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Haiti: Reisewarnung
Stand 17.05.2012
(Unverändert gültig seit: 15.03.2012)
Letzte Änderung:
Allgemeine Reiseinformationen - Zeitumstellung
Reisewarnung
Vor Reisen nach Haiti wird gewarnt.
Aktuelle Hinweise
- Am 12. Januar 2010 wurde Haiti von einem schweren Erdbeben der Stärke 7,3 erschüttert. Das Epizentrum lag ca. 16 Kilometer südwestlich der Hauptstadt Port-au-Prince. Das Ausmaß der Schäden ist nach wie vor beträchtlich. Im Großraum der Hauptstadt Port-au-Prince sind viele Gebäude zerstört bzw. beschädigt worden, darunter auch Regierungsgebäude sowie Einrichtungen des öffentlichen Lebens (z.B. Krankenhäuser und Schulen). Der Wiederaufbau mit umfangreicher internationaler Unterstützung ist im Gange. Wichtige und grundlegende Staatsaufgaben können wieder ausgeführt werden. Die Folgen des Erdbebens werden allerdings noch auf längere Zeit sicht- und spürbar bleiben.
- In Haiti wird weiterhin Cholera übertragen. Nähere Informationen hierzu finden sich in den Medizinischen Hinweisen (s. u.).
Allgemeine Reiseinformationen
Vor Reisen nach Haiti wird gewarnt.
Haiti war bereits vor dem Erdbeben das ärmste Land der westlichen Hemisphäre und gehört zur Gruppe der am wenigsten entwickelten Länder.
Kriminalität/ Sicherheit
Das allgemeine Kriminalitätsniveau ist vergleichbar mit dem ähnlich strukturierter Länder. Besonders in den Flüchtlingslagern kommt es zu Gewalt gegenüber Frauen und zu Eigentumsdelikten. Vereinzelt werden auch Ausländer gezielt ausgeraubt, z.B. nach der Erledigung von Bankgeschäften. Entführungen und Drogenhandel bleiben weiterhin ein sehr ernst zu nehmendes Problem. Die Gefahr von gewalttätigen Demonstrationen im Land ist weiterhin präsent.
Naturkatastrophen
In Haiti ist wie auch in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA von Juni bis November Hurrikan-Saison. 2008 wurde das Land von vier tropischen Wirbelstürmen erfasst.
Reisende sollten in jedem Fall die regionalen Wettervorhersagen verfolgen und die Hinweise der lokalen Sicherheitsbehörden beachten.
Aktuelle Hurrikan-Informationen sind im Internet u.a. unter www.nhc.noaa.gov abrufbar.
Aufgrund der seismischen Gegebenheiten besteht für Haiti ein Erdbebenrisiko.
Reisen über Land, Infrastruktur
Haiti war bereits vor dem Erdbeben touristisch nur wenig erschlossen und durch fortgeschrittene Umweltzerstörung gekennzeichnet. Das Land leidet zusätzlich an den verheerenden Folgen des Erdbebens von 2010, sowie an schweren Überschwemmungen, Überbevölkerung, Verelendung breiter Volksschichten, verbreiteten Krankheiten sowie schlechten hygienischen Verhältnissen.
Die gesamte Infrastruktur des Landes (Gesundheitssystem, Straßennetz, Telefonverbindungen, Wasser- und Energieversorgung etc.) funktioniert nur eingeschränkt und ist nicht erst seit dem Erdbeben 2010 sanierungsbedürftig.
Wer trotz der Reisewarnung Haiti bereist, sollte im Hotel oder bei Bekannten, zur Not auch bei der Botschaft, Hinweise zu Reiseroute-/-dauer hinterlassen. Melden Sie sich nach Ankunft am Tagesziel möglichst kurz telefonisch. Bitte registrieren Sie sich auch elektronisch unter http://service.diplo.de/registrierungav
Wenn Sie Ihre Unterkunft oder den Wagen verlassen, sorgen Sie für sichere Verwahrung Ihrer Wertsachen. Es empfiehlt sich, größere Bargeldbeträge etc. an sicherem Ort zurückzulassen. Achten Sie besonders auf Ihre Reisepapiere (Pass, Ticket, etc.!), das Mitführen von Kopien reicht meist aus.
Sprachen
Grundkenntnisse in Französisch, zur Not auch Englisch, sollten vorhanden sein. Die breite Masse der haitianischen Bevölkerung (etwa 85%) spricht jedoch ausschließlich Kreolisch (Mischung aus Französisch und afrikanischen Sprachen).
Zahlungsmittel
Vorherrschendes Zahlungsmittel ist Bargeld, das überwiegend gegen US-Dollar in bar bei Banken, privaten Wechselstuben, Supermärkten und in kleineren Mengen auch auf offener Straße (Vorsicht!) getauscht wird. Der Wechselkurs fluktuiert ständig (derzeit entspricht 1 US-$ etwa 40 Gourdes). Preisangaben erfolgen häufig nicht in der Landeswährung Gourdes, sondern in Dollar, wobei meistens die Fiktivwährung haitianischer Dollar gemeint ist (1 haitianischer Dollar = 5 Gourdes). US-Dollar sollten in ausreichender Menge und ausgewogener Stückelung mitgebracht werden.
Kreditkarten (Visa, Mastercard, American Express) werden in Hotels und Supermärkten akzeptiert.
Zeitumstellung
Haiti hat zum 11. März 2012 eine Sommerzeit eingeführt. Die Uhren wurden um eine Stunde vorgestellt. Haiti passt sich damit ganzjährig der "Eastern Standard Time" (EST) der USA an. Während der Sommermonate dieser Zeitzone (Mitte März bis Anfang November, dieses Jahr 11.03. bis 04.11.2012) besteht kein Zeitunterschied zwischen den Nachbarländern auf Hispaniola mehr. Der Zeitunterschied zu Deutschland bzw. zur Mitteleuropäischen Zeit beträgt zurzeit fünf Stunden (MEZ -5), nach Beginn der Mitteleuropäischen Sommerzeit sechs Stunden (MESZ -6).
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Vor Reisen nach Haiti wird gewarnt.
Reisedokumente
Für die Einreise ist ein Reisepass erforderlich, der Personalausweis reicht nicht aus. Deutsche Kinderausweise werden uneingeschränkt anerkannt; der Eintrag von Kindern im Pass miteinreisender Eltern ist nicht ausreichend.
Alle Einreisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige können für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten ohne Visum nach Haiti einreisen. Bei Ankunft muss jedoch ein Einreiseformular ausgefüllt und bei Ausreise wieder vorgelegt werden. Der Flugschein für die Weiter- bzw. Rückreise muss vorliegen. Für längere Aufenthalte muss vor der Einreise ein Visum bei der zuständigen haitianischen Auslandsvertretung beantragt werden.
Ausreise
Bei Ausreise ist eine Steuer von ca. 30 US-Dollar fällig, die nicht in Gourdes bezahlt werden kann.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Medizinische Hinweise
Vor Reisen nach Haiti wird gewarnt.
Impfschutz
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich. Dies gilt für alle Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr (siehe auch www.who.int). Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Typhus, Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Cholera empfohlen.
Malaria
Ganzjährig geringes Risiko im ganzen Land unter 600m, auch in den Städten. Minimales Risiko in Port-au-Prince. Erreger ausschließlich p. falciparum.
Eine Chemoprophylaxe oder Notfallmedikation kann im Einzelfall nach reisemedizinischer Rücksprache sinnvoll sein.
Persönliche Mückenschutzmassnahmen werden in jedem Fall empfohlen (s. u.).
Denguefieber
Dengue wird landesweit durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher.
In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen (s. u.).
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- ganzkörperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- Insektenschutzmittel tagsüber ( Dengue!), abends und nachts (Malaria) auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
Durch ungeschützte sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen, schälen oder desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen. Einmalhandtücher verwenden.
In Haiti wird weiterhin Cholera übertragen. Bisher (Stand 22.12.2011) sind im Zuge der aktuellen Epidemie insgesamt ca. 6.500 Tote, 455.000 Erkrankungsfälle mit 245.000 stationären Aufnahmen zu verzeichnen.
Bei relevanter Exposition (z. B.: Arbeit in Krankenhäusern, Flüchtlingslagern, u. a.) wird eine Cholera-Schluckimpfung empfohlen.
Nähere Informationen zur Erkrankung, Übertragung und Vorbeugung der Cholera finden sich im entsprechenden Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts:
Medizinische Versorgung
Das Angebot zur Gesundheits- und Notfallversorgung ist insbesondere in ländlichen Gebieten unzureichend, d.h. in der Regel nicht mit europäischen technischen und hygienischen Standards vergleichbar. Nicht nur deshalb sollte unbedingt vor Reiseantritt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport im Notfall mit einschließt.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle oder einen Tropen- bzw. Reisemediziner beraten (Verzeichnis z.B. unter www.dtg.org).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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