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Grundrechte - Ein Fundament für Europa

Mit der Grundrechtecharta rückt Europa näher an die Bürgerinnen und Bürger heran. Vor der Unterzeichnung des "Vertrages von Lissabon" proklamierten und unterzeichneten Vertreter der wichtigsten EU-Institutionen im Rahmen einer feierlichen Zeremonie in Straßburg die "Charta der Grundrechte der Europäischen Union". Diese wird mit Inkraftttreten des EU-Reformvertrages rechtlich verbindlich.

Der amtierende portugiesische EU-Ratspräsident José Sócrates, EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso und Parlamentspräsident Hans-Gert Pöttering unterzeichneten das Dokument mit 54 Artikeln über bürgerliche, politische, wirtschaftliche und soziale Grundrechte. Die Charta sei ein "Zeichen, dass die EU die Rechte der Bürger als Kernstücke ihrer Tätigkeit betrachte", sagte Barroso. Die EU zeige mit der Charta, "dass wir nicht nur aus ökonomischer Kalkulation bestehen, sondern zuerst eine Wertegemeinschaft sind", erklärte Pöttering.

Die europäischen Staats- und Regierungschefs hatten bei der Tagung des Europäischen Rates in Köln am 3. und 4. Juni 1999 entschieden, eine Charta der Grundrechte zu erstellen, um die überragende Bedeutung der Grundrechte und ihre Tragweite für die Unionsbürger sichtbar zu verankern. In der Folge beriet ein Konvent von Vertretern aller EU-Länder und des Europäischen Parlaments unter dem Vorsitz von Bundespräsident a.D. Prof. Dr. Roman Herzog den Entwurf einer Charta.
Bereits vor sieben Jahren, auf dem EU-Gipfel von Nizza, war die Charta der Grundrechte feierlich proklamiert worden. Damals wurde sie jedoch aufgrund der Ablehnung des Verfassungsvertrages durch die Referenden in Frankreich und in den Niederlanden nicht rechtsverbindlich.

Die Grundrechtecharta erhält durch den Reformvertrag (Vertrag von Lissabon) Rechtsverbindlichkeit. Die Staats- und Regierungschefs unterzeichnen den Reformvertrag am 13. Dezember in der portugiesischen Hauptstadt. Mit ihm gibt sich die EU eine Grundlage für das 21. Jahrhundert.

Den Vertrag auszuhandeln war zentrales Ziel der Bundesregierung während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007. Bereits kommende Woche bringt die Bundesregierung die Ratifizierung des Vertrages auf den Weg.

Schutz vor Eingriffen der europäischen Institutionen

Der Charta kommt in der Praxis eine wichtige Bedeutung zu. Zum einen haben das Europäische Parlament und die Kommission die Charta für sich als verbindlich erklärt und ziehen sie zur präventiven Kontrolle des eigenen Handels regelmäßig heran. Überdies ist sie Grundlage und Referenzdokument für den Europäischen Bürgerbeauftragten sowie die im Januar 2007 in Kraft getretene Europäische Grundrechteagentur.

Auch nationale Gerichte sowie das Europäische Gericht erster Instanz, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Europäische Gerichtshof zogen die Charta als Rechtserkenntnisquelle hinzu. Wichtig ist jedoch, dass bereits heute die Gemeinschaftsgrundrechte nach der Rechtsprechung des EuGH für die Mitgliedstaaten nur bei der Durchführung des Rechts der Union bindend sind. Nationale Rechtsnormen werden nur an den in den jeweiligen Verfassungen vorgesehen Grundrechten gemessen. Daran wird sich auch mit Inkrafttreten der Charta nichts ändern.

Die Charta der Grundrechte umfasst sieben Kapitel über die Würde des Menschen, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte, justizielle Rechte und allgemeine Bestimmungen. Sie garantiert Rechte wie die Unantastbarkeit der Menschenwürde, das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Asylrecht oder das Recht auf unternehmerische Freiheit.

Mehrwert der Grundrechtecharta

Die Charta trägt zur Transparenz des europäischen Grundrechtsschutzes bei: Sie schreibt in einem einzigen Rechtstext Rechte fest, die vorher in verschiedenen völkerrechtlichen und nationalen Rechtsinstrumenten zu finden waren. Außerdem zeigt sie, dass Europa längst mehr als eine Wirtschaftsgemeinschaft ist: Europa ist eine Wertegemeinschaft, in der die Unionsbürgerinnen und -bürger im Mittelpunkt stehen. Diese können nunmehr in kurzer und prägnanter Form nachlesen, auf welchen Werten Europa beruht.

Anders als andere Grundrechtskataloge berücksichtigt die Charta die technologische und wissenschaftliche Entwicklung der letzen Jahrzehnte: So schreibt das Dokument den Schutz personenbezogener Daten vor und verbietet das Klonen von Menschen.


Stand 12.12.2007