Was ist der Unterschied zwischen einer Apostille und einer Legalisation?
Die Legalisation bestätigt die Echtheit der Unterschrift und die Befugnis des Ausstellers einer Urkunde. Sie wird durch den Konsularbeamten des Staates vorgenommen, in dem die Urkunde verwendet werden soll.
Für Urkunden aus vielen Staaten ist wechselseitig eine Legalisation aufgrund völkerrechtlicher Verträge nicht erforderlich, oder sie wird durch die „Haager Apostille“ ersetzt.
Die „Haager Apostille“ ist - ebenso wie die Legalisation - die Bestätigung der Echtheit der Unterschrift und die Befugnis des Ausstellers einer Urkunde. Sie wird jedoch - anders als die Legalisation - von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, nach festgelegtem Muster des zugrundeliegenden Haager Übereinkommens erteilt.
Eine Beteiligung der Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist dann nicht vorgesehen.