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Kenia

Staatsaufbau und Innenpolitik

Stand: Mai 2012

Staatsaufbau

Kenia ist auch gemäß der Verfassung von August 2010 eine Präsidialrepublik. Der Staatspräsident verfügt über weitreichende Exekutivvollmachten. Ihm unterstehen sowohl die Regierung als auch die Streitkräfte. Nach friedlicher Annahme der neuen Verfassung mit großer Mehrheit im Referendum vom August 2010 bahnen sich mit der Umsetzung des Grundrechtekatalogs, den Reformen in den Feldern Sicherheit und Justiz sowie der Einführung einer dezentralen Bezirksverwaltung wichtige Änderungen an. Kenia wird ein dezentral aufgebautes und verwaltetes Land. Das im Zuge der Bildung einer Großen Koalition im Frühjahr 2008 geschaffene Amt des Premierminister wird mit Implementierung der neuen Verfassung und den nächsten Wahlen wieder abgeschafft werden. Kenia ist ein Vielvölkerstaat und seit Jahrtausenden ein Einwanderungsland. Mehr als 40 unterschiedliche Ethnien leben in Kenia und sprechen mehr als 50 verschiedene Sprachen. Das kenianische Gerichtswesen gliedert sich in Magistrates Courts, High Courts, Court of Appeal und den neu geschaffenen Supreme Court. Daneben sprechen die Kadhi’s Courts Recht in Erb- und Familienrechtsangelegenheiten muslimischer Kenianer nach islamischem Recht. Das kenianische Militär ist eine Berufsarmee mit rund 24.000 Soldaten, wobei eine Stärke von 31.000 Soldaten angestrebt wird. Erhöhte Sichtbarkeit hat in der kenianischen Innenpolitik seit April 2008 die Bekämpfung der Korruption. Während die Ergebnisse der 2002 eingerichteten Kenya Anti-Corruption Commission (KACC) zunächst nicht überzeugten, gehört die Korruptionsbekämpfung seit Annahme der neuen Verfassung zu den aktivsten Politikfeldern.


Regierung, Opposition, Parteienlandschaft

Die Große Koalition ist eine in Kenia eher unbeliebte Konstruktion; die Zusammenarbeit zwischen den beiden Lagern von Präsident Kibaki, PNU, und Premierminister Odinga, ODM, ist etwas mühsam. Die Parteienlandschaft ist im Umbruch begriffen. Die einigende Kraft, die das Verfassungsreferendum entwickelt hatte, ist verflogen und die politischen Akteure bringen sich für die Wahlen im Frühjahr 2013 in Stellung. Angesichts der Versuche Einzelner, Profil zu gewinnen und die eigene Hausmacht zu stärken, sind v.a. die großen Parteien ODM und PNU unter starkem Druck: Neue Parteien werden aus dem Boden gestampft, um Präsidentschaftskandidaten eine Plattform zu geben, alte Parteien wie KANU verschwinden in der Versenkung, neue Allianzen bilden sich heraus, um aussichtsreiche Präsidentschaftskandidaten aufzubauen oder zu blockieren. In der härter werdenden politischen Auseinandersetzung besinnen sich einzelne Akteure verstärkt auf ihre ethnische Hausmacht.


Zivilgesellschaft

Rund 70 Prozent der Kenianer sind Christen. Davon sind 26,5 Prozent anglikanisch und 26,4 Prozent römisch-katholisch konfessionell gebunden. Die evangelikalen Pfingstgemeinden, die sich vor allen Dingen in der kenianischen Mittelschicht zunehmender Beliebtheit erfreuen, liegen auf einem vergleichbaren Niveau. 2,5 Prozent der Christen sind orthodox. Zum Islam bekennen sich etwa 20 Prozent der Kenianer. Die Kenianer muslimischen Glaubens leben überwiegend an der kenianischen Küste von Mombasa bis Lamu sowie im Norden des Landes. Die asiatischstämmige Bevölkerungsgruppe verteilt sich auf die großen Religionen des indischen Subkontinents: Es gibt Hindus, Jainas und Sikhs.

Kenia verfügt über mehr als 2.000 Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs), die sich v.a. für Bildungs-, Gesundheits- und Umweltbelange, aber auch in der Politik und für die Menschenrechte engagieren. Die Analphabetenrate in Kenia beläuft sich auf rund 30 Prozent, wobei Frauen hiervon weit stärker betroffen sind als Männer. Das jährliche Bevölkerungswachstum ist zwar leicht rückläufig, beträgt aber immer noch 2,7 Prozent. Fast 60 Prozent der Bevölkerung sind jünger als 20 Jahre.


Menschenrechtssituation

Nach den umstrittenen Wahlen vom 27. Dezember 2007 kam es im Zusammenhang mit den ausbrechenden Unruhen zu einer Vielzahl von Menschenrechtsverletzungen. Seit diesen Unruhen 2007/2008 ist die Lage verhältnismäßig stabil, allerdings kommt es unverändert zu Reibungen zwischen den einzelnen Ethnien, die die Menschenrechte verletzen. Hierzu zählen u.a. Sexualverbrechen wie Vergewaltigungen von Frauen und Zwangsbeschneidungen von Männern. Es bleibt abzuwarten, inwieweit es sich positiv auswirkt, dass der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag die im Rahmen der sog. „post-election violence“ verübten Menschenrechtsverletzungen untersucht und aburteilt.



Hinweis

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.