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Innenpolitik
Stand: Februar 2012
Aktuelle innenpolitische Situation
Nach der sogenannten April-Revolution vom 7. April 2010 mit dem Sturz der Regierung. Bakijew wurde von der vereinigten Opposition, bestehend aus Vertretern der Sozialdemokratischen Partei und den nicht im Parlament vertretenen Parteien Ata-Meken und Ak-Shumkar eine Interimsregierung eingesetzt, der als Übergängspräsidentin Rosa Otunbajewa vorstand.
Bei gewalttätigen Auseinandersetzungen im Süden des Landes im Juni 2010 zwischen der kirgisischen und usbekischen Bevölkerung starben nach offiziellen Angaben über 400 Menschen, mehr als 2.500 überwiegend von Usbeken bewohnte Gebäude wurden niedergebrannt. Die Lage hat sich seitdem äußerlich beruhigt, bleibt jedoch fragil.
Am 27. Juni 2010 fand ein Referendum über die Verfassungsreform und die Bestätigung von Rosa Otunbajewa als Präsidentin bis Ende 2011 statt; Bei den am 10.10.2010 durchgeführten Parlamentswahlen gelang fünf Parteien der Einzug in das Parlament.
Am 20.12.2010 übernahm eine Koalition aus den drei Parteien SDPK, Respublika und Ata Jurt unter Premierminister Almazbek Atambajew die Regierung.
Dieser wurde in den Präsdentenwahlen am 30. Oktober 2011 zum Präsidenten gewählt. Am 1. Dezember 2011 übernahm er das Amt von Rosa Otunbajewa. Am 16.12.11 kam es zur Neubildung einer Regierungskoalition aus SDPK, Ata Meken, Ar Namys und Respublika unter dem neuen Premierminister Omurbek Babanow.
Staatsaufbau
Während die Verfassung von 2007 dem Präsidenten weitreichende Befugnisse gab, ist die in dem Referendum am 27. Juni 2010 angenommene Verfassung eine Mischform aus einem parlamentarischem und einem präsidentiellen System. Parlament und Premierminister haben darin eine starke Position inne; allerdings hat auch der in allgemeiner Wahl bestimmte Präsident eine Reihe wichtiger Vollmachten, beispielsweise hinsichtlich der Ernennung und Entlassung von Obersten Richtern und Generalstaatsanwalt. Er ist ferner Oberkommandierender der Streitkräfte und Vorsitzender des Sicherheitsrates. Der Präsident hat eine Amtszeit von 6 Jahren und ist nicht wiederwählbar.
In der neuen Verfassung sind die Grundrechte gegenüber der Verfassung von 2007 deutlich gestärkt worden.
Wahlrecht und Parlament
Nach dem Wahlgesetz hat jeder kirgisische Bürger ungeachtet seiner Herkunft, Rasse, Ethnie, religiösen oder politischen Überzeugungen und seines Geschlechts ab 18 Jahren das Recht zu wählen und kann ab 25 Jahren selbst gewählt werden. Das Parlament "Dschogorku Kenesch" besteht aus 120 Abgeordneten, die nach dem Verhältniswahlrecht gewählt werden. Keine Partei kann mehr als 65 Sitze erhalten.
Parteien spielen für die politische Meinungsbildung und die Wahlen eine andere Rolle als in Deutschland, da es in Kirgisistan kaum programmatisch ausgerichtete Parteien gibt.
Judikative
Die höchsten Gerichte des Landes waren bislang das Verfassungsgericht und das Oberste Gericht. Da das Verfassungsgericht in der Vergangenheit ein willfähriges Instrument der Präsidenten war, sieht die neue Verfassung kein eigenständiges Verfassungsgericht mehr vor. Es gibt jedoch eine Verfassungskammer beim Obersten Gericht, dem die verfassungsmäßige Kontrolle obliegt. Die neue Verfassung räumt den Bürgern auch ein individuelles Beschwerderecht für den Fall ein, dass seine verfassungsmäßigen Rechte durch Gesetze oder normative Akte verletzt werden.
Der oberste Gerichtshof ist die höchste Instanz im bürgerlichen Recht, im Straf-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht. Es überprüft die Aktivität aller lokalen Gerichte, einschließlich der Militärgerichte. Die so genannten "Arbitrage-Gerichte" sind für Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Haushalten im ökonomischen Bereich zuständig. Die lokalen Gerichte werden von so genannten "Aksakal (Ältesten)-Gerichten" unterstützt, die auf Initiative von Bürgern oder Selbstverwaltungen in Dörfern und Städten einberufen werden. Die Unabhängigkeit der Gerichte war in der Vergangenheit durch Korruption und ihre Abhängigkeit von der Ernennung durch den Präsidenten beeinträchtigt.
Menschenrechte
Kirgisistan ist den wichtigsten Menschenrechtsabkommen beigetreten. Die Todesstrafe wurde durch Gesetz im Juni 2007 abgeschafft. Die Verfassung garantiert eine weite Palette von Grundrechten. Die Durchsetzung der Menschenrechte wird allerdings in der Praxis durch mangelnde rechtsstaatliche Tradition und fehlende Unabhängigkeit der Justiz erschwert.
Die Zustände auf Polizeistationen, in der Untersuchungshaft und in Gefängnissen sind in vielen Fällen menschenunwürdig. Es gibt Fälle von Misshandlung. Die Zivilgesellschaft und die EU setzen sich dafür ein, die Menschenrechtslage gerade in Untersuchungshaft und Strafvollzug zu verbessern. Die EU und Kirgisistan haben seit Oktober 2008 drei Runden des vereinbarten regelmäßigen Menschenrechtsdialogs abgehalten.
Hinweis
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.
