Entschädigung für in der Zeit des Nationalsozialismus begangenes Unrecht
Der moralischen und finanziellen Wiedergutmachung des vom NS-Regime verübten Unrechts hat die Bundesrepublik Deutschland von Anfang an eine besondere Priorität eingeräumt. Auch heute noch hat diese Aufgabe für die Bundesregierung einen unverändert hohen Stellenwert.
Die wesentlichen Grundlagen der Entschädigung für das nationalsozialistische Unrecht wurden nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges durch die Alliierten geschaffen und nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949 von dieser fortgeführt und ausgebaut. In diesem Zusammenhang sind insbesondere der Vertrag mit Israel und der Conference on Jewish Material Claims against Germany (Jewish Claims Conference, JCC) (1952), das Bundesentschädigungsgesetz (1956), das Bundesrückerstattungsgesetz (1957) und, nach der Wiedervereinigung, das Vermögensgesetz (1990) zu nennen.
Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
Mit der Errichtung der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" (Stiftung EVZ) im Jahr 2000 wurde schließlich auch die Frage der Leistungen für Zwangsarbeit umfassend geregelt. Das Vermögen der Stiftung EVZ in Höhe von 10,1 Mrd. DM (rund 5,16 Mrd. Euro) wurde aus Mitteln der Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft und des Bundes zur Verfügung gestellt. Bis Dezember 2006 hat die Stiftung mit Hilfe ihrer internationalen Partnerorganisationen Leistungen in Höhe von 4,337 Mrd. Euro an mehr als 1,6 Mio. ehemalige Zwangsarbeiter in fast 100 Ländern gezahlt. Die Leistungsberechtigten erhielten Einmalzahlungen bis zu einer jeweiligen Höchstgrenze von 15.000 DM (rund 7.670 Euro). Nach Ende der Auszahlungsphase am 31. Dezember 2006 wird die Stiftung EVZ jetzt als Förderstiftung tätig.
Das Auswärtige Amt unterrichtet den Deutschen Bundestag jährlich über den Stand der Rechtssicherheit deutscher Unternehmen im Zusammenhang mit der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“. Aktuell ist der Zehnte Rechtssicherheitsbericht (Stand 31. März 2009).
Der dazu geschaffene Fonds „Erinnerung und Zukunft“ verfügte über ein Startkapital von 418 Millionen Euro und ist auf Dauer angelegt. Der gesetzliche Auftrag der Förderstiftung besteht darin, Projekte zu unterstützen, die der Völkerverständigung, den Interessen von Überlebenden des nationalsozialistischen Regimes, dem Jugendaustausch, der sozialen Gerechtigkeit, der Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft sowie der internationalen Zusammenarbeit auf humanitärem Gebiet dienen. Die Arbeit vollzieht sich gegenwärtig in drei Förderschwerpunkten: „Auseinandersetzung mit der Geschichte“, „Handeln für Demokratie und Menschenrechte“ und „Humanitäres Engagement für Überlebende der NS-Diktatur“. Der Fonds ist international tätig.
Schwerpunkte seiner Fördertätigkeit sind Deutschland, die von der deutschen Besatzung und Verfolgung im Zweiten Weltkrieg betroffenen Länder Mittel- und Osteuropas sowie Israel und die Vereinigten Staaten von Amerika. Für die Förderung der Projekte stehen der Stiftung EVZ etwa 8 Mio. Euro jährlich zur Verfügung. Seit Gründung der Stiftung EVZ wurden weltweit über 1.495 Projekte mit mehr als 40 Mio. Euro unterstützt. Weiterführende Informationen: www.stiftung-evz.de
Daneben verhandelt die Bundesregierung seit 1992 jährlich im Rahmen des so genannten „Art. 2-Abkommens“ mit der Jewish Claims Conference (JCC) über humanitäre Leistungen für Opfer des nationalsozialistischen Regimes, die nach den oben genannten gesetzlichen Vorschriften bisher nur begrenzte Entschädigungsleistungen erhalten haben und sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden. Den Opfern können gemäß dieser Vereinbarung Einmalzahlungen von bis zu 2.556,46 Euro sowie laufende Zahlungen von monatlich 291 Euro gewährt werden. Unter bestimmten Bedingungen können auch jüdische NS-Verfolgte mit Wohnsitz in den mittel- und osteuropäischen Ländern eine laufende Beihilfe aus dem von der JCC verwalteten Osteuropafonds erhalten (ab Januar 2010 240 Euro). Weiterführende Informationen, auch zu den Antragsvoraussetzungen, finden sich auf der Homepage der JCC www.claimscon.org
Im Jahre 2002 wurde das Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) verabschiedet, um Rentenzahlungen für Beschäftigung in einem Ghetto zu ermöglichen, also die Betroffenen so zu stellen, als seien seinerzeit Rentenversicherungsbeiträge geleistet worden. Nach Schwierigkeiten bei der Umsetzung erleichterte das Bundessozialgericht durch mehrere Urteile im Juni 2009 die Voraussetzungen für einen Rentenbezug. Nun sollen auch alle Verfahren der vergangenen Jahre von Amts wegen wieder aufgenommen werden mit dem Ziel, auch den zahlreichen abgelehnten Antragstellern möglichst bald eine "Ghettorente" auszahlen zu können.
Insgesamt hat die Bundesrepublik Wiedergutmachungsleistungen von über 66 Mrd. Euro (Stand Ende 2008) erbracht. Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium der Finanzen für das Thema Entschädigung von NS-Unrecht federführend. Eine detaillierte Darstellung des Themas findet sich unter www.bmf.bund.de
Stand 20.11.2009