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Paraguay: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand - 24.01.2026
(Unverändert gültig seit: 22.01.2026)

Letzte Änderungen:
Sicherheit - Innenpolitische Lage; Kriminalität
Einreise und Zoll - Einreise aus und Weiterreise nach Brasilien, Bolivien, Peru und Venezuela
Gesundheit - Impfschutz: Pflichtimpfungen
Redaktionelle Änderungen

Sicherheit

Terrorismus

Im nördlichen Teil des Departamentos San Pedro und dem südlichen Teil des Departamentos Concepción befindet sich das Operationsgebiet der paraguayischen Guerilla-Organisation EPP (Ejército del Pueblo Paraguayo). Bei ihren Anschlägen zielt die EPP hauptsächlich auf Polizei und Militär, mitunter sind aber auch Zivilisten betroffen, immer wieder auch mit Todesfolge.

  • Vermeiden Sie nicht unbedingt erforderliche Reisen in diese Gebiete.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.

Innenpolitische Lage

Die Sicherheitslage sowohl in den Städten als auch auf dem Land erfordert ständige Aufmerksamkeit. Im Grenzgebiet zwischen Paraguay und Brasilien kann es vermehrt zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Drogenkartellen kommen.

Protesten und Demonstrationen, die auch zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und Verkehrsbehinderungen wie Straßenblockaden führen können, können nicht ausgeschlossen werden.

  • Seien Sie insbesondere in der Grenzstadt Pedro Juan Caballero vorsichtig.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate und Gewaltbereitschaft sind hoch. Täter sind häufig bewaffnet und machen teilweise schon aus geringfügigem Anlass von der Waffe Gebrauch.

  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Verzichten Sie auf das Tragen von Schmuck und auffälliger Kleidung sowie wertvoller Uhren.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie am Flughafen, auf Märkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Vermeiden Sie Spaziergänge ohne Begleitung nach Einbruch der Dunkelheit sowie nächtliche Überlandfahrten.
  • Achten Sie auf konsequente Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen (Fenstergitter, feste Türen, Alarmanlagen etc.).
  • Leisten Sie bei Überfällen keinen Widerstand.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
  • Es kommt immer wieder vor, dass paraguayische Polizisten Touristen in Mietwagen wegen angeblicher Verkehrsdelikte anhalten und zur Zahlung von „Bußgeldern“ auffordern. Bleiben Sie bei unklarer Rechtslage kritisch und nehmen Sie im Zweifel Kontakt zum paraguayischen Notruf 911 bzw. dem Bereitschaftsdienst der Deutschen Botschaft Asunción auf. Leisten Sie keine Zahlungen, wenn Sie die vorgeworfene Tat nicht begangen haben, das geforderte Bußgeld unangemessen hoch erscheint oder wenn Ihnen keine Quittung/kein Protokoll ausgestellt werden kann. Notieren Sie sich die Personalien, Dienstnummern bzw. Kfz.-Kennzeichen der kontrollierenden Sicherheitskräfte.

Natur und Klima

Es herrscht tropisches bis subtropisches Klima.

Vor allem in der Regenzeit von November bis April kommt es regelmäßig zu Überschwemmungen, Erdrutschen und in der Folge zu erheblichen Verkehrsbehinderungen durch unpassierbare Straßen und Brücken, insbesondere in der Chaco-Region.

Vor allem in den Sommermonaten kommt es insbesondere im Nordosten und der Chaco-Region aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur muss in diesen Fällen gerechnet werden.

  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.

Reiseinfos

Infrastruktur/Verkehr

Die touristische Infrastruktur des Landes ist bescheiden, doch stehen neben Mietwagen zu allen Touristenzielen auch Reisebusse zur Verfügung.

Der Zustand der Straßen ist oft schlecht. Es gibt viele, auch größere, Schlaglöcher.
Bei und nach schweren Regenfällen sind viele Straßen auch in städtischen Bereichen nur eingeschränkt und unter Gefahr befahrbar.
Die Unfallzahlen sind deutlich höher als in Mitteleuropa.

Es gibt keine gesetzliche Versicherungspflicht für Kfz. Bei Unfällen werden entstandene Schäden mangels ausreichender finanzieller Mittel des Verursachers nicht immer erstattet.

  • Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
  • Seien Sie als Fußgänger besonders achtsam.
  • Vermeiden Sie nächtliche Überlandfahrten.

Führerschein

Der internationale Führerschein wird für die Dauer von 90 Tagen anerkannt und ist nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

LGBTIQ

Immobiliengeschäfte

Bei Immobiliengeschäften in Paraguay ist besondere Vorsicht geboten. Immer wieder werden Fälle bekannt, bei denen Grundstücke mehrfach verkauft wurden, oder es werden Grundstücke von Personen angeboten, die keine Eigentümer sind.

Die Durchsetzung von Rechtsansprüchen vor paraguayischen Gerichten ist häufig mühsam und selten erfolgreich.

  • Informieren Sie sich aus verschiedenen Quellen und vergleichen Sie die Grundstückspreise.
  • Kaufen Sie nichts, was Sie nicht zuvor besichtigt haben.
  • Prüfen Sie die Eigentumsverhältnisse vor dem Kauf ausreichend und lassen Sie sich den aktuellen Grundstückstitel vorlegen.
  • Schalten Sie in Grundstücksangelegenheiten einen Rechtsanwalt oder Notar ein.
  • Vertrauen Sie nicht ausschließlich auf Darstellungen auf Internetplattformen.

Rechtliche Besonderheiten

In den letzten Jahren wurde Paraguay verstärkt von Drogenkurieren als Transitland genutzt. Die paraguayische Anti-Drogenbehörde SENAD verzeichnet seit Längerem international anerkannte Fahndungserfolge; in den Gefängnissen von Asunción sitzen auch Europäer wegen Drogenschmuggels ein.

Im Fall einer Festnahme sollte in jedem Fall um sofortige Unterrichtung der deutschen Botschaft in Asunción gebeten werden.

Strafverfahren in Paraguay sind langwierig und entsprechen oft nicht deutschen Standards. Mit langer Untersuchungshaft und harten Haftbedingungen muss gerechnet werden. Im Falle einer Verurteilung ist die Haftstrafe grundsätzlich in Paraguay zu verbüßen.

  • Lassen Sie Ihr Gepäck nie unbeaufsichtigt und befördern Sie keine Pakete für Fremde.

Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Guaraní (PYG). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind in weiten Teilen des Landes möglich. Die Höchstgrenze für Geldabhebungen liegt in der Regel bei 1,5-3 Mio. PYG (rund 220 – 440 EUR) pro Tag.

Einreise und Zoll

Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen für die Dauer des Aufenthalts gültig sein.

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und den Aufenthalt bis zu 90 Tagen als Tourist kein Visum. Der Aufenthalt kann mit Genehmigung der paraguayischen Migrationsbehörde (Migraciones) einmalig um 90 Tage verlängert werden.

Visa für den längerfristigen Aufenthalt und/oder zur Arbeitsaufnahme

Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen geplanten längerfristigen Aufenthalt und/oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Paraguay ein Visum, das vor Einreise bei der zuständigen paraguayischen Auslandsvertretung oder nach Einreise beim paraguayischen Außenministerium beantragt werden kann. Aktuelle Informationen über die Aufenthaltsbestimmungen bieten die paraguayische Botschaft in Berlin sowie die paraguayische Migrationsbehörde.

Bitte beachten Sie die Visabestimmungen und informieren Sie sich rechtzeitig bei der paraguayische Botschaft in Berlin oder der paraguayischen Migrationsbehörde.

Minderjährige

Für touristische Aufenthalte bis 90 Tage benötigen alleine oder nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil reisende Minderjährige keine Reisegenehmigung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten mehr. Es genügt die Vorlage der Geburtsurkunde.
Für deutsche Minderjährige, die in Paraguay leben, ist weiterhin eine Reisegenehmigung erforderlich. Die Reisegenehmigung (permiso del menor) muss vor einem Friedensrichter (juzgado de paz) abgegeben werden und ist maximal 90 Tage gültig.
Neben der Reisegenehmigung ist auch die Vorlage der Geburtsurkunde erforderlich. Deutsche Geburtsurkunden müssen mittels Apostille beglaubigt und von einem anerkannten Übersetzer ins Spanische übersetzt sein.
Eine detaillierte Übersicht zu den Ein- und Ausreisebestimmungen für Minderjährige in spanischer Sprache bietet die paraguayische Migrationsbehörde.

Ein- und Ausreise auf dem Landweg

Reisende auf dem Landweg müssen vor allem an den Grenzübergängen von Ciudad del Este/Foz do Iguaçu (Brasilien) im Osten, Encarnación/Posadas (Argentinien) im Süden und in Puerto Falcón (Argentinien gegenüber von Asunción) im Westen des Landes darauf achten, dass ihr Reisepass von den paraguayischen Einwanderungsbehörden mit einem Einreisestempel versehen wird. Am Grenzübergang Ciudad del Este/Foz do Iguacu werden Fahrzeuge in der Regel nicht angehalten, sodass Eigeninitiative erforderlich ist, um diese Stempel zu erlangen. Andernfalls ist bei Kontrollen auf Überlandstraßen und bei der Ausreise eine Strafgebühr von derzeit rund 600.000 PYG. (ca. 80 EUR) zu zahlen.
Um Verzögerungen bei der Ausreise zu vermeiden, sollte die Strafe nicht erst am Flughafen bezahlt werden, sondern schon ein bis zwei Tage vor Abflug bei der Migrationsbehörde (Migraciones).

Einreise aus und Weiterreise nach Brasilien, Bolivien, Peru und Venezuela

Siehe Gesundheit - Impfschutz: Pflichtimpfungen

Die Gelbfieberimpfung und der internationale Gelbfieberausweis sind nach Auskunft des paraguayischen Gesundheitsministeriums u.a. bei den staatlichen Regionalkrankenhäusern und der „Décimo Octavo Región Sanitaria“ in Asunción (Avda. Brasil e/Manuel Domínguez y Fulgencio R. Moreno, Tel. 021-204 758) erhältlich.

Einfuhrbestimmungen

Bargeld darf bis zu einer Summe von 10.000 USD eingeführt werden.

Tiere

Informationen über die Einfuhr von Tieren nach Paraguay erteilt die zuständige SENACSA.

Gesundheit

Impfschutz

Pflichtimpfungen

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus Brasilien, Bolivien, Französisch-Guayana, Kolumbien, Peru und verschiedenen afrikanischen Ländern nach Paraguay sowie bei Ausreise aus Paraguay in eines der vorgenannten Länder ist für Reisende mit einem Alter zwischen 1 Jahr und 59 Jahren eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen, die mindestens 10 Tage vor Einreise nach Paraguay erfolgt sein muss. Dies gilt auch für Reisende, die länger als 24 Stunden im Transit in diesen Staaten verbracht haben.

Reiseimpfungen

Es sind Impfungen gegen Gelbfieber (Ausnahme: keine generelle Empfehlung bei Aufenthalt nur in Asuncíon) und Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunya- und Denguefieber, Hepatitis B und Tollwut empfohlen.

Standardimpfungen

Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.

Medizinische Versorgung

Das Angebot zur Gesundheits- und Notfallversorgung entspricht - mit Ausnahme der Hauptstadt Asunción - insbesondere in vielen ländlichen Gebieten nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik.

  • Lassen Sie sich frühzeitig reisemedizinisch beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende reisemedizinische Praxen und Impfstellen sind u.a. über die DTG zu finden.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit. Lassen Sie sich für die Einreise ggf. die Notwendigkeit ärztlich auf Englisch bescheinigen.
  • Schließen Sie eine medizinische Evakuierungsversicherung ab.

Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen

Gelbfieber ist eine schwerwiegende Erkrankung, die durch Mücken übertragen wird. Eine Ansteckung ist im gesamten Land möglich. Nur bei Reisen ausschließlich nach Asuncíon ist eine Gelbfieberimpfung nicht generell empfohlen.

Darüber hinaus gibt es folgende mückenübertragene Erkrankungen, die ganzjährig landesweit auftreten können: Chikungunyafieber, Denguefieber, Leishmaniose, und Zikavirus-Infektionen.

  • Schützen Sie sich tags und nachts konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung. Verwenden Sie nachts Bettnetze, siehe Schutz vor Insekten.
  • Es gibt Impfungen gegen Gelbfieber, Chikungunyafieber und Denguefieber. Lassen Sie sich bzgl. Ihres persönlichen Risikos beraten.
  • Lassen Sie bei schlecht heilenden Insektenstichen oder z.B. anhaltendem unklaren Fieber Leishmaniose ausschließen.

Die Chagas-Krankheit wird über Raubwanzen und verunreinigte Frucht- oder Zuckerrohrsäfte („garapa“) übertragen.

  • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien und suchen Sie Ihren Körper im Anschluss sorgfältig ab. Verwenden Sie vor allem in einfachen Unterkünften auf dem Land Bettnetze, um nächtliche Raubwanzenbisse zu vermeiden, siehe Schutz vor Insekten.
  • Verzichten Sie auf den Genuss von nicht-industriell verarbeiteten Frucht- und Zuckerohrsäften, z.B. auch von Açaí-Saft.

Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene

Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene können Erkrankungen auftreten, die oft mit Durchfällen einhergehen. Häufig treten unbestimmte Reisedurchfälle auf. Bestimmte Viruserkrankungen der Leber (Virushepatitis A und E) treten auch bei Reisenden auf.

  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.

Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen

HIV-Infektionen und bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B, C und D) können durch sexuelle Kontakte übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.

  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.

Durch Tierkontakt übertragene Erkrankungen

Hantavirus-Infektionen und Leptospirose werden durch Kontakt mit infektiösen Ausscheidungen von Nagetieren übertragen. Eine Ansteckung mit Tollwut erfolgt vorrangig über Hunde und spielt aufgrund der Nähe dieser Tiere zu Menschen eine besondere Rolle. In Paraguay kommen verschiedene Schlangen vor.

  • Meiden Sie grundsätzlich den Kontakt zu Tieren und deren Ausscheidungen.
  • Meiden Sie den Kontakt zu stehenden oder langsam fließenden Gewässern, da diese mit Urin von Nagetieren verunreinigt sein können.
  • Vermeiden Sie den Verzehr von Fleischgerichten unklaren Ursprungs und rohen tierischen Produkten.
  • Sollten Sie von einem Hund oder einer Giftschlange gebissen werden, begeben Sie sich umgehend in ärztliche Betreuung.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Tollwutimpfung beraten. Beachten Sie, dass Tollwutimpfstoffe und Immunglobuline nicht oder nur sehr begrenzt im Land erhältlich sind.
  • Beachten Sie unsere Hinweise zu Schlangenbissen.

Weitere Gesundheitsgefahren

Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.

Intensive Sonneneinstrahlung kann zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.

  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.

Bitte beachten Sie neben dem generellen auch den medizinischen Haftungsausschluss

Länderinfos zu Ihrem Reiseland

Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.

Mehr

Weitere Hinweise für Ihre Reise

Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.

Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.

Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.

Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.

Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.

Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.

Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.

  • Verhalten Sie sich sicherheitsbewusst und situationsgerecht.
  • Informieren Sie sich vor und während einer Reise sorgfältig über die Verhältnisse in Ihrem Reiseland.
  • Verfolgen Sie die örtlichen und internationalen Medien.
  • Melden Sie verdächtige Vorgänge (zum Beispiel unbeaufsichtigte Gepäckstücke in Flughäfen oder Bahnhöfen, verdächtiges Verhalten von Personen) den örtlichen Polizei- oder Sicherheitsbehörden.

Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.

Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.

Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.

Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.

Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.

Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.


Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!

Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.

Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.

Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.

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