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Österreich

Innenpolitik

Stand: Mai 2012

Staatsaufbau

Die Republik Österreich ist ein bundesstaatlich verfasster demokratischer Rechtsstaat. Das Bundesverfassungsgesetz aus dem Jahre 1920 in der Fassung von 1929 (B-VG) bildet das Kernstück der österreichischen Bundesverfassung. Der im Jahre 2003 eingesetzte "Österreich-Konvent" hatte den Auftrag, Vorschläge für eine neue Verfassung zu erarbeiten. Er endete am 31. Januar 2005, ohne formal das Ziel erreicht zu haben. Es liegt zwar ein Verfassungsentwurf als Ausgangspunkt für weitere Bemühungen vor, doch wurde dieser vom Plenum des Konvents seinerzeit nicht genehmigt.

Österreich besteht aus neun Bundesländern: Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien. Jedes Bundesland hat eine Landesregierung, an deren Spitze der vom Landtag gewählte "Landeshauptmann" (in Wien: der Bürgermeister) steht. Die österreichischen Bundesländer haben im Verhältnis zum Gesamtstaat weniger Kompetenzen als die deutschen Länder. Die Landtagsabgeordneten werden nach den gleichen Grundsätzen wie die Abgeordneten des Nationalrats gewählt. Die Landesregierungen setzen sich mehrheitlich entsprechend dem Parteienproporz im Landtag zusammen. In Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Wien bilden sich die Regierungen im "freien Spiel der Kräfte" auf der Grundlage von Mehrheitsverhältnissen oder Koalitionsabsprachen.

Der Bundespräsident geht aus gleicher, unmittelbarer, geheimer und persönlicher Volkswahl direkt hervor. Seine Amtszeit dauert sechs Jahre, eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Seine Befugnisse entsprechen in der Verfassungswirklichkeit weitgehend denen des deutschen Bundespräsidenten, gehen aber theoretisch weit darüber hinaus, in der Praxis z. B. bei der Regierungsbildung, da er den Bundeskanzler be- und ernennen kann. Alle Akte des Bundespräsidenten erfolgen auf Vorschlag der Bundesregierung oder des von ihr bevollmächtigten Bundesministers. Am 25. April 2010 bestätigten die Österreicher schon im ersten Wahlgang den bisherigen Amtsinhaber Heinz Fischer als Staatsoberhaupt (der seit seiner ersten Wahl seine SPÖ-Mitgliedschaft ruhend gestellt hat).


Regierung und Opposition

An der Spitze der Bundesregierung steht der Bundeskanzler. Er hat im Gegensatz zum deutschen Bundeskanzler keine Richtlinienkompetenz. Seine Regierung besteht aus vierzehn Bundesministern, assistiert von zurzeit vier Staatssekretären (die formal nicht der Bundesregierung angehören). Er führt die Regierungsgeschäfte mit einem Vizekanzler.

Seit 2. Dezember 2008 besteht eine große Koalition zwischen der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) und der Österreichischen Volkspartei (ÖVP). Der amtierende Bundeskanzler, Werner Faymann, leitet als SPÖ-Parteivorsitzender (Bundesparteiobmann) zugleich die größere Koalitionspartei. Vizekanzler und Außenminister Michael Spindelegger ist zugleich Chef der ÖVP.

Die parlamentarische Opposition bilden neben den Grünen die am rechten Rand des Parteienspektrums stehende Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) sowie das Bündnis Zukunft Österreichs (BZÖ) - eine FPÖ-Abspaltung.


Nationalrat und Bundesrat

Die Organe der Gesetzgebung sind der Nationalrat (Parlament) und der Bundesrat (Länderkammer). Beide Kammern treten zur Vereidigung des Bundespräsidenten als Bundesversammlung zusammen.

Der Nationalrat ist das wichtigste Organ der Gesetzgebung. Seine 183 Abgeordneten stehen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl und mit einer 4-Prozent-Hürde alle fünf Jahre (bis 2008: alle vier Jahre) zur Wahl, zuletzt am 28. September 2008. Das aktive Wahlrecht besteht bereits ab 16 Jahren, das passive ab 18 Jahren. Der Nationalrat wählt aus seiner Mitte den Ersten Präsidenten des Nationalrats (derzeit Barbara Prammer, SPÖ), den Zweiten Präsidenten (derzeit Fritz Neugebauer, ÖVP) und den Dritten Präsidenten (derzeit Martin Graf, FPÖ).

Ergebnis der letzten Nationalratswahl:
SPÖ 29,3 Prozent (57 Sitze), ÖVP 26,0 Prozent (51 Sitze), FPÖ 17,5 Prozent (34 Sitze), BZÖ 10,7 Prozent (21 Sitze) und Grüne 10,4 Prozent (20 Sitze).

Die 64 Mitglieder des Bundesrats werden von den Landtagen gewählt. Die Einwohnerzahl der Bundesländer entscheidet darüber, wie viele Mitglieder jedes Land in den Bundesrat entsenden kann. Für Gesetzesbeschlüsse bedarf es der Zustimmung beider Kammern, wobei der Bundesrat jedoch nur ein temporäres Vetorecht (aufschiebende Wirkung) besitzt.



Hinweis

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.