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Trinidad und Tobago: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 23.05.2012
(Unverändert gültig seit: 05.04.2012)
Letzte Änderung:
Datumsaktualsierung, keine inhaltlichen Änderungen
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Die Zahl der Gewaltverbrechen in Trinidad und Tobago ist hoch. Die Bandenkriminalität, bei der es nicht zuletzt um Drogenhandel geht, hat daran einen großen Anteil. In Zeiträumen um Feiertage (Weihnachten, Karneval) ist regelmäßig ein Anstieg von Taschendiebstählen, Gelegenheitsüberfällen und ähnlichen Delikten zu verzeichnen. Allgemeine, subjektiv belanglos erscheinende Streitsituationen sollten grundsätzlich nicht unterschätzt werden.
Auf Trinidad, und dort besonders in Port of Spain, aber auch in den übrigen größeren Städten, besteht die Gefahr von Raubüberfällen. Vor Gewaltanwendung, manchmal auch unter Einsatz von Schusswaffen, wird dabei nicht zurückgeschreckt. Von Besuchen der Stadtteile Beetham, Laventille und Morvant und Sea Lots wird dringend abgeraten, im Stadtteil Belmont ist ebenfalls Vorsicht geboten. Aber auch in anderen Wohngebieten, in Einkaufszentren sowie an den Ausflugszielen Fort George und Lady Young Lookout haben sich Überfälle auch auf Ausländer ereignet. Bei Besuchen des Stadtzentrums (Downtown) sowie bei öffentlichen Veranstaltungen sollte auf Taschen und Geldbeutel geachtet werden. Passagiere von Kreuzfahrtschiffen sollten sich organisierten Landausflügen anschließen und nicht einzeln das Stadtzentrum von Port of Spain sowie die Gegend um das Hafengelände erkunden.
Bei Fahrten vom Flughafen in Piarco/Trinidad ist es vorgekommen, dass Autos von kriminellen Banden verfolgt wurden, um die Insassen anschließend auszurauben.
Auf Tobago hat die Zahl der Straftaten gegen Urlaubsreisende zwar nachgelassen. Vor allem im Südwesten Tobagos (z.B. in Buccoo, Bon Accord, der Gegend von Black Rock und Lambeau) kam es aber in der Vergangenheit immer wieder zu Taschendiebstählen und Überfällen. Einbrüche und Überfälle hat es auch wiederholt in Gästehäusern, alleinstehenden Villen und auch Hotelanlagen gegeben. Wiederholt waren auch deutsche Touristen betroffen. Es sollte daher im eigenen Interesse auf einen entsprechenden Sicherheitsstandard bei der gewählten Unterkunft (Einzäunung, Sicherheitsdienst etc.) geachtet werden. Alleinreisenden Frauen wird zu besonderer Vorsicht geraten. Einsame Strände sollten wegen der Gefahr von Überfällen sowohl auf Trinidad als auch auf Tobago stets gemieden werden.
Die Gefahr von Überfällen nimmt nach Einbruch der Dunkelheit erheblich zu. Das Risiko von Gewaltanwendung kann verringert werden, wenn bei Überfällen kein Widerstand geleistet wird.
Grundsätzlich wird zu Vorsicht bei Spaziergängen in wenig belebten Vierteln / Parks größerer Städte / Siedlungen, besonders nach Einbruch der Dunkelheit, geraten.
Es wird im Übrigen dringend davon abgeraten, Anhalter mitzunehmen oder selbst per Anhalter zu reisen. Auch bei der Benutzung von Taxis und Maxitaxis (Kleinbusse) ist mitunter Vorsicht angebracht.
Besonders in größeren Menschenansammlungen wie Märkten, Busbahnhöfen, Bars etc. sowie an einsamen Stränden sollte auf Wertsachen wie Schmuck verzichtet und Bargeld nur im unbedingt benötigten Umfang mitgeführt werden. Es wird angeraten, wichtige Dokumente (Flugschein, Reisepass) nur in Fotokopie mitzunehmen und die Originale im Hotelsafe zu hinterlegen.
Piraterie
Segler sollten beachten, dass Raubüberfälle auf ankernde oder sich in Küstennähe befindende Schiffe bzw. Fälle von Piraterie in der Ostkaribik sporadisch vorkommen und entsprechende Maßnahmen ergreifen (Vorsicht mit spontanen Gästen an Bord, Eigensicherung bei Nacht). Notrufe an die Polizei/Küstenwache über 911 (Mobiltelefon) sind möglicherweise zuverlässiger als Dringlichkeitsrufe über mobilen Seefunk.
Allgemeine Reiseinformationen
Sprache
Die Landessprache ist Englisch; deutsche Sprachkenntnisse sind nicht verbreitet.
Geld/ Kreditkarten
In Trinidad und Tobago können gängige Währungen in Hotels und bei den meisten Banken getauscht werden. Einige Banken wechseln nur USD. Reiseschecks werden von den meisten Banken akzeptiert. Die Zahlung mit gängigen Kreditkarten (z.B. Mastercard, Visa) ist relativ weit verbreitet.
Flug- und Fährverkehr
Es wird empfohlen, ca. 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen einzuchecken, um sicherzugehen, dass die eigene Reservierung nicht wegen einer evtl. Überbuchung gestrichen wird.
Zwischen beiden Inseln verkehren regelmäßig Flüge (ca. 20 min Flugzeit) und Fähren (je nach Fähre ca. 2,5 bzw. 4,5 Stunden Fahrzeit). Zwischen San Fernando und Port of Spain wurde Anfang Januar 2009 eine Passagierfährverbindung, das „Wassertaxi“, in Betrieb genommen. Eine weitere Passagierfähre verbindet Trinidad und Venezuela.
Naturkatastrophen
Trinidad und Tobago liegt am Rand der erdbebengefährdeten Zone der Karibik.
In Trinidad und Tobago ist von Juni bis Dezember Regenzeit. Es muss in dieser Zeit mit den Ausläufern tropischer Stürme, starken Regenfällen und unter Umständen auch mit Erdrutschen gerechnet werden.
Reisende sollten die regionalen Wettervorhersagen verfolgen und die Hinweise der lokalen Sicherheitsbehörden beachten.
Trinidad und Tobago liegt außerhalb des Hurrikan-Gürtels. Dennoch ist nicht auszuschließen, dass auch Trinidad und Tobago von einem Hurrikan getroffen wird. Dies war zuletzt 1963 der Fall. Aktuelle Hurrikan-Informationen sind im Internet u.a. unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.nhc.noaa.gov abrufbar.
Straßenverkehr
In Trinidad und Tobago herrscht Linksverkehr. Das Straßennetz ist relativ gut ausgebaut. Die meisten Straßen sind zweispurig, eng und zum Teil sehr kurvenreich. Wegen der vielen Schlaglöcher, herumstreunenden Tieren sowie der unorthodoxen Fahrweise wird zu Vorsicht im Straßenverkehr geraten. Motorräder und –roller sollten trotz der tropischen Temperaturen nur mit entsprechender Schutzkleidung benutzt werden. Ein in Deutschland ausgestellter Führerschein wird bei einem Aufenthalt bis zu maximal 3 Monaten für die Anmietung oder Führung eines Fahrzeugs anerkannt. Taxis sowie Mietwagen stehen zur Verfügung.
Einreisebestimmungen
Visum/ Reisedokumente
Für die Einreise nach Trinidad und Tobago mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Flugreisende sollten im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein. Die genaue Aufenthaltsadresse muss sowohl im Einreiseformular als auch gegenüber den Grenzbeamten angegeben werden.
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
| Reisepass | Ja / Gültigkeit sechs Monate über die Reise hinaus |
| Vorläufiger Reisepass | Ja / Gültigkeit sechs Monate über die Reise hinaus |
| Personalausweis | Nein |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein |
| Weitere Anmerkungen | Keine |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
| Kinderreisepass | Ja / Gültigkeit sechs Monate über die Reise hinaus |
| Reisepass | Ja / Gültigkeit sechs Monate über die Reise hinaus |
| Personalausweis | Nein |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig) | Ja – bis zum 26.06.2012. Dann benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Ja / Gültigkeit sechs Monate über die Reise hinaus, Lichtbild muss vorhanden sein, nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten |
| Weitere Anmerkungen | Alleinreisende Minderjährige sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen |
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente können in Einzelfällen von den staatlichen Regelungen abweichen. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise zusätzlich bei der jeweiligen Fluggesellschaft.
An- bzw. Abreise über die USA
Bitte beachten Sie die Externer Link, öffnet in neuem FensterEinreisebestimmungen für die USA
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen (auch Schreckschusspistolen, Taucher- und Bootssignalpistolen, CS-Gas, Pfefferspray, Messer mit feststehender Klinge) ist nur mit besonderer Einfuhrgenehmigung erlaubt. Wird bei einer Überprüfung, auch bei der Sicherheitskontrolle vor der Ausreise am Flughafen, der Besitz der o.a. Waffen ohne Genehmigung festgestellt, ist mit sofortiger Festnahme zu rechnen. Eine Gerichtsverhandlung und die Verurteilung zu einer empfindlichen Geld- oder Haftstrafe ist die Regel.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenkonsum und -handel, auch in geringsten Mengen, werden von den Polizeibehörden strengstens verfolgt; man darf keinesfalls davon ausgehen, dass Ausländer von einer Verfolgung verschont werden. Bei Verstößen gegen die Drogengesetze werden hohe Geld- und Gefängnisstrafen verhängt; eine Freilassung gegen Kaution ist in der Regel nicht möglich. In Tobago ist es in den letzten Monaten vermehrt zu Verhaftungen deutscher Touristen wegen Drogendelikten gekommen. Vorsicht ist deshalb auch geboten bei Entgegennahme von Paketen von Fremden. Reisegepäck sollte nie unbeaufsichtigt bleiben. Militärähnliche Tarnkleidung jeglicher Art und Farbe (Camouflage) ist laut Gesetz dem Militär vorbehalten. Einfuhr, käuflicher Erwerb, Besitz und Verkauf sind strafbar und werden mit einer Geldstrafe nebst Beschlagnahme der Kleidung geahndet.
Homosexuelle Handlungen sind zwar strafbar, es sind jedoch keine Fälle bekannt, bei denen es zu einer strafrechtlichen Verfolgung gekommen ist.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert. Die aktuelle WHO-Liste der Gelbfiebergebiete finden Sie unter http://wwwnc.cdc.gov/travel/yellowbook/2012/chapter-3-infectious-diseases-related-to-travel/yellow-fever.htm
Derzeit werden von allen Personen, die aus oder über Südamerika einreisen, Impfnachweise verlangt. Bei Einreise aus Deutschland ist sie nicht erforderlich.
Auf Trinidad selbst wurde das Gelbfiebervirus in wild lebenden Affen-Populationen nachgewiesen. Reisenden, die Dschungelgebiete besuchen, ist deshalb zu ihrem persönlichen Schutz eine Gelbfieber-Impfung zu empfehlen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Externer Link, öffnet in neuem FensterTyphus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein.
Malaria
Beide Inseln gelten als malariafrei
Dengue
Dengue-Fieber tritt häufig auf. Die Infektion wird landesweit durch tagaktive Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen kommt es zu schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge. Diese schweren Verläufe sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung noch eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Mückenstichen, z.B. lange bedeckende Kleidung und Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien.
HIV / AIDS
Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich ein hohes Risiko der Übertragung einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Filariasis, West-Nil-Fieber.
Medizinische Versorgung
Die Gesundheits- und Notfallversorgung ist im ganzen Land unzureichend, dies gilt insbesondere für Tobago. Deshalb sollte unbedingt vor Reiseantritt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport im Notfall mit einschließt. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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Fax: (03018) 1751000
