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Kambodscha

Kambodscha: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 17.05.2012
(Unverändert gültig seit: 09.05.2012)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise

Aktuelle Hinweise

Am 3. Juni 2012 finden in Kambodscha Kommunalwahlen statt.

Obwohl Wahlveranstaltungen im Regelfall friedlich bleiben, ist es in der Vergangenheit auch zu gewalttätigen Ausschreitungen gekommen. Reisende sollten daher Demonstrationen und Menschenansammlungen meiden.


Landesspezifische Sicherheitshinweise

Von Reisen nach Oddar Meanchey sowie nach Preah Vihear wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt dringend abgeraten.

Im April 2011 hatte der Grenzkonflikt zwischen Kambodscha und Thailand erneut zu Schusswechseln geführt. Obwohl sich die Lage inzwischen beruhigt hat, ist die Sicherheit von Besuchern in diesem Gebiet weiterhin nicht gewährleistet.

Der Grenzübergang Suay Chrom in der Provinz Preah Vihar ist geschlossen.

Zur Situation auf thailändischer Seite beachten Sie bitte die Reise- und Sicherheitshinweise für Thailand unter www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Thailand/Sicherheitshinweise.html

Kriminalität

Immer wieder gibt es in den touristischen Zentren gewaltsame, auch bewaffnete Raubüberfälle sowie tätliche Angriffe gegen Ausländer. Es wird dringend geraten, keinen Widerstand zu leisten. Alleinreisenden wird zu besonderer Vorsicht geraten. In Phnom Penh, Siem Reap und Sihanoukville ist außerdem ein Anstieg der Diebstahlkriminalität zu beobachten. Insbesondere bei Fahrten mit Motorradtaxis und Tuk-Tuks ist erhöhte Wachsamkeit angezeigt, da häufig Taschen von vorbeifahrenden Motorradfahrern weggerissen werden, die Verletzungen der Bestohlenen dabei billigend in Kauf nehmen. Sollten Pässe, Bargeld, Reiseschecks oder sonstige Wertgegenstände abhanden kommen, ist der Verlust bei der Polizei am Tatort anzuzeigen.

Minengefahr

In einigen Landesteilen, insbesondere in Grenznähe zu Thailand, besteht weiterhin Minengefahr. Die Haupttouristengebiete sind von Minen geräumt.

Verkehrsinfrastruktur

Die Infrastruktur ist unzureichend ausgebaut. Busse, Eisenbahn und Boote entsprechen – von Ausnahmen abgesehen – nicht im Mindesten den in Deutschland üblichen Sicherheitsstandards. Von Fahrten mit dem Fahrrad oder mit dem Motorrad wird aus Gründen der Verkehrssicherheit abgeraten. Kambodschanische Fluggesellschaften verfügen nicht über die hohen Sicherheitsstandards, wie sie beispielsweise in Deutschland üblich sind. Die International Civil Aviation Organization (ICAO) hat bezüglich Kambodscha erhebliche Verletzungen von Vorschriften der ICAO festgestellt . Den Mitarbeitern der deutschen Botschaft ist die Nutzung der Cambodia Angkor Airways von und nach Siem Reap gestattet.

Alle Reisen auf dem Landweg sollten nach Möglichkeit so geplant werden, dass das Ziel mit Sicherheit vor Einbruch der Dunkelheit erreicht werden kann.


Allgemeine Reiseinformationen

Kambodscha ist eine konstitutionelle Monarchie. Das Land ist für den Tourismus offen; insbesondere der Kulturtourismus ist willkommen. Traditionen und buddhistische Werte sind lebendig, darauf sollte bei Reisen Rücksicht genommen werden.

Die klimatisch beste Reisezeit für Kambodscha ist Oktober bis Februar.

Geld / Kreditkarten

Zahlungen werden überwiegend in bar und US-Dollar abgewickelt, die Landeswährung Riel wird zumeist für Wechselgeld und kleinere Beträge verwendet. Kreditkarten werden in aller Regel nur in den größeren Hotels und Restaurants angenommen. Bargeldabhebungen über EC- oder Kreditkarten sind bei Banken und Western Union Agenturen in touristischen Zentren möglich.


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Für deutsche Staatsangehörige besteht für Kambodscha Pass- und Visumzwang. Folgende drei Möglichkeiten für deutsche Staatsangehörige, ein Visum einzuholen, sind dem Auswärtigen Amt bekannt:

Einholung des Visums vor Reiseantritt bei einer kambodschanischen Auslandsvertretung, z. B. der kambodschanischen Botschaft in Berlin. Nähere Informationen finden Sie z. B. auf den Webseiten der Botschaft in Berlin (http://www.kambodscha-botschaft.de). Touristenvisa werden grundsätzlich mit einer Gültigkeit für einen Aufenthalt von vier Wochen ausgestellt. Bei der auf einem vor der Einreise eingeholten Visum angegebenen Gültigkeitsdauer handelt es sich um die Nutzungsfrist des Visums. Das bedeutet, dass die Einreise innerhalb der angegebenen Frist, im Regelfall drei Monate, erfolgen muss. Die Dauer des zulässigen Aufenthalts, maximal 30 Tage, wird erst bei Einreise durch die Einwanderungsbehörden festgelegt.

Einholung des Visums vor Reiseantritt als "virtuelles", sogenanntes e-Visum. Nähere Informationen finden Sie auf den Webseiten des kambodschanischen Außenministeriums (http://www.mfaic.gov.kh oder http://www.mfaic.gov.kh/evisa/). Die Einreise mit e-Visum ist nur über eine begrenzte Anzahl von Grenzübergängen möglich. Eine Liste der aktuell zugelassenen Grenzübergänge findet sich auf der Webseite des Außenministeriums. Der elektronische Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Reiseantritt gestellt werden. Die Zahlung der Visumgebühr ist nur online mit Kreditkarte möglich. E-Visa berechtigen nur zur einmaligen Einreise und zu einem Aufenthalt von 30 Tagen.

Einholung des Visums bei Einreise am Grenzübergang ("Visa on Arrival"). Nähere Informationen finden Sie auf den Webseiten der kambodschanischen Einwanderungsbehörden (http://www.immigration.gov.kh/). Die Einholung des Visums ist nur an bestimmten Grenzübergängen möglich; eine Liste der aktuellen Grenzübergänge findet sich auf der Webseite der Einwanderungsbehörde. Bei der Einreise ausgestellte Visa berechtigen nur zur einmaligen Einreise und zu einem Aufenthalt von 30 Tagen.

Weitere Informationen:
Bei Einreise wird ein Einreisestempel im Pass angebracht, mit dem auch die Länge der zulässigen Aufenthaltsdauer vermerkt wird. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte bei der Einreise die Eintragung im Einreisestempel kontrolliert werden.

Touristenvisa können einmalig für einen Monat bei der gegenüber des Flughafens Phnom Penh gelegenen Einwanderungsbehörde des Innenministeriums verlängert werden. Bei Überschreitung der Gültigkeitsdauer des Visums wird bei der Ausreise eine Strafgebühr von USD 5 pro Tag seit Ablauf des Visums erhoben. Ist das Visum bereits länger als einen Monat abgelaufen, beträgt die Gebühr USD 6 pro Tag.

Ausweislich einer Bestimmung des kambodschanischen Tourismusministeriums vom 20.12.1999 müssen Passagiere auf Direktflügen nach Siem Reap mindestens eine Nacht dort verbringen.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich: 

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / Bedingungen
Reisepassja
vorläufiger Reisepassja
Personalausweisnein
vorläufiger Personalausweisnein
weitere Anmerkungennotwendige Mindestgültigkeit des Passes: 6 Monate ab Einreise
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepassja
Reisepassja
Personalausweisnein
Vorläufiger Personalausweisnein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass
eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig)
Bis 26.06.2012: ja, im Visum des Elternteils wird ein Vermerk („plus 1 Kind“) angebracht
Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster
(der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)
ja
Weitere Anmerkungennotwendige Mindestgültigkeit des Passes: 6 Monate ab Einreise

Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.


Besondere Zollvorschriften

Einfuhr/Ausfuhr von Devisen ab USD 10.000,- müssen deklariert werden.

Einfuhr-/Ausfuhrbeschränkungen auf Alkohol und Zigaretten für den persönlichen Bedarf gibt es nicht. In der Praxis werden i.d.R. jedoch maximal 1,5 l Alkohol bzw. 10 Päckchen Zigaretten bei der Einreise zugelassen.

Für die temporäre Einfuhr von Pkw und Motorrädern auf dem Landweg ist vor Antritt der Reise eine schriftliche Genehmigung beim General Department of Customs and Excise Phnom Penh einzuholen. Kontaktanschrift: 6-8 Norodom Blvd., Phnom Penh, Tel. / Fax: +855-23-214 065, www.customs.gov.kh

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Angesichts der Zunahme einschlägiger Haftfälle wird eindringlich vor dem Erwerb, dem Besitz, der Verteilung sowie der Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften aller Art gewarnt. Auch die Mitnahme bzw. der Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann verhängnisvolle Folgen haben.

Die Entwendung von Kulturgütern, dazu gehören auch beschädigte Teile von Tempeln und Statuen, ist streng verboten und wird mit drastischen Geld- oder Haftstrafen belegt.

Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen wird in Kambodscha hart bestraft und in Deutschland zusätzlich strafrechtlich verfolgt, auch wenn die Tat in Kambodscha begangen wurde. Geschlechtsverkehr mit Personen unter 18 Jahren, auch mit deren Einverständnis, ist strafbar. Gewissheit über das Alter des Partners oder der Partnerin ist selbst dann schwer erhältlich, wenn man sich einen Ausweis zeigen lässt, da diese häufig gefälscht sind.

Oft kann nicht mit einem Verfahren gerechnet werden, das einem rechtsstaatlichen Standard genügt (langwierige Untersuchungshaft, teure und unzureichende anwaltliche Verteidigung, harte Haftbedingungen mit schwersten Gefahren und Schäden für die Gesundheit).

Die deutschen Auslandsvertretungen können Strafverfahren und Haftumstände nur wenig beeinflussen. Der Betreuung deutscher Gefangener sind enge Grenzen gesetzt.


Medizinische Hinweise

Impfschutz

Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine gültige Gelbfieberimpfung Pflicht, siehe auch www.who.int

Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Japanische Encephalitis. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.

Malaria

Ein Risiko besteht ganzjährig, verstärkt während der Regenzeiten. Ein hohes Risiko besteht in den meisten Landesteilen, extrem hoch jedoch im Norden und Westen (Grenzgebiet zu Thailand, hier auch Multiresistenzen). Ein mittleres Risiko besteht in einem breiten Gürtel durch die Mitte des Landes von Südosten nach Nordwesten entlang des Mekong bis nördlich des Tonle Sap. Ein geringes Risiko besteht innerhalb eines Gürtels um Phnom Penh sowie unmittelbar um den Tonle Sap bis Angkor Wat und Siem Reap, Phnom Penh ist bisher malariafrei.

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder eine sog. „stand by-Notfallselbstbehandlung“ notwendig. Für die Malariaprophylaxe und die Selbstbehandlung sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam, Riamet) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Wichtig: Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • körperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV/AIDS

ist im Lande ein Problem. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Andere Infektionskrankheiten

Vogelgrippe

Auch in Kambodscha ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de

Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern der rechten Randspalte.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern (Mekong!). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000


Weltweite Terrorwarnung

Reisemedizinische Hinweise