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Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik

Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 23.05.2012
(Unverändert gültig seit: 06.01.2012)

Letzte Änderung:
Allgemeine Reiseinformationen- Bußgelder
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige - Anmeldefrist

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Reisen über Land / Kriminalität

Auch wenn sich die Sicherheitslage in der ehemaligen jugoslawischen Republik (EJR) Mazedonien weitgehend beruhigt hat, wird weiterhin bei Reisen in die nördlichen und nordwestlichen Grenzgebiete abseits der Hauptverkehrsverbindungen zu besonderer Vorsicht geraten.

Die mazedonischen Behörden haben in einigen Räumen weiterhin nicht immer rechtzeitige Hilfs- und Zugriffsmöglichkeit. Die allgemeine Kriminalitätsrate ist aber nach wie vor niedrig.

Allgemeine Reiseinformationen

Landessprache ist Mazedonisch und regional Albanisch, die Verständigung ist teilweise auch in Englisch oder Deutsch möglich und mit Angehörigen der verschiedenen ethnischen Gruppen in deren Sprachen (Albanisch, Türkisch, Vlachisch, Romi und Serbisch).

Die Autobahngebühr zur Durchfahrt durch die EJR Mazedonien von Norden nach Süden beträgt ca. 160,- Denar, das entspricht etwa 2,50 Euro für PKW und Motorräder, und ca. 450,- Denar (etwa 7,- Euro) für LKW und Busse. Die Gebühren können sich auch kurzfristig ändern, sind aber im allgemeinen an jeder Mautstelle schriftlich angegeben. Zusatzzahlungen bei den Mautstellen oder die Erhebung von nicht spezifizierten Gebühren an den Grenzen sind nach mazedonischem Recht nicht erlaubt.

Fahrer von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen, die in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, sind nach mazedonischem Recht verpflichtet, den Unfall von der Polizei aufnehmen zu lassen. Der Polizeinotruf ist 192. Ohne Vorlage eines Polizeiprotokolls können Schadensersatzansprüche nicht geltend gemacht werden. 

Verstöße gegen das mazedonische Verkehrsgesetz können mit Geldbußen geahndet werden. Das Strafmandat darf nur von uniformierten Polizeibeamten erteilt werden. Im Falle einer Geldbuße ist diese in der nächstgelegenen Bank oder Post zu zahlen. Es ist nicht erlaubt, diese an Ort und Stelle bei dem Polizeibeamten zu zahlen.

Die grüne Versicherungskarte für Kfz ist gültig, wenn die EJR Mazedonien als Land darauf vermerkt ist. Andernfalls ist bei Grenzübergang eine Versicherungsgebühr in Höhe von ca. 40,- Euro (bei einem Aufenthalt bis zu 14 Tagen) bzw. ca. 55,- Euro (bis zu einem Monat) zu entrichten.

Die Versorgung mit bleifreiem Benzin ist problemlos. Die Hotelauswahl ist, besonders in Skopje und Ohrid, ausreichend.

Der Preis für eine Übernachtung mit Frühstück liegt in Skopje zwischen 40,- und 175,- Euro, in der Provinz etwas niedriger.

Bargeldversorgung mit EC-Karte oder Kreditkarten sowie Traveller-Cheques ist in Skopje möglich, in Provinzstädten nur vereinzelt. Geldversorgung über "Western Union" ist in den größeren Städten möglich. Nicht alle Hotels akzeptieren Kreditkarten. Es ist fast überall Barzahlung mit Euro bzw. Umtausch von Euro in MKD möglich. Für den Umtausch von Denar in Euro werden von den mazedonischen Banken Gebühren erhoben.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Es besteht keine Visumspflicht für deutsche Staatsangehörige.

Ausländer sind laut mazedonischem Ausländerrecht verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise bei der nächstgelegenen Polizeistation anzumelden. Leider wird auf diese Verpflichtung an den Einreisestellen (Grenzübergänge, Flughäfen) nur ungenügend hingewiesen. Sofern man in einem Hotel bzw. einer Pension untergebracht ist, übernimmt in der Regel das Hotel / die Pension die Anmeldung bei der Polizei. Sofern man privat (z.B. bei Freunden, Bekannten) untergebracht ist, muss man sich selbst bei der nächstgelegenen Polizeistation anmelden, ggf. unter Beteiligung des Haus- / Wohnungseigentümers bzw. unter Vorlage einer Kopie des Mietvertrags (ggfs. des Gastgebers). Bei Unterlassen der Anmeldung können Geldstrafen verhängt werden, die teils unangemessen hoch sind.

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

 

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / Bedingungen
ReisepassJa
Vorläufiger ReisepassJa
PersonalausweisJa, empfohlen wird dennoch ein Reisepass, da ansonsten zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht
Vorläufiger PersonalausweisNein
Weitere AnmerkungenAlle Dokumente sollten bei der Einreise noch 6 Monate lang gültig sein
Reisedokumente Kinder/Jugendliche 
KinderreisepassJa
ReisepassJa
PersonalausweisJa
Vorläufiger PersonalausweisNein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig)Bis 26.06.2012: Ja, ein in den Reisepass der Mutter eingetragenes Kind, benötigt keinen eigenen Ausweis
Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)Ja, wenn noch genügend Platz für Einreisestempel
Weitere Anmerkungen

Alle Dokumente sollten nach der Einreise noch 6 Monate gültig sein.

 

 

Minderjährige, die allein reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern mitführen.

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften

Devisen können bis zu einem Gegenwert von max. 10.000,- Euro ein- und ausgeführt werden ohne sie zu deklarieren. Beträge über 10.000,-  Euro müssen bei der Ein- und Ausreise deklariert werden.

Sowohl bei touristischen Aufenthalten als auch bei der Durchreise müssen Waffen bei der Einreise deklariert werden. Grundsätzliche Voraussetzung für das Mitführen von Waffen ist ein gültiger Waffenschein. Daraufhin wird von der Polizei eine zeitlich für die Dauer des Aufenthalts beschränkte Genehmigung erteilt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Waffe für die Dauer des Aufenthalts an der Grenze zu deponieren.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Das unbefugte Fotografieren oder sonstige Dokumentieren von militärischen und strategischen Einrichtungen wird strafrechtlich verfolgt. Auch in der EJR Mazedonien ist der Besitz sowie der Kauf und Verkauf von Drogen strafbar.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.

Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollen diese und andere Fragen entschieden werden.

HIV / Aids

ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen.

Vogelgrippe

Besucher sollten die Veröffentlichung auf der Homepage des Auswärtigen Amts hinsichtlich der Vogelgrippe aufmerksam verfolgen. Die neuesten Erkenntnisse werden dort regelmäßig eingestellt.

Prophylaxe

Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) kann das Risiko von Durchfällen und Infektionserkrankungen verringert werden.

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Mitteleuropa vergleichbar, sie ist aber vielfach technisch, apparativ und / oder hygienisch nicht auf dem neuesten Stand, insbesondere außerhalb der großen Städte. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete Deutsch / Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend zu empfehlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;

  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000


Weltweite Terrorwarnung

Reisemedizinische Hinweise