Staatenimmunität - Deutschland sucht Klärung vor dem Internationalen Gerichtshof
Öffentliche Anhörung vor dem IGH
(dpa/picture-alliance)
In Italien sind derzeit rund 50 Entschädigungsklagen im Zusammenhang mit dem 2. Weltkrieg gegen Deutschland anhängig. Deshalb hat die Bundesregierung Klage beim Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag eingereicht. Sie vertritt die Auffassung, dass die Zulassung der Verfahren vor italienienischen Gerichten das Prinzip der Staatenimmunität verletzt. Italien respektiert die deutsche Entscheidung, diese Frage vom Internationalen Gerichtshof klären zu lassen.
Der Kassationsgerichtshof, das höchste italienische Gericht, hat am 21. Oktober 2008 die Verurteilung Deutschlands zu Schadenersatz von rund 1 Million Euro bestätigt: dabei ging es um ein Massaker mit mehr als 200 Toten, das deutsche Soldaten im Juni 1944 an Zivilisten verübt hatten.
In Italien sind derzeit rund 50 Einzel- und Sammelklagen gegen Deutschland anhängig, in denen Schadenersatz von Deutschland im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg verlangt wird. Einige Fälle betreffen italienische Militärinternierte, die von Deutschland kriegsgefangen wurden und in Deutschland Zwangsarbeit leisten mussten. In anderen Fällen klagen die Opfer oder die Nachfahren von Opfern deutscher Kriegsverbrechen in Italien.
Zur Klagerhebung sagt der Sprecher des Auswärtigen Amts, Jens Plötner: „Wir sind der Auffassung, dass mit den Verfahren in Italien ein zentraler Grundsatz des Völkerrechts – die Staatenimmunität – verletzt wird.“
Das Prinzip der Staatenimmunität besagt, dass kein Staat wegen seines hoheitlichen Handelns vor den Gerichten eines anderen Staates verklagt oder gegen ihn vollstreckt werden kann. Dieser Grundsatz hat seinen Ursprung in der souveränen Gleichheit der Staaten: Kein Staat steht über einem anderen Staat, so dass er über ihn zu Gericht sitzen könnte. Die Staatenimmunität ist ein zentrales Ordnungsprinzip des Handelns zwischen Staaten.
Verhandlung vor dem IGH
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Klärung im Interesse aller Staaten
Deshalb ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Klärung der Frage vor dem Internationalen Gerichtshof nicht nur im Interesse Deutschlands, sondern der Staatengemeinschaft insgesamt sei: Die materiellen Folgen von Kriegen werden regelmäßig in Friedensverträgen zwischen den Staaten ausgeglichen. Reparationen erfolgen auf zwischenstaatlicher Ebene. Es ist Aufgabe des Empfängerstaats, das erhaltene Geld unter den Geschädigten zu verteilen.
Nach einem Konflikt würde – ohne den Grundsatz der Staatenimmunität – die Rückkehr zu einer dauerhaften Friedensordnung, zu Dialog und Vertrauen praktisch ausgeschlossen. Friedensverträge und Entschädigungsregelungen werden von Staaten nur dann vereinbart werden, wenn die Staatenimmunität gilt und sie dadurch Rechtssicherheit haben.
So hat Deutschland in Anbetracht seiner historischen Verantwortung mit Italien eine Entschädigunsvereinbarung für NS-Verfolgungsopfer getroffen und 1961 Wiedergutmachungszahlungen in Höhe von 40 Millionen DM geleistet.
Anerkennung des Leids der Opfer
Es geht bei der Klage nicht darum, unbestreitbares historisches Unrecht zu relativieren. Durch Deutsche und in deutschem Namen ist auch in Italien großes Leid über viele Menschen gebracht worden. Die Außenminister von Deutschland und Italien, Frank-Walter Steinmeier und Franco Frattini, haben mit ihrem gemeinsamen Besuch der KZ-Gedenkstätte „La Risiera di San Sabba“ im Rahmen der deutsch-italienischen Regierungskonsultationen in Triest am 18. November 2008 ein gemeinsames Zeichen der Anerkennung des Leids der Opfer des Nationalsozialismus gesetzt.
Enger Dialog mit der italienischen Regierung
Die Bundesregierung hat die italienische Regierung über Zeitpunkt und Inhalt der Klage vorab unterrichtet. Mit Blick auf die Klage hat sich Italien in der Gemeinsamen Erklärung, die im Rahmen der deutsch-italienischen Regierungskonsultationen am 18.11.2008 von beiden Seiten abgegeben wurde, bereits wie folgt geäußert:
„Italien respektiert die deutsche Entscheidung, den Internationalen Gerichtshof anzurufen, damit dieser sich zum Prinzip der Staatenimmunität äußert. Italien ist der Ansicht, dass die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs zur Staatenimmunität hilfreich für die Herbeiführung einer Klärung dieser komplexen Frage sein wird.“
Auf Einladung beider Außenminister wird sich eine gemeinsame Historikerkonferenz 2009 im deutsch-italienischen Begegnungszentrum der Villa Vigoni mit der deutsch-italienischen Kriegsvergangenheit und dem Schicksal der italienischen Militärinternierten beschäftigen. Die Initiative wird der Auftakt für eine gemeinsame Historikerkommission sein.
Mehr zu der von Deutschland angestrengten Klage finden Sie auf der IGH-Website:
Grundlage der Anrufung des IGH ist das Europäische Übereinkommen über die friedliche Beilegung von Streitigkeiten von 1957. Sowohl Deutschland als auch Italien sind Partei dieses Übereinkommens. Wenn der IGH im Sinne der Bundesregierung entscheidet, ist Italien verpflichtet, das Notwendige zu tun, um dieses Urteil umzusetzen und die Völkerrechtsverletzung zu beenden bzw. zu beseitigen.
Stand 29.12.2008