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Förderung der Menschenrechte in Lateinamerika

Wahrheitskommission

Die Bundesregierung setzt sich auch in Lateinamerika für die Verbesserung der Menschenrechtslage ein, sei es in ihren bilateralen Beziehungen, sei es im multilateralen Rahmen.

Die lateinamerikanischen Länder stehen – je nach Land - vor vielfältigen Herausforderungen, bei denen die Bundesregierung Unterstützung leisten kann: z.B. bei der Bewältigung der Versöhnungsprozesse nach Militärdiktatur und Bürgerkrieg und der damit einhergehenden notwendigen Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen und Bekämpfung der Straflosigkeit; bei der Justizreform, der Abschaffung der Gewalt, der Gewährung von Presse- und Meinungsfreiheit, der Bekämpfung der Kinderarbeit und Kinderprostitution; der Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Rechte von benachteiligten Bevölkerungsgruppen, der Nichtdiskriminierung von Minderheiten, insbesondere der Indigenen. Die Bundesregierung hat sich mit ihrer Zustimmung zur VN-Erklärung zu den Rechten der Indigenen Völker zur Unterstützung für die Umsetzung der Erklärung verpflichtet. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung nachdrücklich die Einrichtung eines regelmäßigen Dialogs über Menschenrechte, den die EU mit Argentinien, Brasilien, Chile, Mexiko und Kolumbien eingeleitet hat, um aktiven Beistand bei der Verbesserung der Menschenrechtslage zu leisten.

Der weit reichende politische Konsens in Menschenrechtsfragen zwischen den meisten lateinamerikanischen Staaten und Deutschland beziehungsweise der EU hat zu einem stetigen Ausbau der Zusammenarbeit in internationalen Foren zwischen der EU und der Gruppe lateinamerikanischer und karibischer Staaten (GRULAC) in den Vereinten Nationen geführt. Auf der multilateralen Ebene der Vereinten Nationen ist die Gruppe der Lateinamerikanischen Länder für die Bundesregierung – und ihre EU-Partner – bei der Konsolidierung und Fortentwicklung menschenrechtlicher Standards wichtiger Partner. Einschlägige Resolutionen, bei denen beide Gruppen eine weitgehende gemeinsame Interessenlage verbindet, sind z.B. die Resolution zu den Rechten des Kindes, zur Abschaffung der Todesstrafe, zur Bekämpfung religiöser Intoleranz und Länderresolutionen. Zur Festlegung gemeinsamer Initiativen und Prioritäten sowie zur Koordinierung des Abstimmungsverhaltens hat sich die EU mit Argentinien, Brasilien, Chile und Mexiko im November 2008 auf regelmäßige Menschenrechtskonsultationen geeinigt, die im Vorfeld der Sitzungen des Menschenrechtsrates und der Arbeiten der VN-Generalversammlung abgehalten werden.

Förderung von Menschenrechtsprojekten

Die Bundesregierung führt einen aktiven Dialog mit der Zivilgesellschaft und insbes. mit Nichtregierungsorganisationen in den Lateinamerikanischen Ländern, die als Partner eine wesentliche Funktion bei der Projektarbeit übernehmen. Allein im Jahre 2009 hat das Auswärtige Amt insgesamt ca. 757.700 Euro für die Finanzierung von Menschenrechtsprojekten in Lateinamerika zur Verfügung gestellt.

Dabei wurden in den Ländern Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, El Salvador, Guatemala, Jamaika, Kolumbien, Nicaragua, Paraguay und Peru insgesamt elf Projekte in einer Größenordnung von 18.000 bis 130.000 Euro u.a. zu folgenden Themen gefördert: „Förderung von Frauenrechten“ und „Rechte von Behinderten“, „Aufklärung von sozial schwacher Bevölkerung über ihre sozio-ökonomischen Rechte“, „Förderung der Meinungsfreiheit“. Darüber hinaus gehende Projekte waren u.a. ein von der Stiftung "Fundación documentación y archivo de la Vicaría de la Solidaridad" durchgeführtes Projekt zur „Dokumentation und Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen während der Militärdiktatur 1973 – 1990 in Chile“ und ein durch die Universität Rosario in Bogota durchgeführtes „Projekt zum Thema „Binnenvertriebenen“. Mit der Organisation InWEnt konnte im Jahr 2009 wiederholt ein großes, länderübergreifendes Projekt zur Stärkung von Wahrheits- und Versöhnungsprozessen in neun lateinamerikanischen Ländern unter dem Titel "Gegen das Vergessen“ erfolgreich durchgeführt werden. Teilgenommen haben Experten aus El Salvador, Guatemala, Kolumbien, Paraguay, Peru, Argentinien, Bolivien, Chile und Uruguay.

Auch in den zurück liegenden Jahren wurden zahlreiche Menschenrechtsprojekte in Lateinamerika/Karibik gefördert, im Jahre 2008 sogar schwerpunktmäßig. Als Ergebnis dieser Aktion kamen insgesamt 26 Menschenrechtsprojekte mit einer Fördersumme in Höhe von 690.800 Euro zustande. Hinzu kamen zahlreiche kleinere Veranstaltungen aus Anlass des „60. Jahrestags der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“. 

Projekt der deutschen und einer brasilianischen Schule in Rio zu Menschenrechten Schulprojekt in Rio zu Menschenrechten (AA)

Ein Beispiel: Gemeinsames Projekt der Deutschen Schule und des Colegio Estadual Andre Maurois in Rio de Janeiro zu Menschenrechten

So unterstützte das Auswärtige Amt beispielsweise ein gemeinsames Projekt der Deutschen Schule und des Colegio Estadual Andre Maurois in Rio de Janeiro mit knapp 5.000 Euro. Im Rahmen des Projektes diskutierten Schüler der 11. Klassen der Deutschen Schule mit gleichaltrigen Schülern einer öffentlichen Staatsschule über die Menschenrechte und ihre Umsetzung. Ziel war es, aufgrund der unterschiedlichen sozialen Herkunft der insgesamt 200 Schüler zu neuen Perspektiven zu gelangen. Das Projekt war mehrschichtig angelegt. Zuerst wählten die Teilnehmer die für sie wichtigsten Artikel aus den insgesamt 30 Menschenrechts-Artikeln aus und arbeiteten dann an der Frage, wie es in der Realität um die Umsetzung der Rechte steht. Daraus entstand ein Brief an den Gouverneur und den künftigen Oberbürgermeister von Rio de Janeiro. Für die Schülergruppen wurden schließlich Preise ausgesetzt.

Stand 23.02.2010

Zusatzinformationen:

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Strassenkinder in Honduras

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Straßenkinder finden in der "Casa Alianza" in Tegucigalpa ein neues Zuhause.

Stammeskrieger in Paraguay

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Schulprojekt in Rio de Janeiro

Projekt der deutschen und einer brasilianischen Schule in Rio zu Menschenrechten


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