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Wirtschaft
Stand: Dezember 2011
Westbank
Von 2006 bis 2010 wuchs das Pro-Kopf-Einkommen in der Westbank jedes Jahr, (2010 9%, 2009 8%). 2011 soll das Wirtschaftswachstum nach IWF-Schätzungen mit etwa 7% etwas langsamer ansteigen (dabei Rückgang in der West Bank, Steigerung von niedrigem Grundniveau aus im Gazastreifen). Der Abbau von Bewegungshindernissen durch die israelische Armee (aktuell rund 500 in der West Bank) sowie gestiegenes Vertrauen von Investoren haben zu dem Wachstum beigetragen. Der weitaus größte Wachstumsfaktor bleiben die geberfinanzierten Ausgaben der Palästinensischen Behörde.
Die Weltbank lobt den fortschreitenden Aufbau von Institutionen durch die Palästinensische Behörde und die verbesserten öffentlichen Dienstleistungen. Bei Fortsetzung dieser Anstrengungen zum Staatsaufbau sei die Palästinensische Behörde gut aufgestellt für die Errichtung eines Staates „in naher Zukunft“.
Im Privatsektor ist seit 2006 ein stetiger Anstieg an Firmengründungen zu verzeichnen, vor allem in den Sektoren Handel und Dienstleistungen. Industrie, Landwirtschaft und Tourismus hinken hingegen hinterher.
Der eingeschränkte Zugang zum israelischen Markt sowie der eingeschränkte Zugang zu den israelisch kontrollierten sog. C-Gebieten (59 % der Westbank) schränken allerdings die Attraktivität des Gebietes für ausländische Investoren ein.
Gazastreifen
Die Wirtschaft im Gaza-Streifen ist seit der Abriegelung im Juni 2007 geprägt durch die Tunnelwirtschaft sowie die Einfuhr von humanitären Hilfsgütern. Der Beschluss der israelischen Regierung vom 20. 6. 2010 zur Erleichterung von Einfuhren nach Gaza ist von der Bundesregierung begrüßt worden. Er bedeutet aber für den Privatsektor keinen grundlegenden Perspektivwechsel, solange Exporte aus dem Gazastreifen nahezu unmöglich sind.
Aus dem israelisch-arabischen Konflikt ergeben sich folgende Besonderheiten:
Das Westjordanland, der Gazastreifen, Ost-Jerusalem und der Golan sind seit 1967 von Israel besetzt. Die Bundesregierung unterscheidet strikt zwischen dem Gebiet des Staates Israel und den besetzten Gebieten.
Zoll-Präferenzbehandlung
Waren, die in israelischen Siedlungen in den Palästinensischen Gebieten, auf dem Golan oder in Ost-Jerusalem hergestellt wurden, genießen -keine- Präferenzbehandlung im Rahmen des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits (sog. Assoziationsabkommen EG-Israel), weil sie ihren Ursprung nicht in Israel haben. Die Einfuhr der Waren unterliegt hingegen keinen spezifischen Einfuhrbeschränkungen.
Dies wurde in einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in einem Vorabentscheidungsverfahren am 25.02.2010 bestätigt. In dem Fall ging es um Waren, die in einer israelischen Siedlung im Westjordanland produziert worden waren.
Externer Link, öffnet in neuem FensterPressemitteilung des EuGH zum Brita-Urteil
Eigentumserwerb / Investitionen
Bei Eigentumserwerb und Investitionen in den besetzten Gebieten (Ost-Jerusalem, Westjordanland, Gazastreifen und der Golan), insbesondere in den israelischen Siedlungen, ist zu beachten, dass ein künftiges israelisch-palästinensisches Friedensabkommen Auswirkungen haben könnte.Externer Link, öffnet in neuem Fenster[31] U.a. könnten Eigentumsstreitigkeiten entstehen. Das Auswärtige Amt ergreift in derartigen Streitigkeiten nicht Partei. In Bezug auf Eigentumserwerb oder Investitionen in den Siedlungen wird darauf hingewiesen, dass die Siedlungen nach Auffassung der Bundesregierung gegen das Völkerrecht verstoßen.
Gegenwärtig ist mindestens eine Klage einer israelischen Nichtregierungsorganisation vor dem israelischen Obersten Gerichtshof sowohl gegen die israelische Regierung als auch gegen Firmen anhängig, die nicht erneuerbare Rohstoffe im Westjordanland abbauen und diese auch nach Israel verbringen. Im Zusammenhang mit dieser Klage prüft die israelische Regierung gegenwärtig die Rechtslage in bezog auf die Tätigkeit der Firmen und hat angekündigt, für die Dauer der Prüfung keine Genehmigungsverfahren zur Erweiterung oder Neuinvestition in diesem Bereich zu betreiben.
Hinweis
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.
