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Island: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 22.02.2012
(Unverändert gültig seit: 02.11.2011)
Letzte Änderung:
Allgemeine Reiseinformationen - Walfleisch
Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für Island besteht derzeit kein landespezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen
Reisende nach Island sollten sich gründlich auf ihren geplanten Aufenthalt vorbereiten und insbesondere die Gefahren, die von der Natur und den wechselnden Klima- und Wetterbedingungen ausgehen können, nicht unterschätzen. Aktuelle Informationen finden sich auch in deutscher und englischer Sprache u.a. auf den Internetseiten:
http//:de.visiticeland.com/ReiseInfo/ und http://www.almannavarnir.is
Richtige Bekleidung, Ausrüstung und Kartenwerk sowie die Berücksichtigung von Ratschlägen Einheimischer werden dringend angeraten.
Finanzierung
Euros (€) und andere Devisen können im Land bei Banken in Isländische Kronen (ISK) umgetauscht werden. Deutsche Kreditkarten und EC-Karten werden in Geschäften und an Bankautomaten auch für kleinere Besorgungen als Zahlungsmittel akzeptiert.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Es wird empfohlen, sich vor allem bei Fahrten ins Hochland vorab über die Straßen- und Wetterverhältnisse zu unterrichten. Informationen über die Befahrbarkeit öffentlicher Straßen sind beim Straßenamt, Tel.: 1777 oder +354-522 1000, oder über das Internet: www.vegagerdin.is (Isländisch/Englisch) oder www.road.is, Informationen über das Wetter beim Wetterdienst, Tel. +354-522 6000 oder 902 0600 oder über das Internet: www.vedur.is zu erhalten. Das Fahren abseits der Straßen / Pisten ist verboten.
Die Strafen für das Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit beginnen mit 5.000 ISK (ca. 31 Euro) bei einer Überschreitung von 6-10 km/h. Die Höchststrafe beträgt 150.000 ISK (ca. 950 Euro) und 3 Monate Führerscheinentzug. Die Polizei kassiert an Ort und Stelle!
Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss ist verboten – es gilt 0 ‰!
Nähere Informationen - z.B. über Straßenschilder und Geschwindigkeitsbegrenzungen - können - auch auf Deutsch - auf der Internetseite www.drive.is abgerufen werden.
Mietwagen
Leihwagen können in Island nur unter Vorlage einer Kreditkarte angemietet werden. Dies gilt auch für in Deutschland im voraus bezahlte Fahrzeuge, bei denen die Kreditkarte grundsätzlich als Deckung für die obligatorische Haftpflichtversicherung erforderlich ist. Nicht gedeckt sind Fahrten auf Schotterstraßen (z. B. Bergstraßen / Pisten).
Auf der mehrsprachigen Internetseite www.safety.is des isländischen Rettungsdienstes ICE-SAR können darüber hinaus allgemeine Sicherheitshinweise abgerufen werden.
Zelten
Das Campen mit weniger als drei Zelten ist auf nicht bewirtschaftetem Land für eine Nacht gestattet, wenn der jeweilige Landbesitzer dies nicht durch anders lautenden Aushang untersagt. Camper sollten jedoch überall dort, wo es ausgewiesene Campingplätze gibt, diese auch benutzen. In der Nähe von Bauernhöfen sollte nicht ohne Erlaubnis gezeltet werden. Außerhalb von Campingplätzen muss bei mehr als drei Zelten die Erlaubnis des Landbesitzers eingeholt werden.
Walfleisch
Walfleisch wird in Island in manchen Restaurants zum Verzehr oder in Läden (z.B. am Flughafen Keflavík) zum Kauf in abgepackter Form angeboten. Die Einfuhr von abgepacktem Walfleisch nach Deutschland ist verboten und strafbar. Nähere Informationen finden Sie unter:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreisebestimmungen für Island werden aktuell einer Überprüfung unterzogen, insbesondere hinsichtlich der Anerkennung vorläufiger Dokumente. Kurzfristige Änderungen sind möglich.
| Reisedokumente Erwachsene | Einreise möglich / Bedingungen |
| Reisepass | Ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus |
| Vorläufiger Reisepass | Ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus |
| Personalausweis | Ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein (aktuelle Anfrage wegen eventueller Änderungen angeraten) |
| Weitere Anmerkungen | - |
| Reisedokumente Kinder/Jugendliche | |
| Kinderreisepass | Ja (mit Foto) für Kinder unter 12 Jahre – Gültigkeit 3 Monate über Reise hinaus |
| Reisepass | Ja: Gültigkeit 3 Monate über Reise hinaus |
| Personalausweis | Ja: Gültigkeit 3 Monate über Reise hinaus |
| Vorläufiger Personalausweis | Nein |
| Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) | Nur Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben |
| Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) | Ja |
| Weitere Anmerkungen | Bitte beachten Sie auch den Hinweis unter „Medizinische Hinweise / Krankenversicherung“.
Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit sich führen. |
Aufenthaltsdauer
Deutsche Staatsangehörige können sich bis zu drei Monate lang ohne Meldeerfordernisse in Island aufhalten. Arbeitssuchende deutsche Staatsangehörige dürfen bis zu sechs Monate lang bleiben, müssen sich allerdings sofort beim Arbeitsamt/Vinnumálastofnun (postur@vmst.is) als arbeitssuchend melden und eine Personenkennziffer („Kennitala“) beantragen. Deutsche Staatsangehörige, die sich in Island für längere Zeit zu Erwerbstätigkeits- oder Studienzwecken aufhalten, müssen sich seit 2008 nur noch beim zentralen Melderegister anmelden, um eine Personenkennziffer („Kennitala“) zu beantragen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das isländische Zentralregisteramt (Þjóðskrá) unter www.thjodskra.is . Bei der Deutschen Botschaft in Reykjavik ist ein Merkblatt zum Thema „Leben und Arbeiten auf Island“ erhältlich.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen klären Sie bitte direkt bei der isländischen Botschaft: Botschaft von Island, Rauchstraße 1, 10787 Berlin, Tel.: 030 -50 50 40 00, Fax: 030 50 50 43 00, E-Mail : infoberlin@mfa.is http://www.botschaft-island.de
Rechtsverbindliche Auskünfte können Sie nur dort erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Die Ein- und Durchfuhr von Tieren ist genehmigungspflichtig. Zuständig für die Erteilung einer Genehmigung ist das Fischerei- und Landwirtschaftsministerium. Nähere Angaben und Antragsvordrucke sind unter www.lbs.is abrufbar.
Für Touristen dürfte die Mitnahme von Haustieren wegen der vorgeschriebenen vierwöchigen Quarantäne nicht in Frage kommen
Angelausrüstung, nicht aber Taucherausstattung, muss bei der Einfuhr desinfiziert sein. Sofern kein entsprechender Nachweis erbracht werden kann, ist die Desinfizierung auch bei der Ankunft - auf eigene Kosten - möglich.
Reitkleidung muss vor Einfuhr nachweislich gereinigt worden sein - der Nachweis muss bei der Einreise vorgelegt werden. Sättel und Zaumzeug aus Leder können nur unbenutzt und noch original verpackt eingeführt werden. Eine Desinfizierung bzw. Reinigung reicht bei Reitausrüstung aus Leder nicht aus.
Die Einfuhr von ungekochtem Fleisch - hierzu zählt z.B. auch geräucherter Schinken und Salami - sowie von ungekochter Milch und rohen Eiern ist verboten.
Allgemeine und sonstige Zollvorschriften, auch über die vorübergehende Einfuhr von Kraftfahrzeugen, werden auf der Webseite der Zollbehörde www.tollur.is aktualisiert.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden bei besonderer Exposition auch Hepatitis B und bei Langzeitaufenthalten ggfs auch Meningokokkenmeningitis C empfohlen.
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist gut und mit Deutschland vergleichbar.
Aufgrund der sehr hohen Arzt- und Krankenhauskosten in Island wird für gesetzlich Krankenversicherte die Mitnahme einer europäischen Krankenversicherungskarte der jeweiligen Krankenkasse dringend empfohlen. Zusätzlich zur Versicherungskarte muss als Identifikationsnachweis entweder der Personalausweis oder der Reisepass vorgelegt werden. Bei jedem Arztbesuch wird ein vom Aufwand abhängiger Eigenanteil von mindestens 1.000 ISK (ca. 7,00 €) sofort fällig. Für alle Anderen oder auch zusätzlich sollte der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung erfolgen.
Insbesondere wenn Sie Vorerkrankungen haben, sollten Sie sich vor einer Reise durch eine reisemedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten lassen, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretenden Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000
