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Österreich

Österreich: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 23.05.2012
(Unverändert gültig seit: 22.05.2012)

Letzte Änderung:
Allgemeine Überarbeitung

Landesspezifischer Sicherheitshinweis

Für Österreich besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.

Allgemeine Reiseinformationen

Führerschein

Alle deutschen Führerscheinmodelle, ebenso wie die der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftraums, haben in Österreich volle Gültigkeit.

Warnwesten im Straßenverkehr

Seit dem 1. Mai 2005 gilt für in- und ausländische Lenker mehrspuriger Fahrzeuge eine Mitführ- und Tragepflicht von Warnwesten. Solch eine Weste muss rot, orange oder gelb sein und der ÖNORM EN 471 entsprechen (auf dem Etikett der Jacke ersichtlich). Die Warnweste, die vom Fahrer immer mitgeführt werden muss, ist zu tragen beim Verlassen des Fahrzeugs auf einer Autobahn, Autostraße oder Freilandstrasse für das Aufstellen eines Warndreiecks, auf einer unübersichtlichen Straßenstelle, bei durch Witterung bedingter schlechter Sicht und bei Dämmerung oder Dunkelheit. Für Mitfahrer besteht keine Warnwestenpflicht. Bei Verstößen gegen das Nicht-Tragen, aber auch schon gegen das Nicht-Mitführen werden Organstrafverfügungen ausgestellt.

Lichtpflicht im Straßenverkehr

Die Lichtpflicht ist seit dem 1. Januar 2008 aufgehoben. Freiwillig kann man jedoch auch am Tage mit Licht fahren.

Winterbereifung von Kraftfahrzeugen

Seit dem 1. Januar 2008 dürfen Führer eines Pkw, eines Kombifahrzeugs oder eines Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen bei winterlichen Fahrverhältnissen ihr Fahrzeug in der Zeit vom 1. November bis 15. April nur dann in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert oder unter bestimmten Voraussetzungen Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind. Näheres ist den Internetseiten des österreichischen Automobilclubs www.oeamtc.at zu entnehmen.

Autobahnvignette

  • Seit dem Jahr 2007 dürfen die Vignetten nur mehr auf die Windschutzscheibe, z.B. am linken Rand oder hinter dem Rückspiegel, geklebt werden. Die Anbringung auf einer nicht versenkbaren, linken vorderen Seitenscheibe ist nach der neuen Mautordnung nicht mehr gestattet.
  • Nicht erlaubt sind spezielle Folien, Saugnäpfe oder Klebebänder, die einen direkten Kontakt der Vignette mit der Windschutzscheibe verhindern. Wurde die Vignette manipuliert, werden 240 Euro Ersatzmaut oder mindestens 400 Euro Strafe fällig.
  • Bei Motorrädern ist die Vignette sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrades anzubringen.
  • Nicht geklebte Vignetten sowie nicht gelochte Zeitvignetten (2-Monats-Vignetten, 10-Tages-Vignetten) sind ungültig. Wer erwischt wird, muss mit Strafen rechnen.
  • Unteren Vignettenabschnitt aufbewahren. Die Trägerfolie mit Seriennummer dient als Kaufnachweis.
  • Es werden neuerdings verstärkt automatische Kontrollen durchgeführt. Die Kontrolle erfolgt durch Polizei, Zollwache und Mautaufsichtsorgane. Deutsche Fahrer werden dabei durch eine Abfrage beim Kraftfahrzeugregister Flensburg identifiziert. Bei fehlender oder nicht ordnungsgemäß angebrachter Vignette sind 120,- Euro (Pkw/Wohnmobil) bzw.  65,- Euro (Motorrad) zu bezahlen. Bei Manipulation der Vignette werden 240,- Euro (Pkw/Wohnmobil) bzw. 130,- Euro (Motorrad) eingehoben.

Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Internetseite des österreichischen Automobilclubs www.oeamtc.at verwiesen.

Organentnahme in Österreich

In Österreich gilt die sogenannte Widerspruchsregelung, d.h. wer in Österreich verstirbt, kann einer Organentnahme nur entgegenwirken, wenn zu Lebzeiten dagegen Widerspruch eingelegt wurde.

Hierzu ist die kostenlose Eintragung in das Widerspruchsregister beim Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen (ÖBIG) erforderlich. Diese Möglichkeit besteht auch für im Ausland lebende Personen (z.B. vor Reiseantritt nach Österreich).

Das ÖBIG hat die entsprechenden Formulare als Download im Internet auf www.oebig.at

unter „Widerspruchsregister“ eingestellt. Das ausgefüllte Formular muss eigenhändig unterschrieben und per Post an folgende Anschrift gesandt werden:

Österreichisches Bundesinstitut für Gesundheitswesen
z. Hd. Susanne Likarz
Stubenring 6
1010 Wien / Österreich

Kontakt: Susanne Likarz, Tel.: +43 (0)1 515 61, wr@goeg.at
Fax: +43 (0) 1 513 84 72
Mail: wr@goeg.at
Homepage: www.goeg.at/de/Widerspruchsregister

Eine Beglaubigung der Unterschrift ist nicht notwendig.

Gegen Beifügung eines vorfrankierten Briefumschlags bei postalischer Übersendung bestätigt das ÖBIG die Eintragung.

Österreichische Transplantationszentren sind verpflichtet, vor einer Transplantation das Widerspruchsregister des ÖBIG auf Eintrag zu prüfen, nicht aber eine Eintragung im deutschen Verfügungszentralregister Dresden www.DVZAG.de

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / Bedingungen
ReisepassJa, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Vorläufiger ReisepassJa, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
PersonalausweisJa, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Vorläufiger PersonalausweisJa, muss gültig sein
Weitere AnmerkungenÖsterreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
KinderreisepassJa, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
ReisepassJa, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
PersonalausweisJa, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Vorläufiger PersonalausweisJa, muss gültig sein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig)Ja – bis zum 26.06.2012. Dann benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig
Weitere AnmerkungenAlleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/ Erziehungsberechtigten mitführen.

Einreise mit Tieren

Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU  (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Finnland, für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen) gilt folgende Regelung: Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen erhalten Sie im Internet auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) unter www.bmelv.de/cln_111/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Reisen-Verkehr/Heimtiere/HeimtiereEinreiseregelung.html

Seit dem 3. Juli 2011 ist für neu gekennzeichnete Tiere der Mikrochip verpflichtend.

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Medizinische Hinweise

Auch eine Reise ins Nachbarland Österreich sollte Anlass sein, den auch in Deutschland empfohlenen Impfschutz zu überprüfen. Dies sind Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis). Auffrischungsimpfungen sind alle 10 Jahre empfohlen. Auch Erwachsene sollten einen nachgewiesenen Impfschutz gegen Mumps, Masern, Röteln haben.

In großen Teilen des Landes kommt es durch Zecken zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). In Österreich ist der Impfschutz gegen FSME öffentlich empfohlen.

Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder einem Reisemediziner zu diesen Impfungen beraten.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000


Weltweite Terrorwarnung

Was sind Reise- und Sicherheitshinweise?

Mit den Reise- und Sicherheitshinweisen möchte Ihnen das Auswärtige Amt bei Ihrer Entscheidung helfen, ob und wohin Sie in das Ausland reisen.