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Frauenrechte und deutsches Engagement
Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen
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Der Schutz und die Verbesserung der Menschenrechtssituation von Frauen sind zentrale Elemente der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung. Frauenrechtspolitik spielt nicht nur in der Innenpolitik eine wichtige Rolle. Auch in der Außen- und Entwicklungspolitik setzt sich die Bundesregierung sowohl bilateral, als auch im Rahmen der Europäischen Union, der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen für die Stärkung der Frauenrechte ein.
Menschenrechte von Frauen und Gewalt gegen Frauen
Sexueller Missbrauch, Frauenhandel, häusliche Gewalt, Zwangsverheiratungen und Genitalverstümmelung, sind Menschenrechtsverletzungen, die fast ausschließlich Frauen und Mädchen betreffen. Darüber hinaus führen traditionelle Werte, Rollen- und Verhaltensmuster häufig auch zu geschlechtsspezifischen Benachteiligungen im Bereich der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Rechte, beispielsweise beim Zugang zu Nahrung, Bildung oder zum Gesundheitswesen.
Aktion gegen Genitalverstuemmelung in Sierra Leone
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Frauen und Mädchen leiden auch besonders unter den Folgen von (Bürger-)Kriegen, den durch Konflikte ausgelösten Fluchtbewegungen und unter sexueller Gewalt und Vergewaltigungen, die immer häufiger als Kriegswaffen eingesetzt werden. Nicht selten sind Frauen mehrfach diskriminiert, – etwa wenn zu der Benachteiligung aufgrund des Geschlechts eine weitere Diskriminierung aufgrund der Zugehörigkeit zu einer ethnischen oder gesellschaftlichen Minderheit oder aufgrund sexueller Orientierung hinzukommt (multiple Menschenrechtsverletzung). Die Verbesserung der Menschenrechtssituation von Frauen ist daher weiterhin ein zentrales Element der Menschenrechtspolitik der Bundesregierung. Sie ist eine Aufgabe sowohl der innerstaatlichen Frauenpolitik, als auch der Außen- und Entwicklungspolitik.
Deutsches Engagement
Die Bundesregierung unterstützt die internationalen Vereinbarungen und Rahmenwerke für die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Stärkung der Frauen sowohl im Inland als auch in ihrer Außen- und Entwicklungspolitik.
Die Bundesregierung ist somit den Zielen der VN-Konvention zur Eliminierung jeglicher Benachteiligung von Frauen (CEDAW, auch: VN-Frauenrechtskonvention) verpflichtet. Diese beinhaltet ein absolutes Diskriminierungsverbot in allen Lebensbereichen. Auch haben sich die Staaten dazu verpflichtet, durch konkrete Maßnahmen die rechtliche und tatsächliche Gleichberechtigung der Geschlechter sicherzustellen.
Besonders wichtig für die frauenrechtliche Arbeit der Bundesregierung sind die EU-Leitlinien zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen, der "Umfassende Ansatz für die Umsetzung der Resolutionen 1325 und 1820 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen betreffend Frauen, Frieden und Sicherheit durch die EU" sowie die Indikatoren zur Umsetzung der VN-Sicherheitsratsresolutionen 1325 und 1820, welche von der Europäischen Union 2010 beschlossen wurden.
Externer Link, öffnet in neuem FensterZu den EU-Leitlinien
Zahlreiche Projekte zur Gleichberechtigung
Zur Förderung der Frauenrechte unterstützt das Auswärtige Amt eine Vielzahl von spezifisch auf die Gleichberechtigung der Geschlechter ausgerichteten Menschenrechtsprojekten wie auch Projekte zur guten Regierungsführung, Bildung, Gesundheit in verschiedenen Ländern und Regionen.
Im Vordergrund steht dabei die Aufklärungsarbeit in Zusammenarbeit mit lokalen Nichtregierungsorganisationen. Beispiele solcher Projekte sind die Bildungsarbeit zu Frauenrechten in Nicaragua und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, die Unterstützung von Maßnahmen zur Prävention von Gewalt gegen Frauen in Peru, Bolivien, Ecuador und Paraguay, die Förderung der politischen Teilhabe von binnenvertriebenen Frauen in Kolumbien, die Beratung bei der Umsetzung von wirtschaftlichen und sozialen Rechten von Frauen in Marokko sowie beim Zugang zur Justiz in Kambodscha, die Förderung des Frauenwahlrechtes in der Elfenbeinküste oder auch Existenzgründungsseminare für kurdisch-irakische Frauen.
Auch im Europarat hat sich die Bundesregierung aktiv für die Verabschiedung des wegweisenden "Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt" beteiligt, welches nun einen umfassenden Rechtsrahmen zur Vorbeugung von Gewalt, zum Opferschutz und zur Beendigung der Straflosigkeit von Verursachern von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt schafft.
Stand 02.04.2012
