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Solange wie nötig: Deutschlands Unterstützung für die Ukraine
Deutschland unterstützt im Rahmen seiner humanitären Hilfe und Katastrophenhilfe das Minenräumungsprojekt „Humanitarian Demining Ukraine“, © picture alliance / Photoshot
Deutschland steht mit umfangreicher Unterstützung – insg. bisher 33,9 Mrd. Euro – fest an der Seite der Menschen in der Ukraine, längst nicht nur mit militärischem Material. Lesen Sie hier, was Deutschland konkret tut.
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat unfassbares Leid über Millionen Menschen gebracht. Unmittelbar betroffen sind nicht nur die ukrainischen Soldatinnen und Soldaten, die an der Front ihr Heimatland verteidigen, sondern auch die Zivilbevölkerung, darunter ältere Menschen, Frauen und Kinder. Besonders zu schaffen machen die gezielten Angriffe der russischen Streitkräfte auf zivile Infrastruktur wie Kraftwerke zur Erzeugung von Wärme und Strom oder die Wasserversorgung. Russland versucht den Menschen in der Ukraine damit die Grundlage zum Überleben zu rauben. Für die Bundesregierung hat konkrete Hilfe für die Versorgung der Ukrainerinnen und Ukrainer daher höchste Priorität.
Seit Kriegsbeginn hat die Bundesregierung mehr als 33,9 Mrd. Euro für bilaterale Unterstützungsleistungen für die Ukraine zur Verfügung gestellt, z.B. für ein umfangreiches Winterhilfsprogramm, Unterstützung für Menschen, die aus der Ukraine geflohen sind, zur Aufarbeitung von Kriegsverbrechen, für humanitäre Hilfe und Minenräumen.
Eine regelmäßig aktualisierte Übersicht der bilateralen Unterstützungsleistungen finden Sie hier.
Militärische Unterstützungsleistungen für die Ukraine
Die Ukraine muss sich gegen den russischen Angriffskrieg verteidigen können. Deutschland unterstützt die Ukraine daher mit Ausrüstungs- und Waffenlieferungen, aus Beständen der Bundeswehr und durch Lieferungen der Industrie, die aus deutschen Haushaltsmitteln finanziert werden. Dabei orientiert sich die Bundesregierung an dem Bedarf der Ukraine und prüft ständig, in welchen Bereichen, beispielsweise in der Flugabwehr, weitere Unterstützungsleistungen möglich sind.
Deutschland ist zudem größter Einzahler in den Refinanzierungsfonds der Europäischen Friedensfazilität (EPF), der mit bislang europaweit 7,1 Mrd. Euro Unterstützungsmaßnahmen von 2022 bis 2026 zur Lieferung militärischer Ausrüstungsgegenstände durch EU-Mitgliedstaaten an die ukrainischen Streitkräfte ermöglicht.
Die aktuelle Übersicht der militärischen Unterstützungsleistungen finden Sie hier.
Nutzung sogenannter „windfall profits“ zur Unterstützung der Ukraine
Die EU und die Staaten der G7 stehen gemeinsam an der Seite der Ukraine und unterstützen sie gegen den russischen Angriffskrieg – auch im dritten Jahr der russischen Aggression und so lange wie nötig. Als Reaktion auf den russischen völkerrechtswidrigen Überfall auf die Ukraine wurden staatliche russische Vermögenswerte in der EU immobilisiert. Zudem ist klar, dass Russland für die Schäden zahlen muss, die es in der Ukraine verursacht hat. Diese auf dem völkergewohnheitsrechtlich anerkannten Prinzip der Staatenverantwortlichkeit basierende Pflicht hat die UN-Generalsversammlung in einer Resolution am 14. November 2022 ausdrücklich bekräftigt.
Darüber hinaus haben sich die Staats- und Regierungschefs der G7 bereits beim G7-Gipfel in Hiroshima im Jahr 2023 darauf verständigt, immobilisierte Vermögenswerte erst dann freizugeben, wenn Russland für den Schaden in der Ukraine bezahlt hat. In der Zwischenzeit hat sich die EU auf eine Regelung verständigt, um die unvorhergesehenen Erträge der Zentralverwahrer (sog. „windfall profits“) abzuschöpfen. Die von der EU beschlossene „windfall profits“-Regelung steht auf einer soliden EU-rechtlichen Grundlage, die völkerrechtskonform ist. Auf dieser Basis haben sich die G7 jüngst darauf verständigt, bis spätestens Ende 2024 der Ukraine einen G7-Kredit über etwa 50 Mrd. US-Dollar unter Nutzung der sog. „windfall profits“ zur Verfügung zu stellen. Wir arbeiten intensiv an der Umsetzung des Mechanismus mit unseren Partnern.
Präzedenzlose Sanktionen
Solange Russland die Ukraine brutal angreift, muss dies Konsequenzen haben. Deutschland und seine europäischen Partner haben mit massiven und präzedenzlosen Sanktionen reagiert: Beschneidung des Zugangs von Russland zu Kapitalmärkten, umfassende Ausfuhrverbote, insbesondere in den Bereichen Hochtechnologie, Industrie und Energieinfrastruktur, eine Ölpreisobergrenze für Lieferungen in Drittstaaten, weitreichende Importverbote, u.a. für Kohle, Erdöl, Eisen- und Stahlprodukte sowie Gold und Diamanten aus Russland, harte Maßnahmen gegen den russischen Luftfahrtsektor sowie gezielte Sanktionen gegen den russischen Präsidenten Putin, Außenminister Lawrow, weitere politische und militärische Entscheidungsträger, Kriegsverbrecher, Propagandisten und das Oligarchen-System, das sie stützt.
Mehr über die bestehenden Sanktionen erfahren Sie hier.
Dokumentation von Kriegsverbrechen
Mit seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine begeht Russland in der Ukraine auch schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts und massive Menschenrechtsverletzungen, wie Tötung und Folter von Zivilistinnen und Zivilisten. Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) hat umgehend Ermittlungen aufgenommen. Deutschland unterstützt diese Ermittlungen finanziell sowie durch Entsendung von Expertinnen und Experten. Mit ukrainischen Stellen arbeitet die Bundesregierung zudem beispielsweise bei Lieferung von Forensik-Ausrüstung zusammen.
Wiederaufbau und humanitäre Hilfe
Angesichts der Milliardenschäden, die durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine entstanden sind, ist es wichtig, frühzeitig für die Zukunft vorzusorgen. Deswegen plant die Bundesregierung gemeinsam mit der Ukraine sowie unseren Partnern in EU und G7 schon jetzt den Wiederaufbau der Ukraine. Im Dezember 2022 einigten sich die G7-Staaten gemeinsam mit der Ukraine auf die Einrichtung einer internationalen Plattform für die Geberkoordinierung des Wiederaufbaus. Der Wiederaufbau wird eine besondere internationale Kraftanstrengung erfordern, bildet aber gleichzeitig auch eine große Chance, Investitionen in die Zukunft der Ukraine mit der Modernisierung von Staat und Wirtschaft, einer ökologischen Transformation, und nicht zuletzt innerstaatlichen Reformen und dem EU-Beitrittsprozess zu verknüpfen. Auch richtete Deutschland im Juni 2024 gemeinsam mit der Ukraine die internationale Wiederaufbau-Konferenz in Berlin aus.
Das Auswärtige Amt unterstützt als zweitgrößter Geber und größter Geber in der EU humanitäre Partnerorganisationen in der Ukraine und Nachbarländern im Bereich der humanitären Hilfe. Dies mindert das durch den russischen Angriffskrieg geschaffene akute Leid in der Bevölkerung. Insbesondere Menschen, die in Frontnähe zurückbleiben müssen – wie Ältere, Schwerkranke oder Menschen mit Behinderung – sowie Binnengeflüchtete in allen Teilen der Ukraine werden durch uns und unsere Partner versorgt. Ein Alleinstellungsmerkmal des deutschen Engagements ist dabei der Fokus auf mentale und psychosoziale Unterstützung der Ukrainerinnen und Ukrainer sowie die Hilfe bei genderspezifischer und sexualisierter Gewalt.
Mehr über den Wiederaufbau erfahren Sie hier.
Große Hilfsbereitschaft
Viele Menschen in Deutschland nehmen Anteil an der Situation der Menschen in der Ukraine. Auch in der Zivilgesellschaft ist die Hilfsbereitschaft enorm. Das große Spendenaufkommen führt zu einem großen Koordinierungsbedarf für die Hilfsorganisationen. Die Bundesregierung unterstützt deshalb den Appell, statt Sachspenden, wenn immer möglich Geld an etablierte Hilfsorganisationen zu spenden. Spenden sind über die Aktion Deutschland Hilft oder das Aktionsbündnis Katastrophenhilfe möglich. Mit dem Betreff „Nothilfe Ukraine“ kommen die Gelder den Menschen in der Ukraine zugute.
Informationen über den Bedarf von Geflüchteten vor Ort und zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen in Deutschland finden Sie hier: hier.