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Burundi

Burundi: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 17.05.2012
(Unverändert gültig seit: 29.03.2012)

Letzte Änderung: Landesspezifische Sicherheitshinweise

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Reisen innerhalb Burundis sind mit Gefahren verbunden, insbesondere in den Provinzen Bubanza, Cibitoke und Bujumbura rural.

Burundi unterstützt mit einem Militärkontingent die Übergangsregierung von Somalia in Mogadischu. Infolge dieser Unterstützung gibt es Attentatsdrohungen islamistischer Akteure gegen Burundi und Uganda. Am 11. Juli 2010 kam es in der ugandischen Hauptstadt zu mehreren Selbstmordattentaten mit zahlreichen Toten und Verletzten. Ähnliche Anschläge können in Burundi nicht ausgeschlossen werden. Es ist daher besondere Wachsamkeit und Vorsicht geboten. Es wird empfohlen, abendliche Ausgänge auf das Notwendige zu beschränken, Menschenansammlungen (Märkte, Busbahnhöfe und Straßenbars) zu meiden und besondere Vorsicht beim Fotografieren sensibler Punkte anzuwenden.

Burundi ist ein Post-Konflikt-Land. Von Mai bis September 2010 fanden Richtungswahlen statt, die der Regierungspartei CNDD-FDD eine überwältigende Mehrheit verschafft haben. Die Opposition hat die Wahlen boykottiert und ist nicht mehr in Parlament und Senat vertreten. Zwischen den politischen Lagern herrscht großes Misstrauen. Erneute Instabilität bis hin zu bewaffneten Auseinandersetzungen kann nicht ausgeschlossen werden. So wurden etwa am 18. September 2011 bei einem schweren Attentat in Gatumba, ca. 15 km außerhalb von Bujumbura, 39 Menschen getötet.

Die im Laufe des vergangenen Jahres  stark vermehrt auftretende Zahl bewaffneter Überfälle und Gewalttaten scheint aber in den letzten Monaten wieder etwas rückläufig zu sein.

Reisende sollten deshalb folgende Vorsichtsmaßnahmen einhalten:

In der Provinz Bujumbura Mairie sollten die Stadtteile Kanyosha, Musaga, Kamenge, Cibitoke und Ngagara nach 18:00 Uhr gemieden werden.

In Bubanza und Citiboke wird von Ausgängen/-fahrten zwischen 17:30 Uhr und 07:00 Uhr gänzlich abgeraten. Die RN 10 zwischen Rwegura und Mabayi sowie die RN 9 nördlich von Bubanza sollten unbedingt gemieden werden. Es sollte grundsätzlich nur in den Provinzhauptstädten übernachtet werden. Auch in allen anderen Provinzen sollten Ausgänge und Überlandfahrten nach 18:00 Uhr unterbleiben.

Bei Reiseabsichten wird der vorherige Kontakt zur Deutschen Botschaft in Bujumbura dringend empfohlen. Bitte beachten Sie auch die Reisewarnung für das Nachbarland Demokratische Republik Kongo. Bei Weiterreise nach Ruanda, Uganda und Tansania sind in letzter Zeit keine Probleme bekannt geworden, es sollten jedoch die jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweise beachtet werden.

Kriminalität

Aufgrund der langjährigen gewaltsamen Auseinandersetzungen seit 1993 ist die Gewaltbereitschaft in der Bevölkerung trotz merklicher Verbesserungen seit 2005 hoch. Die allgemeine Kriminalität und die verbreitete Straflosigkeit stellen angesichts der hohen Arbeitslosigkeit und der vielen Waffen im Land zentrale Probleme dar. Zwar sind Ausländer davon weniger betroffen, aber auch sie werden gelegentlich Opfer von Straftaten. Nach Einbruch der Dunkelheit und bei Reisen ins Landesinnere ist besondere Vorsicht geboten. Reisen vor Ort sollten nur mit vertrauenswürdigen Kontaktpersonen unternommen werden. Polizei und Justiz entsprechen nicht europäischem Standard.


Allgemeine Reiseinformationen

Flugverbindungen
Nationale und internationale Fluglinien bedienen den internationalen Flughafen von Bujumbura. Direktverbindungen nach Europa (Brüssel) gibt es dreimal wöchentlich, ansonsten Umsteigeverbindungen über Nairobi, Kigali und Addis Abeba.

Straßenverkehr
Fahrten mit dem Pkw im Landesinneren Burundis sollten wegen der bestehenden Kriminalität in jedem Fall vor Einbruch der Dunkelheit beendet werden. Man sollte sich auf riskantes Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer einstellen. Bei Unfällen dürfen die beschädigten Fahrzeuge nicht vor dem Eintreffen der Polizei bewegt werden.

Reisen über Land
Touristische Reisen sind grundsätzlich möglich, aber nicht ohne Risiko und sollten aufgrund der Kriminalität nur mit vertrauenswürdigen Kontaktpersonen unternommen werden. Übernachtungsmöglichkeiten in einfachen Hotels und Missionsstationen stehen im Landesinneren zur Verfügung.

Geld /Kreditkarten
Bargeld sollte nur in Banken, Hotels oder Foreign-Exchange-Büros getauscht werden. Mit den Kreditkarten Visa und MasterCard können fremdländische Währungen bei der Interbank ausgezahlt werden. Euroschecks werden nicht akzeptiert, Zahlungen mit Kreditkarten können nicht getätigt werden. Das Eintauschen von Travellerchecks in lokale Währungen ist möglich, jedoch muss eine Wartezeit von mindestens 3 Wochen berücksichtigt werden. Bargeldversorgung per Western Union oder MoneyGram ist innerhalb eines Tages ist möglich.

Telekommunikation
Es existiert ein nationales Mobiltelefonnetz. Deutsche SIM-Karten sind nicht verwendbar. Lokale SIM-Karten (pay as you go) können für SIMlockfreie Handys beschafft werden, allerdings sind die angebotenen Handydienste sehr beschränkt. Internetcafés sind vorhanden, die Verbindungen sind allerdings sehr langsam.


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / Bedingungen
Reisepassja
vorläufiger Reisepassnein
Personalausweisnein
vorläufiger Personalausweisnein
weitere AnmerkungenImpfpass sollte mitgeführt werden
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepassnein
Reisepassja
Personalausweisnein
vorläufiger Personalausweisnein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines
Elternteils (Bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in
Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr
gültig.)
nein
noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster
(der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006
nicht mehr ausgestellt)
nein
Weitere Anmerkungen
Impfpass sollte mitgeführt werden

Visum

Grundsätzlich ist für die Einreise deutscher Staatsangehöriger die Beantragung eines Visum vor der Einreise bei der Botschaft der Republik Burundi in Berlin (www.burundi-embassy-berlin.com) erforderlich. Die Ausstellung eines Visums am Flughafen Bujumbura ist ebenfalls möglich. Die Überschreitungen der zulässigen Aufenthaltsdauer eines Visums kann mit einer Geldbuße belegt werden und zu Verzögerungen bei der Ausreise führen.

Weitere offizielle Einreisebestimmungen der Republik Burundi sind nicht vorhanden. Einreisende sollten sich an die international üblichen Regeln halten (u.a. keine Einfuhr von Waffen, Drogen usw.).

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen richten Sie bitte direkt an die Botschaft Burundis in Berlin. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft zu den burundischen Bestimmungen erhalten


Besondere Zollvorschriften

Verboten ist die Einfuhr von Waffen, Drogen und pornografischem Material. Gegenstände des persönlichen Bedarfs (Sportausrüstungen, elektronische Geräte, Kameras, Laptops u.ä.) können zollfrei eingeführt werden. Die Einfuhr von Tabak, Alkohol und Parfüm ist beschränkt.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Washingtoner Artenschutzabkommen (WA)

Bitte beachten Sie die Bestimmungen des WA. Von den Schutzbestimmungen betroffen sind bestimmte Tiere und Pflanzen (Beispiele: Schildkröten, Pfeilgiftfrösche, Orchideen) sowie die Erzeugnisse daraus (Beispiele: Elfenbein, Schildpatt, Jagdtrophäen, Leder- und Pelzwaren, Kaviar). Der Schutzstatus einzelner Arten (Einstufung in die genannten Anhänge) ist über die Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) WISIA-online (www.wisia.de) abrufbar. Ausführliche Informationen zu den im Einzelnen zu beachtenden Ein- und Ausfuhr-Regelungen und Dokumentenpflichten finden sich

- in deutscher und englischer Sprache auf der Website des Bundesamts für Naturschutz, das WA-Vollzugsbehörde für Deutschland ist:
http://www.bfn.de/0302_regelungen.html , sowie
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/d0_schutz_tierwelt/a0_artenschutz/index.html
- in 22 Sprachen unter www.eu-wildlifetrade.org. (> Themen > Genehmigungen, Bescheinigungen, Einfuhrmeldungen).

Anträge für die Erteilung deutscher CITES Ein- bzw. Ausfuhrgenehmigungen oder Wiederausfuhrbescheinigungen sind direkt an das BfN zu richten. Die Antragstellung ist auch online (www.cites-online.de) möglich.  

Für die Einfuhr in die EU sind grundsätzlich neben einer Einfuhrgenehmigung auch Ausfuhrdokumente des Ausfuhrstaates erforderlich. Die im Gastland hierfür zuständige Behörde ist unter www.cites.org ( > National contacts & information) zu finden. Ausnahmen von der Dokumentenpflicht bestehen bei der Ein-, Aus- oder Wiederausfuhr von persönlichen oder Haushaltsgegenständen aus geschützten Arten. Einzelheiten finden sich unter www.bfn.de (> Themen>CITES > persönlicher Gebrauch). 

Auf der Website des Auswärtigen Amts finden Sie außerdem Hinweise zur Einfuhr von Reiseandenkenim Bereich >Länder, Reise, Sicherheit>Aktuelle Reisewarnungen mit dem Titel "Vorsicht bei exotischen Souvenirs" (http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/02-Hinweise/ExotischeSouvenirs_node.html).


Besondere strafrechtliche Vorschriften

Aufgrund des neuen Strafgesetzes wird Homosexualität mit einer Haftstrafe zwischen 3 Monaten und 2 Jahren oder einer Geldstrafe zwischen 50.000 – 100.000 BIF (entspricht ca. 30 – 60 Euro) geahndet.

Es ist zu beachten, dass der Flughafen sowie militärische Einrichtungen nicht fotografiert werden dürfen. Wegen der Anschlagsdrohungen (s.o.) praktiziert die Polizei auch ein weitgehendes Fotografierverbot aller öffentlicher sowie sonstiger sensibler Einrichtungen. Eine besondere Zurückhaltung beim Fotografieren wird daher empfohlen.

Ansonsten existieren keine von europäischen Regelungen abweichenden strafrechtlichen Bestimmungen.


Medizinische Hinweise

Impfschutz

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden ab dem vollendeten 1. Lebensjahr gefordert, siehe auch www.who.int

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe auch www.rki.de

Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), Tollwut ggf. auch Cholera (s.u.) empfohlen.

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.

Ein hohes Risiko besteht ganzjährig und landesweit. Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin®, Lariam®) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV /AIDS

ist im Lande ein großes Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Die HIV-Prävalenz liegt derzeit bei 6%. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Es besteht ein landesweit erhöhtes Risiko für Durchfallerkrankungen - u.a. treten auch sporadisch und lokal begrenzte Choleraepidemien wie gegenwärtig in Bujumbura sowie in den Provinzen Rumonge und Cibitoke auf. Für Risikoreisende könnte deshalb eine Cholera-Schluckimpfung zurzeit sinnvoll sein.

Meist lassen sich durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene Durchfallerkrankungen aber vermeiden.

Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor dem Essen bzw. vor der Essenszubereitung. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten

Meningitis

Die Meningitis (bakterielle Hirnhautentzündung) wird im gesamten Lande hauptsächlich in der Trockenzeit (Monate Mai bis August und Januar bis März) übertragen. Entsprechend der Reiseform und -zeit kann eine Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer von unter 4 Wochen indiziert sein.

Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)

Im gesamten Land kann es sporadisch zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große, tagaktive Tsetse-Fliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahren mit offenen Jeeps) und entsprechende Kleidung ist hier besonders angeraten.

Bilharziose

Die Gefahr einer Infektion mit der Schistosomiasis (Bilharziose) – einer durch Schnecken als Zwischenwirt übertragenen Wurmerkrankung – besteht landesweit in allen Süßwassergewässern. Baden in diesen Gewässern sollte deshalb grundsätzlich unterlassen werden.

Medizinische Infrastruktur

Burundi gehört zu den medizinisch äußerst unzureichend versorgten Ländern in der Region Ostafrika. Fehlende Finanzen schränken die Ausstattung von Krankenhäusern und die Beschaffung von medizinischen Geräten erheblich ein. Probleme bei der Instandhaltung von Gebäuden und Mängel bei der Wartung von medizinischen Geräten sind unschwer zu erkennen. Eine hohe Personalfluktuation im Medizinsektor stellt ein weiteres Problem dar. Es gibt einige in Europa ausgebildete Ärzte, die ihre erworbenen Fähigkeiten wegen des beschriebenen Mangels nur zum Teil einsetzen können. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000


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