Hauptinhalt

Flagge

Tadschikistan: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 23.05.2012
(Unverändert gültig seit: 10.10.2011)

Letzte Änderung:
Kapitel:Länderspezifische Sicherheitshinweise und allgemeine Reiseinformationen und Medizinische Hinweise (Höhenkrankheit)

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Von September bis März ist in den höheren Lagen zunächst mit heftigen Schneefällen zu rechnen, welche zu Straßensperrungen und unpassierbaren Pässen führen können. Davon sind regelmäßig auch die Hauptverkehrswege betroffen. Bei einsetzendem Tauwetter im Frühjahr besteht eine erhöhte Gefahr von Schnee- und Schlammlawinen, wodurch Überlandfahrten zu einem großen Risiko werden können.

Terrorismus

Die Sicherheitslage war seit August 2010 angespannt. Nach dem Ausbruch von 25 Häftlingen mit islamistischem Hintergrund aus einem Gefängnis in der Hauptstadt Duschanbe wurden bei einem Selbstmordattentat auf eine Polizeistation im Norden des Landes mehrere Menschen getötet oder verletzt. Auch an der Grenze zu Afghanistan kam es seitdem zu Gefechten mit Schusswechseln zwischen tadschikischen Grenztruppen und islamistischen Splittergruppen, jedoch auch zu Übergriffen auf zivile Fahrzeuge. Am 19.September 2010 wurden mehr als 40 tadschikische Soldaten von bisher unbekannten Angreifern unter Einsatz auch schwerer Waffen im Rasht-Tal getötet. Die tadschikischen Sicherheitsbehörden und das Verteidigungsministerium führen aktuell umfangreiche Maßnahmen im Bereich des Rasht-Tales und in nahe gelegenen Gebieten durch. Bereits im Jahr 2009 gab es in Duschanbe auch in unmittelbarer Nähe zu  Regierungs- und offiziellen Gebäuden drei Bombenanschläge, bei denen vorwiegend Sachschaden entstand. Die Gesamtlage hat sich entspannt, jedoch kann es punktuell immer wieder zu Vorfällen kommen

Das Risiko terroristischer Anschläge auch auf westliche Einrichtungen erscheint derzeit weiterhin gering, kann aber nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher weiterhin zur Vorsicht und Wachsamkeit aufgerufen.  

In den östlichen Teilen des Landes kommt es bisweilen zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Regierungstruppen und Regierungsgegnern.Fahrten nahe der Grenze zu Afghanistan sollten nur nach vorheriger Information über die aktuelle Sicherheitslage und unter größtmöglicher Umsicht durchgeführt werden. 

In den Grenzgebieten zu Usbekistan und Kirgisistan gibt es islamische Gruppierungen mit potenziell terroristischer Ausrichtung. 

Reisen über Land

Bei Reisen muss in jedem Fall beachtet werden, dass es an der Hauptverbindungsstrecke von Duschanbe nach Khorog zwischen Kalaikum und Khorog beiderseits der Straße Minenfelder gibt, die nicht immer gut markiert sind. Auch in den Grenzgebieten zu Usbekistan und Kirgisistan und in der Grenzregion zu Afghanistan befinden sich Minenfelder. Auch gab es vereinzelt Berichte über Raub-Übergriffe auf unter anderem zivile Fahrzeuge, die Strecken nahe der afghanischen Grenze befahren haben. Derartige Fahrten sollten, wenn überhaupt, nur mit größtmöglicher Vor- und Umsicht durchgeführt werden. Auf den im nachstehenden Abschnitt befindlichen Hinweis betreffend die Vermeidung von Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit wird hingewiesen. 

Bei Wintereinbruch sind viele Pässe nicht mehr befahrbar und daher gesperrt. Reisende über Land sind angehalten, sich tagesaktuell über die jeweilige Verkehrssituation auf vorgesehenen Strecken zu informieren. 

Allgemeine Reiseinformationen

Von Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit wird aufgrund der schlechten Straßenverhältnisse abgeraten. Bei Überlandfahrten sollte grundsätzlich davon abgesehen werden, die üblichen öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen, da diese in sehr schlechtem technischen Zustand sind.

Angesichts unzureichender bzw. fehlender ärztlicher Versorgung sollten sich Reisende über ein generell erhöhtes Reiserisiko im Falle einer Notlage bewusst sein. Auch einfache Unfallhilfe ist oft nicht gewährleistet. Besonders bei Notfällen im Zusammenhang mit Bergwanderungen ist eine schnelle Hilfe oft nicht möglich, da ein erheblicher Teil der zahlreichen bei Bergsteigern und Wanderern beliebten Strecken auch nicht per Hubschrauber erreichbar ist und die Kommunikationsmöglichkeiten wegen des nur zum Teil funktionierenden Mobiltelefonempfangs sehr eingeschränkt sind.

Tadschikistan ist Erdbebengebiet. Im Falle entsprechender Erdbeben kann nicht mit angemessenem Katastrophenschutz gerechnet werden.

Aufgrund der vorstehend geschilderten Ereignisse der letzten Monate ist jeder Reisende gehalten, sich tagesaktuell über die Sicherheitslage an seinem jeweiligen Zielort und entlang der Reiseroute zu informieren.

Einreisebestimmungen

Visum

Das für die Einreise nach Tadschikistan erforderliche Visum kann unter Vorlage eines Reisepasses oder Kinderausweises bei der tadschikischen Botschaft in Berlin beantragt werden.

Die bisherige Option, ein Visum bei der Einreise am Flughafen Duschanbe zu erhalten, besteht nicht mehr, sofern die Anreise aus einem Land erfolgt, in dem es eine tadschikische Botschaft gibt (u.a. Deutschland, Belgien, USA). Für deutsche Staatsangehörige, die aus einem Land anreisen, in dem es keine tadschikische Botschaft gibt, besteht weiterhin die Möglichkeit, das Visum direkt bei der Einreise am Flughafen Duschanbe zu beantragen. Hierfür sind zwei ausgefüllte Visaanträge (mit jeweils einem Passfoto versehen) in der Konsularabteilung am Flughafen einzureichen.

Weitere Informationen sowie Antragsformulare sind auf der Homepage der tadschikischen Botschaft in Berlin zu finden: www.botschaft-tadschikistan.de

Ausländer sind grundsätzlich verpflichtet, sich binnen drei Tagen nach Einreise bei den tadschikischen Innenbehörden zu registrieren. Diese Registrierungspflicht entsteht bei Inhabern touristischer Visa („Touristitscheskaya“) erst nach 30 Aufenthaltstagen in Tadschikistan. Die zuständige Registrierungsstelle heißt OVIR (Abt. für Visa und Registrierung) und ist in der Regel bei der jeweiligen Stadtverwaltung ("Chukumat") angesiedelt. Ohne Registrierung drohen Ausreiseverzögerungen und Strafgelder. Dies gilt auch bei Überziehung der Aufenthaltsdauer ohne rechtzeitige Verlängerung des Visums.

Nach Erhalt eines tadschikischen Visums ist unbedingt zu prüfen, welche Visumkategorie erteilt wurde. Sollte trotz Beantragung kein Touristenvisum erteilt worden sein, ist der Visuminhaber verpflichtet, sich innerhalb von 72 Stunden nach Einreise nach Tadschikistan wie oben beschrieben zu registrieren. Sollte dies unterbleiben, drohen empfindliche Geldstrafen bei einer nachträglichen Registrierung, beziehungsweise bei der Ausreise.

Für Reisen in das Hochgebirge im Osten des Landes (Gorno-Badachschan bzw. Pamir) ist eine Sondergenehmigung erforderlich, die gleichzeitig mit dem Visum in Deutschland beantragt werden kann. Bei Beantragung in Tadschikistan muss mit einer Bearbeitungsdauer von bis zu drei Wochen gerechnet werden.

Weiterreise nach Kirgisistan und Usbekistan

An den Grenzübergängen zu den Nachbarländern Kirgisistan und Usbekistan kann es zeitweise zu unangekündigten Schließungen kommen. Reisenden wird dringend angeraten, sich tagesaktuell über die jeweilige Situation an den Grenzübergängen bei den zuständigen Grenzbehörden zu erkundigen.

Reisedokumente

 

Reisedokumente
Erwachsene
Einreise möglich / Bedingungen
ReisepassJa, Visumspflicht beachten
Vorläufiger ReisepassJa, Visumspflicht beachten
PersonalausweisNein
Vorläufiger PersonalausweisNein
Weitere AnmerkungenNein
Reisedokumente
Kinder/Jugendliche
 
KinderreisepassJa, Visumspflicht beachten
ReisepassJa, Visumspflicht beachten
PersonalausweisNein
Vorläufiger PersonalausweisNein
 Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig)

Bis 26.06.2012: Ja, nur mit Lichtbild, Visumspflicht beachten

Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)Ja, muss unabhängig vom Alter des Kindes mit Lichtbild versehen sein , Visumspflicht beachten
Weitere AnmerkungenSämtliche Reisedokumente sollten noch mindestens sechs Monate nach der geplanten Einreise gültig sein

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften

Bei der Einreise mit dem Pkw ist zu beachten, dass es vorher bei den tadschikischen Behörden registriert wird. Dann kann ein Transitkennzeichen erteilt werden, welches die Ausreise erleichtert. Dies kann bereits in Deutschland betrieben werden.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Das tadschikische Strafrecht sieht erhebliche Freiheitsstrafen für Rauschgiftdelikte vor. Das Strafmaß kann im Falle einer Verurteilung bis zu 20 Jahre betragen.

In Tadschikistan gilt ein generelles Missionierungsverbot. Es dürfen keine Veranstaltungen für bestimmte Glaubensgemeinschaften vorgenommen werden, die einen missionarischen Charakter haben, da dies ein Verstoß gegen o.g. Verbot darstellt.

Medizinische Hinweise

Häufig auftretende Krankheit, insbesondere nach heftigen Regenfällen, ist Typhus. Wichtigste Vorbeugemaßnahme gegen diese hoch fieberhafte Salmonellenerkrankung ist sorgfältige Hygiene (z.B. häufiges Händewaschen). Auch bei Essen und Trinken muss auf Hygiene geachtet werden (nur abgekochtes Wasser oder heiße Getränke; nur frisch zubereitete Gerichte; kein Verzehr von rohem Gemüse und Obst, das nicht geschält werden kann). Eine Impfung gegen Typhus ist zu empfehlen, auch wenn der Impfschutz nur etwa 70 % beträgt.

Die ärztliche Versorgung in ganz Tadschikistan ist schlecht und entspricht in keiner Weise westlichem Standard. Selbst in der Hauptstadt Duschanbe gibt es keine Notärzte, sowie kaum Möglichkeiten, bei einem Notfall schnelle und angemessene medizinische Behandlung zu organisieren. Hinsichtlich der Vermittlung von deutsch- oder englischsprachigen Vertrauensärzten im Einzelfall, wird Kontaktaufnahme mit der deutschen Botschaft in Duschanbe anheim gestellt. Es wird empfohlen, in jedem Fall eine Reisekrankenversicherung mit Rückholversicherung abzuschließen.

Das Auswärtige Amt empfiehlt, vor Reiseantritt zusammen mit einem Arzt den Impfschutz zu überprüfen. Hierbei ist insbesondere auf einen ausreichenden Impfschutz gegen Diphtherie, Tetanus, Polio, Hepatitis A (Auffrischungsimpfungen alle 10 Jahre) und Typhus zu achten. Bei besonderer Exposition empfehlen sich folgende weitere Impfungen: Hepatitis B (z.B. Langzeitaufenthalte), Tollwut (z.B. Langzeitaufenthalt, Tierkontakte).

Aufgrund der schlechten hygienischen Zustände besteht außerdem ein hohes Infektionsrisiko bei ärztlicher bzw. zahnärztlicher Behandlung (insbes. Hepatitis C, TBC).

Im Grenzgebiet zu Afghanistan gibt es ein potentielles Malariarisiko. Sollte diese Region besucht werden, ist ein Schutz gegen Stechmücken zu empfehlen (z.B. langärmelige Kleidung, Anti-Mücken-Mittel – z.B. Autan). Eine medikamentöse Malariaprophylaxe empfiehlt sich nur, wenn es zu einem langfristigen Aufenthalt in diesen Regionen kommt. Eine Beratung durch einen Tropenarzt ist in diesem Fall ratsam.

Es kommen auch Milzbranderkrankungen vor.

Bei Reisen in die Pamirregion sollten die Auswirkungen der extremen Höhenlage nicht unterschätzt werden. Beim Auftreten der Höhenkrankheit kann nicht mit schneller ärztlicher Versorgung gerechnet werden.  Gleiches gilt für fast alle Bergwanderstrecken, da diese selbst mit Fahrzeugen und für Luftrettung schlecht bis nicht erreichbar sind.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind: 

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000


Weltweite Terrorwarnung

Reisemedizinische Hinweise