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Innenpolitik
Stand: März 2012
Staatsaufbau
Indonesien ist eine Präsidialrepublik. Der Präsident ist gleichzeitig Regierungschef. Er ernennt und entlässt die Minister. Seit 2004 werden der Präsident und mit ihm ein Vizepräsident für fünf Jahre direkt vom Volk gewählt; eine Wiederwahl ist entsprechend der Verfassung nur einmalig möglich.
Das nationale Parlament (DPR) hat 560 Abgeordnete, die zuletzt am 9. April 2009 in 77 Wahlkreisen per Verhältniswahl gewählt wurden. Bis Oktober 2004 waren 38 sitze im DPR für die Streitkräfte und die Polizei reserviert. Mit den Wahlen 2004 war diese Privilegierung abgeschafft worden; seither sind alle DPR-Abgeordneten frei gewählt. Bei den Parlamentswahlen am 9. April 2009 stellten sich 38 nationale Parteien zur Wahl; weitere sechs lokale Parteien traten für die einem Sonderstatus unterliegende Provinz Aceh an.
Die 2004 geschaffene Regionalkammer (DPD) hat 128 Mitglieder, welche 33 Provinzen Indonesiens vertreten. Die DPD-Abgeordneten - bis zu vier pro Provinz - werden durch Direktwahl bestimmt. Die DPD übt Kontroll- und Beraterfunktion zur Wahrung der Rechte der Provinzen auf nationaler Ebene aus. Sie hat jedoch keine dem Bundesrat vergleichbaren Einfluss auf die Gesetzgebung.
Die Verfassungsgebende Versammlung (MPR) besteht aus den 560 Mitgliedern des Parlaments (DPR) und den 128 Mitgliedern der Regionalkammer (DPD). Seit 2004 bestimmt die Volksversammlung nicht mehr die Richtlinien der Politik. Das Mandat des MPR beschränkt sich auf Verfassungsfragen und die Amtseinführung sowie Amtsenthebung des Präsidenten und Vizepräsidenten der Republik.
Die 33 Provinzen haben eigene Provinzparlamente (DPRD), die eine beschränkte Selbstverwaltung gewährleisten und den vom Präsidenten zu bestätigenden Gouverneur wählen. Die Provinzen Aceh, Papua und West-Papua sowie der Hauptstadtbezirk Jakarta haben einen Sonderstatus, der ihnen größere Eigenständigkeit gegenüber der Zentralregierung einräumt.
Verhältnis von Staat und Religion
Indonesien ist das Land mit den meisten Muslimen weltweit, aber kein islamischer Staat. Die Verfassung garantiert die Religionsfreiheit, beschränkt diese jedoch auf sechs offiziell anerkannte Religionen (Islam, Buddhismus, Christliche Kirche, Katholische Kirche, Konfuzianismus, Hinduismus). Entsprechend dem Verfassungsgrundsatz der "Pancasila" ("Fünf Säulen") wird von allen der Glaube an einen Gott gefordert. Atheismus wird nicht anerkannt. Eine der Folgen ist, dass es zum Beispiel keine Zivilehe gibt, sondern nur religiös geschlossene Ehen. Die Verfassungsvorgabe der Pancasila enthält fünf Säulen: (1) Glaube an einen Gott, (2) Achtung der Menschenwürde, (3) nationale Einheit, (4) Demokratie und (5) soziale Gerechtigkeit.
Parlament und Regierung
Bei den letzten Präsidentschaftswahlen am 8. Juli 2009 wurde Staatspräsident Susilo Bambang Yudhoyono mit 61 Prozent der Stimmen im Amt bestätigt; neuer Vizepräsident wurde Dr. Bodiono. Er hatte das Präsidentenamt im Oktober 2004 von Megawati Sukarnoputri übernommen, der Tochter des Staatsgründers Sukarno, in deren Kabinett er bis März 2004 Koordinierender Minister für politische und Sicherheitsfragen war.
Der von Yudhoyono nach seiner Wiederwahl ernannten Regierung gehören Repräsentanten von sechs der neun im Parlament vertretenen politischen Parteien an. Im Oktober 2011 bildete Yudhoyono sein Kabinett in zahlreichen Positionen um; die breite parteipolitische Verankerung seiner Regierung blieb aber unverändert.
Öffnungs- und Wandlungsprozess
Wirtschafts- und Währungskrise 1997/98 und der Sturz des langjährigen Staatspräsidenten Suharto im Mai 1998 markierten eine Zeitenwende der indonesischen Politik. In einem weit reichenden Reformprozess seither hat sich Indonesien als funktionierende Demokratie etabliert und betreibt eine erfolgreiche Modernisierung des Landes. Über 300 Reformgesetze und -verordnungen haben das Gesetzwesen von Grund auf verändert: Die Zentralbank wurde unabhängig, die Bankenaufsicht verstärkt, der Bankensektor reformiert; Anti-Monopolgesetze wurden verabschiedet. Eine Medienlandschaft, die ein breites Meinungsspektrum abbildet und in der auch regierungskritische Stimmen ihren Platz haben, ist Beleg für eine erfolgreich praktizierte Pressefreiheit. Bereits seit 1999 sind die Zuständigkeiten von Militär und Polizei getrennt. Das Militär, bis 1998 zentral mitbestimmender Akteur der Politik, hat Platz gemacht für miteinander konkurrierende politische Parteien. Das Verhältnis von Zentralstaat und Provinzen wurde durch Dezentralisierungsgesetzgebung neu ausgestaltet. Mit der Schaffung eines Verfassungsgerichts nach deutschem Vorbild im August 2003 erhielt die angestrebte - aber noch nicht abgeschlossene - Reform des Justizwesens einen deutlichen Impuls.
2004 wurden neben den Parlamentswahlen erstmals Direktwahlen zum Amt des Staatspräsidenten durchgeführt; gleichzeitig wurden 16.000 Mandate in Regional- und Kommunalparlamenten vergeben. Indonesien organisierte damit weltweit - nach Indien und den USA - einen der umfangreichsten demokratischen Wahlvorgänge überhaupt. Mit dessen friedlichem und fairem Verlauf war Indonesien dabei 2004 ebenso erfolgreich wie bei den darauf folgenden Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im April beziehungsweise Juli 2009.
Einzelne Regionen
Für Aceh wurde Anfang 2002 eine weit reichende Sonderautonomie beschlossen. In Helsinki unterzeichneten die Regierung Indonesiens und die Bewegung für ein Freies Aceh (GAM) im August 2005 eine Vereinbarung, auf deren Grundlage der jahrzehntelange Konflikt in der Provinz Aceh im Norden Sumatras friedlich beigelegt werden soll. Die Vereinbarung kam unter Vermittlung des ehemaligen Präsidenten Finnlands Ahtisaari zustande.
Anschließend wurde der Friedensprozess vor Ort von einer internationalen Beobachtermission (AMM) überwacht, der rund 230 Beobachter aus Staaten der EU und der ASEAN angehörten. Die vereinbarte Amnestie, die Abgabe der Waffen der GAM und ein weitgehender Truppenrückzug wurden bis Ende 2005 umgesetzt. Angesichts dieser Entwicklungen zog ein Großteil der Beobachter im Laufe der Jahre 2008/2009 aus Aceh ab. Meinungsunterschiede bei der Umsetzung der Vereinbarung von Helsinki und über daran anknüpfende indonesische Gesetzgebung halten weiter an. Der Termin für die ursprünglich im November 2011 geplanten Wahlen in der Provinz wurde auf April 2012 verschoben.
Auch den östlichsten indonesischen Provinzen Papua und West-Papua (ehemals Irian Jaya) wurde 2002 ein Sonderstatus eingeräumt, welcher der Provinz weit reichende Autonomierechte überträgt. Die vollständige Umsetzung bleibt jedoch weiterhin schwierig. 2011 kam es zu verschiedenen gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften der indonesischen Regierung und Vertretern regionaler Bewegungen, die teils für bessere Teilhabe an der wirtschaftlichen Nutzung der Region, teils für eine politische Unabhängigkeit der beiden Provinzen Papuas eintreten. Die Durchführung bereits geplanter Wahlen zögert sich angesichts mehrerer Rechtsstreitigkeiten weiter hinaus; die Dringlichkeit einer Entschärfung des Konfliktpotentials in Papua nimmt zu.
Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen christlichen und muslimischenen Bevölkerungsgruppen in Zentralsulawesi / Poso (seit Sommer 2000) und auf den Molukken (seit Januar 1999) wurden mit dem Abschluss eines Friedensabkommens im Dezember 2001 bzw. Februar 2002 beendet. Ein kurzes Wiederaufflammen der Gewalt im September 2011 auf den Molukken hat jedoch das fortbestehende Konfliktpotential dort in Erinnerung gebracht.
Hinweis
Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.
