstaaten bis 2020

  • zur Verringerung der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um mindestens 20 Prozent (30 Prozent im Falle vergleichbarer Verpflichtungen anderer Industriestaaten und angemessener Beiträge von Schwellenländern),
  • zur Reduktion des für 2020 prognostizierten Gesamtenergieverbrauchs um 20 Prozent, sowie
  • zur Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch auf 20 Prozent.

Die EU-Klima- und Energiepolitik ist deshalb seit langem den Zielen von Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Klima- und Umweltverträglichkeit verpflichtet. Sie gibt gleichzeitig ein klares Signal an die Energiemärkte, in nachhaltige und innovative Energietechnologie zu investieren.

EU-Klima-Energie-Paket

Im Januar 2008 schlug die EU-Kommission umfangreiche gesetzgeberische Maßnahmen auf EU-Ebene vor. Das aus vier Teilen bestehende „Klima- und Energiepaket“ umfasste

  1. die Entscheidung über die Klimaschutzziele der EU bis 2020 insgesamt und die Festlegung konkreter Ziele für die Verringerung von Treibhausgasen für die Mitgliedstaaten
  2. eine Reform des EU-Emissionshandelssystems mit verschärften Vorgaben für die Zeit ab 2012
  3. eine Richtlinie über den Ausbau erneuerbarer Energien
  4. eine Richtlinie zur Förderung der Technik der Kohlenstoffabscheidung und –lagerung (CCS), um die Emissionen des Treibhausgases Kohlendioxyd in die Atmosphäre zu verringern.

Nach intensiven Verhandlungen der EU-Mitgliedsstaaten und des Europäischen Parlaments gelang im Dezember 2008 eine Einigung, die im Frühjahr 2009 verbindlich wurde.

Mit ihren seit 2007 konzipierten Maßnahmen zum Klimaschutz, die mit dem Klima- und Energiepaket konkretisiert wurden, nimmt die EU in den internationalen Klimaschutzverhandlungen eine Führungsrolle ein bei dem Ringen um ein weltweites Klimaschutzregime für die Zeit ab 2013.

International Carbon Action Partnership (ICAP)

Ende Oktober 2007 wurde auf maßgeblichen Anstoß aus Deutschland in Lissabon die "International Carbon Action Partnership" (ICAP) gegründet. ICAP dient dem politischen Ziel, einen weltweiten Kohlenstoffmarkt aufzubauen. In einem solchen System würden Emittenten, denen klimapolitisch notwendige Begrenzungen für den Ausstoß von Treibhausgasen auferlegt sind, ihre Emissionsberechtigungen handeln, um nötige Verringerungen dort zu erzielen, wo dies zum günstigsten Preis möglich ist. Im Rahmen von ICAP beraten seine Mitglieder (Staaten oder staatliche Regionen) darüber, wie bestehende Emissionshandelssysteme (wie das der EU) mit ähnlichen Systemen weltweit verknüpft werden können beziehungsweise wie geplante Systeme konstruiert werden sollten, um eine spätere Verknüpfung zu ermöglichen. 

G8-Prozess und Major Economies Forum (MEF)

Bereits beim G8-Gipfel im Juni 2007, unter deutscher Präsidentschaft in Heiligendamm, befassten sich die Staats- und Regierungschefs mit der klimapolitischen Forderung, den globalen CO2-Ausstoß bis 2050 um mindestens die Hälfte zu reduzieren. Dieses Ziel beschlossen sie ernsthaft zu erwägen und im Rahmen von VN-Verhandlungen zu verfolgen, die auch die großen Schwellenländer einbinden. Die G8 einigten sich außerdem darauf, innovative Instrumente zur Finanzierung von Klimaschutzprojekten in Entwicklungsländern zu unterstützen. Deutschland hat dies alsbald umgesetzt: Ein Teil der Erlöse, welche die öffentliche Hand aus der Veräußerung von Emissionsrechten im Rahmen des EU-Emissionshandels erzielt, wird für Klimaschutzmaßnahmen eingesetzt. Mit der so finanzierten „Internationalen Klimaschutzintiative“ geht Deutschland einen viel beachteten neuen Weg bei der Finanzierung internationaler Projekte.

2009 steht Klimaschutz auch bei den G8 erneut im Zentrum der Beratungen. Der G8-Gipfel im Juli im italienischen L’Aquila bekräftigte die Notwendigkeit einer raschen Einigung auf ein globales Klimaregime für die Zeit ab 2013, unterstrich die Notwendigkeit einer Senkung der globalen Emissionen bis 2050 um mindestens 50 Prozent und bekannte sich dazu, dass die Industriestaaten dazu durch eine Emissionsverringerung um 80 Prozent beitragen müssten.

Außerdem befassen sich die G8 gemeinsam mit den acht größten Schwellen- und Entwicklungsländern mit Klimaschutz im Rahmen der Treffen des „Major Economies Forum“ (MEF). Da hier noch größere Interessengegensätze zu überwinden sind als allein innerhalb der G8, konnte der MEF-Gipfel im Juli 2009 noch keine für einen Erfolg im internationalen Klimaschutz nötige Annäherung zwischen den weltweit wichtigsten Emittenten erwirken. Die MEF-Abschlusserklärung blieb daher trotz intensiver Bemühungen im Vorfeld im Vergleich zur G8-Erklärung klimapolitisch weniger konkret.

VN-Klimaschutzverhandlungen

Bei der Weltklimakonferenz in Bali im Dezember 2007 (13. Vertragsstaatenkonferenz der VN-Klimarahmenkonvention und 3. Vertragsstaatenkonferenz des Kyoto-Protokolls) einigten sich die Staaten auf einen intensiven Verhandlungsprozess über ein globales Klimaschutzabkommen, das nach 2012 benötigt wird, wenn die Laufzeit der derzeitigen Verpflichtungen des Kyoto-Protokolls endet. Die "Bali Road Map" legte die wesentlichen Verhandlungsinhalte fest: Minderung von Treibhausgasen, Anpassung an den Klimawandel, Technologiezusammenarbeit sowie Finanzierung des Klimaschutzes. Sie setzte außerdem die Weltklimakonferenz im Dezember 2009 in Kopenhagen als Endpunkt fest, bei dem die Verhandlungen abgeschlossen werden sollen.

In einer Serie von Verhandlungskonferenzen im Verlaufe von 2008 und 2009 arbeiten die Staaten an einem in Kopenhagen zu beschließenden Übereinkommen. Verhandelt wird in zwei parallelen Gruppen. Eine berät über die Ausgestaltung einer zweiten Verpflichtungsperiode ab 2013 unter dem Dach des Kyoto-Protokolls von 1997, das bindende Verpflichtungen nur für Industrieländer vorsieht. Die andere Gruppe verhandelt über ein gänzlich neues Protokoll unter dem Dach der VN-Klimarahmenkonvention, das bindende Regelungen für alle Staaten vorsehen würde und daher auch Entwicklungs- und Schwellenländern konkrete Pflichten auferlegen würde. Welche Form eine Übereinkunft in Kopenhagen haben wird, ist deshalb im Vorhinein ebensowenig absehbar wie deren genauer Inhalt hinsichtlich der Bali-Bausteine Minderung, Anpassung, Finanzierung und Technologiekooperation. Jedoch haben die Vertragsstaatenkonferenzen mehrfach bekundet, auch die aus der Vernichtung der Wälder, vor allem der tropischen Regenwälder, entstehenden Treibhausgasemissionen in das zukünftige Regime einzubeziehen. Diese tragen mit etwa 18 Prozent einen erheblichen Anteil an den globalen Emissionen.

Stand 16.07.2009

Zusatzinformationen:

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