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Palästinensische Gebiete

Wirtschaft

Stand: Mai 2013

Die Weltbank lobt den fortschreitenden Aufbau von Institutionen durch die Palästinensische Behörde und die verbesserten öffentlichen Dienstleistungen. Bei Fortsetzung dieser Anstrengungen zum Staatsaufbau sei die Palästinensische Behörde gut aufgestellt für die Errichtung eines Staates „in naher Zukunft“. Zuletzt warnte die Weltbank aber, dass die palästinensische Wirtschaft zunehmend an langfristiger Wettbewerbsfähigkeit verliere.

Der Bericht der Weltbank von April 2012 zur Lage des Privatsektors in den Palästinensischen Gebieten weist darauf hin, dass Chancen für nachhaltiges Wachstum in den  Palästinensischen Gebieten vor allem im Ausbau des Handels und im Bereich hochwertiger Dienstleistungen (IT, Banken, Versicherungen) liegen.

Das Wirtschaftswachstum hat sich 2012 leicht auf 6 Prozent abgeschwächt (2011: 9,5 Prozent). Für 2013 rechnet der IWF mit einem Rückgang auf 5 Prozent.

Der weitaus größte Wachstumsfaktor bleiben die geberfinanzierten Ausgaben der Palästinensischen Behörde. Daneben haben der Abbau von Bewegungshindernissen durch die israelische Armee (aktuell rund 500 in der West Bank) zu dem Wachstum beigetragen.

Westbank

Von 2006 bis 2011 wuchs das Pro-Kopf-Einkommen in der Westbank jedes Jahr (2011 5,7 Prozent, 2010 6,8 Prozent). 2013 soll das Wirtschaftswachstum nach IWF-Schätzungen auf etwa 5 Prozent zurückgehen. Die erwartete Abschwächung des Wachstums hängt mit den besatzungsbedingten Rahmenbedingungen zusammen. Der eingeschränkte Zugang zum israelischen Markt sowie der eingeschränkte Zugang zu den israelisch kontrollierten sog. C-Gebieten (62 Prozent der Westbank) schränken die Attraktivität des Gebietes für ausländische Investoren ein.

Gazastreifen

Die Wirtschaft im Gazastreifen ist in den Jahren 2010 und 2011 kräftig gewachsen (2011 20,2 Prozent, 2010 19,5 Prozent). Die starke Erholung in Gaza hängt unmittelbar mit der Lockerung der Einfuhren durch die israelische Regierung zusammen, muss aber zu dem extrem niedrigen Ausgangsniveau in Bezug gesetzt werden. 2012 verlangsamte sich das Wachstum jedoch (Januar - September: 7,5 Prozent).

Die Wirtschaft im Gaza-Streifen bleibt seit der Abriegelung im Juni 2007 insgesamt geprägt durch die Tunnelwirtschaft sowie die Einfuhr von humanitären Hilfsgütern. Der Beschluss der israelischen Regierung vom 20.6.2010 zur Erleichterung von Einfuhren nach Gaza ist von der Bundesregierung begrüßt worden. Er bedeutet aber für den Privatsektor keinen grundlegenden Perspektivwechsel, solange Exporte aus dem Gazastreifen nahezu unmöglich sind. Auch wenn noch keine Zahlen vorliegen, ist zu erwarten, dass die militärische Eskalation von November 2012 einen negativen Effekt auf die Wirtschaft im Gazastreifen hatte.

Aus dem israelisch-arabischen  Konflikt ergeben sich folgende Besonderheiten:

Das Westjordanland, der Gazastreifen, Ost-Jerusalem und der Golan sind seit 1967 von Israel besetzt. Die Bundesregierung unterscheidet strikt zwischen dem Gebiet des Staates Israel und den besetzten Gebieten.

Zoll-Präferenzbehandlung

Waren, die in israelischen Siedlungen in den Palästinensischen Gebieten, auf dem Golan oder in Ost-Jerusalem hergestellt wurden, genießen -keine- Präferenzbehandlung im Rahmen des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Staat Israel andererseits (sog. Assoziationsabkommen EG-Israel), weil sie ihren Ursprung nicht in Israel haben. Die Einfuhr der Waren unterliegt hingegen keinen spezifischen Einfuhrbeschränkungen.

Dies wurde in einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in einem Vorabentscheidungsverfahren am 25.02.2010 bestätigt. In dem Fall ging es um Waren, die in einer israelischen Siedlung im Westjordanland produziert worden waren.

Pressemitteilung des EuGH zum Brita-Urteil

Eigentumserwerb / Investitionen

Bei Eigentumserwerb und Investitionen in den besetzten Gebieten (Ost-Jerusalem, Westjordanland, Gazastreifen und der Golan), insbesondere in den israelischen Siedlungen, ist zu beachten, dass ein künftiges israelisch-palästinensisches Friedensabkommen Auswirkungen haben könnte. U.a. könnten Eigentumsstreitigkeiten entstehen. Das Auswärtige Amt ergreift in derartigen Streitigkeiten nicht Partei. In Bezug auf Eigentumserwerb oder Investitionen in den Siedlungen wird darauf hingewiesen, dass die Siedlungen nach Auffassung der Bundesregierung gegen das Völkerrecht verstoßen.

Eine Klage einer israelischen Nichtregierungsorganisation vor dem israelischen Obersten Gerichtshof sowohl gegen die israelische Regierung als auch gegen Firmen, die nicht erneuerbare Rohstoffe im Westjordanland abbauen und diese auch nach Israel verbringen, ist am 26.12.2011 abgewiesen worden. Der Oberste Gerichtshof hat damit diesen Abbau für rechtens erklärt, da es sich um ein bestehendes Vorhaben handele, der Erteilung neuer Genehmigungen allerdings eine Absage erteilt.



Hinweis

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.