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Kimberley-Prozess

Der Kimberley-Prozess wurde auf Initiative von Regierungen, Diamantenindustrie und Nichtregierungs­organisationen im Mai 2000 ins Leben gerufen. Ziel ist es, über staatliche Herkunftszertifikate den Handel mit sogenannten Blutdiamanten zu unterbinden. Als Blutdiamanten werden geschmuggelte Diamanten bezeichnet, mit deren Verkauf kriegerische Auseinandersetzungen und die Rebellenförderung finanziert werden.

Hintergrund

In den 90er Jahren wurden die Bürgerkriege in Liberia und Sierra Leone über den Handel mit illegal geschürften Diamanten finanziert. 1998 verbot der VN-Sicherheitsrat erstmals einer afrikanischen Rebellenorganisation, der angolanischen UNITA, die Ausfuhr von Diamanten. Dies geschah in der Hoffnung, so den Krieg zu beenden.

Da solche Verbote jedoch wirkungslos blieben, verabschiedete die VN-Generalversammlung im Dezember 2000 eine Resolution, welche die Schaffung eines internationalen Zertifikationssystems für Rohdiamanten befürwortete.

Zuvor hatten sich im Mai 2000 im südafrikanischen Kimberley mehrere Diamanten-produzierende Länder aus dem südlichen Afrika getroffen, um über Lösungsmöglichkeiten für diese Problematik zu beraten.

Das Kimberley-Prozess-Zertifikationssystem (KPCS) ist seit Anfang 2003 in Kraft. Dem KPCS haben sich mittlerweile über 70 Länder angeschlossen, darunter alle führenden Diamantenexporteure und -importeure. Die EU gilt als ein Mitgliedsland - stellvertretend für alle EU-Staaten.

Das KPCS verpflichtet alle Teilnehmer zu umfassenden und strengen Kontrollen der Ein- und Ausfuhr von Rohdiamanten sowie von Produktion und Handel, damit keine Konfliktdiamanten in den legalen Diamantenhandel gelangen.

Die Teilnehmer des KPCS dürfen nur mit anderen Teilnehmern des Systems Handel mit Rohdiamanten treiben. Für alle Ausfuhren von Rohdiamanten müssen gültige Kimberley-Zertifikate der Teilnehmerstaaten vorgelegt werden, welche von einem der Teilnehmerstaaten ausgestellt werden und die garantieren, dass diese Diamanten nicht der Konfliktfinanzierung dienen.

Innerhalb des KPCS erfolgt eine weitreichende Überwachung der Teilnehmerstaaten mit jährlichen Berichtserstattungspflichten und Kontrollbesuchen vor Ort, um zu garantieren, dass die Standards eingehalten werden. Jährlich wechselnd übernimmt jeweils ein Teilnehmer den internationalen Vorsitz des KPCS - 2007 hatte die EU den Vorsitz inne, 2008 Indien, 2009 Namibia, 2010 Israel und aktuell die Demokratische Republik Kongo.

2009 wurde festgestellt, dass in dem Abbaugebiet Marange in Simbabwe, welches ein KP-Mitgliedsland ist, weiterhin Menschenrechtsverletzungen bei der Diamantengewinnung begangen werden und die Region nicht, entgegen den Vorgaben des Kimberley-Prozesses, entmilitarisiert wurde. Simbabwe stimmte einem überwachten Ausfuhrverfahren aus diesem Gebiet zu, um einen Ausschluss aus dem Kimberley-Prozess zu verhindern. Trotz weiter bestehender Missstände erteilte die Demokratische Republik Kongo im März 2011 Simbabwe die Bescheinigung, dass die Rohstoffgewinnung in Marange mit den KPCS-Standards konform ist, ohne bei dieser Entscheidung die anderen Teilnehmer des Kimberely-Prozesses zu beteiligen. Trotz Voten der EU, der USA und anderer Teilnehmerstaaten hält die Demokratische Republik Kongo an ihrer Entscheidung fest. Hierdurch droht ein Aushöhlung der vom KPCS gesetzten Standards.

Die Mitgliedsstaaten der EU treten für eine Einhaltung der KPCS-Standards durch alle Teilnehmer ein, um eine nachhaltige und glaubwürdige Zertifizierung von Rohdiamanten gewährleisten zu können. Auch Deutschland setzt sich aktiv für diesen Standpunkt ein.

Deutsches Interesse am Kimberley-Prozess

  • Deutschland unterstützt den Kimberley-Prozess und trägt hierbei zur Konfliktbewältigung und -prävention in den betroffenen Ländern bei.
  • Deutschland erwartet besonders von den Teilnehmerstaaten, die Rohdiamanten exportieren, die Einhaltung der Kimberley Prozess-Regularien und verlässliche Rohdiamantenzertifizierungen.
  • Deutschland hat großes Interesse am Erhalt und der Verstärkung der internen Kontrollen der Teilnehmerstaaten mit dem Ziel, noch bestehende Schlupflöcher zu schließen.

Einzelheiten zur Einfuhr von Diamenten nach Deutschland und zum Zertifizierungsprozess auf den Seiten der Bundeszollverwaltung:

Der Kimberley-Prozess hat in der kurzen Zeit seines Bestehen beachtliche Fortschritte gebracht – trotz der aktuellen Krise: Es wurden die Weichen dafür gestellt, dass Konflikte nicht mehr durch den Diamantenhandel finanziert werden.


Stand 11.07.2011