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Tansania

Innenpolitik

Stand: Februar 2012

Staatsaufbau

Tansania ist eine zentralstaatlich organisierte Präsidialrepublik mit weitgehender Autonomie Sansibars (dort jeweils eigenständig Präsident, Regierung und Parlament). Tansania ist in 30 Regionen (25 Festland, 5 Sansibar) gegliedert, diese sind wiederum unterteilt in 114 Distrikte bzw. Städte und Gemeinden. Regionen und Distrikte werden von Regional bzw. District Commissioners geleitet, die vom Präsidenten ernannt werden. Die Kommunen erhalten im Zuge einer Dezentralisierungspolitik wachsende Autonomie.

Präsident und Parlament

Der bisherige Präsident und Kandidat der stärksten Partei CCM, Jakaya M. Kikwete, wurde bei den letzten Präsidentschaftswahlen im Oktober 2010 mit über 61 Prozent der abgegeben Stimmen wiedergewählt.

Dem ebenfalls im Oktober 2010 neu gewählten Parlament gehören 343 Mitglieder an, davon sind 239 direkt gewählt (darunter 50 aus Sansibar). Die übrigen Sitze entfallen auf eine Frauenquote (104), auf vom sansibarischen Parlament ins Unionsparlament gewählte Vertreter (5) sowie auf vom Präsidenten ernannte Abgeordnete (10) und – von Amts wegen – den Generalstaatsanwalt. Die Wahlbeteiligung lag mit 42 Prozent überraschend niedrig (im Jahr 2005 noch bei 72 Prozent). Erstmals seit dem nominellen Ende der Einparteienherrschaft konnte die Opposition eine nennenswerte Präsenz im Parlament erzielen, wobei sie v.a. in den nördlichen Regionen sowie auf Sansibar erfolgreich war. Drei der fünf im Parlament vertretenen Parteien sind politisch bedeutend: CCM hält fast 80 Prozent der Sitze, die größte Oppositionspartei CHADEMA kommt auf 44 Sitze, die Partei CUF auf 34 Sitze. Die nächsten Präsidentschafts- und Parlamentswahlen finden turnusgemäß im Herbst 2015 statt, wobei sich die innenpolitischen Debatten bereits jetzt intensiviert haben. Das Parlament hat im April 2011 mit den Beratungen über eine neue Verfassung begonnen.

Präsident Kikwete verfolgt eine marktwirtschaftliche Reformpolitik mit dem Ziel, die landwirtschaftliche Produktivität zu erhöhen, die Privatwirtschaft zu stärken, den Regierungs- und Verwaltungsapparat effizienter und verlässlicher zu gestalten, um so auch das Land für ausländische Direktinvestitionen attraktiver zu machen. Bei der Umsetzung dieser Ziele sind jedoch weiter viele Defizite festzustellen. Eine messbare Armutsreduzierung für breite Schichten der Bevölkerung bleibt die zentrale Herausforderung der Regierung. Korruptionsvorwürfe bleiben zudem auf der Tagesordnung.

Sansibar

Das Verhältnis zwischen den 1964 vereinten Landesteilen Festland (Tanganjika) und Sansibar (mit den zwei Hauptinseln Unguja und Pemba) ist immer wieder Quelle innenpolitischer Diskussionen und wird auch eine Rolle bei den derzeit laufenden Verfassungsberatungen spielen.

Die beiden Parteien CCM und CUF haben nach der Zustimmung der sansibarischen Bevölkerung im August 2010 eine gemeinsame „Regierung der nationalen Einheit“ gebildet. Die Wahlen im Oktober 2010 gewann der CCM-Kandidaten und vorherige Vizepräsident von (Gesamt-)Tansania Ali Mohamed Shein mit äußerst knappen Vorsprung (50,1 Prozent der Stimmen); den Posten des Vize-Präsident hat der CUF-Spitzenkandidat Seif Sharif Hamad übernommen. Die Ministerposten wurden paritätisch an Parlamentarier aus beiden Parteien vergeben. Damit willigte die ehemals allmächtige Regierungspartei CCM erstmals ein, die Regierungsmacht mit der CUF zu teilen. Ihre politische Bewährungsprobe hat diese Koalition mit der Bewältigung eines großen Fährunglücks bei Sansibar im September 2011 bestanden.

Menschenrechtslage

Systematische, vom Staat gesteuerte Menschenrechtsverletzungen gibt es in Tansania nicht. Regional gibt es starke Unterschiede in der Umsetzung eines effektiven Menschenrechtsschutzes. In ländlichen Gebieten (über 70 Prozent der Bevölkerung) sind sowohl das Menschenrechtsbewusstsein der Bevölkerung wie das der Behörden am wenigsten ausgeprägt.

Pressefreiheit ist gegeben und hat ihre Grenzen im Wesentlichen in den knappen Ressourcen und begrenzten professionellen Standards des tansanischen Journalismus. Das Demonstrationsrecht wird gelegentlich unter Hinweis auf die öffentliche Sicherheit eingeschränkt. Die Unabhängigkeit der Justiz ist im Prinzip gewährleistet. Verfahrenslänge und Korruption in den Gerichten sowie überfüllte und schlecht ausgestattete Gefängnisse bleiben jedoch ein Problem und machen Justiz und Strafvollzug zu einem der großen Schwachpunkte im Menschenrechtsschutz. Die Todesstrafe ist weiterhin bei Tatbeständen wie Mord zwingend vorgeschrieben, wurde aber seit 1995 nicht mehr vollstreckt.

Religiöse und ethnische Verfolgung gibt es in Tansania nicht. Die Religionsfreiheit ist in Verfassung und Praxis garantiert. Das traditionell friedliche und tolerante Zusammenleben der einzelnen Volks- und Religionsgruppen (insbesondere von Muslimen und Christen) wird von staatlicher Seite gefördert und diskret gesteuert.



Hinweis

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. 


Entwicklungs­zusammenarbeit

Tansania ist Partnerland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Mehr dazu: