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Der einfache Auswärtige Dienst

Für den einfachen Dienst ist im Auswärtigen Amt keine amtseigene Ausbildung vorgesehen. Bei Bedarf werden offene Stellen durch öffentliche Ausschreibung zur Besetzung mit freien Bewerbern bekanntgegeben.

Allgemeine Einstellungsvoraussetzungen sind Hauptschulabschluss, abgeschlossene Lehre in einem anerkannten Ausbildungsberuf und – sofern die Funktion mit Auslandseinsatz verbunden ist – Fremdsprachenkenntnisse und Tropentauglichkeit. Dazu kommen je nach Einsatzgebiete (Botendienst, Hausverwaltung, Post- und Kurierstelle, Hausordnungsdienst, technischer Dienst) weitere Anforderungen. Einzelheiten können Sie den Ausschreibungen in der Rubrik "Aktuelle Stellenausschreibungen des Auswärtigen Amts" entnehmen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Post- und Kurierstelle sind für die Registrierung und Verteilung der eingehenden Post und Fracht, Nachforschungen, Bearbeitung der ausgehenden Post und Fracht verantwortlich.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hausordnungsdienst sind in der Zentrale des Auswärtigen Amts zuständig für die Überwachung von Überfallmelde-, Einbruchmelde-, Brandmelde- und Videoüberwachungsanlagen 24 Stunden montags - sonntags im Schichtdienst und für Sicherheitsmaßnahmen innerhalb des Auswärtigen Amts bei Staatsbesuchen und anderen größeren Veranstaltungen.

Hausarbeiterinnen und Hausarbeiter werden wie die Beschäftigten im Hausordnungsdienst ausschließlich im Inland eingesetzt. Sie erledigen Transport-, Reinigungs- und Aufräumarbeiten und unterstützen den technischen Dienst und die Fachreferate bei Ausstellungen und größeren Veranstaltungen.

Beschäftigten des technischen Dienstes obliegt die Pflege, Wartung und Instandsetzung der haustechnischen Anlagen in der Zentrale des Auswärtigen Amts, vor allem aber an den Auslandsvertretungen. Ein Teil der Beschäftigen ist nur für Aufgaben in der Zentrale des Auswärtigen Amts vorgesehen. Andere sind im stetigen Wechsel zwischen In- und Ausland eingesetzt. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nicht für bestimmte Dienstorte eingestellt, sondern müssen uneingeschränkt versetzungsbereit sein.

Dem Berufsbild entsprechend und wegen der immer komplizierteren technischen Anlagen ist Grundvoraussetzung für eine Einstellung eine abgeschlossene Berufsausbildung insbesondere als Elektriker, Installateur oder Klima- und Lüftungstechniker. Ebenso sollte die Bereitschaft zu ständiger Fortbildung vorhanden sein. Der Erwerb sowie die ständige Vertiefung und Erweiterung von Fremdsprachenkenntnissen ist wegen des Auslandseinsatzes ebenso unverzichtbar wie Teamfähigkeit und Belastbarkeit.

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