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Gemeinsame Asylpolitik

Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, bis Ende 2012 in zwei Schritten ein gemeinsames Asylsystem zu schaffen. Die erste Phase bestand darin, europaweit die asylrechtlichen Zuständigkeiten zu regeln (sogenannte Dublin II-Verordnung)  und Mindeststandards für die Anerkennung, Aufnahmebedingungen und Asylverfahren einzuführen. 

Ergänzt durch den Europäischen Flüchtlingsfonds ist auf diese Weise ein gemeinsamer Sockel von Mindestvorschriften im europäischen Asyl- und Flüchtlingsrecht in Übereinstimmung mit der Genfer Flüchtlingskonvention entstanden.

Derzeit werden die von der EU-Kommission vorgelegten Vorschläge für die zweite Phase der gemeinsamen Asylpolitik diskutiert. Ziel der Vorschläge ist eine weitergehende Harmonisierung der nationalen Regelungen.Im Juni 2011 hat das Europäische Asylunterstützungsbüro in Malta seine Arbeit vollständig aufgenommen.

Die Europäische Union strebt darüber hinaus eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Drittstaaten an, die eine große Anzahl von Flüchtlingen aufnehmen. Die EU will dazu unter anderem die freiwillige Beteiligung der Mitgliedstaaten an einem gemeinsamen Neuansiedlungsprogramm der Union fördern und damit die Gesamtzahl neuangesiedelter Flüchtlinge erhöhen.


Stand 01.02.2012