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China: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 17.05.2012
(Unverändert gültig seit: 11.05.2012)
Letzte Änderung: Aktueller Hinweis
Aktuelle Hinweise
Bis voraussichtlich Ende Mai 2012 sind die autonomen tibetischen Regionen Aba und Ganzi in der Provinz Sichuan für Ausländer gesperrt mit Ausnahme des Nationalparks Jiuzhaigou. Dieser kann jedoch zurzeit nur mit dem Flugzeug erreicht werden.
Einreisegenehmigungen für Tibet (TAR Permit) werden bis auf Weiteres nur noch für Gruppen ab vier Personen erteilt.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land, Kriminalität
Die Sicherheitslage in der VR China kann generell als gut eingestuft werden. Dennoch sollten
sich Reisende stets mit der gebotenen Aufmerksamkeit bewegen.
Ausländer über 16 Jahren müssen sich zu jeder Zeit mit einem Reisepass mit gültigem chinesischen Visum ausweisen können. Polizeiliche Kontrollen sind, insbesondere im Zuge erhöhter Sicherheitsmaßnahmen im Umfeld von Großereignissen oder Gedenktagen, jederzeit möglich. Es wird empfohlen, Passkopien und Flugtickets im Hotel sicher zu deponieren und den Pass mit gültigem Visum stets mitzuführen, um sich bei Polizeikontrollen ausweisen zu können.
Mit der Visitenkarte des Hotels kann der Taxifahrer für den sicheren Rücktransport sorgen, auch wenn man über keine chinesischen Sprachkenntnisse verfügt.
Personenansammlungen und jede Art von Gedränge sind wegen der Gefahr von Taschendiebstählen zu meiden. Überfälle auf Ausländer werden selten bekannt, sind aber auch an gut bewachten Plätzen nicht auszuschließen.
In der letzten Zeit ist es in Bars und Nachtclubs in Peking zunehmend zu Zwischenfällen mit Beteiligung von Ausländern gekommen. In einigen Fällen wurden ausländischen Besuchern Betäubungsmittel in ihr Getränk gemischt und sie anschließend beraubt, in anderen waren Ausländer in (z.T. provozierte) Auseinandersetzungen mit Verletzungsfolgen involviert.
Meldepflicht
Für Ausländer besteht eine Meldepflicht bei der lokalen Polizei bei Aufenthalten über 24 Stunden an einem Ort (die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen). Übernachtet man in einem Hotel, übernimmt das Hotel diese Meldung automatisch; ist man privat bei Freunden untergebracht, müssen diese die Meldung vornehmen.
Allgemeine Reiseinformationen
Derzeit dürfen sich Ausländer in China bis auf die Autonome Region Tibet ohne besondere Erlaubnis bewegen. Örtlich verhängte Sperren sind jedoch jederzeit und überall möglich.
Tibet
Reisen nach Tibet sind grundsätzlich möglich:
- Alle Ausländer benötigen eine Spezialgenehmigung (TAR-permit), um Tibet (TAR) besuchen zu können. Sie ist bei den chinesischen Auslandsvertretungen oder in Peking beim Tibetischen Reisebüro, 118 Beisihuan Douglu in der 1. Etage des Tibet Gebäudes, Tel.: 010-6498-0373, zu beantragen.
- Die Beauftragung eines vom tibetischen Reisebüro gestellten Fahrers und Reiseführers ist obligatorisch.
- Es empfiehlt sich, Hotel- und Flugreservierungen erst nach Erhalt der Genehmigung zu buchen.
- Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt Tibet auf der Website der Auslandsvertretungen in China unter http://www.china.diplo.de/Vertretung/china/de/01-service/inchina/0-ubs.html entnehmen.
Flugreisen im Land
Die Mitnahme von Flüssigkeiten jeder Art im Handgepäck ist sowohl auf innerchinesischen als auch auf ausgehenden internationalen Flügen verboten. Ausgenommen sind kleine Mengen für kosmetische Zwecke (100 ml pro Sorte), die in einem extra Kunststoffbehälter (durchsichtig) transportiert werden müssen. Sie werden vom Sicherheitspersonal geprüft. Steuerfreie Alkoholartikel, die in internationalen Flugzeugen oder Flughäfen gekauft wurden, müssen in einem versiegelten, transparenten Beutel transportiert werden. Zur Kontrolle sind die Kaufbelege bereitzuhalten. Die mengenmäßige Grenze ergibt sich aus den Zollvorschriften (max. 1.500 ml pro Person). Flüssige Arzneimittel dürfen nach Überprüfung mit an Bord genommen werden.
Wie auf allen anderen Flughäfen dieser Welt gelten sonst die gleichen Beschränkungen hinsichtlich der Mitnahme von waffenähnlichen Gegenständen (Messern, Scheren etc.) im Handgepäck.
Straßenverkehr
Der Straßenverkehr birgt ein relativ hohes Gefahrenpotenzial. Die Zahl der Verkehrstoten lag offiziellen Angaben nach im Jahr 2011 bei 75,572 (Quelle: Ministry of Public Security), inoffizielle Quellen gehen jedoch jährlich von mehr als 100.000 Verkehrstoten landesweit aus. Gründe dafür sind eine oftmals rücksichtslose Fahrweise, die steigende Anzahl der Verkehrsteilnehmer sowie die Unerfahrenheit vieler Autofahrer. In der VR China gilt die 0-Promille-Grenze, d.h. Alkohol am Steuer ist strafbar.
Es wird daher zu größtmöglicher Vorsicht im Straßenverkehr geraten und nachdrücklich davor gewarnt, während des Urlaubaufenthaltes angemietete Pkw oder Mopeds eigenhändig in dem ungewohnten Verkehr zu steuern.
Ausländische bzw. internationale Führerscheine werden in China nicht anerkannt. Für Informationen zum Führerscheinverfahren mit Kontaktdaten der zuständigen chinesischen Behörden für die Anerkennung der deutschen Fahrerlaubnis hält die Deutsche Botschaft auf ihrer Webseite ein Merkblatt bereit, siehe www.china.diplo.de
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Nachfolgende Hinweise sind unverbindlich und ohne Gewähr. Rechtsverbindliche Auskünfte über die chinesischen Einreisebestimmungen erhalten Sie nur bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate der VR China.
Für die Einreise in die Volksrepublik China ist ein Visum erforderlich, das zwingend vor der Reise bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss.
Am Flughafen in Peking werden für Personen, die keine gültigen Einreisevisa für die VR China besitzen, grundsätzlich keine Visa ausgestellt. Personen ohne gültiges Visum für die VR China wird regelmäßig die Einreise verweigert, teilweise ist ein Ausweichen über Hongkong möglich.
Obwohl Hongkong und Macau Teil der VR China sind, genießen beide als sog. Sonderverwaltungsregionen in vielen Bereichen weitgehende Autonomie; so können deutsche Staatsangehörige visafrei nach Hongkong und Macau einreisen. Erfolgt die Einreise von Festlandchina aus, so ist unbedingt zu beachten, dass dies visatechnisch eine Ausreise aus der VR China bedeutet. Eine Wiedereinreise nach Festlandchina ist daher nur möglich, wenn das chinesische Visum für zwei- bzw. mehrfache Einreisen ausgestellt ist. Hierauf muss bei entsprechender Reiseplanung bereits bei Beantragung des Visums für die VR China geachtet. Auch bei Wiedereinreisen in die VR China aus Taiwan ist auf ein gültiges chinesisches Visum für die Wiedereinreise zu achten.
Ein Touristenvisum für die erneute Einreise in die VR China kann bei Bedarf auch beim „Consular Department“ in Hongkong , 7th Floor, China Resources Building, No. 26 Harbor Road, Wanchai, Hongkong, Tel. +852-34132300 oder +852-34132424, www.fmcoprc.gov.hk eingeholt werden.
Für den Flughafentransit bis zu 24 Stunden wird kein Visum benötigt. Ein Verlassen des Flughafens ist ohne Visum jedoch nicht möglich.
Flughafentransit-Sonderregelung für Shanghai: In Shanghai ist für u. a. deutsche Staatsangehörige ein Transit-Aufenthalt von bis zu 48 Stunden möglich, vorausgesetzt, der Reisende ist Inhaber eines gültigen Flugtickets für den Weiterflug zur Ausreise aus der VR China, bei dem die Flugrichtung beibehalten werden muss (kein Rückflug!). Bei einer Ausreise aus der VR China z. B. per Schiff gelten diese Transitregelungen nicht. Ein Wechsel des Flughafens innerhalb Shanghais ist jedoch möglich. Der Reisende muss Inhaber eines mindestens noch 6-Monate gültigen Reisepasses sein.
Teilnehmer von Gruppenreisen können das Visum über den Veranstalter besorgen lassen. Einzelreisende können ihr Visum direkt bei einer der chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland einholen, siehe auch Internetseite der chinesischen Botschaft unter www.china-botschaft.de. Informationen sind auch beim Fremdenverkehrsamt der VR China (Ilkenhanstr. 6, 60433 Frankfurt/Main, Tel.: 069-520135) erhältlich.
Bei einem Gruppenvisum besteht eine aufenthaltsrechtliche Bindung an die Reisegruppe. Sollten sich im Einzelfall Gründe ergeben, die eine eigenständige Weiterreise ohne die Reisegruppe erforderlich machen (z.B. bei medizinischen Notfällen), ist eine Umschreibung des Visums zwingend erforderlich. Dies ist unbedingt erforderlich, bevor sich die Gruppe aufteilt. Eine solche Umschreibung des Visums ist zeitaufwändig und problematisch und kann nicht überall in China vorgenommen werden. Es wird daher empfohlen, möglichst mit Einzelvisa in die VR China einzureisen.
Die Überziehung des Visums zieht ein empfindliches Bußgeld nach sich, dessen Höhe sich nach der Anzahl der überzogenen Tage berechnet. Ohne Begleichung des Bußgeldes und Einholung eines neuen Visums ist eine Ausreise aus der VR China nicht möglich. Bei Zahlungsverweigerung droht die Umwandlung der Geldstrafe in eine Haftstrafe.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
| Reisepass | Ja, Pass muss im Zeitpunkt der Antragstellung noch 6 Monate gültig sein und mindestens eine visierbare Seite enthalten |
| Vorläufiger Reisepass | Ja, Pass muss im Zeitpunkt der Antragstellung noch 6 Monate gültig sein und mindestens eine visierbare Seite enthalten |
| Personalausweis | Nein |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein |
| Weitere Anmerkungen | - |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
| Kinderreisepass | Ja (mit Foto), Pass muss im Zeitpunkt der Antragstellung noch 6 Monate gültig sein und mindestens eine visierbare Seite enthalten |
| Reisepass | Ja, Pass muss im Zeitpunkt der Antragstellung noch 6 Monate gültig sein und mindestens eine visierbare Seite enthalten |
| Personalausweis | Nein |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Nein |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Nein |
| Weitere Anmerkungen | Es sollte mit der chinesischen Botschaft geklärt werden, ob Kinderausweise und Pässe mit eingetragenen Kindern überhaupt visiert werden. Nach hiesiger Erfahrung ist dies nicht möglich |
Besondere Zollvorschriften
Einfuhr
400 Zigaretten, 2 Flaschen Spirituosen (je 750 ml); Devisen: Bis 5.000 USD (oder Gegenwert in anderen Devisen) für nicht-chinesische Staatsangehörige. Ansonsten muss eine Einfuhrerklärung abgegeben werden. Ferner dürfen bis zu 20.000 RMB eingeführt werden.
Ausfuhr
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist strengen Regelungen unterworfen, unterteilt nach Art und Bedeutung der Kunstgegenstände. So dürfen Münzen aus der Zeit vor 1949 überhaupt nicht mehr ausgeführt werden, die meisten Antiquitäten nur, wenn sie das rote Siegel des chinesischen Kulturamtes tragen. Devisen: Bis 5.000 USD (oder Gegenwert in anderen Devisen) für nicht-chinesische Staatsangehörige. Diese Grenzen übersteigende Beträge nur bis zur Höhe der vorhergegangenen Einfuhrerklärung. Ferner dürfen bis zu 20.000 RMB ausgeführt werden.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erfragen Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr oder der Besitz schon relativ geringer Mengen von Drogen kann zu hohen Freiheitsstrafen oder sogar zur Todesstrafe führen (z.B. Besitz von bis zu 50g Heroin oder 1kg Opium: Freiheitsstrafe ab sieben Jahre, Todesstrafe bei Überschreiten dieser Grenze und allgemein bei Herstellung, Handel und Transport von Drogen, „wenn die Umstände schwerwiegend sind“). Reisende werden deshalb vor der Mitnahme von Gegenständen unbekannten Inhalts für Dritte dringend gewarnt.
Gemäß dem Gesetz der VR China zur Kontrolle der Ein- und Ausreise von Ausländern (Art. 23) kann gegen einen Ausländer u.a. dann eine Ausreisesperre verhängt werden, wenn er in einem Strafprozess angeklagt oder verdächtigt wird oder wenn der Ausländer in einem laufenden Zivilprozess von einem Gericht benachrichtigt worden ist.
Seit 1. März 2006 erlaubt das "Gesetz über Strafen für Vergehen gegen die öffentliche Ordnung" den Polizeidienststellen, bei 238 Tatbeständen von Störung der öffentlichen Ordnung, Sittenwidrigkeiten usw. nicht nur Bußgelder bis zu 5.000 RMB, sondern ohne richterliches Urteil auch bis 15 Tage Arrest anzuordnen. Das Gesetz wird auch gegen Ausländer angewandt.
Fotografieren ist - von Ausnahmen wie z.B. militärischen Objekten abgesehen - nicht beschränkt. Bei Aufnahmen von Personen sollte erst um Erlaubnis gefragt werden. In Zweifelsfällen sollte man sich an die Reisebegleitung wenden. Video- und Schmalfilmkameras sind ohne besondere Genehmigung erlaubt, sollten jedoch in der Zollerklärung angegeben werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet (z.B. aus Afrika oder Südamerika) ist eine gültige Gelbfieberimpfung Pflicht - Details siehe Website www.who.int
Dies gilt nicht für Taiwan, Hongkong und Macao. Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu prüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de)
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR) und Influenza. Für Säuglinge ist die Rotavirusimpfung zu empfehlen.
Als Reiseimpfung werden Hepatitis A und Thyphus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut sowie Japanische Enzephalitis und Typhus empfohlen.
Dengue-Fieber:
Dengue wird in südlichen Küstenregionen u. Landesteilen (Guangdong, Guangxi, Hainan, Yunnan) durch tagaktive Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, z.B. lange bedeckende Kleidung und Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien.
Malaria
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Ein hohes Risiko besteht im Süden in den Provinzen Hainan und den tiefer gelegenen Gebieten von Yunnan. Ein mittleres Risiko, ausschließlich Malaria tertiana, besteht südlich des Yangtze herdförmig in den Provinzen Fujian, Guangdong, Guangxi, Guizhou und Sichuan (hier auch der nördliche Teil der Provinz). Ein geringes Risiko, auch hier nur Malaria tertiana, besteht herdförmig in östlichen Landesteilen südlich des Huang He. Ein sehr geringes Risiko besteht auch im Norden von Hongkong außerhalb der Stadt. Kein Risiko besteht beim Aufenthalt in den großen Städten, auf Taiwan sowie in Höhenlagen über 1.500 m.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Chloroquin, Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/ Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
· körperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
· ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
· ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS
Gegenwärtig ist das Vorkommen in der Bevölkerung noch gering (Prävalenz unter 0,1%), betroffen sind in erster Linie die bekannten Risikogruppen. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera kommt sporadisch vor. Als die häufigste Ursache von Durchfall bei Säuglingen und Kleinkindern werden Rotavirusinfektionen angesehen, denen durch Impfung vorgebeugt werden kann. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen -wo möglich- Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: kochen oder selber schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen; Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Japanische Enzephalitis
Die meisten Fälle dieser durch besonders nachtaktive Moskitos übertragenden Virusinfektion des Gehirns treten endemisch währender warmen Jahreszeit (April – Oktober) bzw. Regenzeit in fast allen ländlichen und suburbanen Gebieten (mit Ausnahme der Provinzen Xinjiang, Qinghai und Tibet) auf. In den letzten 10 Jahren ging die Zahl der erfassten Erkrankungen von ca. 9000 auf 4000 pro Jahr zurück. Die höchsten Raten wiesen die Provinzen Shaanxi, Chongqing, Sichuan, Guizhou u. Yunnan auf. Einzelerkrankungen unter Ausländern in Peking, Shanghai, Hongkong und Kanton sind nachgewiesen. Mückenschutz (siehe Malaria) und Impfung sind wirksame Prophylaxemaßnahmen.
Tollwut
Tollwut kommt im ganzen Land vor mit bis zu 3400 Erkrankungen beim Menschen pro Jahr in den letzten Jahren, davon knapp 2/3 der Fälle in Guangxi, Guizhou, Guangdong, Sichuan u. Hunan.
Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD)
HFMD ist endemisch mit wiederkehrenden Ausbrüchen vor allem in ländlichen Regionen. Die Krankheit ist hoch ansteckend. Betroffen sind vorwiegend Kleinkinder (Ausbrüche in Kindergärten) und Personen aus sozial schwachen Schichten. Erreger sind Enteroviren, in der Regel Enterovirus 71 oder Coxsackie A16. Die Übertragung erfolgt oral oder aerogen (Tröpfcheninfektion). Das Krankheitsbild verläuft mit Fieber, Haut- und Schleimhautveränderungen. In der Regel ist der Krankheitsverlauf harmlos, nach ca. 1 Woche kommt es zur folgenlosen Ausheilung. Komplikationen an Herz, Lunge und ZNS können aber tödlich enden. Bei entsprechender Hygiene (Händehygiene!) und Vermeidung von Kontakten mit Erkrankten ist mit einer erhöhten Gefährdung von Reisenden (Kindern) nicht zu rechnen.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis (S. Japonicum) besteht beim Baden in Süßwassergewässern vor allem in den zentralen und östlichen Landesteilen, vor allem entlang des Yangtze, regional im mittleren Südwesten (Anhui, Hubei, Hunan, Jiangxi, Sichuan, Yunnan, Zhejiang). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Vogelgrippe
Die Klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der Aviären Influenza, Vogelgrippe) ist im Land endemisch. Wie auch in anderen Ländern Asiens sind in den letzten Jahren nur selten vereinzelte Erkrankungen beim Menschen mit engem Kontakt zu Geflügel aufgetreten.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ (Website: www.bmelv.de).
SARS
Die in der ersten Jahreshälfte 2003 in der VR China neu aufgetretene akute infektiöse respiratorische Erkrankung (SARS), verursacht durch ein Corona-Virus, konnte schließlich erfolgreich eingedämmt werden. Erkrankungen sind in den letzten Jahren nicht mehr aufgetreten.
Weitere Erkrankungen:
Höhenkrankheit:
Bei Reisen in den Himalaya und benachbarte Hochgebirge und Hochebenen in Lagen über 2500 Meter häufigere, gelegentlich auch lebensgefährliche Erkrankung durch zu schnellen Aufstieg in die Höhe, die allerdings meist erst nach 24 Stunden oder längerem Aufenthalt in der Höhe manifest wird. Warnsymptome sind: Schlechter Schlaf, Kopfschmerz, Schwindel, Erbrechen und zunehmende Luftknappheit. Verschwinden die Symptome nicht durch eine Pause / Übernachtung, sollte abgestiegen werden. Wirksame Therapie ist Abstieg unter eine Höhe von 2000 Meter. Betroffen sind alle Altersstufen und häufig auch Touristen, evtl. auch bei Flugreisen nach Lhasa, also nicht nur Bergsteiger. Das Medikament Diamox ist verschreibungspflichtig, Beratung durch einen bergerfahrenen Arzt erforderlich.
Medizinische Versorgung und weitere Hinweise
Ausländer, die länger als ein Jahr im Land bleiben, müssen u. U. bei der Einreise einen negativen HIV-Test nachweisen, bei Arbeitsaufenthalten wird zusätzlich ein Gesundheitszeugnis mit Befunden einer Röntgenaufnahme der Lungen, EKG und Labor (inklusive HIV- und Syphilis-Test) verlangt. Das Zeugnis muss in Englisch oder Chinesisch verfasst sein, Abweichungen von dieser Regel sind jederzeit möglich.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und oft technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Auf dem Land und in vielen, auch großen Städten, fehlen Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Eine Verständigung kann ohne chinesische Sprachkenntnisse gerade bei medizinischen Inhalten ein großes Problem sein. Ein ausreichender, auch dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke ist empfehlenswert.
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China gibt es ein Sozialversicherungsabkommen, das jedoch keine Regelung zu Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung enthält. Das bedeutet, dass Arzt- bzw. Krankenhausrechnungen in der Regel sofort nach der Behandlung in bar bezahlt werden müssen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/)
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Ausreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
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