Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen
Die Vernichtung der Waffenbestände aus den Zeiten des Kalten Krieges. Die Vermeidung unkontrollierter Waffenproduktion und -verbreitung. Die nukleare Nichtverbreitung. - Diese Themen bleiben aktuell. Angesichts weiterhin bestehender Konfliktpotenziale in der Welt ist der Einsatz für Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung wichtiger denn je und Kernanliegen deutscher Außenpolitik.
Der Atomwaffensperrvertrag wurde 1968 unterzeichnet und ist bis heute das wichtigste Instrument zur Kontrolle der nuklearen Rüstungsbegrenzung. Die Einhaltung der Bestimmungen in den Unterzeichnerstaaten wird von der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) überwacht.
Mehr lesen: Nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung
Mit den Verträgen zum Verbot chemischer und biologischer Waffen von 1975 und 1997 wurden wichtige Schritte auf dem Weg zu einem vollständigen Verzicht auf biologische und chemische Kampfstoffe getan.
Mehr lesen: Biologische und Chemische Waffen
Gerade wegen ihres Erfolges im europäischen Kontext und ihrer weitestgehend reibungslosen Umsetzung wird die konventionelle Rüstungskontrolle kaum mehr in ihrer Bedeutung wahrgenommen und läuft Gefahr, immer mehr in Vergessenheit zu geraten. Das Bewusstsein für die Bedeutung von Rüstungskontrolle muss deshalb aufgebaut und gepflegt werden.
Mehr lesen: Konventionelle Rüstungskontrolle
Die auf dem G8-Gipfel 2002 in Kananaskis lancierte Initiative "Globale Partnerschaft gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und -materialien" leistet einen Beitrag zur Reduzierung nuklearer, chemischer, biologischer und radiologischer Proliferationsrisken. Der Schwerpunkt der Initiative lag anfangs auf Russland. Sie hat eine Laufzeit von zehn Jahren.
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