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Libyen: Reisewarnung
Stand 23.05.2012
(Unverändert gültig seit: 08.02.2012)
Letzte Änderungen:
Medizinische Hinweise
Aktuelle Hinweise - Reisewarnung
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen nach Libyen. Die Lage im ganzen Land ist weiterhin unübersichtlich. Bewaffnete Auseinandersetzungen finden vereinzelt weiterhin statt und sind jederzeit möglich.
Für deutsche Staatsangehörige gilt unverändert, dass sie sich nicht in Libyen aufhalten sollen.
Zeitlich begrenzte Aufenthalte, etwa zur Wahrnehmung unaufschiebbarer Aufgaben oder geschäftlicher Kontakte, können in begründeten Einzelfällen in enger Abstimmung mit der Deutschen Botschaft in Betracht gezogen werden. Bei der Planung sollten die aktuelle, regional unterschiedliche Sicherheitslage und die daraus resultierenden Bewegungseinschränkungen beachtet werden. Grundlage der Reise sollte ein tragfähiges professionelles Sicherheitskonzept sein.
Es wird empfohlen, bei unaufschiebbaren Reisen nach Libyen möglichst schon vor Abreise mit der Deutschen Botschaft oder dem Auswärtigen Amt Verbindung aufzunehmen und sich mit den geplanten Aufenthaltsdaten in die Deutschenliste (Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttps://service.diplo.de/elefandextern/home/registration!form.action) einzutragen
Die Deutsche Botschaft in Tripolis ist seit Ende September 2011 mit einem begrenzten Stab besetzt.
Konsularische Hilfe kann derzeit nur in sehr begrenztem Rahmen geleistet werden. Die staatlichen Sicherheitsorgane sind nicht funktionsfähig und können im Einzelfall keinen ausreichenden Schutz garantieren oder Hilfe leisten. Paramilitärische Kräfte sichern Teile der öffentlichen Ordnung, sind jedoch nicht ausgebildet und wenig berechenbar. Jeder Aufenthalt in Libyen erfolgt auf eigene Verantwortung.
Anfragen zu Libyen können an das Auswärtige Amt Berlin, Telefon (030) 5000-0 gerichtet werden.
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Algerien, Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen nach Libyen. Die Lage im ganzen Land ist weiterhin unübersichtlich. Bewaffnete Auseinandersetzungen finden vereinzelt weiterhin statt und sind jederzeit möglich.
Einreisebestimmungen
Dem Auswärtigen Amt liegen noch keine Erkenntnisse vor, wie die libysche Übergangsregierung in dieser Angelegenheit verfahren wird. Bisher galten die folgenden Bestimmungen:
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Libyen ein Visum. Dabei muss das ausgestellte Visum dem tatsächlichen Reisezweck entsprechen, da es sonst bei der Einreise und/oder Ausreise zu Problemen mit den libyschen Behörden kommen kann.
Reisedokumente
Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist unter anderem ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass. Da der Kinderausweis von Libyen nicht anerkannt wird, sollten Kinder mit eigenem Reisepass reisen oder in den Reisepass der Eltern (bis zum 12. Lebensjahr) eingetragen sein.
Einer Person, in deren Reisepass sich ein israelisches Visum oder ein israelischer Ein – oder Ausreisestempel befindet, ist die Einreise nicht erlaubt.
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
| Reisepass | Ja, mindestens noch 6 Monate gültig |
| Vorläufiger Reisepass | Ja, mindestens noch 6 Monate gültig |
| Personalausweis | Nein |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein |
| Weitere Anmerkungen | Einreise nach Libyen bei vorhandenem israelischen Visum oder Ein-/Ausreisestempel ist untersagt. Passersatz zur Rückkehr nach Deutschland (RAP) wird nur bei touristischem Aufenthalt anerkannt |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
| Kinderreisepass | Ja, mindestens noch 6 Monate gültig |
| Reisepass | Ja, mindestens noch 6 Monate gültig |
| Personalausweis | Nein |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig) | Bis zum 26.06.2012: Ja, bis zum 12. Lebensjahr, Kind benötigt jedoch extra Visum im Pass bzw. muss im Visum der Eltern erwähnt sein Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Nein |
| Weitere Anmerkungen | Einreise nach Libyen bei vorhandenem israelischen Visum bzw. Ein- oder Ausreisestempel ist untersagt. |
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Registrierung am Aufenthaltsort
Bei der Einreise wird ein Einreisestempel mit Datum im Pass angebracht. Einreisende sind verpflichtet, sich innerhalb von sieben Tagen bei der nächsten Passbehörde registrieren zu lassen und ihren Aufenthaltsort auf dem dafür vorgesehenen Formular anzugeben. Die Gebühr für die Registrierung beträgt fünfzehn libysche Dinare. Für ein Kind, das im Pass der Mutter oder des Vaters eingetragen ist, fällt keine Registrierungsgebühr an. Bei Passverlust ist es für die Ausreise erforderlich, von der libyschen Passbehörde das Datum der Einreise im neu ausgestellten Reisepass eintragen zu lassen. Dies dauert in der Regel mehrere Tage.
Besondere Zollvorschriften
Dem Auswärtigen Amt liegen noch keine Erkenntnisse vor, wie die libysche Übergangsregierung in dieser Angelegenheit verfahren wird. Bisher galten die folgenden Bestimmungen:
Die Einfuhr von alkoholischen Getränken, Drogen und Schweinefleischprodukten ist verboten. Bei Zuwiderhandlung muss mit der Abnahme des Reisepasses, einer längeren Gerichtsverhandlung und einer Geldstrafe gerechnet werden.
Die Einfuhr von Propagandamaterial (Zeitschriften) ist verboten.
Die Einfuhr und Ausfuhr von libyschen Dinaren ist verboten. Devisen müssen bei Einfuhr deklariert werden (siehe auch Einreisebestimmungen). Umtauschbelege sollten aufbewahrt werden, um die bei der Ausreise erlaubte Menge an Devisen (bei der Einreise angegebener Betrag abzüglich der nachgewiesenen umgetauschten Menge) nachweisen zu können.
Antiquitäten (auch Steine, Tonscherben u. ä. ) und Stücke von Meteoriten dürfen nicht außer Landes gebracht werden.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Dem Auswärtigen Amt liegen noch keine Erkenntnisse vor, wie die libysche Übergangsregierung in dieser Angelegenheit verfahren wird. Bisher galten die folgenden Bestimmungen:
Der Besitz von Drogen wird streng geahndet. Ehebruch, außerehelicher Geschlechtsverkehr und Homosexualität sind in Libyen strafbar.
Das Sammeln, der Erwerb und die Ausfuhr von Steinen, Tonscherben u.ä. sind verboten. Kritik an politischem System, Regierung und Verwaltung galt bislang als Verbrechen.
Das Fotografieren von öffentlichen Gebäuden, Häfen, Flughäfen, militärischen Anlagen und Fahrzeugen, Industrieanlagen, Brücken, Botschaftsgebäuden, Uniform- und Dienstkleidungsträgern sowie Innenansichten von Moscheen und Grabstätten ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer Verhaftung kommen.
Die Haftbedingungen in Libyen entsprechen nicht deutschem Standard.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de ).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen wird Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus sowie Tollwut empfohlen.
HIV/Aids
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Libyen vor. Genaue Zahlen sind nicht bekannt. Die bekannten Risiken sollten wie überall gemieden werden.
Durchfallerkrankungen
Durch eine angemessene Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Malaria und andere durch Mücken übertragene Erkrankungen
In den letzten Jahren sind ausschließlich importierte Fälle aufgetreten. Das Risiko für Reisende ist daher extrem gering. Es kommen andere durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten vor, z. B. Leishmaniasis, Phlebotomus-Fieber, Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmelige Kleidung).
Weitere Infektionskrankheiten
Bilharziose
ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden!
Hepatitis A, B, C, Echinokokkose und Typhus kommen landesweit vor.
Tollwut ist nicht sicher auszuschließen, da genaue Zahlen fehlen, aber alle Nachbarländer Fälle melden.
Sonstige Gesundheitsgefahren
Gefahren durch Schlangen und Skorpione
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist insbesondere außerhalb der Hauptstadt vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Nach den kriegerischen Auseinandersetzungen im Jahr 2011 sind die meisten staatlichen Krankenhäuser und privaten Kliniken aber wieder funktionsfähig.
Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im dringend Notfall empfehlenswert.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, beispielsweise unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dtg.org oder www.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
· zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
· auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
· immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
· trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
