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Migration
Bootsflüchtlinge in Italien
© picture alliance / dpa
Illegale Migration
Eine wichtige Aufgabe der EU ist die Prävention und Bekämpfung der illegalen Einwanderung unter strikter Beachtung der Menschen – und Flüchtlingsrechte. Durch den Abschluss von EU-Rückübernahmeabkommen mit Drittstaaten wird erreicht, dass diese Staaten jene Personen wieder aufnehmen, die aus ihrem Territorium illegal in die EU eingereist sind. Gleichzeitig hat die Gemeinschaft konkrete Schritte zur Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz insbesondere von Frauen und Kindern vor sexueller Ausbeutung und Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft unternommen.
Die EU-weite Umsetzung der sogenannten EU-Rückführungs-Richtlinie und der EU-Sanktions-Richtlinie trägt zur Stärkung relevanter Standards bei. Die Rückführungs-Richtlinie sieht gemeinsame Regeln für die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger vor - unter gleichzeitiger Stärkung der Verfahrensrechte der Betroffenen. Die Sanktions-Richtlinie zielt darauf ab, die Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen, die sich illegal in der EU aufhalten, zu bekämpfen, und gleichzeitig die betroffenen Migranten vor Ausbeutung zu schützen. Die Richtlinie sieht neben Kontroll- und Meldepflichten für Arbeitgeber insbesondere administrative und strafrechtliche Sanktionen gegenüber Arbeitgebern vor, die illegale Migranten beschäftigen.
Legale Migration und Aufenthalt
Ein langfristiges Ziel der Gemeinschaft ist die Harmonisierung der Einwanderungspolitik. Hinsichtlich des Aufenthalts legaler Zuwanderer gibt es bereits einige gemeinsame EU-Regelungen: So wurden im Jahr 2003 zwei zentrale Rechtsinstrumente verabschiedet, nämlich die Richtlinie über den Status langfristig aufhältiger Drittstaatsangehöriger und die Richtlinie über das Recht auf Familienzusammenführung. Im Dezember 2004 wurde die Richtlinie über die Bedingungen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zur Absolvierung eines Studiums oder zur Teilnahme an einem Schüleraustausch, einer unbezahlten Ausbildungsmaßnahme oder einem Freiwilligendienst verabschiedet. Im November 2004 nahm der Rat die Richtlinie über ein besonderes Verfahren für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung an.
Die EU hat langfristig angesichts der demographischen Entwicklung Bedarf an Zuwanderung. Um die EU für Hochqualifizierte attraktiver zu machen, wurde im Juni 2009 vom Rat die so genannte Hochqualifizierten-Richtlinie (Blue Card) verabschiedet, die ein gemeinsames System zur Erteilung eines Aufenthaltstitels für Hochqualifizierte auf EU-Ebene zur Erleichterung und Förderung der Einwanderung von Fachkräften vorsieht.
Zudem wurden Ende 2011 die Verhandlungen über die Richtlinie „Rahmenrechte für Arbeitnehmer“abgeschlossen, welche auf eine Vereinfachung des Zuzugs-Verfahrens sowie eine begrenzte Gleichstellung der Drittstaatsangehörigen mit EU-Bürgern abzielt. Weitere Kommissions-Vorschläge für Saisonarbeitnehmer, innerbetrieblich Versetzte und bezahlte Praktikanten werden derzeit verhandelt.
Informationen zum deutschen Zuwanderungs- und Aufenthaltsrecht sind abrufbar unter:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/EinreiseUndAufenthalt/Zuwanderungsrecht_node.html
Migration in den EU-Außenbeziehungen
Das Thema Migration spielt in den Beziehungen der EU zu Drittländern eine immer wichtigere Rolle und kann nicht nur durch Maßnahmen der Inneren Sicherheit behandelt werden. Diese Tatsache spiegelt der im Dezember 2005 vom Europäischen Rat verabschiedete und Ende 2011 von der EU-Kommission weiterentwickelte "EU-Gesamtansatz Migration und Mobilität" wider.
Danach sind Migrationsfragen ein zentraler Aspekt in den allgemeinen außenpolitischen Beziehungen zu Drittländern. Der Gesamtansatz ist die umfassende Strategie für besseres Migrationsmanagement auf der Basis verstärkter Partnerschaft mit Herkunfts- und Transitstaaten. Danach sollen mit einem ausgewogenen Konzept die illegale Einwanderung bekämpft und in Zusammenarbeit mit Drittstaaten die Vorteile der legalen Migration nutzbar gemacht werden.
Gleichzeitig sollen die Synergien zwischen Migration und Entwicklung gezielter genutzt werden, um an den eigentlichen Ursachen der Migration anzusetzen. Dazu gehören die Unterstützung bei der Schaffung neuer Existenzmöglichkeiten in den Herkunftsländern und –regionen durch Öffnung der Märkte und Förderung des Wirtschaftswachstums, durch verantwortungsvolle Staatsführung und Schutz der Menschenrechte. Auch Flüchtlingsschutz spielt im Rahmen des Gesamtansatzes eine wichtige Rolle.
Der Gesamtansatz wurde erstmals in dem gleichzeitig verabschiedeten Aktionsplan für Afrika und den Mittelmeerraum umgesetzt. Unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft wurde im Juni 2007 der Gesamtansatz Migration vor dem Hintergrund der zahlenmäßig bedeutsamen Migrationsströme aus dem östlichen Raum in die EU auch auf die östlichen und südöstlichen EU-Nachbarregionen ausgeweitet. Zentrale regionale Prozesse unter dem Dach des Gesamtansatzes sind im Süden die "Strategische EU-Afrika-Partnerschaft für Migration, Mobilität und Beschäftigung" sowie im Osten der "Prager Prozess".
Mobilitätpartnerschaften
Ein wichtiges Instrument zur Umsetzung des Gesamtansatzes sind die sogenannten Mobilitätspartnerschaften. Mobilitätspartnerschaften bilden den Rahmen für die praktische Projektzusammenarbeit zwischen interessierten EU-Mitgliedsstaaten und ausgewählten Drittstaaten. Mobilitätspartnerschaften bestehen im Osten bereits mit Moldau, Georgien und Armenien. Derzeit werden neue Mobilitätspartnerschaften mit nordafrikanischen Partnerländern vorbereitet, zum Beispiel Tunesien und Marokko (später gegebenfalls Ägypten und Libyen).
Stand 01.02.2012
