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Dschibuti

Dschibuti: Reise- und Sicherheitshinweise

Stand 23.05.2012
(Unverändert gültig seit: 14.03.2012)

Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise 
 

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Sowohl die Präsidentschaftswahlen im April 2011 als auch die Regional- und Kommunalwahlen am 20. Januar und am 10. Februar 2012 verliefen ohne Zwischenfälle. Am frühen Morgen des 1. März 2012 kam es auf dem Gelände der Universität Dschibuti zu Protesten von Schülern und Studenten, die durch die sukzessive Bekanntgabe schlechter Examensnoten ausgelöst wurden. Dabei gingen durch Steinwürfe Fensterscheiben zu Bruch. Bereits vor Jahresfrist gab es zunächst derartige Proteste, die schließlich am 18. Februar 2011 in einer gewaltsamen Demonstration mit zwei Todesopfern, zahlreichen Verletzten und erheblichen Sachschäden eskalierten.

Gelegentlich kommt es in den Randbezirken von Dschibuti-Stadt zu Auseinandersetzungen zwischen steinewerfenden Jugendbanden. Es wird empfohlen, ggf. auftretende Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig zu umgehen bzw. sich sofort zurückzuziehen, falls man unerwartet auf solche trifft.

Terrorismus / Kriminalität

Touristische und geschäftliche Aufenthalte in Dschibuti-Stadt und Umgebung verlaufen in aller Regel problemlos.

Allerdings sind auch bei Fehlen aktueller Hinweise durch die exponierte Lage Dschibutis am Horn von Afrika, die Entsendung eines dschibutischen Batallions zu den Kräften der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und die starke westliche Truppenpräsenz in Dschibuti selbst Terroranschläge nicht auszuschließen. Zu erhöhter Aufmerksamkeit, Beachtung der aktuellen Nachrichten und zum Vermeiden von Menschenansammlungen und Demonstrationen wird daher geraten.

In wenig bevölkerten und grenznahen Landesteilen Dschibutis (nördlich des Golfs von Tadjoura, westlich des Lac Assal, südlich an der Grenze zu Somalia/Somaliland) sind reguläre Sicherheitskräfte nur spärlich vertreten. Die Region Mabla (nördlich von Tadjoura) gilt wegen kleinerer noch vorhandener Rebellengruppen als unsicher.

Nördlich der gedachten Linie Balho - Addailou - Godoria hat das dschibutische Militär eine Sperrzone eingerichtet, die nicht betreten werden kann.

Piraterie

Wegen Piratenüberfällen wird für die Schifffahrt östlich von Dschibuti entlang der somalischen Küste auf die Reisewarnung für Somalia und den Golf von Aden verwiesen.

Minengefahr

2004 erklärte die Regierung mehrere Minenräumprojekte für erfolgreich abgeschlossen. Dennoch sollten die Küstenstraße nach Obock und andere Pisten nicht verlassen werden.


Allgemeine Reiseinformationen

Reisen über Land, Straßen- und Zugverkehr

Reisen sind im Gruppenrahmen oder als Individualreisen mit oder ohne ständige Begleitung möglich. Amtssprachen sind Französisch und Arabisch, verbreitete Umgangssprachen auch Somali und Afar. Bei Angehörigen der jüngeren urbanen Schichten sind zudem Englischkenntnisse anzutreffen. Ohne Kenntnisse der französischen Sprache kann sich die Verständigung schwierig gestalten, während andererseits auch nicht jeder Einwohner Dschibutis des Französischen mächtig ist.

Eine Genehmigung für Reisen ins Inland ist nicht notwendig, die touristische Infrastruktur ist aber kaum entwickelt. Informationen der nationalen Tourismusbehörde können unter (00253) 35 28 00 erfragt werden.

Bei Überlandfahrten besteht erhöhte Unfallgefahr durch übermüdete Lkw-Fahrer, nicht angepasste Geschwindigkeit, Gegenverkehr und Straßenschäden. Nachtfahrten sollten unterbleiben.

Auf wenig befahrenen Straßen wird zu Konvoifahrten mit umfangreichen Wasser- und Treibstoffreserven geraten. 

Bei Unfällen bitte die Polizei holen (Notfalltelefonnummer 17) und einen Unfallbericht erstellen lassen. 

Der Verkehr auf der Eisenbahnstrecke von Dschibuti nach Dire Dawa in Äthiopien wurde nach Kenntnis der Deutschen Botschaft eingestellt. Die dort gelegentlich verkehrenden Personenzüge waren nicht verkehrssicher, in früheren Jahren war es zudem zu Sabotageakten und Anschlägen gekommen. Diese Züge wurden zuletzt von Ausländern kaum benutzt.

Von Reisenden wird erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Es dürfen keine Personen ohne ihre ausdrückliche und vorherige Erlaubnis fotografiert werden. 

Der Gebrauch der Droge Khat ist besonders unter der männlichen Bevölkerung verbreitet. Sie hat zunächst aufputschende, dann ermüdende Wirkung. Dies sollte bei ungewohnt erscheinenden Verhaltensweisen berücksichtigt werden. 

Geld / Kreditkarten

Der Umtausch von Euro in Dschibutische Francs (DJF) ist nur in den großen Hotels (Achtung: bedeutender Abschlag!), Banken und Wechselstuben der Hauptstadt möglich, ansonsten wird die Mitnahme von US-Dollarnoten ab dem Jahr 2000 (ältere Banknoten werden nicht umgetauscht, und selbst neuere werden zurückgewiesen, wenn sie zu zerknittert oder beschädigt sind) in ausreichender Menge empfohlen. Reiseschecks, EC-Karten und Kreditkarten (überwiegend Visa, vereinzelt auch Mastercard ) können ebenfalls lediglich in der Hauptstadt weitgehend verlässlich eingelöst bzw. benutzt werden, ansonsten ist ausschließlich Barzahlung möglich. 

Weitere Hinweise

In Dschibuti wurde 2010 eine deutsche Botschaft eröffnet. Sie nimmt keine Rechts- und Konsularaufgaben wahr und erteilt keine Visa, sondern leistet nur Nothilfe. Für Konsularangelegenheiten ist die Deutsche Botschaft in Addis Abeba zuständig. Visa für Besuchsaufenthalte in Deutschland von bis zu 90 Tagen ohne Aufnahme einer Beschäftigung werden vertretungsweise von der Konsularabteilung der französischen Botschaft in Dschibuti erteilt. Sonstige Visa müssen bei der Botschaft in Addis Abeba beantragt werden. 


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum / Reisedokumente

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Republik Dschibuti ein Visum, das vorab von jeder dschibutischen, aber auch von der französischen Botschaft in Berlin bzw. dem französischen Generalkonsulat in Frankfurt ausgestellt wird. Die Bearbeitungszeit beträgt im Allgemeinen bis zu 4 Wochen.

Bei Einreise am Flughafen Dschibuti - Ambouli bzw. am Hafen Dschibuti kann auch bei der dschibutischen Einwanderungsbehörde ein Kurzzeit-Besuchsvisum gegen Bezahlung von 10.000 DJF (bzw. Gegenwert in Devisen) erworben werden. Bei der Ausreise wird eine Flughafengebühr erhoben, die die meisten Fluggesellschaften inzwischen in die Kosten des Flugtickets integrieren.

In Dschibuti wird der deutsche Kinderausweis nicht zur Einreise anerkannt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.


Besondere Zollvorschriften

Gegenstände des täglichen Bedarfs, u.a. auch Fotoapparate, Camcorder, Radios und ausländische Publikationen können in der Regel problemlos eingeführt werden. Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden und müssen bei Einreise nicht deklariert werden. Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt untersagt.

Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten. Die Einfuhr von Alkohol ist bis zu einem Liter pro Person gestattet.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.


Besondere strafrechtliche Vorschriften

Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Brücken, Hafenanlagen, Regierungsgebäude etc.) zu fotografieren.

Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet. Der Konsum von Alkohol oder anderen Rauschmitteln in der Öffentlichkeit, außer in Restaurants mit Ausschanklizenz, ist verboten.

Homosexualität ist gesellschaftlich tabuisiert.


Medizinische Hinweise

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung ist unzureichend. Medikamente, Verbandsstoffe, medizinische Instrumente und Hilfsmittel müssen vor der Behandlung in Apotheken erworben werden. Es sollte darauf geachtet werden, keine abgelaufenen oder gefälschten Medikamente zu kaufen. Krankenhäuser bieten in keinem Fall westlichen Standard. Ernstere Erkrankungen sollten deshalb in anderen Ländern behandelt werden.

Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene

Angesichts des mangelhaften Gesundheitswesens und häufiger Durchfall und Hepatitis A-Erkrankungen sollte die Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene strikt beachtet werden. Auf Reisen ins Inland wird wegen der mangelhaften Trinkwasseraufbereitung die Mitnahme eines ausreichenden Trinkwasservorrats empfohlen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich.

Malaria

In Dschibuti besteht ganzjährig und landesweit Malariarisiko.

Denguefieber

Denguefieber wird in der feuchten Jahreszeit und nach Regenfällen beobachtet.

Vor Reiseantritt sollten sich Reisende von einem erfahrenen Tropenmediziner beraten und ausreichend impfen lassen. Bei Einreise aus Endemiegebieten ist die Gelbfieberimpfung vorgeschrieben.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

Auswärtiges Amt

Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000


Weltweite Terrorwarnung

Reisemedizinische Hinweise