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Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
Von der Menschenrechtskommission (MRK) zum Menschenrechtsrat (MRR)
VN-Menschenrechtsrat
© picture-alliance/dpa
Am 15. März 2006 hatte die Generalversammlung der Vereinten Nationen mit großer Mehrheit die Ablösung der Menschenrechtskommission (MRK) durch einen neuen Menschenrechtsrat (MRR) beschlossen (Resolution 60/251). Die Ablösung der MRK durch einen neuen MRR war einer der wesentlichen Reformvorschläge von UNO-Generalsekretär Annan für die Stärkung des Menschenrechtsschutzes der Vereinten Nationen im März 2005 ("In Larger Freedom").
Die Einrichtung des MRR wurde danach von den Staats- und Regierungschefs auf dem Milleniumsgipfel im September 2005 im Grundsatz angenommen. Die letzte (62.), lediglich prozedural gehaltene, Sitzung der MRK fand am 27. März 2006 statt und der neue MRR tagte erstmals vom 19. bis zum 30. Juni 2006. Der aus 47 gewählten Mitgliedstaaten (die MRK bestand aus 56 Mitgliedstaaten) zusammengesetzte MRR ist den Ausschüssen der VN-Generalversammlung gleichgestellt und berichtet unmittelbar an die Generalversammlung.
Am 19. Juni 2007 hat der Menschenrechtsrat seinen strukturellen Aufbauprozess mit der Annahme seiner Resolution 5/1 weitgehend abgeschlossen.
Website des Menschenrechtsrats (englisch):
Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww2.ohchr.org
Wichtige Unterschiede des MRR zur MRK:
- Der Neuzuschnitt der Regionalzusammensetzung im MRR hat zur Folge, dass sich das Gewicht der westlichen und der lateinamerikanischen Regionalgruppen deutlich verringert hat.
- Die jährliche Sitzungszeit wurde auf zehn Wochen pro Jahr erhöht, verteilt auf mindestens drei Sitzungsperioden. Bei der MRK waren es nur 6 Wochen. Damit steht deutlich mehr Zeit zur Behandlung von Menschenrechtsfragen in den Vereinten Nationen zur Verfügung. Wichtig ist auch, dass diese künftig wesentlich schneller auf schwere Menschenrechtsverletzungen reagieren können: so kann der MRR Sondersitzungen einberufen, ein Recht, das er seit Sommer 2006 bereits viermal (zu Palästina, Libanon und Sudan) wahrgenommen hat.
- Der MRR erhielt ein umfassendes Mandat zur Behandlung von Menschenrechtsverletzungen in einzelnen Ländern, sowie zur Abgabe von Empfehlungen.
- Im Rahmen des "Review of Mandates" wurde das von der MRK entwickelte und bewährte System der Sonderberichterstatter sowie die breiten Mitwirkungsmöglichkeiten der Nichtregierungsorganisationen übernommen. Einige Ländermandate sind jedoch mit Ablauf des zunächst einjährigen Bestandsschutzes entfallen. Das vertrauliche Beschwerdeverfahren der MRK (sogenanntes 1503-Verfahren) wurde weitgehend unverändert übernommen, und die Unterkommission der früheren MRK als vornehmlich beratendes Gremium durch einen schlankeren und stärker auf seine Beratungsfunktion ausgerichteten unabhängigen Expertenrat ersetzt.
- Die Zugangsschwelle zum MRR für Staaten, die Menschenrechte verletzen, hat sich dadurch erhöht, dass Kandidaten ihr menschenrechtliches Engagement im Rahmen einer Kandidatur zum MRR darstellen müssen. Es besteht zudem grundsätzlich die Möglichkeit der "Abwahl" von solchen Staaten.
- Der MRR hat mit dem "Universal Periodic Review" ein Verfahren eingerichtet, nach dem sich alle Mitgliedsstaaten der VN in Zukunft einer regelmäßigen Überprüfung ihrer menschenrechtlichen Verpflichtungen unterziehen werden.
Der "Universal Periodic Review" (UPR) des VN-Menschenrechtsrats
Logo der Vereinten Nationen zur ersten Sitzung des Menschenrechtsrats 2006
© picture-alliance/dpa
Im Rahmen dieses neuen Verfahrens überprüft der Menschenrechtsrat die Lage der Menschenrechte eines jeden Mitgliedsstaates der Vereinten Nationen im Abstand von vier Jahren. Basis dieser "universellen periodischen Staatenüberprüfung" bildet ein nationaler Staatenbericht von maximal 20 Seiten, eine vom VN-Hochkommissariat für Menschenrechte erstellte Länderdokumentation sowie eine Zusammenfassung von Stellungnahmen aus der Zivilgesellschaft zum jeweiligen Staat. Dieser präsentiert seinen Bericht und stellt sich im Rahmen eines dreistündigen interaktiven Dialogs vor dem Menschenrechtsrat den Fragen und Empfehlungen anderer Staaten. Nach der Dialog-Sitzung erhält der überprüfte Staat Gelegenheit, sich innerhalb einer Frist zu den ausgesprochenen Empfehlungen zu äußern und diese anzunehmen oder abzulehnen.
In der Zeit von April 2008 bis Februar 2010 haben sich in sieben Sitzungen der UPR-Arbeitsgruppe bereits 112 Staaten einer Überprüfung gestellt. Die Überprüfung Deutschlands fand am 2. Februar 2009 statt.
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Die UPR-Sitzungen des VN-Menschenrechtsrats werden per Webcast live übertragen und sind auch später noch abrufbar.
Externer Link, öffnet in neuem Fensterwww.ohchr.org - Germany - Webcast archives
Deutschland als Mitglied des Menschenrechtsrats
Wahl des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen
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Deutschland ist am 9. Mai 2006 bei den ersten Wahlen zum neu geschaffenen VN-Menschenrechtsrat für die Dauer von 3 Jahren in das neue Menschenrechtsgremium gewählt worden. In der westlichen Regionalgruppe hat Deutschland mit 154 Stimmen das beste Wahlergebnis aller Mitbewerber erzielt. Die deutsche Mitgliedschaft im MRR hat am 19. Juni 2006 begonnen, dem Tag der formellen Aufnahme der Arbeit des MRR. Sie endete am 18. Juni 2009.
Deutschland kandidiert für eine erneute Mitgliedschaft im Menschenrechtsrat für den Zeitraum 2012-2015. In der Zwischenzeit wird Deutschland seinen Beobachterstatus engagiert wahrnehmen.
Mitglieder des MRR und Sitzverteilung
Wahlen zum MRR finden jährlich statt, wobei ein jeweils ein Drittel der MRR-Mitglieder für drei Jahre gewählt wird. Vom 19. Juni 2011 bis zum 31. Dezember 2012 setzt sich der Rat wie folgt zusammen:
Afrika - 13 Sitze:
Angola (bis 2013), Benin (bis 2014), Botswana (bis 2014), Burkina Faso (bis 2014), Djibouti (bis 2012), Kamerun (bis 2012), Kongo (bis 2014), Libyen (bis 2013, suspendiert), Mauretanien (bis 2013), Mauritius (bis 2012), Nigeria (bis 2012), Senegal (bis 2012), Uganda (bis 2013).
Asien - 13 Sitze:
Bangladesch (bis 2012), China (bis 2012), Indien (bis 2014), Indonesien (bis 2014), Jordanien (bis 2012), Katar (bis 2013), Kirgisistan (bis 2012), Kuwait (bis 2014), Malaysia (bis 2013), Malediven (bis 2013), Philippinen ( bis 2014), Saudi-Arabien (bis 2012), Thailand (bis 2013).
Lateinamerika und Karibik (GRULAC) - 8 Sitze:
Chile (bis 2014), Costa Rica (bis 2014), Ecuador (bis 2013), Guatemala (bis 2013), Kuba (bis 2012), Mexiko (bis 2012), Peru (bis 2014), Uruguay (bis 2012).
Osteuropa (EEG) - 6 Sitze:
Moldau (bis 2013), Polen (bis 2013), Rumänien (bis 2014), Russland (bis 2012), Tschechische Republik (bis 2014), Ungarn (bis 2012).
Westliche Gruppe (WEOG) - 7 Sitze:
Belgien (bis 2012), Italien (bis 2014), Norwegen (bis 2012), Österreich (bis 2014), Spanien (bis 2013), Schweiz (bis 2013), USA (bis 2012).
Damit sind derzeit acht EU-Mitgliedsstaaten im VN-Menschenrechtsrat vertreten.
Stand 19.09.2011
