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Simbabwe: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 20.05.2012
(Unverändert gültig seit: 20.02.2012)
Letzte Änderung: Medizinische Hinweise
Aktueller Hinweis
Die allgemeine Situation in Simbabwe hat sich seit 2008 teilweise entspannt. Vereinzelte Ausschreitungen und Unruhen können jedoch nicht ausgeschlossen werden, insbesondere vor dem unklaren Hintergrund, wann Wahlen stattfinden werden.
Das Warenangebot hat sich verbessert, allerdings kommt es zeitweise zu Engpässen bei der Versorgung mit Treibstoff (Diesel und Benzin). Generell akzeptierte Zahlungsmittel sind weiterhin in erster Linie der US Dollar und der südafrikanische Rand. Reisen nach Simbabwe sind somit grundsätzlich möglich, allerdings muss weiterhin von Einschränkungen ausgegangen werden.
Ausländer sollten die unmittelbare Umgebung von Demonstrationen sofort verlassen und nicht fotografieren. Auch dürfen Ausländer ohne staatliche Akkreditierung nicht über die aktuellen Entwicklungen im Land berichten. Das schließt auch jegliches Sammeln von Informationen, Gespräche mit der Bevölkerung oder Schnappschussfotografien mit der Handykamera ein, da dies als illegale journalistische Tätigkeit ausgelegt werden kann. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es voraussichtlich zwischen September 2012 und Juni 2013 zu Wahlen in Simbabwe kommen könnte, ist Zurückhaltung geboten.
Zur seit November 2011 aufgetretenen Typhus-Epidemie beachten Sie bitte die "Medizinischen Hinweise".
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Innenpolitische Situation
Die Versorgungslage mit elektrischem Strom und Trinkwasser ist flächendeckend nicht gesichert. Die Einführung des US-Dollars im Februar 2009 als universelles Zahlungsmittel hat zu einer spürbaren Verbesserung der Telekommunikation geführt. Der Abwärtstrend in einigen wichtigen Bereichen (Gesundheit, Bildung, Inflation) konnte gestoppt werden. Ein stabiler und durchgreifender Aufschwung ist dennoch bislang noch nicht zu verzeichnen, auch wenn die großen Städte heute einen besseren Eindruck machen als zur Zeit der Hyperinflation.
Simbabwe bleibt ein repressiver Staat. Es gibt weiterhin politische Gefangene, die Zustände in den Haftanstalten sind katastrophal und illegale Farmbesetzungen kommen immer noch vor.
In Notfällen ist von den Sicherheitskräften in der Regel keine Hilfe zu erwarten.
Kriminalität
Bei Reisen nach Simbabwe muss berücksichtigt werden, dass die ausgesprochen schwierige politische, wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung zu einem deutlichen Anstieg der Kriminalität geführt hat. Vor allem in den Innenstädten von Harare und Bulawayo, aber auch in den kleineren Städten, sind verstärkt Taschendiebstähle und „smash and grab“-Überfälle zu verzeichnen. Nach Einbruch der Dunkelheit sollte man nicht zu Fuß unterwegs sein.
Im Auto sollten daher die Fenster immer geschlossen und die Türen von innen verriegelt sein. Handtaschen, Fotoapparate usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen. Nachts besteht ein erhöhtes Überfallrisiko, besonders in den Städten, an roten Ampeln und unbeleuchteten Kreuzungen.
In jüngster Zeit werden vermehrt Einbruchdiebstähle und bewaffnete Raubüberfälle in den wohlhabenderen Wohngebieten aller Städte gemeldet. Auch die Anwendung von Gewalt sowie der Einsatz von Schusswaffen, ein in Simbabwe bisher unübliches Phänomen, nimmt zu.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Den ehemaligen Charme eines angenehmen Touristen- und Reiselandes mit guter Infrastruktur hat Simbabwe fast vollständig eingebüßt. Bei Reisen mit dem eigenen PKW oder Mietwagen sollten die Hauptstraßen nicht verlassen werden. Wegen erhöhter Unfallgefahr sollte nach Einbruch der Dunkelheit auf Fahrten "über Land" verzichtet werden.
Der Zustand der Mietwagen ist nicht mit dem in europäischen Ländern zu vergleichen. Wer im Mietwagen unterwegs ist, sollte wissen, dass vor allem in Harare einige Fälle bekannt geworden sind, bei denen Diebe Autoreifen angestochen haben um, während der Fahrer den Reifen wechselt, Taschen aus dem Auto zu entwenden. Äußerste Achtsamkeit ist geboten. Am besten lässt man den Reifenwechsel bei einer Tankstelle durchführen. Es empfiehlt sich auch, bei Anmietung eine möglichst gute Versicherung abzuschließen, da man sonst, auch bei Fremdverschulden, für die Schäden am Mietwagen haften muss.
Planen Sie mit dem eigenen oder einem Mietwagen durch das Land zu fahren, sollten Sie sich unbedingt vorher über die Versorgungslage mit Treibstoff informieren.
Vor Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen wird gewarnt. Diese sind wegen fehlender Ersatzteile und mangelhafter Wartung oftmals in schlechtem technischen Zustand.
Taxen gibt es vor allem von den großen Hotels aus. Man kann aber auch per Telefon ein Taxi rufen. Grundsätzlich sind die Fahrzeuge mit Taxametern ausgestattet, die aber in den meisten Fällen nicht funktionieren. Man sollte einen pauschalen Preis aushandeln. Dies empfiehlt sich insbesondere bei einer längeren Fahrt.
Allgemeine Reiseinformationen
Simbabwe liegt am Rande des Tropengürtels im Südosten Afrikas und umfasst ein Staatsgebiet von rund 390.000 qkm. Von Mai bis Oktober herrscht ein gemäßigtes, fast mediterranes Wetter mit warmen Tagen, kühlen Nächten und absoluter Trockenheit. Zwischen November und April kommt es zu Regenfällen, die in den höher gelegenen Gebieten stärker ausfallen als im übrigen Land (1000 - 1400 mm im Jahr). Tagsüber steigen die Temperaturen bis über 30°C. In den Wintermonaten Juni und Juli ist es abends und nachts empfindlich kalt, in den Hochlagen kann es sogar zu Nachtfrost kommen.
Die besten Reisemonate sind April und Mai oder August bis Oktober.
Geld, Devisen, Tausch
Nachdem im Jahr 2009 der Simbabwe-Dollar aufgrund der Hyperinflation vom Markt verschwunden ist, werden alle Dienstleistungen und Produkte bar in Devisen bezahlt. An erster Stelle wird der US-Dollar und der südafrikanische Rand gehandelt. Da es für beide Währungen kaum Münzen gibt, werden die Rechnungen entsprechend auf- oder abgerundet. Reisende sollten daher für ihren Aufenthalt die entsprechende Bargeldmenge mitbringen. Das Mitführen größerer Bargeldmengen erhöht aber das Diebstahlsrisiko. Es wird daher geraten, nach Ankunft größere Geldbeträge in Hotels etc. im Safe zu deponieren. In Simbabwe werden nur VISA-Kreditkarten akzeptiert. Bargeldtausch von Euro in Dollar ist bei allen großen Bankfilialen möglich.
Bei Geldmangel oder Verlust der mitgebrachten Reisemittel besteht die Möglichkeit, sich über „Western Union“ Geld aus Deutschland in kleineren Mengen überweisen zu lassen. Eine Filiale befindet sich in Harare in Nr. 12 Samora Machel Avenue. In Deutschland arbeitet „Western Union“ mit der „Reisebank“ zusammen, die auf den Bahnhöfen in allen größeren Städten zu finden ist.
Fotografieren
Das Fotografieren und Filmen von Militäranlagen und -fahrzeugen, Soldaten, Polizisten, VIPs und sicherheitsrelevanten Gebäuden (z. B. der Amtssitz des Präsidenten "Zimbabwe House" oder auch "State House" auf der Borrowdale Road in Harare) ist verboten. Darauf sollte unbedingt geachtet werden!
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Simbabwe ein Visum. Dieses wird bei der Einreise an den Flughäfen in Harare, Bulawayo oder Victoria Falls sowie an den Grenzübergängen erteilt. Hierbei ist eine Gebühr von USD 30,-- (eine Einreise) bzw. USD 45,-- ( zwei Einreisen) in Devisen bar zu entrichten. Ein 6 Monate gültiges Visum mit mehreren Einreisen kostet USD 55,--. Inhaber von deutschen Diplomaten- und Dienstpässen erhalten das Visum ebenfalls an der Grenze gebührenfrei.
Es wird darauf hingewiesen, dass das bei Einreise erhältliche Visum ein touristisches Visum ist, welches die Aufnahme jeglicher Art von Tätigkeit im Lande nicht erlaubt.
Ist beabsichtigt, den Aufenthalt über den im Visum gewährten Zeitraum hinaus zu verlängern oder während des Aufenthaltes noch eines der Nachbarländer zu besuchen, wird eine Visumverlängerung bzw. gegebenenfalls eine Änderung in ein Visum zur mehrfachen Einreise (Multiple-Entry-Visa) benötigt. Beides ist beim Department of Immigration, Linquenda House, Nelson Mandela Ave. zu erhalten. Es empfiehlt sich, die Änderung oder Verlängerung rechtzeitig zu beantragen, um unangenehme Folgen wie Verschiebung der Abreise zu vermeiden.
Auch die Einwanderungsbehörden in den größeren Städten können eine Visumverlängerung oder Änderung vornehmen. Zuständig ist jeweils das Department of Immigration.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
| Reisepass | Ja: Gültigkeit 1 Monat über Reise hinaus |
| Vorläufiger Reisepass | Nein |
| Personalausweis | Nein |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein |
| Weitere Anmerkungen | Bei der Einreise aus einem Land, in dem Gelbfieber-Gefahr besteht, muss ein internationaler Impfpass mit einer gültigen Impfung gegen Gelbfieber vorgelegt werden. Für Reisende, die aus Deutschland über London oder Johannesburg einreisen ist diese Impfung nicht vorgeschrieben. |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
| Kinderreisepass | Ja: Gültigkeit 1 Monat über Reise hinaus |
| Reisepass | Ja: Gültigkeit 1 Monat über Reise hinaus |
| Personalausweis | Nein |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig) | Bis 26.06.2012: Ja: Gültigkeit 1 Monat über Reise hinaus Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Nein |
| Weitere Anmerkungen | Bei der Einreise aus einem Land, in dem Gelbfieber-Gefahr besteht, muss ein internationaler Impfpass mit einer gültigen Impfung gegen Gelbfieber vorgelegt werden. Für Reisende, die aus Deutschland über London oder Johannesburg einreisen ist diese Impfung nicht vorgeschrieben. |
Besondere Zollvorschriften
Bei Ausfuhr einer größeren Menge an Kunsthandwerk und Shona-Skulpturen, die zum Verkauf bestimmt sind, muss eine Genehmigung der Zollbehörde vorgelegt werden. Die Vorschriften können sich ständig ändern, daher empfiehlt es sich, direkt beim Zoll in Harare nachzufragen.
Die Einfuhr von persönlichen Jagdwaffen (Gewehren) für eine Jagdsafari mit dazugehörender Munition ist erlaubt. Für die Einfuhr ist eine befristete Erlaubnis ( "Temporary Import Permit") notwendig, die man an jedem internationalen Flughafen Simbabwes erhalten kann. Die Einfuhr von automatischen Langwaffen sowie von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Das Fotografieren von Militäranlagen und -fahrzeugen, Soldaten, VIPs und sicherheitsrelevanter öffentlicher Gebäude ist nicht gestattet.
Homosexuelle Handlungen sind mit Strafe bedroht (Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft), werden von der derzeitigen Regierung öffentlich verurteilt und, wie in vielen anderen afrikanischen Ländern, auch traditionell als unmoralisch empfunden.
Medizinische Hinweise
Aktueller Hinweis:
Die seit November 2011 aufgetretene Typhus-Epidemie im Land hat sich jetzt bis zur Hauptstadt ausgebreitet. Typhus ist eine Erkrankung der schlechten Hygiene. Entwicklungshelfer oder auch Touristen mit engem Kontakt zur lokalen Bevölkerung sollten die individuelle Hygiene jetzt besonders beachten (Wasser nur aus sicheren Behältnissen, Obst schälen, Gemüse kochen, auf Salat z.Z. verzichten). Eine Schutzimpfung steht zur Verfügung und ist empfohlen.
Impfschutz
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich, siehe auch Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.
Malaria
Malaria tritt landesweit auf. Besonders hohe Risiken bestehen im Norden (Sambesital), im Osten/Südosten (Grenze Mosambik) und in der Region um die Viktoriafälle. Geringe Risiken bestehen im Süden (Grenze Südafrika), in Harare und Bulawayo und in Höhen über 1200m.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen.
Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- in den frühen Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV/Aids
HIV/AIDS ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
In den ländlichen Gebieten Simbabwes (insbesondere Chinhoyi, Nyamapanda, Kariba) ist Cholera vor allem während der Regenzeiten zwischen November und März endemisch. Im September 2008 kam es zu einem Choleraausbruch mit knapp 100.000 Erkrankten, von denen 4.200 verstarben. Es bestehen weiterhin massive Hygieneprobleme im gesamten Land. Seit Ende 2007 haben die Bewohner häufig kein fließendes Wasser mehr. Die Folgen sind ein Mangel an sauberem Trinkwasser, einhergehend mit der Zunahme von Durchfallerkrankungen - auch von Cholera und Typhus (Salmonella typhi).
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und insbesondere Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)
Im Norden des Landes - vor allem im Karibabecken - kann es sporadisch zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große, tagaktive Tsetse-Fliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahren mit offenen Jeeps) und entsprechende Kleidung ist hier besonders angeraten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist, gerade vor dem Hintergrund der politischen und wirtschaftlichen Situation des Landes, mit der in Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. In Harare und den Provinzhauptstädten hat sich jedoch die medizinische Versorgung im privaten Krankenhaussektor mittlerweile deutlich verbessert. Die (Fach-) Ärztefluktuation hat merklich nachgelassen. Leider gilt dies noch nicht im gleichen Maße für den staatlichen Gesundheitssektor. In vielen Apotheken findet sich – nicht zuletzt mit Einführung des US$ – wieder eine zufriedenstellende Ausstattung mit Medikamenten. Bei Reisen in abgelegene Landesteile sollten Reisende jedoch eine gut sortierte individuelle Reiseapotheke mit sich führen. Auch hierzu ist Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Aufgrund der erwähnten Personalengpässe in staatlichen Krankenhäusern, sollte bei Unfällen und schweren Erkrankungen, falls möglich, auf Einlieferung in private Krankenhäuser bestanden werden. Die Aufnahme in private wie auch staatliche Hospitäler erfolgt jedoch nur, wenn entweder Vorkasse geleistet oder eine Garantieerklärung abgegeben wird. Aufgrund der oftmals fehlenden medizinischen Voraussetzungen für eine notwendige Behandlung am Ort wird zudem empfohlen, vor Antritt der Reise eine weltweit gültige Reisekrankenversicherung abzuschließen, die einen Ambulanz-Rettungsflug einschließt. Medizinsche Evakuierungen bietet Medical Air Rescue Services International - MARS mit Dependancen in ganz Zimbabwe verteilt an. Bei Bedarf oder Wunsch wird der komplette Patiententransfer, incl. Benachrichtigung aller Facharztrichtungen, nach Südafrika organisiert.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
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- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
- trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
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Stand 20.02.2012
