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Schutz von Menschenrechtsverteidigern
Demonstration gegen Menschenrechtsverletzung
© picture-alliance/dpa
Die Bundesregierung fördert die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern weltweit nach Kräften und setzt sich insbesondere für ihren verbesserten Schutz und die umfassende Anerkennung ihrer Tätigkeit als wichtigen Beitrag zur gesellschaftlich-sozialen Entwicklung ihrer Heimatländer im menschenrechtlichen Sinn ein.
Ohne das mutige Wirken von Menschenrechtsverteidigern wäre die weltweite konsequente Durchsetzung der Menschenrechte undenkbar. Die Unterstützung der Arbeit von Menschenrechtsverteidigern stellt daher einen Schwerpunkt der Projektförderung des Auswärtigen Amtes im Bereich Menschenrechte dar.
Vereinte Nationen
Da auf VN-Ebene die Notwendigkeit erkannt wurde, den Schutz von Menschenrechtsverteidigern zu verbessern, wurde 1985 eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines internationalen Instruments eingerichtet. Ergebnis der 13-jährigen Verhandlungen ist die am 9. Dezember 1998 verabschiedete Erklärung der Vereinten Nationen zu Menschenrechtsverteidigern (Declaration on the Right and Responsibility of Individuals, Groups and Organs of Society to Promote and Protect Universally Recognized Human Rights and Fundamental Freedoms), die seitdem das wesentliche Bezugsdokument der Vereinten Nationen für den Einsatz für Menschenrechtsverteidiger darstellt.
Menschenrechtsverteidiger ist danach grundsätzlich jeder, der sich friedlich für die Förderung und den Schutz von Menschenrechten einsetzt.
Externer Link, öffnet in neuem FensterErklärung zu Menschenrechtsverteidigern
Zudem verabschiedet die Generalversammlung alle zwei Jahre eine Resolution zu dem Thema. Die letzte Resolution von 2009 verurteilt Angriffe gegenüber Menschenrechtsverteidigern und ruft die Staaten auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um deren Schutz sicherzustellen. Zudem soll einer Kultur der Straflosigkeit für Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger entgegengewirkt werden.
Resolution A/64/163 vom 19.12.2009 (englisch) (PDF, 113 KB)
Zuletzt hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen am 25.03.2010 eine Resolution zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern angenommen.
Externer Link, öffnet in neuem FensterResolution A/HRC/RES/13/13
Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen
Ein weiterer wichtiger Schritt war die Schaffung des Amtes eines Sonderberichterstatters der Vereinten Nationen zur Situation von Menschenrechtsverteidigern infolge einer Resolution im Jahre 2000.. Als erste Sonderberichterstatterin wurde die pakistanischen Anwältin Hina Jilani ernannt. Ihr ursprünglich auf drei Jahre begrenztes Mandat wurde zweimal verlängert. Am 1. Mai 2008 hat die Juristin Margaret Sekaggya, langjährige Vorsitzende der nationalen Menschenrechtskommission Ugandas, das Amt übernommen. Ihr Mandat wurde beim 16. Menschenrechtsrat im März 2011 um drei Jahre verlängert.
Das Mandat der Sonderberichterstatterin ist vielfältig. Wichtigste Aufgabe ist es, die Implementierung der Erklärung der Vereinten Nationen zu Menschenrechtsverteidigern zu überwachen.
Zur Erfüllung dieser Aufgabe:
- berichtet die Sonderberichterstatterin jedes Jahr zu spezifischen Themen oder Situationen, die die besondere Aufmerksamkeit der Staatengemeinschaft erfordern (so legte z.B. ihr Bericht vom Januar 2007 den Schwerpunkt auf die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern, die sich speziell für die Verwirklichung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte einsetzen);
- kann die Sonderberichterstatterin auf Einladung einzelne Länder besuchen, um die Situation von Menschenrechtsverteidigern vor Ort zu beleuchten (so besuchte sie z.B. Togo im August 2008). Deutschland hat eine Einladung ausgesprochen, ein Besuch hat jedoch noch nicht stattgefunden;
- besteht ein formalisiertes, vertrauliches Kommunikationsverfahren, nach dem Staaten aufgefordert werden, zu Einzelfällen Stellung zu nehmen, die der Sonderberichterstatterin zur Kenntnis gebracht wurden.
Externer Link, öffnet in neuem FensterSonderberichterstatterin der Vereinten Nationen
Leitlinien der EU zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern
Menschenrechtsaktivistin Jestina Mukoko
© picture-alliance/ZB
Am 14. Juni 2004 verabschiedete der Allgemeine Rat der EU-Außenminister Leitlinien der Europäischen Union zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern, um das langfristige Handeln der EU gegenüber Drittstaaten zur Unterstützung und zum Schutz der Menschenrechtsverteidiger zu verbessern. Die von Deutschland nachdrücklich unterstützten Leitlinien sehen z.B. den Aufbau und die Pflege systematischer Kontakte zu Menschenrechtsverteidigern durch die Auslandsvertretungen der EU-Mitgliedstaaten, regelmäßige Berichte der Vertretungen über die Lage der Menschenrechtsverteidiger im Gastland, deren Unterstützung vor Ort durch konkreten Aktionen sowie die Förderung von Netzwerken und ganz allgemein die Beachtung der Situation von Menschenrechtsverteidigern in allen Bereichen der EU-Außenpolitik vor („mainstreaming“). Die Leitlinien wurden 2008 aktualisiert.
Externer Link, öffnet in neuem FensterLeitlinien der EU
Um die Implementierung der EU Leitlinien auf lokaler Ebene voranzutreiben, wurden unter deutscher Ratspräsidentschaft die Auslandsvertretungen der Mitgliedsstaaten in 124 Gastländern angewiesen, mit EU Partnern vor Ort über die Situation von Menschenrechtsverteidigern zu berichten und lokale Strategien zu ihrem Schutz zu erarbeiten. Zudem soll der Kontakt zu den Menschenrechtlern durch jährliche Treffen mit den Ansprechpartnern in den Vertretungen gepflegt werden.
Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
Das Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (engl.: ODIHR) der OSZE hat 2007 einen „focal point“ für Menschenrechtsverteidiger und nationale Menschenrechtsinstitutionen eingerichtet. Der „focal point“ beobachtet die Lage von Menschenrechtsverteidigern, identifiziert Problemfälle und bemüht sich um Förderung und Schutz ihrer Interessen. In Zusammenarbeit mit anderen zwischenstaatlichen Einrichtungen, nationalen und internationalen Nichtregierungsorganisationen und OSZE-Partnern fördert der „focal point“ die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern insbesondere durch Maßnahmen zur Stärkung ihrer Strukturen und zur Ausbildung. Deutschland hat die Arbeit des Büros durch die Finanzierung einzelner Projekten gefördert, u.a. zugunsten der Ausbildung von Vertretern nationaler Menschenrechtsinstitutionen.
Im Dezember 2007 veröffentlichte ODIHR einen Bericht über die Lage von Menschenrechtsverteidigern im OSZE-Raum („Human Rights Defenders in the OSCE Region – Our Collective Conscience“). Im Dezember 2008 wurde darauf aufbauend der Bericht „Human Rights Defenders in the OSCE Region – Challenges and good practices” veröffentlicht.
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Stand 13.07.2011
