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Guinea-Bissau

Guinea Bissau: Reisewarnung

Stand 23.05.2012
(Unverändert gültig seit: 24.04.2012)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise - Reisewarnung

Aktueller Hinweis / Reisewarnung

In der Nacht vom 12. auf den 13. April kam es in Bissau zu einem gewalttätigen Putsch durch das Militär, bei dem die verfassungsmäßige Regierung abgesetzt wurde. Es kam zum Einsatz von Schusswaffen und Granaten. Schwerbewaffnetes Militär der Putschisten beherrscht das Stadtbild. Auch wenn die Lage sich etwas beruhigt hat, bleibt sie unübersichtlich und gefährlich. 

Bis auf Weiteres wird daher vor Reisen nach Guinea-Bissau gewarnt

Deutschen, die sich im Lande aufhalten, wird nachdrücklich empfohlen, an sicheren Orten zu verbleiben und Menschenansammlungen oder Straßensperren unbedingt zu meiden. Zudem wird empfohlen, telefonisch Kontakt mit dem Verbindungsbüro der deutschen Botschaft aufzunehmen.


Allgemeine Reiseinformationen

Infrastruktur

Erst Jahre nach Beendigung des Bürgerkriegs von 1997/1998 befindet sich Guinea-Bissau langsam in der Aufbauphase. Guinea-Bissau zählt dennoch zu den ärmsten Ländern der Welt. Armutskriminalität oder schlechte Hygienestandards erfordern von Reisenden angemessene Vorsichts- und Verhaltensmaßnahmen.

Die bestehende Infrastruktur, insbesondere das Straßensystem in der Hauptstadt, hat sich in letzter Zeit verbessert, bleibt jedoch unzureichend, so etwa im Energiebereich. Die zahlreichen Pisten und Nebenstrecken im Landesinneren sind insbesondere in der Regenzeit nur mit geländetauglichen Fahrzeugen befahrbar. Eine regelmäßige Strom- und Wasserversorgung ist nicht garantiert. Die Müllabfuhr funktioniert derzeit in der Hauptstadt.

Minengefahr

Gemäß UNDP soll Guinea-Bissau ab Ende Dezember 2011 frei von Personen-Minen sein. Die Hauptstadt soll bereits minenfrei sein, nur in den nördlichen Landesgebieten besteht nach wie vor Minengefahr.

Das durchaus vorhandene touristische Potential (Bijagos-Inseln) bleibt aufgrund fehlender Infrastruktur (Straßen, Hotels, Elektrizität) und mangelnder Sicherheit weitgehend ungenutzt.

Kriminalität

Die Anzahl der überhöhten Strafzettel, insbesondere an Touristen hat abgenommen. Auch die Straßenkriminalität hat sich verringert.
Auch die wirtschaftliche Situation der Bevölkerung hat sich leicht verbessert, so dass die Zahl der unter dem Existenzminimum lebenden Familien gesunken ist. Damit einher geht auch eine leichte Abnahme der Kleinkriminalität.
Zur eigenen Sicherheit sollten dennoch nur geringe Bargeldbeträge und möglichst keine Wertgegenstände sichtbar am Körper mitgeführt werden. Zudem ist es ratsam, menschenleere Gegenden vor allem bei Dunkelheit zu meiden. 

In Guinea-Bissau sind auch Aktivitäten von organisierter Kriminalität erkennbar. Betroffen sind vor allem die Küstengebiete sowie die Bijagos-Inseln. 


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum zur Einreise nach Guinea-Bissau. Dieses Visum ist bei der guinea-bissauischen Botschaft in Brüssel zu beantragen. Nur in Ausnahmefällen ist ein entsprechendes Visum an der Grenze erhältlich. Visa für touristische Zwecke sollten grundsätzlich vorab bei der guinea-bissauischen Botschaft beantragt werden. Die Beantragung eines 360-Tage-Visums bei Botschaft von Guinea-Bissau in Brüssel ist möglich.

Reisedokumente

Reisedokumente ErwachseneEinreise möglich / Bedingungen
Reisepassja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Vorläufiger Reisepassja
Personalausweisnein
Vorläufiger Personalausweisnein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
KinderreisepassJa, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus
Reisepass

ja

Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Personalausweisnein
Vorläufiger Personalausweisnein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines
Elternteils (bis zum 01.11.2007 erfolgte Kindereinträge in
Reisepässe der Eltern sind ab dem 26.06.2012 nicht mehr gültig)

Bis 26.06.2012: ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

 Ab dem 26.06.2012 benötigen alle Kinder ein eigenes Reisedokument

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster
(der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)
nein
Weitere Anmerkungen -

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Guinea-Bissau ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Grundsätzlich ist die Impfung für alle Reisenden empfohlen, auch wenn bei direkter Einreise aus Europa keine Impfung verlangt wird. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben, die aus einem Gelbfiebergebiet sowie aus Djibouti, Madagaskar, Mosambik, Sambia und von den Kapverdischen Inseln einreisen, ausgenommen Kinder unter 1 Jahr. Siehe auch www.who.int .
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis und insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (tetravalenter Impfstoff ACWY).

Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.

Malaria

Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea-Bissau. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (ca. 85 % der Fälle in Guinea-Bissau!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • Körperbedeckende eher helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • tagsüber (Dengue-Fieber) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen

HIV / AIDS

HIV/AIDS stellt auch in Guinea-Bissau ein großes Problem dar, nach Daten von UNAIDS sind schätzungsweise 3% der erwachsenen Bevölkerung (Alter 15-49 Jahre) infiziert. Bei Schwangeren sind 6% betroffen, bei Prostituierten vermutlich bis zu 30%. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Cholera tritt immer wieder in Epidemien (zuletzt Ende 2008), aber auch sporadisch in geringerer Zahl, auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.

Einige Grundregeln

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten 

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässernim gesamten Land.  Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Dengue-Fieber

kommt vereinzelt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In wenigen Fällen können insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl Todesfolge auftreten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in Mückenschutzmassnahmen (s.o.).

Meningokokken-Krankheit

Die Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) tritt sporadisch über das ganze Jahr verteilt auf, insgesamt aber seltener als in den Nachbarländern. Die Meningokokken-Impfung ist  für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer über 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.

Tollwut

Wird durch Biss und Speichel infizierter Tiere (meist Hunde, aber auch Fledermäuse, Affen oder andere Wildtiere) übertragen. Einziger möglicher Schutz ist die Impfung bzw. Tierkontakt zu meiden. Eine passive Impfung nach Biss oder Kontakt ist nicht erhältlich.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist sehr eingeschränkt und  mit Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Für den Notfall kommen sehr wenige Einrichtungen in Bissau in Betracht. Ein zuverlässiger Ambulanzdienst existiert nicht. Die Zahl adäquat ausgebildeter Fachärzte ist sehr beschränkt und in der Hauptstadt konzentriert. Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Touristen, die nach Guinea-Bissau kommen, sollten eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen. Personen, die sich längerfristig in Guinea-Bissau aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten vor Ort, aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungsversicherung (Rückholung) bei einer Flugrettungsorganisation empfohlen.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Guinea-Bissau durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org  oder www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
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D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
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