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Bekämpfung der Folter

Die Bundesregierung engagiert sich konsequent und kontinuierlich im Kampf gegen Folter und Misshandlung. Sie tritt gemeinsam mit den EU-Partnern für eine Stärkung der internationalen Mechanismen zur Bekämpfung der Folter ein. Sie wirbt für möglichst zahlreiche Beitritte zum VN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (Antifolterkonvention).

Deutschland hat das VN-Übereinkommen vom 10. Dezember 1984, dem mittlerweile 147 Staaten beigetreten sind, am 1. November 1990 ratifiziert. Die Bundesregierung unterstützt die in den Erklärungen auf VN-Ebene zum Ausdruck gebrachte gemeinsame EU Haltung zum absoluten Verbot der Folter und anderer Formen der Misshandlung im Völkerrecht. Sie misst der weltweiten Abschaffung der Folter sowie der vollständigen Rehabilitation von Folteropfern vorrangige Bedeutung bei.

Das Thema Bekämpfung der Folter ist regelmäßig Gegenstand von Resolutionen, die sowohl im 3. Ausschuss der Generalversammlung (GV) als auch im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen behandelt werden. Deutschland bringt diese Resolutionen traditionell zusammen mit seinen EU-Partnern in die VN-Gremien ein und beteiligt sich aktiv an den Verhandlungen.

Resolution der 65. VN-GV (A/RES/65/205) vom 18. Dezember 2010
Resolution des 16. Menschenrechtsrates (A/HRC/RES/16/23) vom 12. April 2011

Zusatzprotokoll zum VN-Übereinkommen gegen Folter

Mit der Annahme des Zusatzprotokolls zur Antifolterkonvention am 18. Dezember 2002 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen wurde ein wesentlicher Schritt im weltweiten Kampf gegen Folter vollzogen. Das Protokoll, das am 22. Juni 2006 in Kraft trat und von mittlerweile 59 Staaten ratifiziert wurde, sieht die Einrichtung von nationalen und internationalen Mechanismen vor, die frühzeitig präventiv wirken sollen. Durch Ratifizierung des Zusatzprotokolls verpflichten sich die Staaten, auf nationaler Ebene unabhängige Gremien einzurichten, denen ungehinderter Zugang zu Gewahrsamseinrichtungen gewährt werden muss. In Deutschland, wo das Protokoll seit dem 3. Januar 2009 in Kraft ist, wurde hierfür eine Bundesstelle zur Verhütung von Folter geschaffen, die am 1. Mai 2009 ihre Arbeit aufgenommen hat und im August einen ersten Inspektionsbesuch – bei der Bundespolizeidirektion Düsseldorf-Flughafen - durchführt hat. Für Einrichtungen, die in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen, ist eine eigene Länderkommission zur Verhütung von Folter eingerichtet worden. Diese wurde der Bundesprüfstelle angegliedert, so dass eine einheitliche nationale Stelle entstanden ist, die beide Säulen unter einem Dach vereinigt. Das Sekretariat der Bundesstelle ist organisatorisch der Kriminologischen Zentralstelle e.V. (KrimZ), einer Forschungseinrichtung des Bundes und der Länder, in Wiesbaden angegliedert. 

Die Nationale Stelle hat die Aufgabe, regelmäßig und unangekündigt Gewahrsamseinrichtungen des Bundes (wie Bundeswehr und Bundespolizei) und der Länder (wie Justizvollzugsanstalten, Polizeidiensstellen, psychiatrische Einrichtungen) aufzusuchen, auf Missstände hinzuweisen und Empfehlungen abzugeben. Sie ist darüber hinaus verpflichtet dem deutschen Bundestag, den Länderparlamenten, der Bundesregierung und den Landesregierungen Bericht über ihre Tätigkeit abzulegen. Sie hat keinen Auftrag, Anfragen oder Beschwerden von Einzelpersonen zu bearbeiten.

Die Bundesregierung hat aktiv die Kandidatur eines deutschen Experten für den VN-Unterausschuss zum Zusatzprotokoll unterstützt. Ende Oktober 2010 wurde Prof. Christian Pross in das Gremium gewählt .

Internationale Überprüfung Deutschlands

Die Einhaltung des VN-Übereinkommens gegen Folter durch die Vertragsstaaten unterliegt einer strengen internationalen Kontrolle. Abgesehen von den VN-Mechanismen für Beschwerden von Einzelpersonen (Individualbeschwerdeverfahren) im Rahmen des VN-Übereinkommens gegen Folter, unterliegen die Vertragsstaaten der Anforderung nach regelmäßiger Berichterstattung vor dem zuständigen VN-Ausschuss gegen Folter. Die Berichtspflicht dient der innerstaatlichen Umsetzung der Konvention. Die Staaten sind aufgerufen, Rechenschaft über ihre jeweiligen nationalen Maßnahmen abzulegen, die sie zur Einhaltung der Konvention ergriffen haben. Der Ausschuss antwortet mit Empfehlungen zur Verbesserung der jeweiligen nationalen Gegebenheiten. Deutschland hat inzwischen seinen fünften Staatenbericht eingereicht, er wurde noch nicht vom zuständigen Vertragausschuss behandelt: www2.ohchr.org/english/bodies/cat/cats47.htm

Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über Folter

Ein wichtiges Instrument der Vereinten Nationen zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte sind die Sonderberichterstatter. Ihr Mandat umfasst die Beobachtung der Situation in den Vertragsstaaten, Besuche und Berichterstattung sowie Empfehlungen. Hierbei sind die Sonderberichterstatter auf eine Einladung des jeweiligen Staates angewiesen. Deutschland hat eine ständige Einladung an alle Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen ausgesprochen.

Seit dem 1. November 2010 ist der Argentinier Juan Méndez.

EU-Leitlinien zur Folterbekämpfung

Mit der Verabschiedung der Leitlinien für die Politik der Europäischen Union gegenüber Drittländern betreffend Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe am 9. April 2001 schuf die EU ein Instrument zur Verstärkung ihres Engagements um die weltweite Abschaffung der Folter. Ein gemeinsam entwickelter Globaler Aktionsplan, der schwerpunktmäßig während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft umgesetzt wurde, beinhaltete zahlreiche Demarchen in Drittstaaten, mit denen die EU auf die Problematik der Folteranwendung angesprochen und ihre Abschaffung einfordert hat. Die EU-Leitlinien bilden ferner die Grundlage dafür, dass das Thema der Bekämpfung und Abschaffung von Folter fester Bestandteil der Dialoge mit Drittstaaten ist, die die EU als Ganzes und die einzelnen Mitgliedstaaten auf bilateraler Ebene führen. Auch die Bundesregierung ist in ihrem Handeln den EU-Leitlinien verpflichtet. Der Einsatz zugunsten von Einzelfällen steht dabei im Vordergrund.

Die EU hat „Durchführungsmaßnahmen“ verabschiedet, die den Botschaften der EU Mitgliedstaaten und den Delegationen der EU-Kommission Orientierungshilfen für die Umsetzung der EU-Leitlinien betreffend Folter in Drittstaaten zur Verfügung stellen und eine überarbeitete Fassung der Leitlinien im Jahre 2008 angenommen.

EU-Leitlinien zur Folterbekämpfung

Europäische Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

Auf der Ebene des Europarats bietet die am 1. Februar 1989 in Kraft getretene Europäische Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe die Handlungsgrundlage. Zur Umsetzung der Konvention hat der Europarat ein aus unabhängigen Sachverständigen bestehendes Komitee zur Verhütung von Folter eingesetzt, das die Aufgabe hat, in den Vertragsstaaten die Menschenrechtslage von Personen zu überprüfen, denen die Freiheit entzogen wurde. Diesem Zweck dienen Besuche in Haftanstalten, psychiatrischen Anstalten und anderen Einrichtungen, in denen Menschen in Gewahrsam gehalten werden. Die Besuchsberichte, die konkrete Handlungsempfehlungen enthalten, werden mit Zustimmung des betroffenen Staates veröffentlicht.

In Deutschland fand der letzte Besuch des Komitees Ende 2010 statt. Der Besuchsbericht hierzu findet sich hier: www.cpt.coe.int/en/states/deu.htm


Stand 07.07.2011