Hauptinhalt

Grundsätze

Deutsche Menschenrechtspolitik folgt einer konkreten Verpflichtung: Menschen vor Verletzungen ihrer Rechte und Grundfreiheiten zu schützen.

Achtung und Ausbau der Menschenrechte

Achtung und Ausbau der Menschenrechte sind ein zentrales Anliegen der Politik der Bundesregierung. Deutsche Menschenrechtspolitik in den internationalen Beziehungen folgt einer konkreten Verpflichtung: Menschen vor Verletzungen ihrer Rechte und Grundfreiheiten zu schützen und tragfähige Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Unterdrückung, Willkür und Ausbeutung keine Chance mehr haben.

Dieser Anspruch ist aus dem Grundgesetz abgeleitet. In Art. 1 werden die Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt genannt. Damit weist der Text gleichzeitig auf den internationalen Bereich.


Prinzipien der deutschen Menschenrechtspolitik

  • Menschenrechtspolitik ist eine Gesamtaufgabe der deutschen Politik: Es darf weder in der Außen-, noch in der Sicherheitspolitik oder in sonst einem anderen Politikbereich „menschenrechtsfreie Zonen“ geben.
  • Menschenrechtspolitik ist wie kein anderer Bereich auf den kontinuierlichen Meinungs- und Erfahrungsaustausch mit der interessierten Öffentlichkeit angewiesen.
  • Im Mittelpunkt der Menschenrechtspolitik steht der einzelne Mensch. Verbesserungen für die Menschen wirklich zu erreichen, ist Maßstab einer erfolgreichen Menschenrechtspolitik. Dabei dürfen wir keine Unterschiede machen: weder zwischen Deutschen und Nichtdeutschen noch zwischen Angehörigen von Mehrheiten und Minderheiten.
  • Menschenrechte sind unteilbar und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Ziel deutscher Menschenrechtspolitik ist die weltweite Durchsetzung und Sicherung der ganzen Bandbreite der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte.
  • Die Bundesregierung tritt für die universelle Geltung der Menschenrechte und damit gegen eine kulturelle Relativierung des Menschenrechtsbegriffs ein. Gleichzeitig ist klar: Nachhaltige Fortschritte können nur auf der Grundlage gegenseitigen Respekts erreicht werden.
  • Menschenrechtspolitik fängt im eigenen Land an. Nur auf dieser Grundlage kann internationale Menschenrechtspolitik glaubwürdig sein. Deutschland hat sich daher in zahlreichen internationalen Konventionen Kontrollinstrumenten unterworfen, die der internationalen Staatengemeinschaft das Recht und die Möglichkeit geben, die Einhaltung der Menschenrechte in Deutschland zu überwachen und zu überprüfen.
  • Menschenrechtsschutz und -förderung liegen im politischen Interesse aller Staaten, denn massive Menschenrechtsverletzungen gefährden oder zerstören internationale Stabilität und Sicherheit, sie schaden dem wirtschaftlichen Wohlstand der Staaten und ihrer wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung. Hingegen setzen der Schutz und die Förderung aller Menschenrechte menschliche Ressourcen, Kreativität und Energien frei, und dienen der Stabilität, dem Frieden und der Entwicklung.
  • Wo Menschen anders vor Verletzungen ihrer Rechte und Grundfreiheiten nicht geschützt werden können, müssen internationale Kontrolle, internationaler Druck und öffentliche Kritik als Mittel zur Durchsetzung dienen. Herzstück präventiver Diplomatie bleibt aber eine auf Dialog und Kooperation gegründete Menschenrechtspolitik und Konfliktvorbeugung. Dialog und Kooperation in der Menschenrechtspolitik sind daher auch Gebot der VN-Charta (Art. 56).

 Menschenrechte in Europa

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte © picture-alliance / ANP XTRA

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
© picture-alliance / ANP XTRA

Bild vergrößern
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

Eine zentrale Rolle für den Schutz der Menschenrechte in Europa nimmt der 1949 gegründete Europarat ein, dem 47 der gegenwärtig 49 Staaten Europas angehören. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dessen Rechtsprechung sich alle Mitgliedstaaten des Europarats unterworfen haben, ist für 800 Mio. Bürger und Bürgerinnen Europas die letzte Hoffnung in Menschenrechtsfragen. Mit dem 1999 eingerichteten Posten des Menschenrechtskommissars verfügt der Europarat über eine weiteres wichtiges Instrument der Überprüfung der Menschenrechtssituation in Europa.

Der Europarat - Förderer von Demokratie und Menschenrechten

Neben dem Europarat ist die OSZE Impulsgeber im Prozess des Zusammenwachsens eines demokratischen, rechtsstaatlichen und die Menschenrechte schützenden Europas.

Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)

Die Bundesregierung hatte 1999 erfolgreich die Ausarbeitung einer EU-Grundrechts-Charta angestoßen. Diese wird mit Inkrafttreten des Reformvertrages durch einen verweisenden Artikel rechtsverbindlich.

Grundrechte - Ein Fundament für Europa


Menschenrechte in den Vereinten Nationen

Gemeinsam mit ihren EU-Partnern setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Vereinten Nationen konsequent dafür ein, die Menschenrechtsstandards zu schützen und kontinuierlich fortzuentwickeln. Dies geschieht in regelmäßiger und enger Zusammenarbeit mit den Institutionen der Vereinten Nationen, insbesondere mit dem Büro der Hochkommissarin für Menschenrechte in Genf.

Zentrale Ansatzpunkte im VN-Rahmen sind die regelmäßigen Sitzungen des - in Nachfolge der Menschenrechtskommission - neugeschaffenen Menschenrechtsrats (MRR) in Genf sowie die Sitzung des Dritten Ausschusses der VN-Generalversammlung im Herbst in New York. Beide Foren befassen sich mit der Lage der Menschenrechte in der Welt, sowie der Entwicklung weiterer rechtlicher Instrumente und Programme zur Förderung der Menschenrechte.

Durch die Annahme von menschenrechtlichen Resolutionen wird eine belastbare Berufungsgrundlage geschaffen, auf die sich nicht zuletzt auch die Zivilgesellschaft bei ihrem Engagement vor Ort stützen kann.

Die Bundesrepublik Deutschland war seit 1979 ununterbrochen Mitglied in der ehemaligen MRK. Sie wurde 2006 mit dem besten Stimmergebnis innerhalb der westlichen Gruppe in den neuen MRR gewählt, der aus 47 Staaten besteht. Der MRR hat ein umfassendes Mandat zur Behandlung menschenrechtlicher Fragen.

Deutschland als Vertragsstaat

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte © picture-alliance/dpa

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
© picture-alliance/dpa

Bild vergrößern
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Deutschland ist Vertragsstaat aller bedeutenden Menschenrechts­übereinkommen der Vereinten Nationen und ihrer Zusatzprotokolle. Zuletzt zeichnete Deutschland das Zusatzprotokoll zum VN-Übereinkommen gegen Folter sowie die VN-Behindertenkonvention.

Diese Menschenrechts­übereinkommen und ihre Protokolle schaffen - ebenso wie ihre Gegenstücke auf europäischer Ebene - unmittelbare Rechts-Verpflichtungen für alle Vertragsstaaten. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, regelmäßig in "Staatenberichten" gegenüber unabhängigen Experten-Ausschüssen über die Umsetzung der Vertragsverpflichtungen Rechenschaft abzulegen.

Die zuständigen Ausschüsse evaluieren diese Berichte und veröffentlichen ihre Schlussfolgerungen. Im Rahmen dieses Berichtsverfahrens können Defizite und zugleich konkrete gesetzliche oder administrative Maßnahmen staatlicher Stellen zur Abhilfe und somit zur Verbesserung des Menschenrechtsschutzes in den jeweiligen Ländern aufgezeigt werden.

Als Grundlagendokument dient den Ausschüssen der Kernbericht ("Common Core Document"), der unter Federführung des Bundesministeriums der Justiz erstellt wird und neben Daten über Land und Bevölkerung, Geschichte, Regierungsform und Staatsaufbau, vor allem Informationen zum allgemeinen rechtlichen Rahmen für den Schutz der Menschenrechte sowie eine Vielzahl statistischer Daten enthält und damit insgesamt Vergleiche mit anderen Staaten ermöglicht.

Kernbericht der Bundesrepublik Deutschland

Die jeweiligen Staatenberichte zu den menschenrechtlichen Übereinkommen finden sich auf unserer Dokumentenliste


Der Dialog mit der Zivilgesellschaft

Menschenrechte und das Vorhandensein einer demokratisch und rechtsstaatlich verfassten Gesellschaftsordnung ergänzen und stärken sich gegenseitig. Ein lebhaftes Interesse der Öffentlichkeit - insbesondere Nicht-Regierungs-Organisationen und Medien - an Schutz und Förderung der Menschenrechte sind wesentlich. Dementsprechend pflegt die deutsche Außenpolitik das menschenrechtliche Gespräch nicht nur mit anderen Regierungen, sondern auch mit menschenrechtlich engagierten Interessengruppen und Persönlichkeiten. Die Arbeit der im Forum Menschenrechte vertretenen Nichtregierungsorganisationen sowie der Einsatz der politischen Parteien, Stiftungen und Kirchen fordern und fördern das menschenrechtliche Engagement der Bundesregierung.

Die Tätigkeit des Beauftragten für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt wird auf dieser Web-Seite beschrieben.

Beauftragter für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe

Eine deutschsprachige Sammlung wichtiger Menschenrechts-Dokumente und Deklarationen aus dem VN- bzw. dem europäischen Rahmen und weitere Dokumente zum regionalen Menschenrechtsschutz ist gegen Gebühr bei der Bundeszentrale für politische Bildung unter www.bpb.de erhältlich.


Stand 16.11.2010

Deutschlands Menschenrechtspolitik

In dieser Broschüre erfahren Sie mehr über die Merkmale und Schwerpunkte deutscher Menschenrechtspolitik.

Kür des Gewinners © Photothek/Imo

Ein Logo für die Menschenrechte

Mehr als 15.000 Ideen aus 190 Ländern - weltweit hat ein internationaler Wettbewerb um ein Logo für Menschenrechte Kreative mobilisiert. In New York ist das Gewinnerlogo gekürt worden.

Bundestagsausschuss Menschenrechte und humanitäre Hilfe

www.bundestag.de

Flagge der europäischen Union © European Union

Menschenrechtspolitik der EU

Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind grundlegende Werte der Europäischen Union. Sie sind in den Gründungsverträgen verankert.

Menschenrechtsschutz im Europarat

Von zentraler Bedeutung für den Schutz der Menschenrechte in Europa ist der 1949 gegründete Europarat, dem bis auf Weißrussland alle Staaten Europas angehören, insgesamt 47. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und der Menschenrechtskommissar des Europarats stehen im Zentrum seines Menschenrechtsschutzsystems.