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Außenpolitik
Stand: März 2012
Grundlinien der Außenpolitik
Island unterhält diplomatische Beziehungen zu praktisch allen Staaten und ist Mitglied vieler internationaler Organisationen. Es tritt aktiv ein für Menschenrechte, friedliche Konfliktlösung, Entwicklung, Welthandelsliberalisierung, Bekämpfung von Meeresverschmutzung und Klimawandel. Island beteiligt sich mit Zivilkräften an friedenserhaltenden VN-Missionen, Wiederaufbauhilfe und humanitären Einsätzen wie nach dem Erdbeben in Haiti. Das Außenministerium unterhält dafür eine Crisis Response Unit. Island nutzt sein besonderes Know-how in der Geothermie-Energiegewinnung für die Kooperation mit Industrie- und Schwellenländern, aber auch zur Unterstützung von Entwicklungsländern.
Die isländische Außenpolitik konzentriert sich auf folgende regionale Schwerpunkte:
- Nordische Zusammenarbeit und Arktispolitik
- NATO-Bündnis und Verteidigungsabkommen mit den USA
- Europa: EU-Beitrittsverhandlungen, bilaterale Beziehungen zu EU-Ländern, EWR, EFTA, Schengen
- Russland, China, Indien
Weiteres Anliegen der isländischen Außenpolitik ist die Zusammenarbeit mit anderen kleineren Staaten Europas, insbesondere den baltischen Staaten. Zu Deutschland unterhält Island ein sehr vertrauensvolles und enges Verhältnis.
Kontakte zu Schwellen- und Entwicklungsländern sowie Entwicklungszusammenarbeit haben an Bedeutung zugenommen.
Island unterhält 18 Auslandsvertretungen in Partnerländern und bei internationalen Organisationen. Vertretungen in Island haben neben der EU und sieben EU-Mitgliedsländern (Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Polen und Schweden) auch China, Indien, Japan, Kanada, Norwegen, Russland und die USA.
Nordische Zusammenarbeit, Arktis
Die nordische Zusammenarbeit ist ein zentrales Element der isländischen Außenpolitik. Sie hat insbesondere historische und kulturelle Wurzeln. Auch die Wirtschaftsbeziehungen sind eng: Die skandinavischen Staaten liefern rund 30 Prozent der isländischen Einfuhren und nehmen etwa 10 Prozent der Ausfuhren ab. Zusammen mit Norwegen ist Island 2000 als assoziiertes Mitglied dem Schengener Durchführungsübereinkommen beigetreten und hat bei gleichzeitigem Eintritt der EU-Mitglieder Dänemark, Schweden und Finnland in den Schengenraum die nordische Passunion erhalten. Island ist aktiv im Barentssee-Rat, im Arktischen Rat (Gründungsmitglied 1996) und im Ostseerat.
Der "Hohe Norden"und die Stärkung des Arktischen Rats als entscheidendes Kooperations- und Entscheidungsforum ist für Islands Außenpolitik ein zentrales Anliegen. Für Island geht es dabei um die Sicherung der eigenen Existenzgrundlage und Interessen im Nordatlantik: Sauberkeit und Biodiversität des Meeres und nachhaltige Nutzung seiner Ressourcen, neue Seetransportrouten, Wahrung von Frieden und Sicherheit durch Kooperation, nicht Remilitarisierung.
Sicherheitspolitik
Island ist Gründungsmitglied der NATO, unterhält aber keine eigenen Streitkräfte. Für die äußere Sicherheit Islands sind der NATO-Vertrag und das Verteidigungsabkommen mit den USA von 1951 maßgeblich. Die USA schlossen den Stützpunkt in Keflavík 2006 und übergaben die Radarüberwachung des Luftraums 2007 an Island. Das Verteidigungsabkommen zwischen den USA und Island gilt aber weiter fort. Daneben hat Island auch mit anderen NATO-Mitgliedsländern bilaterale Vereinbarungen geschlossen. Die Überwachung des Luftraumes und der See (eigener isländischer Küstenschutz) wird von der NATO unterstützt.
Beziehungen zur EU - EU-Beitrittsverhandlungen
Mit der EU und ihren Mitgliedsstaaten verbinden Island seit vielen Jahrzehnten immer engere Beziehungen: politisch, wirtschaftlich, umweltpolitisch, zwischengesellschaftlich und kulturell. Aus dem EU-Raum bezieht Island rund die Hälfte seiner Importe und setzt dort rund vier Fünftel seiner Exporte ab. Durch die Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) seit 1994 hat Island bereits einen Großteil der europäischen Rechtsnormen übernommen und in innerstaatliches Recht umgesetzt. Es nimmt am Binnenmarkt der EU mit seinen vier Grundfreiheiten teil und leistet im Rahmen des EWR-Finanzierungsmechanismus auch einen Beitrag zur EU-Kohäsion. Island ist (ohne Stimmrecht) an einer Reihe von EU-Agenturen und –programmen in den Bereichen Unternehmen, Umwelt, Bildung und Forschung beteiligt. Island unterstützt die Klimapolitik der EU und nimmt am EU-Emissionshandelssystem teil. Es macht sich regelmäßig Positionen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU zu eigen.
Durch den Beitritt zum Schengener Abkommen als assoziierter Staat ist Island in Visa- und Grenzkontrollfragen den EU-Mitgliedstaaten gleichgestellt. Isländische Staatsangehörige können ungehindert in der gesamten EU reisen und arbeiten.
Das isländische Parlament beschloss am 16. Juli 2009 das EU-Beitrittsgesuch. Die Beitrittsverhandlungen wurden am 27. Juli 2010 in Brüssel mit der ersten Beitrittskonferenz auf Ministerebene (IGCIntergovernmental Conference - EU) eingeleitet. Das sogenannte „Screening“ (Vergleich des isländischen Rechts mit dem EU-Besitzstand) ist im wesentlichen abgeschlossen. Aufgrund der langjährigen Mitgliedschafts im Europäischen Wirtschaftsraum hat Island bereits einen großen Teil des EU-Besitzstandes übernommen. Insgesamt betrachtet besteht trotzdem noch Anpassungsbedarf. Insbesondere in den Bereichen Fischerei, Landwirtschaft und Kapitalverkehrsfreiheit werden komplexere Verhandlungen erwartet. Bei den weiteren IGCIntergovernmental Conference im Jahr 2011 wurden 11 der insgesamt 35 Kapitel der Beitrittsverhandlungen geöffnet und davon 8 bereits geschlossen. Alle restlichen Kapitel sollen möglichst noch 2012 geöffnet werden.
In Parlament und Öffentlichkeit in Island ist die Beitrittsfrage umstritten. Eine Umfragemehrheit spricht sich derzeit zwar gegen den EU-Beitritt aus, aber nicht für den Abbruch der Verhandlungen. Die Beitrittsverhandlungen werden mit dem Ziel einer Volksabstimmung über das Ergebnis fortgeführt. Der Beitritt muss sowohl von Island als auch von allen EU-Mitgliedstaaten innerstaatlich ratifiziert werden (in Deutschland Zustimmung von Bundestag und Bundesrat). In Island ist dafür eine Verfassungsänderung mit Parlamentsneuwahlen notwendig.
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Hinweis
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.
