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Serbien

Serbien: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 23.05.2012
(Unverändert gültig seit: 16.01.2012)

Letzte Änderung:
Kapitel Einreisebedingungen für deutsche Staatsangehörige - Meldepflicht

Aktuelle Hinweise

Seit Ende Juli 2011 ist es im Norden Kosovos wiederholt zu gewalttätigen Zusammenstößen gekommen. Weitere gewalttätige Auseinandersetzungen sind nicht auszuschließen. Daher wird geraten, die aktuellenSicherheitshinweise zu Kosovo zu beachten.


Landesspezifische Sicherheitshinweise

Innenpolitische Lage

Aus den Parlamentswahlen vom 11..05.2008 ist eine Regierung hervorgegangen, deren erklärtes Ziel ein schnellstmöglicher EU-Beitritt Serbiens ist. Die Lage in Serbien ist derzeit grundsätzlich ruhig. Reisenden wird empfohlen, sich durch die Medien über die aktuelle Lage unterrichtet zu halten. Informationen über aktuelle Ereignisse sind in englischer Sprache auf den Internetseiten des Fernsehsenders B92 unter www.b92.net oder der Tageszeitung Blic unter http://english.blic.rs/ verfügbar.

Die vormals serbische Provinz Kosovo hat sich am 17.02.2008 für unabhängig erklärt. Im Anschluss daran gab es Demonstrationen mit heftigen Ausschreitungen gegen in- und ausländische Ziele. Wenn auch derzeit nichts auf eine ähnliche Gefährdungslage hinweist, sind weitere Demonstrationen nicht ganz auszuschließen.

Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden.

In Teilen Südserbiens (Region um Presevo, Bujanovac und Medvedja) ist von einer latent gespannten Sicherheitslage auszugehen. Auswirkungen der weiteren Entwicklungen in Kosovo auf die albanisch besiedelten Regionen Südserbiens sind nicht auszuschließen.

Reisen über Land / Kriminalität

Es wird in eigenem Interesse empfohlen, die Straßenverkehrsregeln einzuhalten und unbedingt die Geschwindigkeitsbegrenzungen und Überholverbote zu beachten. Verstöße gegen die Verkehrsordnung werden abhängig von der Schwere des schuldhaften Verhaltens von den serbischen Behörden mit empfindlichen Strafen bis hin zu mehrjährigem Freiheitsentzug geahndet. 

Bei Nachtfahrten durch Serbien besteht ein erhöhtes Risiko: Oft sind die Straßen in mangelhaftem Zustand und schlecht beleuchtet, auch Fahrzeuge fahren zuweilen ohne ausreichende Beleuchtung

Fahrzeuge sollten wegen Diebstahlgefahr möglichst nur in verschlossenen Garagen oder auf bewachten Parkplätzen abgestellt werden. Im geparkten Fahrzeug sollten keine Reisedokumente oder Wertsachen oder anderes Gepäck zurückgelassen werden.


Allgemeine Reiseinformationen

Detaillierte Reiseinformationen in deutscher Sprache sind auch auf der Website der Konsularvertretungen der Republik Serbien in der Bundesrepublik Deutschland verfügbar, siehe www.konzulati-rs.de/de/index_de.html

Geld- / Kreditkarten

Kreditkarten ausländischer Banken können in Serbien nicht überall als Zahlungsmittel verwendet werden. Auch die Geldversorgung über EC-Karte ist außerhalb der Großstädte und der touristisch erschlossenen Gebiete nur begrenzt möglich. Es wird daher empfohlen, bei Reisen in diese Gebiete ausreichend Bargeld mit sich zu führen. 

Offizielle Währung in Serbien ist der Dinar. Der derzeitige Umrechnungskurs liegt etwa bei 100- Din = 1,- Euro. Der Euro ist in Serbien nicht als Zahlungsmittel zugelassen; Zahlungen in ausländischer Währung an Deviseninländer sind nicht zulässig.

Führerschein, Kfz-Dokumente und Kfz-Haftpflicht

Für den Transit durch bzw. den vorübergehenden Aufenthalt in Serbien benötigen deutsche Staatsangehörige lediglich den nationalen deutschen Führerschein in den bestehenden drei Ausführungen (grauer Pass, rosaroter Ausweis oder Führerschein im Kartenformat). Der Besitz eines internationalen Führerscheins ist nicht erforderlich.

Sofern der Fahrer des Kfz nicht identisch mit dem in den Kfz-Dokumenten eingetragenen Halter ist, muss eine beglaubigte Vollmacht des Halters mitgeführt werden.

Die grüne Versicherungskarte gilt seit 01.03.2002 wieder für Serbien, sofern die Länderangabe “SRB“  auf der Karte eingetragen ist. Versicherungskarten mit dem alten Länderkürzel „SCG“ werden seit dem 31.07.2009 nicht mehr akzeptiert. Wenn dennoch „SCG“ eingetragen ist, ist der Abschluss einer zusätzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung bei einer serbischen Versicherungsgesellchaft erforderlich. Eine solche Versicherung kann an den Grenzübergängen gegen eine Prämie von derzeit ca. 110,- Euro (zahlbar in Dinar) für Pkw (+ ggfls. Zuschläge für Anhänger oder Wohnwagen) für 30 Tage abgeschlossen werden. Nicht an allen serbischen Grenzübergängen sind die entsprechenden Verkaufsstellen bzw. Versicherungsagenturen rund um die Uhr geöffnet.

Ohne gültige Haftpflichtversicherung wird die Einreise per Pkw nach Serbien verweigert.

Die serbische Polizei widmet im Rahmen von Verkehrskontrollen Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen besondere Aufmerksamkeit.

Kfz-Unfälle

Verstöße gegen die Verkehrsordnung, insbesondere Unfälle mit Personenschäden und Todesfolge, werden je nach Schwere des schuldhaften Verhaltens mit empfindlichen Strafen bis hin zum mehrjährigen Freiheitsentzug geahndet. Die Freiheitsstrafe wird in der Regel auch nicht zur Bewährung ausgesetzt. Daher wird dringend empfohlen, sämtliche Verkehrsregeln – insbesondere die geltenden Höchstgeschwindigkeiten (Landstraßen 80 km/h, Autobahnen 120 km/h) und Überholverbote- streng zu beachten und umsichtig und ausgeruht zu fahren. Bei jedem Unfall muss in Serbien die Polizei gerufen werden, die ein Schadensprotokoll anfertigt, das für Versicherungszwecke und ggf. Zollverfahren bei der Ausreise unerlässlich ist.

Die Promillegrenze in Serbien beträgt 0,5. Wegen der Schuldzuweisung bei Unfällen wird jedoch dringend empfohlen, im Straßenverkehr ganz auf Alkohol zu verzichten.

Straßenbenutzungsgebühren

Bei Reisen in oder durch Serbien sind Mautgebühren zu zahlen. Autobahnen sowie autobahnähnlich ausgebaute Straßen sind gebührenpflichtig. Landstraßen dagegen gebührenfrei. Von einem Ausweichen auf Landstraßen zur Umgehung der Mautgebühr wird wegen des schlechten Straßenzustandes allerdings abgeraten.

Die Maut kann in Serbien mit Bargeld oder Kreditkarte (MasterCard, Maestro, Visa, American Express, Diners und (serbische) DinaCard bezahlt werden. Bei Bargeldzahlung wird Zahlung in der Landeswährung Dinar empfohlen, da bei Zahlung in Euro ein Rundungsaufschlag anfällt. Für die Zahlung der Maut in Euro bzw. für den an den Grenzen möglichen Geldtausch sollten kleine Scheine und Münzen mitgeführt werden.

Informationen sind auch über die Vertretung des ADAC in Belgrad (Tel.: 00381-11-2422 801/707) erhältlich.

Kraftstoffversorgung

Die Kraftstoffversorgung - auch mit bleifreiem Benzin - ist in allen Landesteilen grundsätzlich gewährleistet. Die Qualität des angebotenen Kraftstoffs lässt indes häufig zu wünschen übrig.

Bei Dieselmotoren sollte ggf. der qualitativ höherwertige „Eurodiesel“ getankt werden. Mit gelegentlichen Engpässen (insbesondere bei Dieselöl) muss gerechnet werden. Transitreisenden wird deshalb empfohlen, vor Grenzübertritt voll zu tanken.


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Seit dem 12.06.2010 besteht für die Einreise nach Serbien für deutsche Staatsangehörige keine Passpflicht mehr. Die Einreise ist seitdem mit einem gültigen Personalausweis möglich.

Der Kinderausweis nach altem Vordruck wird zur Einreise nach Serbien anerkannt; für Reisen über Ungarn wird unabhängig vom Alter des Kindes empfohlen, vor Reiseantritt einen neuen Kinderreisepass ausstellen zu lassen, sofern der bisherige Kinderausweis kein Lichtbild enthält.

Abgelaufene Reisepässe oder Kinderausweise werden grundsätzlich nicht anerkannt.

Es wird empfohlen, sich von allen Reisedokumenten Kopien anzufertigen und diese separat mit sich zu führen.

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / Bedingungen
ReisepassJa
Vorläufiger ReisepassJa
PersonalausweisJa
Vorläufiger PersonalausweisNein
Weitere AnmerkungenSerbisches Ausländerrecht fordert gültige Reisedokumente ohne weitere Angabe. Es gibt bisher keine Durchführungsverordnung (Verwaltungsvorschrift) zum serbischen Ausländergesetz.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
KinderreisepassJa
ReisepassJa
PersonalausweisJa
Vorläufiger PersonalausweisNein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig)Bis 26.06.2012: Serbisches Ausländergesetz kennt zwar Familienpässe, wegen fehlender Verwaltungsvorschriften zu diesem ist die Situation aber unklar.Die Botschaft empfiehlt daher ein eigenes Ausweisdokument  für jedes Kind.
Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)Ja, sofern mit Passbild
Weitere AnmerkungenSerbisches Ausländerrecht fordert gültige Reisedokumente ohne weitere Angabe.
Das Auswärtige Amt empfiehlt die Ausstellung eines Kinderreisepasses, Reisepasses oder Personalausweises jeweils mit Passfoto für Kinder.

Visum

In Serbien sind touristische Reisen bis zu 3 Monaten Dauer visumsfrei. Auf diese Dauer werden auch Aufenthalte in Kosovo angerechnet! Bei längerem Verbleib oder Aufnahme einer Erwerbstätigkeit muss vor Reiseantritt ein Einreisevisum bei einer serbischen Auslandsvertretung eingeholt werden. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsberechtigung durch die serbischen Inlandsbehörden ist nicht möglich.

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen richten Sie bitte direkt an die  serbische Botschaft oder eines der serbischen Generalkonsulate in Deutschland. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Einreise über Kosovo

Nach Mitteilung des serbischen Außenministeriums können deutsche Staatsangehörige mittlerweile mit einem Personalausweis von Kosovo nach Serbien ausreisen, sofern sie im Besitz einer serbischen Einreisekarte sind. Da solche Einreisekarten nur an den amtlich zugelassenen serbischen Grenzübergangsstellen erteilt werden, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass bei einer Ausreise aus Kosovo nach Serbien mit Personalausweis zuvor eine Einreise nach Kosovo auf dem Landweg über Serbien erfolgt sein muss.

An der Grenze zwischen Kosovo und Serbien werden von den serbischen Behörden keine serbischen Einreisestempel / Einreisekarten erteilt, so dass eine Ausreise aus Kosovo nach Serbien mit Reisepass / Personalausweis nur dann möglich ist, wenn vorher auch die Einreise nach Kosovo auf dem Landweg über Serbien erfolgt ist, und die Gesamtreisedauer 3 Monate nicht übersteigt. Das bedeutet, dass eine Einreise auf dem Landweg von Kosovo nach Serbien nur bei Vorliegen eines gültigen serbischen Einreisestempels im Reisepass bzw. serbischer Einreisekarte mit Personalausweis möglich ist (der/die z.B. durch eine Fahrt über eine offizielle Grenzstelle an der mazedonisch-serbischen Grenze erworben werden kann).

Kosovarische Stempel werden von den serbischen Behörden nicht anerkannt und zumeist ungültig gestempelt. Da dies den kosovarischen Grenzbehörden bekannt ist, wird oftmals – auf Wunsch – kein kosovarischer Einreisestempel in den deutschen Reisepass gestempelt.

Hinweise für Personen mit Doppelstaatsangehörigkeit

Personen, die neben der deutschen auch die serbische Staatsangehörigkeit besitzen, werden von den serbischen Behörden ausschließlich als eigene Staatsangehörige betrachtet und sind verpflichtet, bei der Ein- und Ausreise serbische Reisedokumente zu benutzen.

Mit Beschluss des Parlaments der Republik Serbien vom 15.12.2010 wurde  die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt. Seit Inkrafttreten des Beschlusses unterliegt jeder männliche serbische Staatsangehörige der Pflicht, sich in die sog. "Mililitärevidenz" eintragen zu lassen und muss in der Reserve dienen. Serbische Staatsangehörige, die im Ausland wohnen, müssen sich in der Militärevidenz der zuständigen serbischen Auslandsvertretung eintragen lassen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen serbischen Auslandsvertretung in Deutschland.

Meldepflicht

Ausländer müssen sich in Serbien innerhalb von 24 Stunden am Ort des Aufenthaltes polizeilich anmelden.

Nach erfolgter Anmeldung wird als Nachweis eine polizeiliche Bescheinigung ausgestellt. Reisende müssen diese Bescheinigung bei der Ausreise, aber auch bei Kontrollen im Land, vorlegen können. Bei Unterkunft in einem Hotel wird die Anmeldung von diesem übernommen, nicht jedoch bei Privataufenthalten.

Serbien erkennt die Unabhängigkeit Kosovos nicht an. Daher kann es bei der Durchreise durch bzw. Ausreise aus Serbien im Zusammenhang mit einem Aufenthalt von mehr als 24 Stunden in Kosovo zu Problemen kommen, wenn dadurch keine Bescheinigung über die erfolgte Anmeldung vorgelegt werden kann.

Verstöße gegen die Meldepflicht  können zu Problemen bei der Ausreise führen und mit einer Geldstrafe geahndet werden.


Besondere Zollvorschriften

Dinar dürfen bis zu einem Gegenwert von 10.000.- Euro ein- und ausgeführt werden, eine größere Summe darf nur eingeführt werden, wenn sie bei einer ausländischen Bank gekauft und dies durch Belege nachgewiesen werden kann.

Devisen dürfen unbegrenzt eingeführt und bis zu einem Betrag von 10.000.- Euro wieder ausgeführt werden. Bei Einfuhr von Devisen sind Beträge von über 10.000,- Euro unbedingt beim Zoll anzumelden; der darüber ausgestellte Beleg ist bis zur Ausreise aufzubewahren. Verstöße gegen die Anmeldepflicht werden bei der Ausreise mit Devisenbeschlagnahmung geahndet.

Falls zu gleicher Zeit Devisen, Dinar und Reiseschecks ausgeführt werden, darf die Gesamtsumme nicht mehr als 10.000.- Euro betragen. Beträge ab 10.000,- Euro dürfen nur per Banküberweisung ausgeführt werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung wird mit einer hohen Geldstrafe geahndet.

Reisegepäck und Waren des persönlichen Bedarfs (Kleidung, persönliche Hygieneartikel, technische Geräte, Arzneimittel) können nach Serbien vorübergehend zollfrei eingeführt werden. Zur Vermeidung von Problemen bei der Wiederausfuhr wird empfohlen, höherwertige Gegenstände bei der Einreise anzumelden und die Zollbehörden um Fertigung einer beglaubigten Einfuhrliste zu bitten.

Die Ein- und Durchfuhr von Benzin und Dieselkraftstoff in Kanistern ist in Serbien nur bis zu einer Menge von 5 Litern zulässig.

Weiterhin bestehen in Serbien für folgende Warengruppen Beschränkungen bei der zollfreien Einfuhr: 
- Alkoholika (2 l Wein oder 1 l Spirituosen über 22%) 
- Tabakwaren (200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak) 
- 1 Parfum oder Eau de Toilette

Gegenstände von archäologischem oder künstlerischem Wert dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörde ausgeführt werden. Dies gilt auch für Jagdtrophäen.

Haustiere dürfen nur mit gültigem Gesundheits- und Impfnachweis eingeführt werden.

Waffen (dazu gehören u. a. auch Bögen, Pfeile, Messer, Gaspistolen, Sportwaffen) dürfen nur mit besonderer Genehmigung der serbischen Behörden ein- und ausgeführt werden. Bitte erkundigen Sie sich unbedingt vor einer geplanten Reise mit Waffe bei der zuständigen serbischen Auslandsvertretung in Deutschland.

Funkgeräte dürfen nur mit vorheriger Genehmigung der zuständigen serbischen Behörden eingeführt und genutzt werden.

Weitergehende Informationen erhalten Sie bei den serbischen Auslandsvertretungen in Deutschland. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Der Erwerb, Verkauf oder Besitz von Drogen wird in Serbien streng bestraft. Dies gilt auch für ausschließlich zum Eigenbedarf bestimmte kleinere Mengen. 

Sexuelle Handlungen an Minderjährigen (Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres) sind in Serbien in jedem Falle strafbar.


Medizinische Hinweise

Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.

Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)

In Teilen des Landes kommt es zu bestimmten Jahreszeiten zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) durch Zeckenbisse. Vor Einreise wird eine medizinische Beratung zwecks möglicher Impfung empfohlen.

Seit einigen Jahren tritt in Südserbien vereinzelt auch das hämorrhagische Kongo-Krim-Fieber auf.

Medizinische Versorgung

Eine medizinische Versorgung nach deutschem Standard ist in Serbien nicht gewährleistet. Auch Krankenhäuser verfügen nicht immer über adäquate Ausstattung und sind mitunter nicht in der Lage, Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern angemessen medizinisch zu versorgen. Die Hygiene ist im Allgemeinen unzureichend. Lediglich in der Hauptstadt Belgrad existieren einige öffentliche und private Kliniken und Praxen mit zufriedenstellender Ausstattung. 

Serbische Einrichtungen erheben für die Behandlung von Ausländern erheblich höhere Gebühren als für Einheimisch. Eine kostenlose Behandlung auf Auslandskrankenschein („JU-6“) ist in staatlichen Krankenhäusern möglich.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

 Die Angaben sind:

  •  zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
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