Der Konflikt um das iranische Atomprogramm
Anreicherungsanlage Natans
(picture-alliance/dpa)
Bundesaußenminister Guido Westerwelle hat sich besorgt über den jüngsten Bericht der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO) zum iranischen Atomprogramm geäußert. Westerwelle betonte am 19. Februar in Berlin, die Staatengemeinschaft wolle den Dialog mit Teheran, werde sich aber nicht länger vertrösten lassen. Bleibe der Iran bei seiner Verweigerungshaltung, seien auch weitere Sanktionen nicht ausgeschlossen.
Der Iran lässt die internationale Gemeinschaft über wichtige Aspekte seines Atomprogramms im Unklaren. Es bestehen begründete Zweifel, ob es wirklich ausschließlich friedlichen Zwecken dient. Deshalb forderte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen Iran dazu auf, seine Aktivitäten zur Anreicherung von Uran auszusetzen, diese Zweifel auszuräumen und dadurch Vertrauen der internationalen Gemeinschaft in den friedlichen Charakter des iranischen Nuklearprogramms wiederherzustellen.
Deutschland bemüht sich gemeinsam mit den USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien seit Jahren um eine Lösung im Atomkonflikt. Mehrfach haben diese Länder - auch als "E3+3" bezeichnet - dem Iran Verhandlungsangebote unterbreitet.
Bundesaußenminister Westerwelle: Atomare Bewaffnung des Iran inakzeptabel
Am 21. September 2009 hatte der Iran die IAEO über die Existenz einer zweiten, bisher geheim gehaltenen Uran-Anreicherungsanlage informiert. Die Anlage befindet sich in einem Tunnel in der Nähe der Stadt Qom. Die Bundesregierung verurteilte die iranische Verschleierungspolitik und forderte Teheran dazu auf, sein Atomprogramm umgehend aufzudecken.
Nach 15 Monaten Gesprächspause gelang es den E3+3 am 1. Oktober 2009 erstmals wieder, direkte Gespräche mit dem Iran zu führen. Bei dem Treffen in Genf erklärte sich der Iran bereit, der IAEO Zugang zu seiner zweiten Anreicherungsanlage zu gewähren. Der Iran willigte darüber hinaus "prinzipiell" ein, schwach angereichertes Uran nach Russland und Frankreich zu exportieren. Dort soll es weiter angereichert und zu Brennstäben umgewandelt werden. Anschließend sollen die Brennstäbe nach Iran rückexportiert werden, wo sie in einem Forschungsreaktor in Teheran zu medizinischen Zwecken genutzt werden sollen. Für die internationale Gemeinschaft hätte eine solche Vereinbarung den Vorteil, dass sie sichergehen könnte, dass das Uran nicht zu militärischen Zwecken verwendet wird.
Bei technischen Gesprächen in Wien (19.-21.10.2009) legte die IAEO konkrete Vorschläge für ein solches Verfahren vor. Die Bundesregierung begrüßt diese Vorschläge und hofft, dass auf ihrer Grundlage erste Schritte zur Vertrauensbildung unternommen werden können. Bisher hat der Iran jedoch keine Bereitschaft gezeigt, die Vereinbarung von Genf umzusetzen. Daher verabschiedete der Gouverneursrat der IAEO am 27. November 2009 eine Resolution, die den Iran auffordert, die Bauarbeiten an der Anreicherungsanlage in Qom umgehend einzustellen, mit der internationalen Gemeinschaft zu kooperieren und sein Atomprogramm aufzudecken.
Auch eine Teilnahme auf der Müchener Sicherheitskonferenz nutzte der iranische Außenminister Mottaki nicht, um auf die Forderungen der internationalen Gemeinschaft einzugehen. Stattdessen kündigte Irans Staatspräsident Ahmadinejad am 7. Februar 2010 an, die Urananreicherung auf 20% auszuweiten. Die Produktion des höher angereicherten Urans hat nach iranischen Angaben am 9. Februar begonnen. Bundesaußenminister Westwelle kritisierte die "Verweigerungshaltung" Teherans und kündigte "weitere Maßnahmen" der Völkergemeinschaft an, wenn die iranische Führung an ihrem Kurs festhalte.
Am 18. Februar legte die IAEO einen neuen Bericht zum iranischen Atomprogramm vor. Westerwelle erklärte, der Bericht bestätige erneut, dass der Iran alle offenen Fragen um sein Atomprogramm weiter unbeantwortet lasse. Zwar habe der Iran habe das Recht, die Kernenergie zivil zu nutzen, müsse aber auch seinen Verpflichtungen nachkommen. Der Bundesaußenminister bekräftigte, dass von einer nuklearen Bewaffnung des Iran eine erhebliche Gefährdung der Region und der Stabilität in der ganzen Welt ausgehen würde. Daher hätten sowohl bei den Vereinten Nationen als auch zwischen Deutschland und seinen europäischen Partnern Beratungen begonnen, was dagegen zu tun sei.
Was fordert die internationale Gemeinschaft?
Die Urananreicherung ist problematisch, weil sie auch für die Produktion von Spaltmaterial für den Bau von Kernwaffen verwendet werden kann.
Iran hat den Nichtverbreitungsvertrag ratifiziert. Das Land hat sich damit verpflichtet, auf Atomwaffen zu verzichten und das gesamte im Land befindliche nukleare Spaltmaterial (das auch für den Bau von Atomwaffen Verwendung finden könnte) durch die IAEO kontrollieren zu lassen. Dies geschieht im Rahmen eines Abkommens mit der IAEO, dem sog. Safeguards Agreement, das seit 1974 in Kraft ist.
Nach offizieller iranischer Lesart dient sein Atomprogramm dazu, die Energieversorgung des Landes um die Kernenergie zu ergänzen. Die Grundlage hierfür wurde bereits Ende der fünfziger Jahre des letzten Jahrhunderts gelegt. Zur Zeit ist kein Atomkraftwerk am Netz – es existieren lediglich Forschungsreaktoren. In Buschehr wird derzeit mit russischer Hilfe das erste Kernkraftwerk für die Energieversorgung fertig gestellt. Russland garantiert für dieses Kernkraftwerk auch die Brennstoffversorgung. Es bedarf somit keiner eigenen iranischen Urananreicherung zur Produktion von Brennelementen für dieses Kernkraftwerks. Offizielle iranische Stellen behaupten dennoch, die Technologie nur friedlich und nicht zur Produktion von Atomwaffen nutzen zu wollen.
Im Jahr 2002 wurde allerdings bekannt, dass Iran im Rahmen seines Nuklearprogramms über einen Zeitraum von 18 Jahren Anlagen errichtet und Materialien beschafft und verwendet hat, die gemäß seines Safeguards-Abkommens gegenüber der IAEO deklarierungspflichtig waren. Damit hat Iran einen schweren Verstoß gegen seine internationalen Verpflichtungen begangen. Die daraus entstandenen massiven Fragen und Zweifel am Charakter seines Nuklearprogramms konnte Iran bis heute nicht ausräumen.
Was steht im Nichtverbreitungsvertrag? Jedes Land hat das Recht, die Nukleartechnologie für friedliche Zwecke zu nutzen - militärische Nutzung ist nur den fünf Kernwaffenstaaten erlaubt. Damit alle Partner sicher sein können, dass dies auch eingehalten wird, kontrolliert die IAEO die Nuklearprogramme dieser Länder. Seit sich herausgestellt hat, dass Iran 18 Jahre lang ein geheimes Atomprogramm verfolgt hat, versucht die IAEO im Rahmen Ihres Kontrollauftrags die daraus entstandenen Fragen und Zweifel aufzuklären. Allerdings weigert sich Iran seit mehreren Jahren, der IAEO hierbei die geforderte Kooperation und Transparenz zu gewähren.
Parallel zu den Bemühungen der IAEO begannen die Außenminister Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens (die sogenannten "E3") einen Gesprächsprozess mit Iran und forderten Iran auf, seine Aktivitäten zur Urananreicherung solange auszusetzen, bis das Vertrauen in den friedlichen Charakter seines Nuklearprogramms wiederhergestellt ist. Bis heute weigert sich Iran, diese Forderung zu erfüllen.
Da ihre eigenen Bemühungen und die der E3 keine entscheidenden Fortschritte brachten, legte die IAEO den Fall im Februar 2006 dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vor. Gleichzeitig forderte die IAEO Iran in einer Resolution dazu auf, bis zur Wiederherstellung des verloren gegangenen Vertrauens auf alle Aktivitäten zur Urananreicherung und Wiederaufbereitung verzichten, den Bau eines Schwerwasserreaktors zu überdenken und das Zusatzprotokoll zu seinem Safeguards-Abkommen, das verstärkte Kontrollen erlaubt, zu ratifizieren und umzusetzen.
Beschlüsse des VN-Sicherheitsrates
Der VN-Sicherheitsrat handelte: Zunächst mit einer Erklärung des Präsidenten im März 2006, dann mit fünf Resolutionen (August 2006, Nr. 1696; Dezember 2006, Nr. 1737; März 2007, Nr. 1747; März 2008, Nr. 1803; September 2008, Nr. 1835). Darin werden die Forderungen der IAEO, insbesondere nach einer Aussetzung der Anreicherung, der Wiederaufarbeitung, der Schwerwasseraktivitäten und der Anwendung des Zusatzprotokolls aufgegriffen und völkerrechtlich verbindlich gemacht. Außerdem beschloss der Sicherheitsrat völkerrechtlich verbindliche Sanktionen:
Iran soll dazu bewegt werden, voll mit der IAEO zu kooperieren und das verloren gegangene Vertrauen der internationalen Gemeinschaft wieder herzustellen. Die Lieferung von Waren und Technologien, die das umstrittene Atomprogramm fördern, wird vom Sicherheitsrat deshalb verboten, Auslandskonten von am Atomprogramm beteiligten natürlichen und juristischen Personen werden eingefroren. Verboten wird auch der Transfer von know-how. Als zusätzliche Maßnahmen wurden unter anderem beschlossen: ein Verbot sämtlicher Waffenexporte aus Iran, ein Aufruf zur Wachsamkeit bei Waffenverkäufen an Iran sowie ein Aufruf, der iranischen Regierung keine weiteren staatlichen Kredite zu gewähren (Ausnahme: humanitäre und Entwicklungszwecke). Die EU beschloss zudem, keine Waffen an Iran zu liefern.
Verhandlungsangebote der Staatengemeinschaft
Auch nach Überweisung an den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen setzten die E3 ihre Bemühungen fort. Das Format wurde erweitert (E3/EU + 3), und im Juni 2006 legten die Außenminister von Deutschland, Frankreich, Großbritannien sowie der Hohe Repräsentant der EU, Solana, gemeinsam mit ihren Kollegen aus den USA, Russland und China Iran ein umfassendes Kooperationsangebot vor.
Darin stellten sie Iran unter der Voraussetzung der Erfüllung der Forderungen des VN-Sicherheitsrats eine weitreichende wirtschaftliche, politische und nukleare Zusammenarbeit in Aussicht. Auf dieser Grundlage sollten Verhandlungen geführt werden. Formal hat Iran zwar auf dieses Angebot reagiert, die zentralen Forderungen – die Erfüllung der Forderungen des VN-Sicherheitsrats – aber weiter abgelehnt.
Am 14.06.2008 reiste Javier Solana, diesmal begleitet von den Politischen Direktoren der E3, Russlands und Chinas, erneut nach Teheran und übergab ein erneuertes Verhandlungsangebot. Die neuen Vorschläge konkretisieren das Angebot von 2006 in vieler Hinsicht, enthalten aber gerade im wirtschaftlichen und politischen Bereich auch neue Elemente.
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Doppelter Ansatz
Deutschland verfolgt mit seinen internationalen Partnern eine Strategie, die sich als „doppelter Ansatz“ charakterisieren lässt:
einerseits wird in Gesprächen mit der iranischen Führung sondiert, ob diese bereit ist, an den Verhandlungstisch zurückzukehren – wozu die Erfüllung der Forderung nach Aussetzung der Urananreicherung gehört,
andererseits ist der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit dem Dossier befasst, um durchzusetzen, dass Iran den völkerrechtlich bindenden Forderungen nachkommt.
Nach der letzten Sicherheitsratsresolution wurde deshalb von den Außenministern der E3/EU+3 eine Erklärung abgegeben, in der sie ihre Verhandlungsbereitschaft mit Iran erneuern. Zugleich drückten sie die Hoffnung aus, dass Iran dieses Signal ernst nimmt und den Weg zu Verhandlungen einschlägt.
Stand 19.02.2010