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Konflikt um iranisches Atomprogramm

Seit 2002 bestehen massive Fragen und Zweifel am Charakter des iranischen Nuklearprogramms. Die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO), der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und die E3+3-Staaten haben Iran wiederholt zu Kooperation und Transparenz aufgefordert. Außenminister Westerwelle wirbt für eine politische Lösung im Streit um das Nuklearprogramm.

Am 8. November 2011 hat die IAEO in einem Bericht an den Gouverneursrat der Organisation und an den VN-Sicherheitsrat festgestellt, dass Iran seine Aktivitäten zur Anreicherung von Uran ungeachtet internationaler Forderungen mit Nachdruck fortsetze. Anlass zu besonderer Besorgnis geben Hinweise der IAEO auf eine mögliche militärische Dimension des iranischen Nuklearprogramms. 

Eine Mission der IAEO nach Iran vom 20./21. Januar 2012 ist ergebnislos zuende gegangen. Die Inspektoren bekamen keinen Zugang zu der Atomanlage in Parchin und mussten unverrichteter Dinge wieder abreisen. Außenminister Westerwelle erklärte am 22. Februar in Berlin: "Die Veweigerung des Zugangs zu Atom-Installationen ist ein weiterer Verstoß Irans gegenüber der IAEO und der internationalen Staatengemeinschaft." Dies zeige, dass die jüngst von der EU beschlossene Verschärfung der Sanktionen gegen das Land - unter anderem ein Embargo für iranische Ölimporte in die EU - richtig gewesen sei. 

Am 24. Februar 2012 hielt die IAEO in einem erneuten Bericht ihre weiterhin große Besorgnis über den Charakter des iranischen Nuklearprogramms fest.

Seit Jahren bestehen begründete Zweifel, ob das iranische Nuklearprogramm ausschließlich friedlichen Zwecken dient. Der Iran kooperiert in dieser Frage nur unzureichend mit der IAEO. Deutschland bemüht sich daher gemeinsam mit den USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien um eine diplomatische Lösung im Atomkonflikt. Mehrfach haben diese Länder - auch als "E3+3" bezeichnet -  Iran dazu Verhandlungsangebote unterbreitet. Auch der VN-Sicherheitsrat forderte Iran bereits mehrfach zu Kooperation und Transparenz auf.

E3+3-Gespräche mit Iran

Ashton und Dschalili in Istanbul © picture-alliance/dpa

Ashton und Dschalili in Istanbul
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Die EU-Außenbeauftragte Ashton und der iranische Atomunterhändler Dschalili am 14. 4. 2012 in Istanbul

Ashton und Dschalili in Istanbul

Ashton und Dschalili in Istanbul

In Gesprächen mit der Staatengruppe der "E3+3" (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, China, Russland und die USA sowie die EU-Außenbeauftragte) soll Iran das Vertrauen der internationalen Gemeinschaft in die ausschließlich friedliche Natur des iranischen Nuklearprogramms wiederherstellen. Nach langer Pause wurde der Gesprächsfaden am 14. April 2012 in Istanbul wieder aufgenommen. Ziel war es, Iran dazu zu bewegen, alle offenen Fragen rund um sein Nuklearprogramm zu klären. Nach dem Treffen mit Irans Unterhändler Said Dschalili sprach die EU-Außenbeauftragte Catherine Ashton von einem konstruktiven Verlauf der Gespräche. Sie sollen am 23. Mai in Bagdad fortgesetzt werden.

Außenminister Westerwelle wirbt für eine politische Lösung in Streit um das Atomprogramm Irans und warnt vor einem regionalen Wettrüsten, das durch eine atomare Bewaffnung Irans in Gang gesetzt würde.

Deutschland verfolgt mit seinen internationalen Partnern im Rahmen der E3+3 einen "doppelten Ansatz": Einerseits wird Iran eine umfassende Kooperation angeboten für den Fall, dass er in der Frage seines Nuklearprogramms mit der Weltgemeinschaft kooperiert. Andererseits sollen Sanktionen des VN-Sicherheitsrats den Iran zum Einlenken in der Nuklearfrage bewegen, solange er nicht kooperiert.


Sanktionen der Vereinten Nationen

De Vereinten Nationen haben wegen des Atomstreits Sanktionen gegen Iran verhängt - zuletzt am 9. Juni 2010 mit Resolution 1929 des Sicherheitsrats. Bundesminister Westerwelle nannte die Resolution damals ein deutliches Signal der internationalen Gemeinschaft, dass eine atomare Bewaffnung Irans nicht hingenommen würde. Gleichzeitig unterstrich er, dass es das Ziel bleibe, den Atomkonflikt diplomatisch zu lösen.

Mit Resolution 1929 (2010) wurden die seit Ende 2006 bestehenden Sanktionen gegenüber Iran weiter verstärkt. Sie enthält ausgewogene und gezielte Maßnahmen, die die iranische Führung zu einem Umdenken bewegen sollen. Die Sanktionen betreffen Einschränkungen beim Handel mit Iran, im Versicherungs- und Finanzsektor, im Verkehrssektor, bei den Investitionen in die Öl- und Gasindustrie sowie neue Visumssperren und die Einfrierung von Konten der Revolutionsgarden. Die Resolution enthält hingegen keine Maßnahmen, die sich gegen die iranische Zivilbevölkerung richten.

Engagement der EU

Die Europäische Union hat die Sanktionen der Vereinten Nationen gegen Iran umgesetzt und in mehreren Sanktionsrunden erweitert - zuletzt beim Rat für Außenbeziehungen vom 23. Januar 2012. Dort beschlossen die Außenminister der EU-Staaten neue, scharfe Sanktionen, die auf die Finanzquellen des iranischen Nuklearprogramms zielen: ein Embargo gegen iranische Ölimporte in die EU sowie Finanzsanktionen gegen die iranische Zentralbank. Diese Maßnahmen zielten "auf das Herz des iranischen Nuklearprogramms", zeigte sich Außenminister Westerwelle überzeugt.

Rat der EU-Außenminister beschließt verschärfte Sanktionen gegen Iran, 23. 1. 2012

Bereits zuvor hatte die EU ein verschärftes Kontroll- und Überwachungssystem für Banken und Finanztransaktionen mit Iran, ein Verbot mittel- und langfristiger Exportkredite, umfangreiche Listungen iranischer Unternehmen, Institutionen, Individuen und Dual-Use Güter, nicht proliferationsbezogene Sanktionen im Energiebereich sowie verschärfte Kontrollpflichten für den Schiffsverkehr und ein Landeverbot für iranische Frachtflugzeuge auf europäischen Flughäfen beschlossen.

Die iranische Anreicherungsanlage in Qom

Der Streit mit Iran um sein Atomprogramm reicht jedoch deutlich weiter zurück. So informierte Iran die IAEO am 21. September 2009 über die Existenz einer Urananreicherungsanlage in der Nähe der Stadt Qom, die er bis dahin entgegen seinen IAEO-Verpflichtungen geheimgehalten hatte. Nach 15 Monaten Gesprächspause gelang es den E3+3 am 1. Oktober 2009 erstmals wieder, direkte Gespräche mit Iran zu führen. Bei dem Treffen in Genf erklärte sich Iran bereit, der IAEO Zugang zu der Anreicherungsanlage zu gewähren. 

Der Gouverneursrat der IAEO forderte Iran am 27. November 2009 dazu auf, die Bauarbeiten an der Anreicherungsanlage umgehend einzustellen, mit der internationalen Gemeinschaft zu kooperieren und sein Atomprogramm transparent zu gestalten. Statt darauf einzugehen kündigte Iran den Bau weiterer Anlagen an und begann am 9. Februar 2010 mit der Anreicherung von Uran auf 20 Prozent.

Die Frage der Brennstoffversorgung des Teheraner Forschungsreaktors

 IAEO in Wien © picture-alliance/dpa

IAEO in Wien
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 IAEO in Wien

IAEO in Wien

IAEO in Wien

Iran hatte sich im Juni 2009 an die IAEO gewandt, ihn bei der Versorgung eines medizinischen Forschungsreaktors in Teheran mit neuen Brennelementen (Anreicherungsgrad 20 Prozent) zu unterstützen. Die IAEO schlug Iran vor, dazu 1200 kg in Iran niedrig angereichertes Uran auszuführen, um dann nach weiterer Anreicherung in Russland und Fertigung der Brennelemente in Frankreich nach einem Jahr die erste Lieferung zu erhalten. 

Bei technischen Gesprächen in Wien im Oktober 2009 legte die IAEO konkrete Vorschläge für ein solches Verfahren vor. Die Bundesregierung begrüßte diese Vorschläge in der Hoffnung, dass auf ihrer Grundlage erste Schritte zur Vertrauensbildung erfolgen könnten. 

Am 24. Mai 2010 informierte Iran die IAEO über eine am 17. Mai verfasste trilaterale Erklärung mit Türkei und Brasilien, mit der Iran seine Bereitschaft erklärt, 1200kg seines um 3,5 Prozent angereichertes Uran im Gegenzug zu innerhalb eines Jahres gelieferten Brennelementen in die Türkei auszuführen. Jedoch blieben viele Fragen offen: So wollte Iran weiterhin Uran auf 20 Prozent anreichern und war nicht bereit, über sein Nuklearprogramm zu sprechen.

Warum ist die Urananreicherung im Iran problematisch?

Die Urananreicherung ist problematisch, weil sie nicht nur zur Versorgung von Atomkraftwerken, sondern auch für die Produktion von Spaltmaterial für den Bau von Kernwaffen verwendet werden kann. 

Iran hat den Nichtverbreitungsvertrag ratifiziert. Darin verpflichtet sich jeder Nichtkernwaffenstaat, keine Kernwaffen anzustreben. Zugleich hat er das Recht, die Nukleartechnologie für friedliche Zwecke zu nutzen. Damit alle Partner sicher sein können, dass ein als friedlich deklariertes Nuklearprogramm nicht für Waffenzwecke missbraucht wird, kontrolliert die IAEO das gesamte im Land befindliche nukleare Spaltmaterial. Dies geschieht im Rahmen eines Abkommens mit der IAEO, dem sog. Safeguards-Abkommen, das im Falle Iran seit 1974 in Kraft ist.

Nach offizieller iranischer Lesart dient sein Atomprogramm dazu, die Energieversorgung des Landes um die Kernenergie zu ergänzen. Zur Zeit ist jedoch kein Atomkraftwerk am Netz – es existieren lediglich Forschungsreaktoren. In Busher wird derzeit mit russischer Hilfe das erste Kernkraftwerk fertiggestellt. Russland garantiert für dieses Kernkraftwerk auch die Brennstoffversorgung, womit es keiner eigenen iranischen Urananreicherung zur Produktion von Brennelementen für dieses Kernkraftwerk bedarf. 

Offizielle iranische Stellen behaupten, die Nukleartechnologie nur friedlich und nicht zur Produktion von Atomwaffen nutzen zu wollen. Im Jahr 2002 wurde allerdings bekannt, dass Iran über einen Zeitraum von 18 Jahren Anlagen errichtet und Materialien verwendet hat, die gemäß seines Safeguards-Abkommens gegenüber der IAEO deklarierungspflichtig waren. Damit hat Iran einen schweren Verstoß gegen seine internationalen Verpflichtungen begangen. Seither versucht die IAEO, die daraus enstandenen Fragen und Zweifel am iranischen Nuklearprogramm aufzuklären. Sie forderte Iran unter anderem 2006 in einer Resolution dazu auf, bis zur Wiederherstellung des verloren gegangenen Vertrauens auf alle Aktivitäten zur Urananreicherung und Wiederaufbereitung verzichten, den Bau eines Schwerwasserreaktors zu überdenken und das Zusatzprotokoll zu seinem Safeguards-Abkommen, das verstärkte Kontrollen erlaubt, zu ratifizieren und umzusetzen.

Bisherige Beschlüsse des VN-Sicherheitsrates

VN-Sicherheitsrat beschließt Res. 1929 © picture-alliance/dpa

VN-Sicherheitsrat beschließt Res. 1929
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VN-Sicherheitsrat beschließt Res. 1929

VN-Sicherheitsrat beschließt Res. 1929

VN-Sicherheitsrat beschließt Res. 1929

Da die Bemühungen der IAEO und der E3 keine entscheidenden Fortschritte brachten, legte die IAEO den Fall im Februar 2006 dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vor. Der VN-Sicherheitsrat handelte: Zunächst mit einer Erklärung des Präsidenten im März 2006, dann mit sechs Resolutionen (August 2006, Nr. 1696; Dezember 2006, Nr. 1737; März 2007, Nr. 1747; März 2008, Nr. 1803; September 2008, Nr. 1835; Juni 2010, Nr. 1929). Darin werden die Forderungen der IAEO - insbesondere nach einer Aussetzung der Anreicherung, der Wiederaufarbeitung, der Schwerwasseraktivitäten und der Anwendung des Zusatzprotokolls - aufgegriffen und völkerrechtlich verbindlich gemacht. Außerdem beschloss der Sicherheitsrat mehrfach völkerrechtlich verbindliche Sanktionen:

Die Lieferung von Waren und Technologien, die das umstrittene Atomprogramm fördern könnten, ist vom Sicherheitsrat verboten. Gegen Iran wird ein weitreichendes Waffenembargo verhängt. Auslandskonten von am Atomprogramm beteiligten natürlichen und juristischen Personen werden eingefroren. Für bestimmte Personen, die in das iranische Nuklearprogramm verwickelt sind, bestehen Reisehindernisse. Konkrete Maßnahmen richten sich vor allem auch gegen die iranischen Revolutionsgarden, die eng am Nuklearprogramm beteiligt sind. Zudem wurde ein Verbot sämtlicher Waffenexporte aus Iran, die Möglichkeit, verdächtige Schiffe auch auf Hoher See zu inspizieren, Beschränkungen des iranischen Finanzsektors sowie ein Aufruf, der iranischen Regierung keine weiteren staatlichen Kredite zu gewähren (Ausnahme: humanitäre und Entwicklungszwecke) beschlossen.


Stand 15.04.2012

Dokumente

Dokumente der IAEO

Der "Iran-Focus" auf den Internetseiten der IAEO bietet einen umfassenden Zugriff auf relevante Dokumente zum Thema.  

weitere Dokumente

Auszugsweise Aufstellung von Materialien im Zusammenhang mit den Verhandlungen um die Aussetzung der iranischen Nuklearaktivitäten