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Bangladesch

Innenpolitik

Stand: März 2013

Staatsaufbau

Bezogen auf die Bevölkerung ist Bangladesch mit etwa 164 Mio. Einwohnern das siebtgrößte Land der Welt. Gleichzeitig weist das Land unter den Flächenstaaten die höchste Bevölkerungsdichte auf.

Die Volksrepublik Bangladesch erklärte am 26. März 1971 die Unabhängigkeit nach einem neunmonatigen blutigen Befreiungskrieg mit Westpakistan. Die erste Verfassung des jungen Landes trat im Dezember 1972 in Kraft und schrieb neben einer demokratischen Staatsform auch Säkularismus, Nationalismus und Sozialismus als Ziele in der Verfassung fest.

Nach einer schwierigen Anfangsphase mit zahlreichen Putschen und Gegenputschen gelang 1991 der Wechsel von einer Präsidialverfassung zurück zu einem parlamentarischen System nach dem Westminister-Modell. Die Anwendung des reinen Mehrheitswahlrechts führt zu stabilen Mehrheiten im Parlament und hat die Herausbildung zweier dominierender und konkurrierender Parteien, Bangladesh Nationalist Party (BNP) und Awami League (AL), begünstigt. Staatsoberhaupt ist der Präsident. Die Exekutivgewalt liegt bei der Ministerpräsidentin.

Im 5. Zusatz zur Verfassung von 1979 wurde das Staatsprinzip Säkularismus durch „Glaube an Allah“ ersetzt. Diese Änderung wurde im Februar 2010 durch das Verfassungsgericht für ungültig erklärt. Durch den 15. Zusatz zur Verfassung, welcher am 30. Juni 2011 vom Parlament beschlossen wurde, wurde das Staatsprinzip Säkularismus wieder in die Verfassung aufgenommen. Der „Glaube an Allah“ bleibt ebenfalls Bestandteil der Verfassung.

Der Verwaltungsaufbau von Bangladesch ist zentralstaatlich: Das Land ist in sieben Regionen (Divisions), 64 Bezirke (Districts), 481 Landkreise (Thana/Upazila), circa 4.500 Gemeindeverbände (Unions) und circa 87.000 Dorfgemeinden gegliedert.

Die Gestaltungsmöglichkeiten der kommunalen Verwaltungsebene sind bislang sehr begrenzt.


Struktur des politischen Lebens

Das politische Leben wird seit 1991 durch die beiden größten Parteien des Landes „Bangladesh Nationalist Party“ (BNP) und „Awami League“ (AL) bestimmt. Die jeweiligen Parteiführerinnen Khaleda Zia und Sheikh Hasina stehen einander in unversöhnlichem Misstrauen gegenüber. Politische Auseinandersetzungen werden häufig auf der Straße ausgetragen.

Klientelismus und Korruption sind weit verbreitet. Gewerkschaften, Studentenorganisationen, Polizei und Verwaltung sind stark politisiert und parteipolitisch durchdrungen. Aufgrund der Schwäche staatlicher Institutionen spielen Nichtregierungsorganisationen im sozialen Bereich (Bildung, Gesundheit, etc.) eine große Rolle.

Die Gerichtsbarkeit ist überlastet und sieht sich von vielen Seiten Versuchen der Einflussnahme ausgesetzt.


Aktuelle innenpolitische Lage

Seit den letzten am 29. Dezember 2008 durchgeführten, von internationalen Beobachtern als frei, fair und glaubwürdig bezeichneten Parlamentswahlen ist die Awami League unter Führung von Sheikh Hasina Regierungspartei. Sie regiert zusammen mit verschiedenen, kleinen Koalitionspartnern. Aufgrund des Mehrheitswahlrechts verfügt die Awami League, die knapp die Hälfte der bei den letzten Wahlen abgegebenen Stimmen für sich verbuchen konnte, über mehr als dreiviertel der Parlamentssitze. Sheikh Hasina wurde am 6. Januar 2009 als Premierministerin vereidigt. Die in der vergangenen Legislaturperiode bis Oktober 2006 regierende Bangladesh National Party (BNP) unter der Führung von Begum Khaleda Zia musste eine herbe Niederlage hinnehmen und errang mit etwa einem Drittel der abgegebenen Stimmen 35 Mandate. Das Verhältnis zwischen beiden Parteien ist angespannt. Die BNP nimmt nicht an den Plenarsitzungen des Parlaments teil.

Beherrschendes Thema in der politischen Diskussion ist zum einen die Organisation der nächsten Parlamentswahlen Anfang 2014. Seit das Institut der Übergangsregierung zur Durchführung von Wahlen durch das Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und vom Parlament abgeschafft wurde, droht die BNP mit einem Wahlboykott. Zum anderen haben die Prozesse zur Aufarbeitung der Kriegsverbrechen während des Unabhängigkeitskrieges 1971 alte Wunden geöffnet und führen zu Spannungen zwischen säkularen und islamistischen Kräften, die sich in regelmäßigen Straßenschlachten zwischen den Islamisten und der Polizei entladen.



Hinweis

Dieser Text stellt eine Basisinformation dar. Er wird regelmäßig aktualisiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden.