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Palästinensische Gebiete: Reise- und Sicherheitshinweise, Reisewarnung für den Gaza-Streifen
Stand 23.05.2012
(Unverändert gültig seit: 21.05.2012)
Letzte Änderungen:
Streichung des Hinweises zum Nakhba-Tag
Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Reisewarnung für den Gazastreifen
Dies ist ein gemeinsamer Reisehinweis für Israel und die palästinensischen Gebiete (Westjordanland einschl. Ost-Jerusalem und Gazastreifen). Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt. Dies gilt auch für Versuche, von der Seeseite in die von Israel verhängte Sperrzone der Küstengewässer vor dem Gazastreifen einzudringen. Von Aufenthalten im israelischen Grenzgebiet zum Gazastreifen wird abgeraten.
Teile des Westjordanlandes sollten Sie ohne ortskundige Begleitung nicht besuchen.
Die Sicherheitslage in Israel und den palästinensischen Gebieten ist wesentlich vom Israelisch-Palästinensischen Konflikt geprägt.
Aufgrund des Konflikts besteht das Risiko, als Besucher in Sicherheitsvorfälle verwickelt zu werden, auch wenn diese sich nicht gegen Ausländer richten und die Sicherheitslage sich in den vergangenen Jahren erheblich verbessert hat.
Israel
Israel bleibt das erklärte Ziel von islamistischen Terrorgruppen. Deshalb sind auch künftig Anschläge möglich, selbst wenn die israelischen Behörden einen signifikanten Rückgang der Sicherheitsvorfälle mit terroristischem Hintergrund feststellen.
In der Nacht auf den 5. April 2012 schlug in einem unbewohnten Gebiet der Stadt Eilat im Süden Israels eine Grad-Rakete ein. Personen kamen nicht zu Schaden.
Am 18. August 2011 ist es im Süden Israels, nahe der israelisch-ägyptischen Grenze, zu mehreren koordinierten Terroranschlägen auf Busse und PKWs gekommen. Es wird vermutet, dass die Angreifer aus dem Sinai nach Israel eingedrungen sind. Es gab 8 Tote und über 30 Verletzte. Einen vergleichbaren Vorfall gab es zuletzt 2008. Es wird daher dazu geraten, Fahrten entlang der israelisch-ägyptischen Grenze zu vermeiden und auf alternative Routen auszuweichen..
Am 23. März 2011 detonierte eine Bombe in der Nähe des zentralen Busbahnhofs in Jerusalem. Dabei wurden mehr als 30 Personen verletzt, eine davon tödlich. Es gibt derzeit keine konkreten Hinweise auf eine gezielte Gefährdung von Ausländern.
Es wird dazu geraten, vor und während der Reise nach Israel Meldungen in den Medien über die aktuelle Entwicklung erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken, sowie die Website der Deutschen Botschaft in Tel Aviv unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.tel-aviv.diplo.de zu konsultieren.
Seit Januar 2009 hält nach einer israelischen Militäroperation im Gaza-Streifen weitgehend eine fragile Waffenruhe. Es kommt aber immer wieder zu Raketen- und Mörserangriffen auf israelisches Territorium, zuletzt mit besonders hoher Intensität zwischen dem 9. und 13. März 2012. U.a. kam es zu Personen- und Sachschäden in den Städten Ashkelon, Ashdod und Beer Sheva. Von Reisen in das Grenzgebiet des Gaza-Streifens wird abgeraten.
Weiterhin kommt es in unmittelbarer Nähe der neu errichteten bzw. im Bau befindlichen Sperranlage zwischen Israel und dem Westjordanland immer wieder zu Demonstrationen. In ihrer Umgebung wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Seit dem 14. August 2006 herrscht nach kriegerischen Auseinandersetzungen Waffenruhe im israelisch-libanesischen Grenzgebiet. Am 29. November 2011 wurden vier Raketen aus dem Libanon auf den Norden Israels abgeschossen, bei denen es zu Sachschäden kam.
Den Anweisungen der örtlichen Sicherheitskräfte ist auf jeden Fall Folge zu leisten.
Grenzübergänge
Bei den Grenzübergängen von Eilat nach Ägypten (Taba) und Jordanien (Arava), sowie den Grenzstationen Sheikh Hussein von Israel nach Jordanien und Allenby Bridge vom Westjordanland nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen, bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen. Es ist mit langen Wartezeiten zu rechnen.
Jerusalem (einschließlich Ost-Jerusalem)
Bei Aufenthalten in Jerusalem wird zu genereller Vorsicht geraten.
Vereinzelt kommt es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen orthodoxen Juden und den Sicherheitskräften. In den vergangenen Wochen haben Spannungen in der Altstadt von Jerusalem und den angrenzenden palästinensischen Stadtvierteln zugenommen. Vereinzelt kam es in der Umgebung des Tempelbergs/Haram Al Sharif zu Auseinandersetzungen zwischen Palästinensern und israelischen Sicherheitskräften sowie radikalen jüdischen Gruppierungen. Bei Besuchen in der Altstadt wird daher zu erhöhter Vorsicht geraten, insbesondere an islamischen und jüdischen Feiertagen. Ortskundige Begleitung wird zumindest an solchen Tagen empfohlen. Von Besuchen des Tempelbergs/Haram Al Sharif an Freitagen wird abgeraten. Größere Menschenansammlungen sollten in unübersichtlichen Situationen gemieden werden.
Palästinensische Gebiete: Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird dringend gewarnt. Dies gilt auch für Versuche, von der Seeseite in die von Israel verhängte Sperrzone der Küstengewässer vor dem Gazastreifen einzudringen. Es kommt immer wieder zu israelischen Militäroperationen im Gazastreifen als Reaktion auf Raketen- und Mörserangriffe aus dem Gazastreifen auf israelisches Territorium, zuletzt mit besonders hoher Intensität zwischen dem 9. und 13. März 2012.
Grundsätzlich besteht im Gazastreifen eine Gefährdung durch Kampfhandlungen, Entführungen und islamistische Gruppen.
Der Gazastreifen ist seit Juni 2007 durch Israel für den Personenverkehr fast vollständig abgeriegelt. Personenverkehr zwischen Israel und dem Gazastreifen wird nur bei Vorliegen einer israelischen Sondergenehmigung erlaubt und Doppelstaatern mit palästinensischen Ausweispapieren in der Regel gar nicht gestattet.
Seit dem 29. Mai 2011 ist der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen, der zuvor nur unregelmäßig benutzt werden konnte, wieder von ägyptischer Seite für den Personenverkehr geöffnet. Diese Öffnung gilt nach Angaben der ägyptischen Behörden – nur - für Palästinenser mit gültigen Ausweispapieren der Palästinensischen Behörde. Einige Personengruppen brauchen dafür ein ägyptisches Visum, andere nach ägyptischen Angaben nicht, z.B. Inhaber eines gültigen Drittstaatenvisums etwa für die Schengenstaaten. Für andere Staatsangehörige, auch für Deutsche, bleiben nach ägyptischen Angaben die bisher bestehenden restriktiven Regelungen für den Grenzübertritt in Rafah unverändert bestehen, nach denen nur bei Vorliegen einer vorher eingeholten ägyptischen Sondergenehmigung der Grenzübertritt erlaubt wird.
Angesichts einer drohenden Gefährdung für Leib und Leben wird dringend vor Versuchen gewarnt, in die von Israel verhängte Sperrzone der Küstengewässer vor dem Gazastreifen einzudringen. Am 31. Mai 2010 kamen bei einem solchen Versuch (sog. "Gaza-Flotille") neun Menschen ums Leben. Für internationale Hilfslieferungen in den Gazastreifen sollten die Landverbindungen genutzt werden. Die israelische Regierung hat ihre Bereitschaft erklärt, die umgehende Weiterleitung von Hilfslieferungen über den Hafen Ashdod nach einer Sicherheitsüberprüfung zu ermöglichen.
Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können im Gazastreifen, in den Küstengewässern vor dem Gazastreifen und auf hoher See praktisch keine konsularische Hilfe leisten.
Palästinensische Gebiete: Westjordanland (Westbank)
Das Westjordanland (Westbank) ist seit 1967 militärisch besetzt und in Gebiete mit verschiedenen Verwaltungsarrangements eingeteilt. Es gibt zahlreiche Checkpoints und gesperrte Straßen, vor allem zwischen Israel und Jerusalem einerseits und dem Westjordanland andererseits, aber auch innerhalb des Westjordanlands. Ohne Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung sollten Sie daher nur Teile des Westjordanlands bereisen.
Besuche in den von der palästinensischen Autonomiebehörde verwalteten Städten Bethlehem, Jericho, Jenin und Ramallah, sowie die Benutzung der Straße 1 zum Toten Meer und der Straße 90 im Jordantal sind auch ohne besondere Ortskenntnis oder ortskundige Begleitung vertretbar. Besondere Vorsicht sollten Sie in der Umgebung von Hebron walten lassen, sowie in dem Bereich zwischen Ramallah / Bir Zeit und Nablus. Nachtfahrten über Land sollten völlig unterbleiben. Die umfangreichen Sperrgebiete des israelischen Militärs sollten Sie unbedingt meiden.
Auch im Westjordanland ist die Anzahl der sicherheitsrelevanten Vorfälle signifikant zurückgegangen. Der Aufbau palästinensischer Sicherheitskräfte hat seit 2007 Fortschritte gemacht und die Zusammenarbeit mit den Sicherheitskräften der israelischen Besatzungsmacht gilt als professionell. Dennoch bleibt auch im Westjordanland ein von militanten islamistischen Gruppen ausgehendes Sicherheitsrisiko bestehen. In jüngster Zeit haben auch die Übergriffe von israelischen Siedlern auf Palästinenser, insbesondere bei Hebron und Nablus, signifikant zugenommen; in seltenen Fällen werden auch Ausländer bedroht, ohne dass es bislang zu gewalttätigen Übergriffen gekommen wäre. Auf der anderen Seite kommt es gelegentlich zu Anschlägen auf jüdische Siedler. Es wird empfohlen, die Berichterstattung in den Medien über sicherheitsrelevante Ereignisse aufmerksam zu verfolgen.
Auch für das Westjordanland gilt, dass israelisches Militär eine Schließung der Übergänge nach Israel anordnen kann. Das Passieren der Übergänge in Richtung Israel kann dann für deutsche Staatsangehörige - insbesondere für Doppelstaater mit palästinensischen Ausweispapieren und für Deutsche, die auch im palästinensischen Bevölkerungsregister eingetragen sind, - auch mit Unterstützung der Deutschen Botschaft Tel Aviv und des Vertretungsbüros in Ramallah nicht garantiert werden.
Einreisebestimmungen
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen bis zu einem Aufenthalt von drei Monaten kein Visum.
Reisedokumente
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
| Reisepass | ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus |
| Vorläufiger Reisepass | ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus |
| Personalausweis | nein |
| Vorläufiger Personalausweis | nein |
| Weitere Anmerkungen | - |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
| Kinderreisepass | ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus |
| Reisepass | ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus |
| Personalausweis | nein |
| Vorläufiger Personalausweis | nein |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig) | Ja – für Kinder unter 10 Jahren bis zum 26.06.2012. Dann benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | ja, nur mit Foto |
| Weitere Anmerkungen | Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen |
Staatenlose Personen müssen (anstelle eines Reisepasses) im Besitz eines gültigen Fremdenpasses oder Reiseausweises sein, der für ein Jahr gültig ist.
Einreisepraxis
Bei der Einreise nach Israel sollte darauf geachtet werden, dass ein israelischer Sichtvermerk in den Pass gestempelt wird, der die maximale Aufenthaltsdauer (üblicherweise drei Monate) angibt. Auf Wunsch kann dieser in der Regel auch auf ein separates Papier gestempelt werden, das bis zur Ausreise aufbewahrt werden sollte. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn kein Sichtvermerk (Einreisestempel) vorgewiesen werden kann.
Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und eine entsprechende Erlaubnis einholen.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten oder von Iran vorhanden sein, so ist bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Dies gilt ebenfalls für deutsche Staatsangehörige mit auch nur vermuteter arabischer oder iranischer Abstammung. Gegebenenfalls empfiehlt sich eine entsprechende Nachfrage bei der israelischen Botschaft in Berlin.
Besondere Hinweise für Deutsche Staatsangehörige mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern)
Deutschen Staatsangehörigen mit palästinensischen Personenkennziffern (ID-Nummern) wird die Einreise über Ben Gurion grundsätzlich verweigert. Eine Einreise kann nur über Jordanien, Allenby-Brücke, erfolgen. Schwierigkeiten bei der Einreise bzw. lange Wartezeiten und Befragungen können auch Deutsche palästinensischer oder auch nur vermuteter anderer arabischer Herkunft bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus haben. Die Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.
Deutsche Staatsangehörige, die gleichzeitig eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) haben, müssen zudem mit ihrem palästinensischen Reisepass einreisen. Sollte dieser nicht mehr vorhanden sein, wird die palästinensische Personenkennziffer von den israelischen Grenzbehörden in den deutschen Reisepass eingetragen und der Reisende aufgefordert, einen palästinensischen Reisepass zu beantragen. Mitunter wird in diesen Fällen die Ausreise verweigert, wenn nicht ein palästinensischer Pass vorgelegt wird.
Personen palästinensischer Herkunft (auch mit deutschem Reisepass), die über die Allenby-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2000 Jordanischen Dinar (ca. 2000 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und das Geld eingezogen werden.
Ausreise aus Israel über Ben Gurion
Bei der Ausreise aus Israel vom Flughafen Ben Gurion aus finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks, sowie Befragungen der Reisenden statt. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Wenn elektrische Geräten, insbesondere Laptop-Computer, durch die israelischen Sicherheitsbehörden für Untersuchungen einbehalten werden, werden sie in der Regel nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
Reisen in die Palästinensischen Gebiete
Begrenzung der Weiterreise auf die palästinensischen Gebiete - PA-only-Stempel
Für Personen, die als Reiseziel ausschließlich die palästinensischen Gebiete angeben, kommt es wiederholt bei der Einreise nach Israel zu Wartezeiten oder Einreiseverboten. In jüngster Zeit haben israelische Behörden vereinzelt einen „PA-only“ Stempel im Reisepass angebracht, der den Aufenthalt auf die palästinensischen Gebiete beschränkt. Derzeit gibt es keine offiziellen Angaben zu Umfang und Konsequenzen dieser Praxis. Eine (Wieder)-Einreise nach Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967), sowie Ost-Jerusalem könnte damit an die Erlangung einer zusätzlichen Erlaubnis geknüpft sein. Reisende sollten ggf. bei Einreise glaubhaft machen (am besten Unterlagen in englischer Sprache), dass sowohl Ziele in den palästinensischen Gebieten als auch Ziele in Israel (d.h. Waffenstillstandslinie vom 4. Juni 1967) sowie Ost-Jerusalem bereist werden sollen.
Weiterreise in die palästinensischen Gebiete
Die Übergänge zu den palästinensischen Gebieten (zwischen Israel und dem Westjordanland, sowie zwischen Jordanien und dem Westjordanland) werden von israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung, geschlossen werden. Eine Übertritt ist in einem solchen Fall, trotz Intervention der Botschaft, nicht möglich. Die von jüdischen Siedlern benutzten Übergänge werden allerdings erfahrungsgemäß nicht völlig geschlossen. In den vergangenen 18 Monaten wurden auch zusätzliche Übergänge für Reisende geöffnet. Ggf müssen sie für das Verlassen des Westjordanlands einen längeren Umweg in Kauf nehmen.
Ausreise aus den palästinensischen Gebieten
Die Ausreise aus den palästinensischen Gebieten (Gazastreifen und Westjordanland) nach Israel - etwa zur Rückreise vom Flughafen Ben Gurion aus - ist für deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft nicht möglich, selbst wenn die Einreise über Ben Gurion-Flughafen erfolgte. Bei Vorliegen humanitärer Gründe erteilen die israelischen Sicherheitskräfte u.U. eine Ausreisegenehmigung. Die Ausreise aus dem Westjordanland nach Jordanien ist im Normalfall ohne besondere Genehmigung möglich.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 Schekel muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.
Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die palästinensischen Gebiete, siehe auch Einreisebestimmungen.
Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Israelische Staatsangehörige und 'Residents' (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.
Homosexuelle Handlungen von Männern sind in den Palästinensischen Gebieten strafbar. Bisher ist allerdings kein Fall bekannt geworden, in dem Ausländer wegen homosexueller Handlungen strafrechtlich belangt wurden. Schwerer als die strafrechtliche Verfolgung fällt jedoch die gesellschaftliche Diskriminierung ins Gewicht: Homosexualität ist im Westjordanland und im Gazastreifen weiterhin ein soziales und religiöses Tabuthema.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Es gibt keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt jedoch, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Bei Reisen in die palästinensischen Gebiete (Westjordanland und Gazastreifen) ggfs. zusätzlich Typhus.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
HIV/AIDS
kommt auch in Israel vor, ist mit einer Prävalenz von weniger als 0,1 % der Bevölkerung aber weniger häufig. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Einige durch Mücken oder Zecken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, West-Nile Fieber, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung). Typhus kann vor allem bei Reisen in die palästinensischen Gebiete eine Rolle spielen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau in Israel ist gut bis sehr gut, in den palästinensischen Gebieten dagegen deutlich eingeschränkt. Krankenwagen dürfen die Grenze zu Israel nicht passieren. Eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall ist empfehlenswert.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, siehe beispielsweise Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
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Arbeitseinheit 040
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Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
