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Dänemark: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 23.05.2012
(Unverändert gültig seit: 07.03.2012)
Letzte Änderung:
medizinische Hinweise
Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für Dänemark besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Besondere Sicherheitshinweise für Grönland
Das wechselhafte arktische Extremklima, ausgedehnte unzugängliche Gebiete und eine sehr beschränkte Infrastruktur machen Such- und Rettungsaktionen außerhalb der Ortschaften an der Westküste Grönlands praktisch unmöglich.
Touristen, die außerhalb geschlossener Ortschaften reisen möchten, sollten sich vor Antritt der Reise mit den damit verbundenen Risiken vertraut machen. Die Mitnahme von GPS und Satellitentelefon wird empfohlen. Von Einzelreisen wird dringend abgeraten.
Auch bei Kreuzfahrten besteht ein erhöhtes Risiko wegen der oben genannten beschränkten Infrastruktur, beispielsweise bei einem medizinischen Notfall.
Allgemeine Reiseinformationen
Straßenverkehr
Die gesetzliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf dänischen Autobahnen beträgt 130 km/h. Die Promillegrenze beträgt 0,5 Promille. Eine Überschreitung dieser Grenzen hat ebenso wie falsches Parken hohe Strafen zur Folge.
Kriminalität
In Kopenhagen steigt in den Sommermonaten das Risiko von Taschendiebstählen. An beliebten Ausflugszielen und Orten mit naturgemäß hohen Besucherzahlen wie z.B. Hauptbahnhof, Rathausplatz, Museen und Wachablösung vor Schloss Amalienborg sollte in besonderem Maße auf Handtaschen, Geld, Ausweispapiere usw. geachtet werden.Im „Freistaat Christiania“ kommt es zu Taschendiebstählen und überfallartigen Vorfällen, bei denen Besuchern Wertgegenstände abgenommen werden. Die dänische Polizei verfolgt aufgrund der besonderen Situation des Freistaates diese Vorfälle nur in Ausnahmefällen. Besondere Vorsicht ist daher beim Besuch geboten; insbesondere wird darauf hingewiesen, dass sich die Bewohner von Christiania das Fotografieren ausdrücklich verbieten.
Einreisebestimmungen
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich. Auf teilweise für Färöer und Grönland geltende Sonderbestimmungen wird ebenfalls im Folgenden hingewiesen:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen | |
| Reisepass | Ja, gültig | |
| Vorläufiger Reisepass | Ja, gültig | |
| Personalausweis | Ja, gültig | |
| Vorläufiger Personalausweis | Ja, gültig | |
| Weitere Anmerkungen | Im Hinblick auf die Sicherheitskontrollen in den dänischen Flughäfen ist bei Weiterreisen nach Grönland und auf die Färöer die Mitnahme eines Reisepasses erforderlich, da diese Teile der Dänischen Reichsgemeinschaft nicht Mitglied des Schengenraumes sind. | |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | ||
| Kinderreisepass | Ja, gültig | |
| Reisepass | Ja, gültig | |
| Personalausweis | Ja, gültig | |
| Vorläufiger Personalausweis | Ja, gültig | |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig) | Ja – bis zur Vollendung des 15. Lebensjahrs und nur bis zum 26.06.2012. Dann benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument | |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Ja, gültig |
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen klären Sie bitte direkt bei der dänischen Botschaft in Berlin oder einem der dänischen Generalkonsulate in Deutschland. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Autofahrern wird dringend abgeraten, Anhalter oder andere ihnen unbekannte Personen über die Grenze nach Dänemark mitzunehmen. Sofern diese Personen keine Ausweispapiere mit sich führen, die zum legalen Aufenthalt in Dänemark berechtigen, wird den Fahrern Menschenschmuggel vorgeworfen und regelmäßig sofortige Untersuchungshaft angeordnet.
Besondere Zollvorschriften
Persönliches Gepäck und ein Kraftfahrzeug können bei Reisen innerhalb der EU ohne Zollabgaben eingeführt werden.
In Dänemark gelten Einreiseregelungen für bestimmte Haustiere, die sich auf die Verordnung (EG) Nr. 998/2003 stützen. Hiernach muss für gewisse Haustiere (Hunde, Katzen und Frettchen), die innerhalb der EU reisen, ein Europäischer Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt worden ist und aktuelle Informationen über die erfolgten Impfungen des Haustieres enthält. Damit ein Europäischer Heimtierausweis für die Haustiereinfuhr nach Dänemark ausgestellt werden kann, muss das Haustier eine Identifikationstätowierung erhalten oder einen Mikrochip zur Identifizierung eingepflanzt bekommen haben. Zudem muss mindestens drei Wochen vor der Abreise eine Tollwutimpfung erfolgt sein. Diese Regeln gelten grundsätzlich auch für Haustiere, die weniger als drei Monate alt sind. Die kurz- oder mittelfristige Einfuhr von Haustieren auf die Färöer ist nicht gestattet. Die permanente Einfuhr von Haustieren auf die Färöer durch Personen, die ihren Wohnsitz dort haben, ist unter bestimmten Umständen erlaubt. Auch für Grönland gelten besondere Einfuhrbestimmungen in Bezug auf Haustiere. Weitere Auskünfte erteilt die dänische Lebensmittelbehörde
Fødevarestyrelsen; Email: fvst@fvst.dk, Internet: Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.fvst.dk
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so erfragen Sie diese bitte direkt bei der dänischen Botschaft. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Allgemeine Informationen zum ausländischen Recht erteilt das Bundesverwaltungsamt in 50728 Köln. Verbindliche Auskünfte zu speziellen strafrechtlichen Bestimmungen können direkt beim dänischen Justizministerium erbeten werden.
Ein Merkblatt zur Rechtsverfolgung sowie zur Untersuchungshaft in Dänemark und eine unverbindliche Liste mit Anschriften deutschsprachiger Rechtsanwälte in Dänemark können bei der Botschaft angefordert werden.
Waffen unterliegen grundsätzlich einem Einfuhrverbot. Eine Ausnahme besteht für Jagd- und Sportwaffen sowie für die dazugehörige Munition bei einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten. Voraussetzung hierfür ist der europäische Waffenpass, in dem die betreffende Waffe eingetragen ist, sowie eine Einladung zur Jagd oder zu einem Schießwettbewerb in Dänemark.
Das Führen von Messern mit einer Klingenlänge über 7 cm ist in der Öffentlichkeit verboten.
Anders als in Deutschland sind auch das Führen, der Handel und die Einfuhr von Tränengasspray verboten.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Es gibt keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden, abhängig vom genauen Aufenthaltsort ggfs. FSME, für Grönland Hepatitis A, Hepatitis B und ggfs. auch Tollwut empfohlen
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau in Dänemark ist gut bis sehr gut. Das gilt allerdings nicht für Grönland. Dort ist mit erheblichen Einschränkungen zu rechnen.
Bundesbürger, wie alle anderen EU-Bürger, die sich vorübergehend in Dänemark aufhalten, können nach dem europäischen Gemeinschaftsrecht im Krankheitsfall Leistungen nach dänischem Recht in Anspruch nehmen. Als Anspruchsnachweis muss eine vor dem Antritt der Reise von der deutschen Krankenkasse auszustellende Europäische Versichertenkarte vorgelegt werden.
Ausführliche Informationen finden sich auf der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.dvka.de (z. B. unter Publikationen, Merkblätter „Urlaub im Ausland“)
Ferner erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Auskünfte über die aktuellen Regelungen.
Unabhängig davon wird dringend empfohlen, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden (z. B. notwendiger Rücktransport nach Deutschland im Krankheitsfall, Behandlung bei Privatärzten oder in Privatkliniken).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von dem individuellen Verhältnissen der Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
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