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Kasachstan: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 23.05.2012
(Unverändert gültig seit: 15.05.2012)
Letzte Änderung:
vollständige Überarbeitung
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land
Von Überlandreisen nach Einbruch der Dunkelheit wird dringend abgeraten, ganz besonders im Süden Kasachstans. Im Grenzgebiet zwischen Kasachstan und Usbekistan (nähe Grenzübergang Saryagash) soll es zu bewaffneten Überfällen auf Reisende gekommen sein.
Bergwanderungen in entlegene Gebiete sollten nur in Begleitung von Bergführern und/oder Sicherheitskräften unternommen werden.
Kriminalität
Übliche Großstadtkriminalität (Diebstahl, Raub, Trickbetrügerei, Freikauf aus angeblichen Polizeikontrollen, …). Es wird empfohlen, sich nachts nicht ohne Begleitung zu bewegen, keine „inoffiziellen“ Taxis zu benutzen, keine wertvollen Gegenstände oder größeren Geldbeträge sichtbar mit sich zu führen. Dies gilt insbesondere beim Besuch der großen Märkte.
Ausweise sollten möglichst gesondert mitgeführt werden, allerdings möglichst nicht im Geldbeutel - einer Kontrolle könnte sonst Bargeld ins Blickfeld geraten.
Bei Überfällen wird von Widerstand abgeraten, da die Gewaltschwelle sehr niedrig liegt.
Allgemeine Reiseinformationen
Reisenden, die nicht über kasachische oder russische Sprachkenntnisse verfügen, wird beim Besuch entlegener Gegenden aus Sicherheitsgründen eine sprach- und ortskundige Begleitung empfohlen.
Ausländer, die sich zeitweilig in Kasachstan aufhalten, sind verpflichtet, ihren Originalreisepass mit gültigem Visum und Registrierung (weiße Migrationskarte) mit sich zu führen. Die kasachische Polizei hat jederzeit das Recht, Ausländer auf der Straße anzuhalten und sie um Vorlage ihres Reisepasses und ihrer Aufenthaltsgenehmigung zu bitten.
Führerscheine in Kasachstan
Der deutsche nationale Führerschein ist mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung in Kasachstan gültig. Darüber hinaus wird auch der internationale Führerschein in Kasachstan anerkannt. Der nationale Führerschein kann gegen einen kasachischen ausgetauscht werden. In diesem Fall wird der nationale Führerschein im Komitee der Verkehrspolizei des Innenministeriums aufbewahrt.
Für Ausländer gesperrte Regionen
Folgende Territorien sind nach Auskunft des kasachischen Außenministeriums bis auf Weiteres für Ausländer unzugänglich: im Gebiet Shambyl die Siedlung Gwardejskij mit den Dörfern Matibulak (Roslawl), Matebulak, und Kulshabassy, im Gebiet Kysylorda die Stadt, Baikonur, sowie die Rayons Karmakschickij Kreis und Kasalinskiy.
Flugverkehr
Bei der Anreise nach Kasachstan sollte der Sicherheitsstandard der benutzten Fluglinie berücksichtigt werden. Die Sicherheit des Flugverkehrs innerhalb Kasachstans kann im Einzelfall beeinträchtigt sein.
Bahnverkehr
Per Bahn ist Kasachstan in rund vier Tagen zu erreichen über
- Moskau (Strecke Berlin-Moskau-Astana/Almaty) und
- Kiew (Strecke Berlin-Kiew-Saratow-Astana).
Zur Weiterfahrt nach China gibt es je einen Zug zwischen Almaty bzw. Astana und Urumqi/ Xinjiang (Sinkiang), die Fahrzeit beträgt ca. 1 ½ Tage.
Straßenverkehr
Die teilweise schlechten Straßenverhältnisse (landesweit) und die von westeuropäischen Verkehrsgewohnheiten abweichende Fahrweise bedeuten eine erhöhte Unfallgefahr. Es besteht die Möglichkeit der Anmietung von Autos mit Fahrern.
Einige Besucher des Landes reisen mit dem eigenen Auto an und benötigen dafür mindestens fünf bis sieben Tage. Die Reise mit dem Auto ist jedoch in jedem Fall sehr anstrengend und vor allem bei mangelnden Sprachkenntnissen nicht ohne Probleme.
Bei Einreise mit dem eigenen wird bei der Grenzabfertigung in der Spalte des Visums „Zusätzliche Informationen“ Marke, Modell und Typ des Kfz eingetragen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen: | |
| Reisepass | Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate über Ende des Reisezeitraums hinaus | |
| Vorläufiger Reisepass | Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate über Ende des Reisezeitraums hinaus | |
| Personalausweis | Nein | |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein | |
| Weitere Anmerkungen | Entfällt | |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | ||
| Kinderreisepass | Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate über Ende des Reisezeitraums hinaus | |
| Reisepass | Ja, Gültigkeit mindestens sechs Monate über Ende des Reisezeitraums hinaus | |
| Personalausweis | Nein | |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein | |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig) | Ja, bis 26.06.2012 aber nur bei Eintrag mit Lichtbild. Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument | |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Nein | |
| Weitere Anmerkungen | Der Kinderreisepass darf nur von Kindern im Alter bis zu 15 Jahren (einschließlich) genutzt werden. |
Visum
Das für die Einreise nach Kasachstan erforderliche Visum ist rechtzeitig bei den kasachischen Auslandsvertretungen in Deutschland zu beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt einige Tage oder Wochen, je nach Einzelfall und Dringlichkeit. In der Regel ist eine Einladung erforderlich.
Einzelheiten sind der Website der jeweiligen kasachischen Auslandsvertretung zu entnehmen (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.botschaft-kasachstan.de).
Geschäftsvisum
Geschäftsvisa werden mit einer Gültigkeit von bis zu 1 Jahr ausgestellt und berechtigen zu einem Aufenthalt von max. 120 Tagen. Für dauerhaft in Kasachstan ansässige ausländische Geschäftsleute gibt es ein Investorenvisum. Dies setzt Tätigkeit als Geschäftsführer einer Firma kasachischen Rechts sowie eine Bescheinigung des kasachischen Arbeitsministeriums voraus.
Registrierung
Bei Einreise über einen der 12 internationalen Flughäfen Kasachstans gilt ein vereinfachtes Registrierungsverfahren:
Inhaber deutscher Pässe werden bei Ankunft registriert. Der Reisende muss eine weiße Registrierungskarte (erhältlich bei kasachischen Auslandsvertretungen, am Flughafen in Kasachstan oder im Flugzeug) ausfüllen. Sie erhält bei der Grenzkontrolle zwei Stempel und wird dem Reisenden zurückgegeben. Diese Karte ist bei Ausreise an der Grenzkontrolle vorzulegen. Sie beinhaltet eine Registrierung bis zu 90 Tagen. Bei einem längeren Aufenthalt ist eine Registrierung durch die Migrationspolizei erforderlich. Dieses Verfahren gilt für Bürger aus 28 „wirtschaftlich entwickelten und politisch stabilen Ländern“, u.a. für deutsche Staatsangehörige.
Bei Reisen über alle anderen Grenzübergänge, gilt folgende Regelung:
Innerhalb von fünf Kalendertagen ab Grenzübertritt muss ein Ausländer bei der zuständigen Stelle der Migrationspolizei registriert werden. Der Einladende muss ebenfalls erscheinen. Bei Nichtregistrierung drohen hohe Geldstrafen oder andere Unannehmlichkeiten (z.B. Verweigerung der Ausreise). Geschäftsreisende können sich von der einladenden Seite registrieren lassen.
Transit durch die Russische Föderation
Für die Durchreise durch die Russische Föderation ist ein russisches Transitvisum erforderlich.
Grenzregion zu Kirgisistan
Touristen, die im Rahmen eines Gebirgstrekks zu Fuß die „grüne“ Grenze zwischen Kasachstan und Kirgisistan überqueren, gelten besondere Bestimmungen. Diese Frage ist bereits bei Buchung eines solchen Trekks mit dem Reiseveranstalter zu klären.
Gemäß Abkommen zwischen Kirgisistan und Kasachstan vom 4. August 2008 ist für deutsche Staatsangehörige mit einem kasachischen Tourismusvisum die Einreise auch in bestimmte Gebiete Kirgisistans möglich (Rayons Issykkulskaja, Talasskaja, Tschuiskaja). Umgekehrt ist für deutsche Staatsangehörige mit einem kirgisischen Tourismusvisum auch die Einreise in einige Gebiete Kasachstans möglich (Rayons Almatinskaja, Shambulskaja)
Besondere Zollvorschriften
Bei Einreise ist nur bei Bedarf eine Zollerklärung (russisch/englisch oder russisch/deutsch, meist im Flugzeug erhältlich) vorzulegen. Dies gilt vor allem bei Einfuhr von mehr als einem technischen Gerät oder bei Antiquitäten.
Einfuhr von Devisen
Bis 3.000 US-$ keine Beschränkung.
Ab 3.000 US-$ ist eine Zollerklärung erforderlich. Über 10.000 US-$ muss die Herkunft nachgewiesen werden.
Bei Ausreise sind Beträge von über 10.000 US-$ erklärungspflichtig.
Für bestimmte Waren existieren Einfuhrbeschränkungen und -verbote. Nähere Angaben sind bei den kasachischen Auslandsvertretungen in Deutschland oder beim kasachischen Zoll (Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.customs.kz) zu erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Bei Verstößen gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften gibt es strafrechtliche Konsequenzen. Dies gilt für die Unterlassung der Registrierung (soweit erforderlich, s. oben) oder die Überschreitung der Visumsfrist (z.B. wegen eines verpassten Abflugs).
Drogenbesitz ist grundsätzlich strafbar. Militärische Gebäude und Anlagen (dazu zählen auch zivile Flughäfen!) dürfen in der Regel nicht fotografiert werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber für alle Reisenden wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.who.int/ith/countries/en/index.html
Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise nach Kasachstan zu überprüfen und zu vervollständigen.
Dazu gehören, auch für Erwachsene, die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Keuchhusten (Pertussis), Mumps, Masern Röteln (MMR) sowie der jeweils aktuelle Influenzaschutz.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, FSME, Typhus und Tollwut empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders die Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Milzbrand
In Kasachstan kommen auch Anthraxinfektionen (Milzbrand) vor, die überwiegend durch kranke Rinder verursacht werden.
Tuberkulose, Pest, Cholera
Kasachstan hat weiterhin hohe Tuberkulosezahlen, in vielen Fällen sind die Tuberkelerreger gegen die üblichen Tuberkulosemedikamente resistent. Falls Sie ein Tuberkuloserisiko eingehen müssen (z.B. humanitäre Projekte in Gefängnissen, in der Drogenszene), sollten Sie sich dringend besonders schützen (Mundschutz – FFP 2). Selten kommt es in Einzelfällen zu kleineren Ausbrüchen von Cholera und Pest in ländlichen Regionen.
HIV/ AIDS
Von HIV/AIDS ist Kasachstan nicht verschont geblieben. Nach offiziellen Angaben waren zum 1. November 2008 über 11.000 HIV-/AIDS-Fälle registriert. Zu den Hauptrisikogruppen gehören intravenöse Drogenbenutzer und Prostituierte. In der jüngsten Zeit wurden auch Fälle von Ansteckung durch Bluttransfusionen berichtet.
Ärztliche Versorgung
Die ärztliche und zahnärztliche Versorgung in Kasachstan entspricht nicht europäischen Verhältnissen. Leichte Erkrankungen können in Kasachstan behandelt werden. Schwerere oder absehbar längere Krankheiten sollte man in Deutschland behandeln lassen. Hinweise zu medizinischen Einrichtungen finden sich für Astana unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.astana.diplo.de/Vertretung/astana/de/04/download__hilfe__in__notfaellen,property=Daten.pdf
und für Almaty unter Externer Link, öffnet in neuem Fensterhttp://www.almaty.diplo.de/Vertretung/almaty/de/04/download__hilfe__in__notfaellen,property=Daten.pdf
Kliniken
Die unmittelbare Behandlung sowohl in der VIP-Klinik (=Präsidentenklinik), der Privatklinik „SOS International“ als auch bei der kasachischen Gesundheits- und Versicherungsgesellschaft „Interteach“ in Almaty erfordert grundsätzlich die Mitgliedschaft in einer dieser Organisationen. Dabei muss in der Regel ein Jahresvertrag mit relativ hohen Gebühren abgeschlossen werden. Als Mitglied können sodann Behandlungskosten nach Behandlung erstattet werden. Im Notfall werden auch Nichtmitglieder behandelt, allerdings zu sehr hohen Kosten, die in der Regel im Voraus zu erstatten sind. Bei längeren Aufenthalten in Kasachstan sollte die Mitgliedschaft in einer der o.g. Organisationen geprüft werden.
In Astana, in allen Stadtbezirken Almatys und in den größeren Städten Kasachstans existieren Polikliniken. In der Regel muss hier im Voraus in bar (USD werden in der Regel akzeptiert) bezahlt werden.
Die Ausstattung der Apotheken in Kasachstan entspricht nicht europäischem Standard, jedoch sind in der Regel ausreichend Medikamente zur Behandlung unkomplizierter Krankheiten vorhanden.Ständig benötigte Medikamente und eine Reiseapotheke sollten mitgebracht werden. In Astana und Almaty sind die gängigsten Präparate in der Apotheke erhältlich.
In Almaty und Astana befindet sich jeweils eine so genannte Zentralapotheke (Adresse Astana: „Gippokrat“ Respublika Str. 132 / Ecke Bogenbaj Batyra, Tel: 7172-396000; Adresse Almaty: Furmanow-Str. Ecke Gogol-Str., Tel: 727-273 0707). Kleinere Apotheken sind mittlerweile in allen Stadtteilen zu finden. Vorsicht ist geboten beim Kauf von Medikamenten auf den örtlichen Märkten, da es sich bei diesen häufig um für den Laien schwer erkennbare Fälschungen handelt.
Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
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